Abmahnung von Schulenberg & Schenk

Alt 03.10.2010, 20:02   # 2681
ccc
 
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LG Bochum: Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuft | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Ich bitte dann um Aufklärung UWG?
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Alt 03.10.2010, 20:05   # 2682
superdicker
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ? Wikipedia

Und jetzt schmökern,Mops
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Alt 04.10.2010, 22:38   # 2683
Attacker
 
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Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
Seinen Avatar hat er danach aber bereits damals in der passenden Form ausgesucht.
Du bist schon so ein Brot! Du bist wohl der absolute Besserwisser oder was?! Hör endlich auf den "Allwissenden" zu markieren! Ich verunsichere hier niemanden, aber du laberst unentwegt Dünnes!! Deine dummen Anschuldigungen kannst Du steckenlassen! Dein Avatar ist auch nicht besser!

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Alt 05.10.2010, 09:52   # 2684
khmgb
 
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Hallo an alle, heute habe ich gleich zwei Bettelbriefe bekommen...modUE wurde angenommen...nun wartet man nur noch auf die Zahlung...oder auf ein Angebot von mir...Bettelbriefe wurden sofort abgeheftet und nun warte ich auf die Dinge die nun folgen......
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Alt 05.10.2010, 11:14   # 2685
Soulman
 
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Zitat:
Zitat von khmgb Beitrag anzeigen
Hallo an alle, heute habe ich gleich zwei Bettelbriefe bekommen...modUE wurde angenommen...nun wartet man nur noch auf die Zahlung...oder auf ein Angebot von mir...Bettelbriefe wurden sofort abgeheftet und nun warte ich auf die Dinge die nun folgen......



Willkommen im Club ....

Sind das Deine ersten?
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Alt 05.10.2010, 11:48   # 2686
khmgb
 
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Wenn du Bettelbriefe meinst ja.....!!
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Alt 05.10.2010, 17:54   # 2687
twixdd
 
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Ich habe heute auch das erste Bettelschreiben erhalten. Ich halte mich nun an die allgemeinen Empfehlungen hier: archivieren, warten, hoffen.

twixdd
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Alt 05.10.2010, 17:58   # 2688
dreckbock
 
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hallo heute von schulenberg 2te abmahnung erhalten,
das er meine mod ue annimmt, aber mich wegen den geld äußern soll! nätürlich gibts wieder eine mod ue zurück ohne geld
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Alt 05.10.2010, 18:37   # 2689
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von dreckbock Beitrag anzeigen
hallo heute von schulenberg 2te abmahnung erhalten,
das er meine mod ue annimmt, aber mich wegen den geld äußern soll! nätürlich gibts wieder eine mod ue zurück ohne geld
Also hast du nicht eine 2. Abmahnung erhalten, sondern nur einen Bettelbrief... Und das ganze gehört dann auch in den Schulenberg-Thread und nicht hierhin
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Alt 05.10.2010, 18:41   # 2690
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von dreckbock Beitrag anzeigen
hallo heute von schulenberg 2te abmahnung erhalten, das er meine mod ue annimmt, aber mich wegen den geld äußern soll! nätürlich gibts wieder eine mod ue zurück ohne geld
@dreckbock,

WIE? WAS?

Du hast eine zweite Abmahnung erhalten? Dann schreibt er bestimmt nicht, dass er Deine modUE annimmt und Du Dich wegen des Geldes äußern sollst!
Hier folgt von Dir eine modUE.

Du hast keine zweite Abmahnung erhalten, sondern den allseits bekannten Bettelbrief.
Dann passt Deine Aussage, dass er Deine modUE angenommen hat, aber Dein Geld noch erwartet.

In diesem zweiten Fall brauchst Du natürlich keine modUE schicken.

Vllt. kannst Du Dein Anliegen noch einmal in verständlichem Deutsch hier der Allgemeinheit kund tun.

Gruß
montezuma##
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Alt 06.10.2010, 09:30   # 2691
dreckbock
 
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es steht:
Sehr geehrte,
in den oben genannter Angelegenheit haben wir ihre modifizierte Ue vom ...,...,.... erhalten und nehmen diese Namens und in Vollmacht unserer Mandantin an.

Hinsichtlich der Abgeltung haben sie auf unser Vergleichsangebot jedoch nicht reagiert,

steht noch Frist und das wars!
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Alt 06.10.2010, 09:36   # 2692
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von dreckbock Beitrag anzeigen
es steht:
.....ihre modifizierte Ue .....und nehmen diese Namens und in Vollmacht unserer Mandantin an.

Hinsichtlich der Abgeltung haben sie auf unser Vergleichsangebot jedoch nicht reagiert, ......
@dreckbock,

ist doch ganz klar. Es handelt sich hierbei um den sogenannten "Bettelbrief" und keine zweite Abmahnung.

Übersetzt steht nix anderes drin, als das Deine modUE angenommen wurde, sie aber weiterhin täglich mit Deinem Geldeingang rechnen, weil Du den vergessen zu haben scheinst.

Es handelt sich somit um eine Erinnerung, dass Du doch bitte zahlen mögest.

Wo Du Dich aber für modUE und NICHTZAHLEN entschieden hast -> lochen und abheften und hoffen, dass die Verjährung in 3 1/4 Jahren bald rum ist.

Gruß
montezuma##
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Alt 06.10.2010, 15:17   # 2693
Baerchen02
 
Registriert seit: 06.10.2010
Beiträge: 2
Also:

ich habe mittlerweile 2 abmahnungen von s&s erhalten. eine aus juli und eine aus august 2010. alles horizontales gewerbe filme.

ich habe bei der ersten abmahnung eine ue abgegeben, die für sämtliche filmwerke gültig ist und somit bei der 2. abmahnung die bereits erfolte drittunterwerfung vorzuweisen war. die haben dann bei der 1. abmahnung einfach mal, nachdem mein anwalt sich bei denen meldete und mitteilte, dass er jetzt mandantschaft übernimmt die summe von rund 1300 auf 950euro gesenkt. ohne, dass das einer jemals wollte.

so nun kamen für die erste abmahnung 4-5 bettelbriefe je mit neuer frist und teilweise auch später wurde erneut eine ue angenommen, die aber nie durch meinen anwalt abgeschickt wurde. man mag glauben, dass liest dort nie einer durch, was kommt.

nun las ich hier, dass einer schon einen mahnbescheid bekam und widerspruch angekreuzt hatte.

im letzten FAX, was mein anwalt am 01.10.2010 von denen erhielt wurde eine frist zum 01.01.2010 gesetzt. also nicht zu machen. aber das sei die letzte, danach gehe man von einem scheitern der aussergerichtlichen vergleiche aus und würde mandant gerichtliches vorgehen empfehlen.

soweit so gut. nun nutzte ich für mein vuze (filesharing) einen mod, der es zulässt keinen upload zu senden, nur fake upload mit speziellen sachen, wie täuschung des trackers durch nie "fertig gestellt" setzen usw.

und ich habe definitiv niemals einen upload gehabt. die haben in der abmahnung auch keine hashwerte etc. angegeben.

und das bereitstellen an unbekannte zahl von nutzern weltweit soll ja hier abgemahnt werden.

meine frage nun: kann ich damit etwas ruhiger leben, wenn ich weiß, dass die niemals nur einen teil des abgemahnten titels bei mir gezogen haben?

ich weiß, dass andere nutzer diese gemoddeten software auch abmahnungen erhielten. es wird also schon der datensatz gespeichert ohne gewissheit, dass man auch upload gemacht hat.

hat jemand da erfahrungen, wie es nun weiter gehen könnte seitens hamburger anwälte?

ansonsten sei mein beitrag ein kleines additum für die unzähligen anderen armen jungs hier!
grüße
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Alt 06.10.2010, 16:43   # 2694
Merwa
 
Registriert seit: 10.07.2009
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Hallo zusammen,

auch hier ist jetzt nach langer Ruhe ein Mahnbescheid aufgrund SuS-Post vom Sommer letzten Jahres, analog zu meinen Vorschreibern aus der gleichen Abmahnwelle eingetrudelt.

Gleicher Betrag plus ca. 20% aus Zinsen und Mahnbescheidkosten plus weitere Anwaltskosten etc. - ändert nichts an meiner Haltung. Widerspruch und Anwalt, sobald mich eine Klage erreicht.

Das nur für die Statistik, da ich eher selten hier aktiv bin, scheinen die MB'e wohl an alle Abgemahnten aus diesem Zeitraum zu gehen.

Durchhalten und lasst Euch den Tag nicht vermiesen - im "schlimmsten Fall ists irgenwann "nur" Geld, aber das gibt es für so einen Unfug nicht kampflos.
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Alt 06.10.2010, 17:17   # 2695
the spirit
 
Registriert seit: 06.10.2010
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Zitat:
Zitat von dreckbock Beitrag anzeigen
es steht:
Sehr geehrte,
in den oben genannter Angelegenheit haben wir ihre modifizierte Ue vom ...,...,.... erhalten und nehmen diese Namens und in Vollmacht unserer Mandantin an.

Hinsichtlich der Abgeltung haben sie auf unser Vergleichsangebot jedoch nicht reagiert,

steht noch Frist und das wars!
nach der erste abmahnung von s&s haben wir auch eine modUE zurückgeschickt (war im juli).
heute kam ein brief, in dem das gleiche wie im zitat von dreckbock steht.
muss ich darauf eingehen?
muss ich wiederspruch einlegen?
oder kann ich den brief einfach abheften und "muss" abwarten was weiter passiert?
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Alt 06.10.2010, 17:20   # 2696
superdicker
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ModUe ist angenommen und nun ist Deine Geduld 3 Jahre lang gefragt.Diesen Brief lochen und abheften. Es ist Dein erster Bettelbrief und der Beginn einer langen Kette von Briefen der Abmahner! Dieser hat jetzt 3 Jahre Zeit zu versuchen sein Geld zu bekommen.
Gruß,Mops
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Alt 06.10.2010, 17:27   # 2697
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Zitat:
Zitat von the spirit Beitrag anzeigen
.....
muss ich darauf eingehen?
muss ich wiederspruch einlegen?
....
@the spirit,

wenn Du schon den Thread nicht aufmerksam liest, dann doch wenigstens bitte Deine eigene Post:

Zitat:
...erhalten und nehmen diese Namens und in Vollmacht unserer Mandantin an.

Hinsichtlich der Abgeltung haben sie auf unser Vergleichsangebot jedoch nicht reagiert,....
Was ist denn daran so schwer zu verstehen, dass die modUE angenommen wurde, aber auf das unterbreitete Vergleichsangebot (GELD!!) von Dir nicht reagiert wurde?

Wogegen willst Du Widerspruch einlegen???
Gegen die Annahme Deiner modUE oder gegen die Erinnerung, dass Dein Geld noch aussteht???

Gruß
montezuma##
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Alt 06.10.2010, 18:32   # 2698
smartino
 
Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 9
Habe nach meiner mod. Ue heute einen Betelbrief bekommen. Ich denke, der ist allerdings schärfer als die anderen, von denen ich las. Die UE wurde akzeptiert, der Betrag nicht gesenkt, eine sehr kurze Frist zur Zahlung gesetzt und bold und unterstrichen der gerichtliche Weg angedroht, falls ich nicht bis zur gesetzten Frist zahle, wodurch mir erhebliche Mehrkosten entstünden.

Genauso wie immer nicht reagieren und abheften?

Grüße
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Alt 06.10.2010, 18:34   # 2699
grave
 
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Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von smartino Beitrag anzeigen
Genauso wie immer nicht reagieren und abheften?
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Alt 06.10.2010, 19:40   # 2700
Autui89
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 24
Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in Bezug auf Download von Filmen aus? Die sind ja überall, auf YouTube, Google usw. Ich frage deswegen, weil bei dem Schreiben dieser I********en immer die böse Absicht einem unterstellt wird, dass man ein Werk verbreitet hat also mit Absicht hochgeladen hat.

Bei all ihren Argumentationen vergessen sie aber die simple Regel der Hermeneutik. Eine Interpretation eines Sachverhalt ist nur dann korrekt wenn sie den hermeneutischen Zirkel nicht verletzt d.h. Ein Sachverhalt muss im richtigen Kontext betrachtet werden, damit es als RICHTIG interpretiert gelten kann. Der Kontext einer P2P Tauschbörse ist, trotz der vorhandenen Funktion des Uploads, niemals primär ein Werk zu verbreiten. Einem User diese Absicht zu unterstellen ist absoluter Unsinn. Ein Werk kann nicht von 11000 Usern verbreitet werden. Es tut nur einer. Die einzige Absicht des Rest kann nur Download als richtig geltend interpretiert werden und nochmals so wie es in den Schreiben der Abmahnanwälte behauptet wird, dass man es verbreiten wollte.

Ich finde diese Argumentation, bzw. Überlegung ist auf jedenfalls juristisch und rhetorisch ausbaufähig und sollte von entsprechenden Personen vielleicht im Kampf gegen deren Argumentation mit aufgenommen werden?! Oder was haltet ihr davon.

Ich erwähne das Thema deswegen,weil immer wieder auf den Punkt behaart wird. Man habe mit Absicht ein Werk VERBREITET und diese Behauptung verletzt den hermeneutischen Zirkel.

Hermeneutik – Wissenschaft um die richtige Auslegung bzw. Interpretation einer Sache
Hermeneutik ? Wikipedia

d.h. Im Endeffekt. Dass wenn es doch vor Gericht gehen würde, so kann man nicht dem User eine böse Absicht, ein Werk absichtlich verbreitet zu haben, unterstellen, weil ein User mit diesem Zweck eine P2P Börse nicht nutzt.

Weitere Infos zu meinem Fall. Habe doch mich auf Vergleich meines Anwaltes eingelassen, weil ich blöder weise ein Anwalt damals genommen habe ohne vorher diese Seite gefunden zu haben. Sie fordern jetzt restliches Geld in ihrem neun Schreiben.

Schreiben von Schulenberg & Schenk liegt als Zitat bei falls wenn es interessieren sollte:


Zitat:
Unser Zeichen: 666/666 (Bitte stets angeben)
Ihr Zeichen: 666/666 John Thompson 7. / Der Teufel
wegen Urhebarrechtsverletzung auf Internettauschbörse
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
in vorbezeichneter Angelegenheit liegt uns Ihr Schreiben vom 20.09.2010 zur Bearbeitung vor.
Bzgl. Ihrer Anfrage gemäß BDSG erlauben wir uns Sie auf unser ersten Schreibens zu verweisen. Die dort enthalten Informationen entsprechen Ihren geforderten Angaben. In unserem Schreiben heißt es:
„ Im Verlauf dieses Verfahrens hat uns Ihr Interne torovider bezüglich der oben genannten Ermittlunasdaten folgende Angaben zum Anschlüssinhaber übermittelt: f...JDie vorgenannten Daten sind auf unserem Server gespeichert und wurden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich unsere Mandantin hat zum Zwecke der Bevollmächtigung Kenntnis von ihrem Namen erlangt. Eine Übermittlung der Daten erfolgte auch in diesem Zusammenhang nicht“
Weiterhin liegen uns bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Nachweise dafür vor, dass Ihre Mandantschaft die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, so dass wir von einer vollen Haftung Ihrer Mandantschaft ausgehen.
Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH Urteil vom 12.05.2010, Az.: IZR 121/08; vgl. OLG Köln MMR 2010, 44, 45; GRUR-RR 2010, 173, 174),
Hamburg, 23. September 2010
Zur Höhe des Streitwertes verweisen wir auf den Beschluss vom 17.07.2009 - 308 O 345/09 des Landgerichts Hamburg sowie auf die Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt a.M. Vom 01.04.2010 Az.: 2-03 O 152/10. Das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Frankfurt a.M. erließen in diesen Verfahren eine einstweilige Verfügungen mit einem Streitwert in Höhe von 30.000 €. Das Landgericht Köln hat in diesem Zusammenhang einen Gegenstandswert in Höhe von 50.000,- € festgesetzt (vgl. Beschluss vom 14.04,2010 Az.: 28 O 176/10).
Der Schadenersatz kann dabei auf Grundlage des Betrages berechnet werden, der als angemessene Vergütung hätte entrichtet werden müssen, wenn die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt worden wäre, § 97 Abs. 2 UrhG (Lizenzanalogier). Entsprechende Lizenzgebühren für die Nutzungs- und Verwertungsrechte zur Verbreitung der Filmwerke im Internet, belaufen sich regelmäßig auf einen Betrag zwischen 2.000 € und 3.000 €,
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zu den Ausführungen zum Hash-Wert und auf somit den tatsachlichen Inhalt der Datei auf die Anlage. Aus dieser geht eindeutig hervor, dass ein Probedownload vorgenommen und die Datei überprüft wurde. Zu Ihrem Vorbringen, es könne sich möglicherweise um eine sogenannte „Fakedatei" handeln, verweisen wir auf das Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. vom 18.07.2007, Az.: 2-09 O 508/06. Das Landgericht entschied hier, dass es fernliegend und lebensfremd erscheint, dass die Datei nur zum Schein eingestellt wurde. Denn niemand würde sich der Gefahr urheberrechtlicher Inanspruchnahme und Strafverfolgung aussetzen, wenn er Über die fraglichen Werke gar nicht verfügt oder sie gerade nicht anbieten möchte.
Insoweit sei rein vorsorglich angemerkt, dass selbst ein Einwand Ihrerseits, keinen ganzen Film, sondern nur einen „Filmschnipsel" zum Download angeboten zu haben, nicht greift. Es wurde bereits höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.11.2008 - Az.: IZR 112/06) festgestellt und entschieden, dass bereits „kleinste Fetzen" eines Werkes urheberrechtlich geschützt sind und folglich auch die hier geltend gemachten Ansprüche entstehen.
Weiterhin verweisen wir auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 24.09.2008 Az.: 161 C 16615/08, Das Amtsgericht führt hierin aus. dass „ auch wenn aufgrund der Vielzahl der Rechtsverstöße eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde, bildet dies keinen ausreichenden Grund von der 1,3 Gebühr nach unten abzuweichen, da in jedem Einzelfall die Voraussetzungen für eine Abmahnung gesondert zu prüfen sind . Das für die versandten Schreiben Textbausteine eingesetzt wurden, ändert daran nichts."
Zudem erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass wir in unserem ersten Schreiben ein pauschales Vergleichsangebot zur Abgeltung samtlicher Ansprüche {Ermittlungskosten, Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten) zum oben genannten Aktenzeichen unterbreitet haben.
Da unsere Mandantschaft jedoch weiterhin an einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit liegt, geben wir Ihnen hiermit nochmals bis zum
07.10.2010
Gelegenheit, das Vergleichsangebot in Höhe von 666,- € (wurde verändert) anzunehmen. Die Zahlung ist dabei auf das bereits benannte Geschäftskonto zu leisten.
Sollte diese letzte Frist fruchtlos vorstreichen, müssten wir die Ansprüche unserer Mandantin auf dem gerichtlichen Wege durchsetzen, wodurch Ihrer Mandantschaft erhobliche Mehrkosten entstehen würden.

Schulenberg & Schenk
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