| | # 2684 |
| Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 10
| Hallo an alle, heute habe ich gleich zwei Bettelbriefe bekommen...modUE wurde angenommen...nun wartet man nur noch auf die Zahlung...oder auf ein Angebot von mir...Bettelbriefe wurden sofort abgeheftet und nun warte ich auf die Dinge die nun folgen...... |
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| | # 2685 | |
| Registriert seit: 02.10.2010
Beiträge: 5
| Zitat:
Willkommen im Club .... ![]() Sind das Deine ersten? | |
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| | # 2689 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
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| | # 2690 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
WIE? WAS? ![]() Du hast eine zweite Abmahnung erhalten? Dann schreibt er bestimmt nicht, dass er Deine modUE annimmt und Du Dich wegen des Geldes äußern sollst! Hier folgt von Dir eine modUE. Du hast keine zweite Abmahnung erhalten, sondern den allseits bekannten Bettelbrief. Dann passt Deine Aussage, dass er Deine modUE angenommen hat, aber Dein Geld noch erwartet. In diesem zweiten Fall brauchst Du natürlich keine modUE schicken. Vllt. kannst Du Dein Anliegen noch einmal in verständlichem Deutsch hier der Allgemeinheit kund tun. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 2691 |
| Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 40
| es steht: Sehr geehrte, in den oben genannter Angelegenheit haben wir ihre modifizierte Ue vom ...,...,.... erhalten und nehmen diese Namens und in Vollmacht unserer Mandantin an. Hinsichtlich der Abgeltung haben sie auf unser Vergleichsangebot jedoch nicht reagiert, steht noch Frist und das wars! |
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| | # 2692 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
ist doch ganz klar. Es handelt sich hierbei um den sogenannten "Bettelbrief" und keine zweite Abmahnung. Übersetzt steht nix anderes drin, als das Deine modUE angenommen wurde, sie aber weiterhin täglich mit Deinem Geldeingang rechnen, weil Du den vergessen zu haben scheinst. Es handelt sich somit um eine Erinnerung, dass Du doch bitte zahlen mögest. Wo Du Dich aber für modUE und NICHTZAHLEN entschieden hast -> lochen und abheften und hoffen, dass die Verjährung in 3 1/4 Jahren bald rum ist. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 2693 |
| Registriert seit: 06.10.2010
Beiträge: 2
| Also: ich habe mittlerweile 2 abmahnungen von s&s erhalten. eine aus juli und eine aus august 2010. alles horizontales gewerbe filme. ich habe bei der ersten abmahnung eine ue abgegeben, die für sämtliche filmwerke gültig ist und somit bei der 2. abmahnung die bereits erfolte drittunterwerfung vorzuweisen war. die haben dann bei der 1. abmahnung einfach mal, nachdem mein anwalt sich bei denen meldete und mitteilte, dass er jetzt mandantschaft übernimmt die summe von rund 1300 auf 950euro gesenkt. ohne, dass das einer jemals wollte. so nun kamen für die erste abmahnung 4-5 bettelbriefe je mit neuer frist und teilweise auch später wurde erneut eine ue angenommen, die aber nie durch meinen anwalt abgeschickt wurde. man mag glauben, dass liest dort nie einer durch, was kommt. nun las ich hier, dass einer schon einen mahnbescheid bekam und widerspruch angekreuzt hatte. im letzten FAX, was mein anwalt am 01.10.2010 von denen erhielt wurde eine frist zum 01.01.2010 gesetzt. also nicht zu machen. aber das sei die letzte, danach gehe man von einem scheitern der aussergerichtlichen vergleiche aus und würde mandant gerichtliches vorgehen empfehlen. soweit so gut. nun nutzte ich für mein vuze (filesharing) einen mod, der es zulässt keinen upload zu senden, nur fake upload mit speziellen sachen, wie täuschung des trackers durch nie "fertig gestellt" setzen usw. und ich habe definitiv niemals einen upload gehabt. die haben in der abmahnung auch keine hashwerte etc. angegeben. und das bereitstellen an unbekannte zahl von nutzern weltweit soll ja hier abgemahnt werden. meine frage nun: kann ich damit etwas ruhiger leben, wenn ich weiß, dass die niemals nur einen teil des abgemahnten titels bei mir gezogen haben? ich weiß, dass andere nutzer diese gemoddeten software auch abmahnungen erhielten. es wird also schon der datensatz gespeichert ohne gewissheit, dass man auch upload gemacht hat. hat jemand da erfahrungen, wie es nun weiter gehen könnte seitens hamburger anwälte? ansonsten sei mein beitrag ein kleines additum für die unzähligen anderen armen jungs hier! grüße |
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| | # 2694 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 12
| Hallo zusammen, auch hier ist jetzt nach langer Ruhe ein Mahnbescheid aufgrund SuS-Post vom Sommer letzten Jahres, analog zu meinen Vorschreibern aus der gleichen Abmahnwelle eingetrudelt. Gleicher Betrag plus ca. 20% aus Zinsen und Mahnbescheidkosten plus weitere Anwaltskosten etc. - ändert nichts an meiner Haltung. Widerspruch und Anwalt, sobald mich eine Klage erreicht. Das nur für die Statistik, da ich eher selten hier aktiv bin, scheinen die MB'e wohl an alle Abgemahnten aus diesem Zeitraum zu gehen. Durchhalten und lasst Euch den Tag nicht vermiesen - im "schlimmsten Fall ists irgenwann "nur" Geld, aber das gibt es für so einen Unfug nicht kampflos. |
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| | # 2695 | |
| Registriert seit: 06.10.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
heute kam ein brief, in dem das gleiche wie im zitat von dreckbock steht. muss ich darauf eingehen? muss ich wiederspruch einlegen? oder kann ich den brief einfach abheften und "muss" abwarten was weiter passiert? | |
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| | # 2696 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| ModUe ist angenommen und nun ist Deine Geduld 3 Jahre lang gefragt.Diesen Brief lochen und abheften. Es ist Dein erster Bettelbrief und der Beginn einer langen Kette von Briefen der Abmahner! Dieser hat jetzt 3 Jahre Zeit zu versuchen sein Geld zu bekommen. Gruß,Mops |
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| | # 2697 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @the spirit, wenn Du schon den Thread nicht aufmerksam liest, dann doch wenigstens bitte Deine eigene Post: Zitat:
Wogegen willst Du Widerspruch einlegen??? ![]() Gegen die Annahme Deiner modUE oder gegen die Erinnerung, dass Dein Geld noch aussteht??? Gruß montezuma##
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| | # 2698 |
| Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 9
| Habe nach meiner mod. Ue heute einen Betelbrief bekommen. Ich denke, der ist allerdings schärfer als die anderen, von denen ich las. Die UE wurde akzeptiert, der Betrag nicht gesenkt, eine sehr kurze Frist zur Zahlung gesetzt und bold und unterstrichen der gerichtliche Weg angedroht, falls ich nicht bis zur gesetzten Frist zahle, wodurch mir erhebliche Mehrkosten entstünden. Genauso wie immer nicht reagieren und abheften? Grüße |
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| | # 2700 | |
| Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 24
| Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in Bezug auf Download von Filmen aus? Die sind ja überall, auf YouTube, Google usw. Ich frage deswegen, weil bei dem Schreiben dieser I********en immer die böse Absicht einem unterstellt wird, dass man ein Werk verbreitet hat also mit Absicht hochgeladen hat. Bei all ihren Argumentationen vergessen sie aber die simple Regel der Hermeneutik. Eine Interpretation eines Sachverhalt ist nur dann korrekt wenn sie den hermeneutischen Zirkel nicht verletzt d.h. Ein Sachverhalt muss im richtigen Kontext betrachtet werden, damit es als RICHTIG interpretiert gelten kann. Der Kontext einer P2P Tauschbörse ist, trotz der vorhandenen Funktion des Uploads, niemals primär ein Werk zu verbreiten. Einem User diese Absicht zu unterstellen ist absoluter Unsinn. Ein Werk kann nicht von 11000 Usern verbreitet werden. Es tut nur einer. Die einzige Absicht des Rest kann nur Download als richtig geltend interpretiert werden und nochmals so wie es in den Schreiben der Abmahnanwälte behauptet wird, dass man es verbreiten wollte. Ich finde diese Argumentation, bzw. Überlegung ist auf jedenfalls juristisch und rhetorisch ausbaufähig und sollte von entsprechenden Personen vielleicht im Kampf gegen deren Argumentation mit aufgenommen werden?! Oder was haltet ihr davon. Ich erwähne das Thema deswegen,weil immer wieder auf den Punkt behaart wird. Man habe mit Absicht ein Werk VERBREITET und diese Behauptung verletzt den hermeneutischen Zirkel. Hermeneutik – Wissenschaft um die richtige Auslegung bzw. Interpretation einer Sache Hermeneutik ? Wikipedia d.h. Im Endeffekt. Dass wenn es doch vor Gericht gehen würde, so kann man nicht dem User eine böse Absicht, ein Werk absichtlich verbreitet zu haben, unterstellen, weil ein User mit diesem Zweck eine P2P Börse nicht nutzt. Weitere Infos zu meinem Fall. Habe doch mich auf Vergleich meines Anwaltes eingelassen, weil ich blöder weise ein Anwalt damals genommen habe ohne vorher diese Seite gefunden zu haben. Sie fordern jetzt restliches Geld in ihrem neun Schreiben. Schreiben von Schulenberg & Schenk liegt als Zitat bei falls wenn es interessieren sollte: Zitat:
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