Abmahnung von Schulenberg & Schenk

Alt 11.07.2009, 16:44   # 221
Frank2009
 
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Zitat von Attacker Beitrag anzeigen
Hier der Link zum Webspace zwecks 2.Brief:
Index of /Bilder
Der Gegenstandswert wird auf 10000 Euro beziffert, könntest Du evtl. noch die Seiten ab "Die Kostenerstattungspflicht ergibt sich..." bzgl. der Herleitung der Geschäftsgebühr und des pauschalen Zahlbetrags - vermutlich Seite 5+6 aus der ursprünglichen Abmahnung - einscannen?

Wenns nicht zu indiskret ist - welches "Werk" wurde abgemahnt?

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:09:28-----

was könnte der bedeuten? Abmahnung von Schmuddelfilmen (offensichtlich nicht nur Purzelfilme)?

So wie es ausschaut, haben die zumindest ab Anfang April zwischen 250 und 300 Abmahnungen je Woche versendet. Das scheint ja mittlerweile nicht mehr so zu sein - wann bekam der Letzte seinen 1. Brief? Meiner war datiert auf den 31.3.2009.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:10:36-----

Korrektur (Titel war verschwunden wegen Postingsfusion).

Schulenberg - Geschäftsbereich 31

was könnte der bedeuten? Abmahnung von Schmuddelfilmen (offensichtlich nicht nur Purzelfilme)?

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:12:04-----

Wobei ich den "Geschäftsbereich" noch mit einem Fragezeichen ausstatten muß (31=erster Teil des AZ).

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 17:15:44-----

AZ gegen "Ihr Zeichen"

um Mißverständnissen vorzubeugen.
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Alt 11.07.2009, 17:26   # 222
atrox07
 
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Sehr Interessant alles
Also habe gerade das schreiben mit meinem vergliechen
Stimmt har genau überein bis aud die Summe die ist bei mir 1298€
Die Frist läuft bereits am 17.07.2009 ab obwohl das schreiben heute erst ankam
Datiert wurde es allerdings schon am 07.07 komisch das der Brief von Hamburg inerhalb Deutschlands 4 Tage braucht.

Achja die Mandantin ist bei mir Purzel.
Also können wir davon ausgehen das Schulenberg & Schenck auch noch für andere Mandanten arbeitet bzw abmahnt bzw versucht ab zu kassieren.

schönen Tag noch.
LG
Atrox
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Alt 11.07.2009, 17:29   # 223
Frank2009
 
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Wurde bei allen der Gegenstandswert zwischen dem ersten und dem zweiten Brief um 20000 Euro reduziert?
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Alt 11.07.2009, 17:31   # 224
Redsun1982
 
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Bei mir ist die Summe auch 1298€!
Brief wurde am 7.7 abgeschicht,ist aber auch erst heute angekommen!
Frist bis zum 20.7

Ja gegenstandswert von 30000 auf 10000
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Alt 11.07.2009, 17:34   # 225
atrox07
 
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Bei mir ist auch der Gegenstandswert im 2 Brief auf 10000€ angegeben. 1 Brief war 30000€
oho wie gnädig
Ich bin aber auch ein böses / böser ES
LG
Atrox
Achja AZ fängt mit 31 an
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Alt 11.07.2009, 17:43   # 226
Frank2009
 
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Und die Forderung ist womöglich meistens von 1298 auf über 1500 gestiegen? Sehe ich das richtig?
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Alt 11.07.2009, 17:45   # 227
atrox07
 
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nein bei mir steht sie auf 1298 -€
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Alt 11.07.2009, 17:46   # 228
Redsun1982
 
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Also bei mir ist es bei 1298€ geblieben!
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Alt 11.07.2009, 18:11   # 229
Attacker
 
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Wie sieht es damit eigentlich aus?:
Ab 01. September 2008 nur noch 100€ je Abmahnung möglich?

Hier im Forum unter:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...-moeglich.html

Klingt doch sehr gut:
Dennoch sehe ich die Position des abgemahnten hier gestärkt - man überweist unter Verweis auf das Gesetz genau 100€. Der Abmahner müsste dann mit erheblichem Risiko klagen um seine Forderungen durchzusetzen - das wird er vermutlich gerade bei einer geringen Anzahl abgemahnter Werke nicht tun: Welcher Abmahnanwalt will schon richterlich bestätigt haben, dass es sich bei 5 oder sogar 10 Dateien noch um einen einfach gelagerten Fall handelt? Da ist es für die Kanzlei sicher sinnvoller, über immer härtere Drohkulissen zu versuchen, an das Geld zu kommen.


Aber vlt würde man das noch als "Schuldeingeständnis" sehen, also auch nicht das Gelbe vom Ei!
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Alt 11.07.2009, 18:41   # 230
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Attacker Beitrag anzeigen
Wie sieht es damit eigentlich aus?:
Ab 01. September 2008 nur noch 100€ je Abmahnung möglich?

Klingt doch sehr gut:
Dennoch sehe ich die Position des abgemahnten hier gestärkt - man überweist unter Verweis auf das Gesetz genau 100€. Der Abmahner müsste dann mit erheblichem Risiko klagen um seine Forderungen durchzusetzen - das wird er vermutlich gerade bei einer geringen Anzahl abgemahnter Werke nicht tun: Welcher Abmahnanwalt will schon richterlich bestätigt haben, dass es sich bei 5 oder sogar 10 Dateien noch um einen einfach gelagerten Fall handelt? Da ist es für die Kanzlei sicher sinnvoller, über immer härtere Drohkulissen zu versuchen, an das Geld zu kommen.


Aber vlt würde man das noch als "Schuldeingeständnis" sehen, also auch nicht das Gelbe vom Ei!
siehe z.B. http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post655281

@Atrox, Redsun & Attacker (und allen anderen):

Danke für die Infos.
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Alt 11.07.2009, 21:27   # 231
Frank2009
 
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Abgesehen von dem vollkommen indiskutablen Inhalt des zweiten Drohbriefes:

Die ursprüngliche Rechnung (zumindest nach den mir vorliegenden Zahlen) von Schulenberg war ja folgende, wenn ich das richtig verstanden hab:

Gegenstands"wert" 30000,- Euro
1,3 Geschäftsgebühr (RVG - Einzelnorm) = 1,3 * 758,- Euro = 985,40 Euro
Post und Telekommunikation 20,- Euro

Anwaltskosten: 1005,40 Euro
angebliche "Ermittlungsgebühren": 300,- Euro
---
Angeboten wurde als Bezahlung für die unverschämten Lügen und Drohungen im ersten Schreiben ein Pauschbetrag (angebliche Anwaltskosten, angebliche Ansprüche auf Schadensersatz, angebliche Ermittlungsgebühren) von 1298,- Euro

Nach Abzug RA-Kosten: 292,60 Euro
Schadensersatz somit nach Abzug der Ermittlungsgebühren: -7,40 Euro
===

===

Meine Frage: Will Schulenberg mit dem Pauschalbetrag im ersten Schreiben den RI betuppen oder versucht er u.a. mit den angeblichen Ermittlungsgebühren die Abgemahnten zu veräppeln (neben der hoffnungslos übertriebenen Streitwertbestimmung, um die RA-Gebühren in die Höhe zu treiben)?

Mein Fazit: Die Angaben im ersten Brief erscheinen mir mehr als dubios
Das Ergebnis obiger Rechnung ist für mich in Verbindung mit der Masse der Abmahnungen recht eindeutig und ließe sich wie folgt zusammenfassen:

Gewerblicher Betrug bei Massenabmahnungen durch Zusammenwirken von Auftraggeber und Rechtsanwalt | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung

Grüße und ein schönes Wochenende,

Frank

p.s.:
Meiner Einschätzung nach freut sich mittlerweile in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft über jede eingereichte Abmahnung. Denn auch die Endabrechnung sollte sich lohnen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 22:01:14-----

... wenn man dann noch die Umsatzsteuer abziehen müßte, oh je.

Ergänzend zu obigem Link:

Zitat:
In vielen Fällen ist es aber so, dass seitens der Auftraggeber mit den Rechtsanwaltskanzleien, die mit der Durchsetzung der Abmahnansprüche beauftragt werden, Stundenhonorarvereinbarungen getroffen werden. Diese internen Honorarvereinbarungen werden in der Regel gegenüber dem Abgemahnten nicht offengelegt. Nach einer offenbar bisher stets unbeachteten Entscheidung des OLG München aus dem Jahr 2006 (Az.: 29 U 3143/06), steht aber bereits seit Jahren fest, dass der Rechtsanwalt nur dann auf die Zahlung der vollen Geschäftsgebühr bestehen kann, wenn diese Gebühr mit dem Auftraggeber auch tatsächlich vereinbart und von diesem in voller Höhe bezahlt wurde. Bei der Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber kann dagegen nur der tatsächliche Aufwand des Rechtsanwalts verlangt werden.
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Alt 11.07.2009, 22:02   # 232
3111
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen

Dadurch, daß Schulenberg offensichtlich den Streitwert senkt auf 10000,- Euro, sieht die nicht verbriefte neue Berechnung nach dem 2. Brief wie folgt aus:
ich glaube der verfasser bezieht sich bei der nennung des streitwertes nicht auf den abgemahnten titel.

er zitiert hier wohl ein auszug aus einer rechtssprechungen, die dem anhang beiliegt, die nichts mit der eigentlichen abmahnung zu tun hat. hatte der unterzeichnete ass. jur. etwa kein passendes urteil bei der hand?

ein allgemeines blabla, die wohl nur dafuer dient, den abgemahnten zur zahlung zu bewegen.


warum erhoeht schulenberg nur bei einigen im 2.ten brief die forderungssumme?. absicht?

im november 2008 hat schulenberg bei der ahmahnung eines schmudelfilmes noch ein angebot von eur 598,-- abgegeben.

3111
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Alt 11.07.2009, 22:14   # 233
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
ich glaube der verfasser bezieht sich bei der nennung des streitwertes nicht auf den abgemahnten titel.
Du hast vollkommen recht. Der Streitwert wurde nicht gesenkt (zumindest nicht lt. der Kopie von Attacker, es handelt sich wirklich nur um ein Zitat). Aber die Pauschale von 1560 Euro bei Attacker ließe dann darauf schließen, daß er die Berechnung angeglichen hat, damit der Schadensersatz rein rechnerisch ins Positive dreht. Evtl. waren die 1560 bei Attacker aber auch sein ursprünglicher Pauschalbetrag, dzbgl. hab ich ihn gerade per Boardmail angefragt.

@atrox, redsun,

Was den Streitwert angeht: Bitte um Überprüfung ob Zitat oder echter Streitwert bzgl. 10000,- Euro.

Grüße, Frank
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Alt 11.07.2009, 22:20   # 234
3111
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Du hast vollkommen recht. Der Streitwert wurde nicht gesenkt (zumindest nicht lt. der Kopie von Attacker, es handelt sich wirklich nur um ein Zitat). Aber die Pauschale von 1560 Euro bei Attacker ließe dann darauf schließen, daß er die Berechnung angeglichen hat, damit der Schadensersatz rein rechnerisch ins Positive dreht.

stimmt, die sog. ermittlungsgebuehren habe ich uebersehen. wobei diese kostennote als fremdkosten am einfachsten nachvollzogen werden koennten, denn diese muesste schulenberg ja auch erst einmal vorstrecken. dieser kostenpunkt von eur 300.-- ist bei der abmahnung im november 2008 auch schon aufgetaucht.-


3111
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Alt 11.07.2009, 23:17   # 235
Frank2009
 
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Da das zweite Schreiben absolut nix Neues gebracht hat, außer neuen Drohungen und neuen Behauptungen, hatte ich Princess gebeten, die Berechnung zum zweiten Schreiben zu entfernen, die irrtümlich auf einem um 20000 Euro reduzierten Streitwert von 10000 Euro basierte.
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Alt 12.07.2009, 00:16   # 236
Dale
 
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so ich schreib jetzt auch mal

ich habe am 05.05. in sachen "john thompson" eine abmahnung erhalten.

habe SOFORT einen anwalt eingeschaltet, mit diesem eine modue abgegeben.
sollte 1560 euro an schulenberg zahlen.

mein anwalt hat kurz danach einen dreiseitigen brief der gegenseite geschrieben, incl. störerhaftung und beweisverwertungsverbot.

anfang juli kam ein zweites schreiben von schulenberg. er teilt die auffassung eines beweisverwertungsverbotes nicht, von der fehlenden störerhaftung ist keine rede und sie würden sich mit einer zahlung von 550 euro zufrieden geben.

bereits am nächsten tag wurde mein anwalt wieder aktiv und sendete ein schreiben an schulenberg, indem er aufgrund eines aktuellen urteils des olg ka in sachen beweisverwertungsverbot den vergleich ablehnt.

mal sehen, wie es weitergeht...
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Alt 12.07.2009, 12:20   # 237
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Dale Beitrag anzeigen
mein anwalt hat kurz danach einen dreiseitigen brief der gegenseite geschrieben, incl. störerhaftung und beweisverwertungsverbot.
...
bereits am nächsten tag wurde mein anwalt wieder aktiv und sendete ein schreiben an schulenberg, indem er aufgrund eines aktuellen urteils des olg ka in sachen beweisverwertungsverbot den vergleich ablehnt.
Bezieht sich Dein RA auf folgende Entscheidung?

Zitat:
Aktuelle Rechtsprechung - Volltext
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Urteil verkündet am 04.12.2008
Aktenzeichen: 4 U 86/07
Rechtsgebiete: TKG, StPO
Vorschriften:
TKG § 3 Nr. 30
TKG § 113
StPO § 100 g
Judicialis: Rechtsprechung | Urteile | Beschlüsse
Zitat:
StPO § 100g

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer
...
2. eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat,

so dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1, § 113a des Telekommunikationsgesetzes) erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist. Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 ist die Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos wäre und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht.
StPO - Einzelnorm
Das ist sicherlich einen Versuch wert. Ich persönlich halte ebenfalls nicht viel davon, mit dubiosen Organisationen auch noch zu feilschen. Aufgrund der besonderen "Qualität" der Schulenbergabmahnungen gibts nach meiner Einschätzung aber verschiedene Möglichkeiten - auch zivilrechtlich (etwas für den konservativen Abgemahnten), dem Treiben beizukommen (sowohl für die unberechtigt Abgemahnten, als auch für diejenigen mit schlechtem Gewissen).

Was die Forenhinweise angeht, die mittlerweile in den Schulenbergschreiben enthalten sind, so sehe ich das zumindest als qualitativen Fortschritt an. Denn jetzt kommen auch diejenigen auf die Idee, sich im Internet bzgl. ihrer Reaktionsmöglichkeiten zu informieren, die zuvor in Panik daran nie gedacht hätten.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 12:54:03-----

Für die Geschichtsschreiber (in ein paar Monaten, wissen wir genau was von meiner Vermutung zu halten war):

---

Meine Vermutung:

- bislang hat die Abmahnabzockerindustrie versucht, alle Nichtzahler möglichst zur Abgabe von mod.UEs zu bewegen (wie auch immer das abgelaufen ist, kann jeder für sich beurteilen). Damit wurde zumindest die Abmahnung als berechtigt anerkannt.

- es ist/war wohl geplant, nach der Bundestagswahl mit einer größeren EV-Welle/Klagewelle den Abgemahnten zu begegnen, die zumindest eine mod.UE abgegeben haben und bislang nicht zahlten. Dieser Prozess würde meiner Einschätzung nach wesentlich erleichtert für die Abmahnabzocker, wenn die zukünftig Angeklagten möglichst von der noch in der Entwicklung befindlichen "Musterklageerwiderung" Gebrauch machen würden, so wie sie bislang mit einer mod.UE eingefangen wurden.

- so langsam ahnt aber die Abmahnabzockerindustrie, was demnächst auf sie zukommen wird - Solmecke hatte einen Versuchsballon gestartet - in wessen Auftrag auch immer, weshalb wohl die kurzfristig geänderte Strategie dahingehend aussehen wird: möglichst viele zum Vergleich zu bewegen.

Ganz nach dem Motto: anlocken und abzocken.
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Alt 12.07.2009, 13:46   # 238
Dale
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Bezieht sich Dein RA auf folgende Entscheidung?
ja. begründung:

beweisverwertungsverbot: da es sich um verkehrsdaten und nicht um bestandsdaten handelt. staatsanwalt hat ohne gerichtsbeschluss die auskunft über die daten erhalten, deshalb sind die verkehrsdaten nicht verwendbar.
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Alt 12.07.2009, 17:47   # 239
Toffifee
 
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Hallo.

Kann mir jemand den Sinn dieses zweiten Briefes erklären? Die ModUE nach dem ersten Brief besagte ja, dass ich keine Schuld anerkenne, mich jedoch verpflichte zukünftig keinen Content des besagten Rechteinhabers zu verletzen. Diese Erklärung wurde im zweiten Brief ja angenommen. Nun wird aber wieder mit der Gerichtskeule geschwungen und Bares verlangt.

Bedeutet das nicht irgendwie, dass mich jeder auf alles verklagen kann, wenn´s ihm Spaß macht?

Wie soll man nun darauf reagieren? Das ist ja nichtmal irgendwas Offizielles, sondern nur ne äußerst weinerliche Bittschrift.
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Alt 12.07.2009, 17:51   # 240
ulrich
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Zitat:
Zitat von Toffifee Beitrag anzeigen
Hallo.
Wie soll man nun darauf reagieren?
oder was sonst?
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