| | # 221 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Wenns nicht zu indiskret ist - welches "Werk" wurde abgemahnt? -----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:09:28----- was könnte der bedeuten? Abmahnung von Schmuddelfilmen (offensichtlich nicht nur Purzelfilme)? So wie es ausschaut, haben die zumindest ab Anfang April zwischen 250 und 300 Abmahnungen je Woche versendet. Das scheint ja mittlerweile nicht mehr so zu sein - wann bekam der Letzte seinen 1. Brief? Meiner war datiert auf den 31.3.2009. -----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:10:36----- Korrektur (Titel war verschwunden wegen Postingsfusion). Schulenberg - Geschäftsbereich 31 was könnte der bedeuten? Abmahnung von Schmuddelfilmen (offensichtlich nicht nur Purzelfilme)? -----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:12:04----- Wobei ich den "Geschäftsbereich" noch mit einem Fragezeichen ausstatten muß (31=erster Teil des AZ). -----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:15:44----- AZ gegen "Ihr Zeichen" um Mißverständnissen vorzubeugen. | |
|
| | # 229 |
| Registriert seit: 10.07.2009 Ort: Deutschland
Beiträge: 158
| Wie sieht es damit eigentlich aus?: Ab 01. September 2008 nur noch 100€ je Abmahnung möglich? Hier im Forum unter: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...-moeglich.html Klingt doch sehr gut: Dennoch sehe ich die Position des abgemahnten hier gestärkt - man überweist unter Verweis auf das Gesetz genau 100€. Der Abmahner müsste dann mit erheblichem Risiko klagen um seine Forderungen durchzusetzen - das wird er vermutlich gerade bei einer geringen Anzahl abgemahnter Werke nicht tun: Welcher Abmahnanwalt will schon richterlich bestätigt haben, dass es sich bei 5 oder sogar 10 Dateien noch um einen einfach gelagerten Fall handelt? Da ist es für die Kanzlei sicher sinnvoller, über immer härtere Drohkulissen zu versuchen, an das Geld zu kommen. ![]() Aber vlt würde man das noch als "Schuldeingeständnis" sehen, also auch nicht das Gelbe vom Ei! |
|
| | # 230 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
@Atrox, Redsun & Attacker (und allen anderen): Danke für die Infos. | |
|
| | # 231 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Abgesehen von dem vollkommen indiskutablen Inhalt des zweiten Drohbriefes: Die ursprüngliche Rechnung (zumindest nach den mir vorliegenden Zahlen) von Schulenberg war ja folgende, wenn ich das richtig verstanden hab: Gegenstands"wert" 30000,- Euro 1,3 Geschäftsgebühr (RVG - Einzelnorm) = 1,3 * 758,- Euro = 985,40 Euro Post und Telekommunikation 20,- Euro Anwaltskosten: 1005,40 Euro angebliche "Ermittlungsgebühren": 300,- Euro --- Angeboten wurde als Bezahlung für die unverschämten Lügen und Drohungen im ersten Schreiben ein Pauschbetrag (angebliche Anwaltskosten, angebliche Ansprüche auf Schadensersatz, angebliche Ermittlungsgebühren) von 1298,- Euro Nach Abzug RA-Kosten: 292,60 Euro Schadensersatz somit nach Abzug der Ermittlungsgebühren: -7,40 Euro === === Meine Frage: Will Schulenberg mit dem Pauschalbetrag im ersten Schreiben den RI betuppen oder versucht er u.a. mit den angeblichen Ermittlungsgebühren die Abgemahnten zu veräppeln (neben der hoffnungslos übertriebenen Streitwertbestimmung, um die RA-Gebühren in die Höhe zu treiben)? Mein Fazit: Die Angaben im ersten Brief erscheinen mir mehr als dubios Das Ergebnis obiger Rechnung ist für mich in Verbindung mit der Masse der Abmahnungen recht eindeutig und ließe sich wie folgt zusammenfassen: Gewerblicher Betrug bei Massenabmahnungen durch Zusammenwirken von Auftraggeber und Rechtsanwalt | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung Grüße und ein schönes Wochenende, Frank p.s.: Meiner Einschätzung nach freut sich mittlerweile in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft über jede eingereichte Abmahnung. Denn auch die Endabrechnung sollte sich lohnen. -----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 22:01:14----- ... wenn man dann noch die Umsatzsteuer abziehen müßte, oh je. Ergänzend zu obigem Link: Zitat:
| |
|
| | # 233 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
@atrox, redsun, Was den Streitwert angeht: Bitte um Überprüfung ob Zitat oder echter Streitwert bzgl. 10000,- Euro. Grüße, Frank | |
|
| | # 234 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
stimmt, die sog. ermittlungsgebuehren habe ich uebersehen. wobei diese kostennote als fremdkosten am einfachsten nachvollzogen werden koennten, denn diese muesste schulenberg ja auch erst einmal vorstrecken. dieser kostenpunkt von eur 300.-- ist bei der abmahnung im november 2008 auch schon aufgetaucht.- 3111 | |
|
| | # 235 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Da das zweite Schreiben absolut nix Neues gebracht hat, außer neuen Drohungen und neuen Behauptungen, hatte ich Princess gebeten, die Berechnung zum zweiten Schreiben zu entfernen, die irrtümlich auf einem um 20000 Euro reduzierten Streitwert von 10000 Euro basierte. |
|
| | # 236 |
| Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 5
| so ich schreib jetzt auch mal ich habe am 05.05. in sachen "john thompson" eine abmahnung erhalten. habe SOFORT einen anwalt eingeschaltet, mit diesem eine modue abgegeben. sollte 1560 euro an schulenberg zahlen. mein anwalt hat kurz danach einen dreiseitigen brief der gegenseite geschrieben, incl. störerhaftung und beweisverwertungsverbot. anfang juli kam ein zweites schreiben von schulenberg. er teilt die auffassung eines beweisverwertungsverbotes nicht, von der fehlenden störerhaftung ist keine rede und sie würden sich mit einer zahlung von 550 euro zufrieden geben. bereits am nächsten tag wurde mein anwalt wieder aktiv und sendete ein schreiben an schulenberg, indem er aufgrund eines aktuellen urteils des olg ka in sachen beweisverwertungsverbot den vergleich ablehnt. mal sehen, wie es weitergeht... |
|
| | # 237 | |||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was die Forenhinweise angeht, die mittlerweile in den Schulenbergschreiben enthalten sind, so sehe ich das zumindest als qualitativen Fortschritt an. Denn jetzt kommen auch diejenigen auf die Idee, sich im Internet bzgl. ihrer Reaktionsmöglichkeiten zu informieren, die zuvor in Panik daran nie gedacht hätten. -----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 12:54:03----- Für die Geschichtsschreiber (in ein paar Monaten, wissen wir genau was von meiner Vermutung zu halten war): --- Meine Vermutung: - bislang hat die Abmahnabzockerindustrie versucht, alle Nichtzahler möglichst zur Abgabe von mod.UEs zu bewegen (wie auch immer das abgelaufen ist, kann jeder für sich beurteilen). Damit wurde zumindest die Abmahnung als berechtigt anerkannt. - es ist/war wohl geplant, nach der Bundestagswahl mit einer größeren EV-Welle/Klagewelle den Abgemahnten zu begegnen, die zumindest eine mod.UE abgegeben haben und bislang nicht zahlten. Dieser Prozess würde meiner Einschätzung nach wesentlich erleichtert für die Abmahnabzocker, wenn die zukünftig Angeklagten möglichst von der noch in der Entwicklung befindlichen "Musterklageerwiderung" Gebrauch machen würden, so wie sie bislang mit einer mod.UE eingefangen wurden. - so langsam ahnt aber die Abmahnabzockerindustrie, was demnächst auf sie zukommen wird - Solmecke hatte einen Versuchsballon gestartet - in wessen Auftrag auch immer, weshalb wohl die kurzfristig geänderte Strategie dahingehend aussehen wird: möglichst viele zum Vergleich zu bewegen. Ganz nach dem Motto: anlocken und abzocken. | |||
|
| | # 239 |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 5
| Hallo. Kann mir jemand den Sinn dieses zweiten Briefes erklären? Die ModUE nach dem ersten Brief besagte ja, dass ich keine Schuld anerkenne, mich jedoch verpflichte zukünftig keinen Content des besagten Rechteinhabers zu verletzen. Diese Erklärung wurde im zweiten Brief ja angenommen. Nun wird aber wieder mit der Gerichtskeule geschwungen und Bares verlangt. Bedeutet das nicht irgendwie, dass mich jeder auf alles verklagen kann, wenn´s ihm Spaß macht? Wie soll man nun darauf reagieren? Das ist ja nichtmal irgendwas Offizielles, sondern nur ne äußerst weinerliche Bittschrift. |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |







oder was sonst? 