Abmahnung von RA Lihl wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung


Alt 02.12.2008, 00:52   # 1
princess15114
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Aus gegebenem Anlass, der Nächste ...

Zitat:
Wie bei allen Abmahnungen werden nicht die Rechtsverletzer ermittelt, sondern die Anschlussinhaber - regelmäßig die Eltern.
Es ist eine bedauerliche Entwicklung, dass die Filmindustrie nunmehr auch auf den Abmahnzug auftreten will.
(Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs) ---> Weiterlesen

Damit hat der Rechteinhaber "PROKINO FILMVERLEIH GMBH" nach Urmann & Collegen vorm. KuW (Abmahnungen für "Willkommen bei den Sch'tis") nun auch einen weiteren Abmahner unter "Vertrag".

Doch zur statistischen Historie des Abmahners:
Die Abmahn-Testphase lief 11/2008 mit "Bride Bang ( 2008 )" von Communicon, S.R.O. an.

Zitat:
Das Abmahnschreiben als auch die Unterlassungserklärung ähneln auffällig derer, die die Kanzlei U+C Rechtsanwälte verwenden. Ebenso wie die U+C Rechtsanwälte fordert Rechtsanwalt Christopher Lihl die Zahlung von 250 EUR zur Abgeltung sämtlicher Forderungen.
(Quelle: Pressemitteilung von GGR Rechtsanwälte) ---> Weiterlesen

Woran das wohl liegen mag? ---> Google-Cache


Einen genauen Überblick welche Abmahner sonst noch aktiv sind und welche Werke abgemahnt werden erhält man durch die Abmahndatenbank: "Wer mahnt Was ab"

Ihr betretet ein Forum mit größtenteils juristischen Laien. Es gibt keine rechtliche Beratung, sondern wir tauschen lediglich untereinander unsere Meinungen aus. Bitte postet keine konkreten Beispiele einer modifizierten Unterlassungserklärung und fragt, ob die so richtig ist. Dies wäre bereits Beratung.

Wenn ihr eure Fälle darstellt, dann bitte ohne konkrete Uhrzeit der vermeintlichen Tat. Wir sind hier nicht allein und über diese Angaben könnte man euch identifizieren.

Wie sich die Meisten nach einer Abmahnung entschieden haben, kann man einer Statistik (Link in meiner Signatur) entnehmen. Jedoch sollte das Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zur Pflichtlektüre gehören!

Damit o.g. Statistik weiterhin möglichst von hoher Aussagekraft bleibt, besteht für jeden die Möglichkeit, die Abmahndaten anonym in eine Datenbank einzutragen.

1. Abmahndatenbank
(Vergesst bitte nicht im Feld Zusatzinformation einzutragen, wie ihr beabsichtigt auf die Abmahnung zu reagieren!)

2. Oder nachfolgende Angaben mir per PN zu senden

Provider: Internetanbietername
Abgemahnt am: Datum (TT.MM.JJ)
von: Abmahnanwaltskanzlei
für: Datei
angeblich im Netz am: Log-Datum (TT.MM.JJ) ohne sekundengenaue Uhrzeit!
Namensermittlung über: Richterbeschluss / Staatsanwaltschaft
Rechteinhaber:
p2p-Netzwerk: Client (Edonkey/Torrent)
Gegenstandswert:
Abgeltungsbetrag:
RA-Kosten
Gesamtkosten: (bei Pauschale, sonst frei lassen!)
!!!Die IP interessiert hier keinen!!!
Status: wie habe ich reagiert

Danke
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Alt 30.04.2009, 22:50   # 2
Maegondo
 
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Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal eine aktuelle Meldung über meinen Fall bringen, heute ist nämlich etwas durchaus interessantes passiert.

Erstmal mein Fall:

Ich wurde Anfang April abgemahnt wegen einem Kings of Leon Album. Hatte nach erhalt des Briefes zwei Tage zeit, eine UE abzugeben und ungefähr weitere 6 Tage für die Zahlung (Betrag war etwas über 800€).

Die modUE ging den Herren von der Waldorf Kanzlei sowohl über Fax als auch per Einschreiben rechtzeitig zu. Gezahlt hab ich nix.

Bis heute hab ich keine Reaktion mehr von denen bekommen, ich geh aber davon aus, dass der hohe Verwaltungsaufwand hier eine große Rolle spielt und ich einfach noch nicht "an der Reihe war".


So, nun geht die Geschichte aber heute dennoch weiter:

Ich öffne meinen Briefkasten und finde einen Brief der Rechtsanwaltskanzlei Lihl mit einer (lächerliche) 2-Seiten umfassenden Abmahnung wegen dem Film Slumdog Millionär...so viel Pech muss man erstmal haben.

Dazu muss man sagen, dass die Abmahnung von Lihl mit der Zahlungsaufforderung von 250€ ein richtiges Schnäppchen ist. Inhalt der Abmahnung ist ungefähr der selbe wie bei Waldorf nur viel kürzer.

Ich habe vor, erstmal auch hier eine modUE abzugeben und überhaupt nichts zu zahlen.

Ich würde nur gern eure Einschätzung hören:
Habt Ihr schon Erfahrungen mit den Leuten von Lihl? würdet Ihr mir auch hier einfach zur Abgabe einer modUE raten oder ist diese Sache vielleicht etwas heikler?

Und was mich durchaus noch interessieren würde:
Ich habe zwei Abmahnungen von zwei verschiedenen Kanzleien wegen zwei verschiedenen Dateien. Könnte ich dadurch etwas mehr ins Kreuzfeuer geraten? Wenn mich z.B. die Leute von Lihl vor Gericht ziehen, könnte dann während der Verhanldung/Anhörung irgend jemand plötzlich die Abmahnung von Waldorf als weiteres Beweismittel vorbringen?

Das würde mich doch schon sehr interessieren und ich würde mich über eure Antworten freuen!

Ansonsten wünsch ich euch noch nen schönen 1. Mai ^^
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Alt 01.05.2009, 12:54   # 3
K-Opfer
 
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Beiträge: 243
@ Maegondo
Zitat:
Ich habe zwei Abmahnungen von zwei verschiedenen Kanzleien wegen zwei verschiedenen Dateien. Könnte ich dadurch etwas mehr ins Kreuzfeuer geraten?
Ob du nun von einer Kanzlei 2 Abmahnungen für 2 verschiedene "Werke" für zwei verschiedene RI erhältst, oder von 2 Kanzleien jeweils eine, ändert in meinen Augen überhaupt nichts. Sind halt unterschiedliche RI, in dem einen Fall ist es halt "Zufall", dass beide RI bei einer Abmahnkanzlei gelandet sind. In meinen Augen weder ein Vorteil, noch ein Nachteil. Was sollte auch eine andere Abmahnung "beweisen"? Halt nur ein Indiz, dass über den Anschluss mehr beangen wurde. An der rechtlichen Beurteilung sollte dies nichts ändern. Es heißt ja nicht, dass derjenige über dessen Anschluss vermeintlich viel begangen wurde, eher der Verantwortliche ist, als der über dessen Anschluss nur eine "Tat" begangen wurde (ist nur eher ein Indiz dafür, dass die Erfassung der IP und die darauffolgende Zuordnung zu dem Klarnamen richtig verlaufen ist). Auch die 2, 3. 4 ....Abmahnung sagt nichts aus, wer es war und vorallem, ob der Anschlussinhaber als Störer haftbar gemacht werden kann. Ein unbekannter Dritter, der den Anschluss unbefugt benutzt hat, wird wohl kaum nur ein "Werk" gezogen haben, oder???
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Alt 12.07.2009, 16:30   # 4
knarf
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Zitat:
Zitat von Maegondo Beitrag anzeigen

So, nun geht die Geschichte aber heute dennoch weiter:

Ich öffne meinen Briefkasten und finde einen Brief der Rechtsanwaltskanzlei Lihl mit einer (lächerliche) 2-Seiten umfassenden Abmahnung wegen dem Film Slumdog Millionär...so viel Pech muss man erstmal haben.

Dazu muss man sagen, dass die Abmahnung von Lihl mit der Zahlungsaufforderung von 250€ ein richtiges Schnäppchen ist. Inhalt der Abmahnung ist ungefähr der selbe wie bei Waldorf nur viel kürzer.

Ich habe vor, erstmal auch hier eine modUE abzugeben und überhaupt nichts zu zahlen.

Ich würde nur gern eure Einschätzung hören:
Habt Ihr schon Erfahrungen mit den Leuten von Lihl? würdet Ihr mir auch hier einfach zur Abgabe einer modUE raten oder ist diese Sache vielleicht etwas heikler?

^^
@Maegondo:
hi, hab das gleiche problem mit Lihl... Mich würde interessieren, was du jetzt gemacht hast... modUE und nicht gezahlt? Wenn ja, kam da noch was nach oder haben die es dabei belassen?

danke schon mal Vorab und Grüße,
knarf
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Alt 25.07.2009, 18:21   # 5
Bamboochaa
 
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Hallo,

möchte mich nun auch mal hier einbringen.

Wurde von einigen Wochen von der Rechtsantwaltskanzlei Lihl abgemahnt. Es geht um den Film "Slumdog Millionär".

So die ModUE habe ich per Rückschein abgeschickt am 12.06.09
Heute haben wir den 25.07.09!! Also es sind im Prinzip 6 Wochen schon vergangen....

Seit dem keine Reaktion. Weder eine Bestätigung, noch eine weitere Zahlungsaufforderung etc.

-> ist das normal?!

Nun ich will erstmal weiter abwarten. Ich hoffe das ich eventuell gar keine Antwort mehr erhalten werde und die Sache gegessen ist, was ich jedoch eher als unwahrscheinlich betrachte.

Wie würdet ihr weiter handeln? Weiter abwarten oder Kontakt aufnehmen bezüglich der Bestätigung meiner ModUE?! Gabs vllt. schon Fälle bei denen sich eine Kanzlei nach Abgabe der ModUE nicht mehr gemeldet hat?!

Vielen Dank.
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Alt 04.08.2009, 13:28   # 6
princess15114
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So richtig schön war ja der Sommer bisher nicht.
Aus aktuellem Anlass daher eine Unwetterwarnung für die Bundesländer BW, HE, RP und SL.
Wegen befürchteter Spontanfluten, sollten technische Geräte hochgestellt werden.

Zitat:
Zwecks Pornos wird es noch einiges geben, Staatsanwälte werden vermehrt Hausdurchsuchungen anordnen, das wird wohl als Logische Konsequenz so kommen wie ich vermute.
(Quelle: Abmahnwahn-Dreipage)

Sofern die Klarnamenermittlung nicht ohnehin über die StAschaft läuft, könnte die vermutete Vorgehensweise sein, dass zunächst über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Klarname ermittelt wird und anstatt sofort die Abmahnung zu versenden, Strafanzeige bei der StAschaft bzgl. §184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) gestellt wird, welche dann die Ermittlung und ggfls. auch die Beweissicherung übernehmen muss.

PS. Dieser Beitrag wird von mir nicht weiter kommentiert, auch nicht per PN!
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Alt 03.09.2009, 22:31   # 7
jayjay69
 
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Hallo,

lese schon seit geraumer Zeit hier. Und da ich gerade Lihl gelesen habe musste ich mich dann doch mal zum Thema auslassen:

A:1. Schreiben Anfang Juli Lihl wegen Slumdogmillionär - modUE is raus
B:1. Schreiben S&S Ende Juli wegen gewixxx Schlampen - modUE auch raus
Beides bereits in die DB eingetragen
Letzte Woche 2 Schreiben, 1. wegen BDSG und 2. das ausführlichere, wegen Filesharing und Herausgabe der Daten ( lt. den Links aus dem Forum hier ) an T-Offline geschickt.

Es scheint die beiden arbeiten in irgendeiner Form zusammen, den B. ist definitiv nicht auf meinem Mist gewachsen, bei A. kann ich es nicht mehr nachvollziehen.

Sollte sich was tun, halte ich euch auf dem Laufenden.

Gruesse aus dem Hunsrück
Jayjay


PS.: Merci für die moralische und Ideen-Unterstützung hier.
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Alt 04.09.2009, 21:58   # 8
blindblindblind
 
Registriert seit: 04.09.2009
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Bei uns lag ebenso ein Brief von RA Lihl im Briefkasten, allerdings werden 475 € gefordert und nicht 250 € wie im Eingangspost.

Am Montag haben wir einen Termin beim Anwalt. Wir werden mit dem Anwalt wohl eine ModUE rausschicken. Mich würde stark interessieren, wie es bei euch weiterging - Erfahrungen, wie die Herren Lihl mit ModUE + nichtbezahlt umgehen gibt es ja anscheinend noch keine?
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Alt 04.09.2009, 23:05   # 9
flieger1982
 
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Zitat:Bei uns lag ebenso ein Brief von RA Lihl im Briefkasten, allerdings werden 475 € gefordert und nicht 250 € wie im Eingangspost.


Bei mir ebenso und es soll eine UE und die 475€ bis Mittwoch 12 Uhr beim Lihl sein! Ein wenig Kurzfristig ne?
Mich würde auch Interessieren wie es bei euch so ausgegangen ist.
Denke über einen eigenen Anwalt nach, bedenke aber das er nacher noch teurer sein könnte als die Strafe selbst!
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Alt 04.09.2009, 23:21   # 10
blindblindblind
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von flieger1982 Beitrag anzeigen
Zitat:Bei uns lag ebenso ein Brief von RA Lihl im Briefkasten, allerdings werden 475 € gefordert und nicht 250 € wie im Eingangspost.


Bei mir ebenso und es soll eine UE und die 475€ bis Mittwoch 12 Uhr beim Lihl sein! Ein wenig Kurzfristig ne?
Mich würde auch Interessieren wie es bei euch so ausgegangen ist.
Denke über einen eigenen Anwalt nach, bedenke aber das er nacher noch teurer sein könnte als die Strafe selbst!
Bisher gehen wir davon aus, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt übernimmt. Laut Internetrecherche übernimmt die Rechtsschutzversicherung i. d. R. die Kosten bei einer Urheberrechtsverletzung nicht, wir wollen das aber natürlich noch explizit mit dem Anwalt abklären.

Lass von dir hören, wenn es bei dir neues gibt.
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Alt 04.09.2009, 23:47   # 11
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
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Zitat:
Zitat von blindblindblind Beitrag anzeigen
Bisher gehen wir davon aus, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt übernimmt. Laut Internetrecherche übernimmt die Rechtsschutzversicherung i. d. R. die Kosten bei einer Urheberrechtsverletzung nicht, wir wollen das aber natürlich noch explizit mit dem Anwalt abklären.
Eine Rechtsschutzversicherung (RV) zahlt bei Urheberrechtsverletzungen nicht. Einhelliger Tenor aller RV: Dieses Riskio ist nicht versicherbar. Siehe auch: Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung?
Je nach Kulanz der Versicherung wird bei langjährigen Kunden die Erstberatung übernommen. Mehr nicht.
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Alt 05.09.2009, 03:42   # 12
blindblindblind
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Eine Rechtsschutzversicherung (RV) zahlt bei Urheberrechtsverletzungen nicht. Einhelliger Tenor aller RV: Dieses Riskio ist nicht versicherbar. Siehe auch: Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung?
Je nach Kulanz der Versicherung wird bei langjährigen Kunden die Erstberatung übernommen. Mehr nicht.

Ist es überhaupt grundsätzlich ratsam, Rechtsbeistand einzuholen?

Soweit ich das im Internet verfolge, sind da ja einige Kanonen unterwegs, die von den Abmahnungen logischerweise ordentlich profitieren.

Bin gespannt, wie es weitergeht - mit Lihl scheint man ja noch keine wirklichen Erfahrungen gemacht zu haben. Ich les nur ständig von Polizeivorladungen in Verbindung mit Lihl - welcher Zusammenhang besteht hier eigentlich? Eine Abmahnung ansich scheint ja noch lange kein Grund für eine Polizeivorladung zu sein.

Werde jedenfalls aktiv bleiben und berichten.
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Alt 05.09.2009, 10:49   # 13
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von blindblindblind Beitrag anzeigen
Ist es überhaupt grundsätzlich ratsam, Rechtsbeistand einzuholen?
Nicht unbedingt, wenn es "nur" um eine modUE geht. Diese ist juristisch einwandfrei formuliert. Es kann natürlich für den Einzelnen durchaus Sinn machen sich sofort einen RA zu nehmen. Die nervliche Belastung bei einer Abmahnung kann enorm sein. Sollte ein Fall dann doch vor Gericht gehen ist ein RA unverzichtbar.

Zitat:
Soweit ich das im Internet verfolge, sind da ja einige Kanonen unterwegs, die von den Abmahnungen logischerweise ordentlich profitieren.
Davon zu profitieren heißt nun nicht, dass sie schlechte Arbeit machen. Natürlich sollte man auf der Hut sein und z. B. die Fachgebiete der Kanzleien überprüfen. Wenn man sich dort auch Rechteinhabern "andient" wäre ich zumindest skeptisch. Viele RA nehmen für die außergerichtliche Vertretung von Abgemahnten einen Pauschalbetrag. Das gilt es im Einzelfall vor Erteilung eines Mandats zu klären. Und wenn man als RA z.B. pauschal 250 € nimmt und das mit den meist horrenden Gebühren der Abmahner vergleicht, dann zahle ich als Abgemahnter diesen "Guten" gern die geforderte Summe. Denn sind wir ehrlich: Wo wären wir ohne ihre Hilfe und Tipps?

Zitat:
Bin gespannt, wie es weitergeht - mit Lihl scheint man ja noch keine wirklichen Erfahrungen gemacht zu haben. Ich les nur ständig von Polizeivorladungen in Verbindung mit Lihl - welcher Zusammenhang besteht hier eigentlich? Eine Abmahnung ansich scheint ja noch lange kein Grund für eine Polizeivorladung zu sein.
Es gibt keine "Polizeivorladung/en." Unsere Uniformträger dürfen dir gern ein Schreiben schicken und dich zu einer Befragung bitten, Folge leisten musst du dem aber nicht. Das ist so. Nur einer richterlichen Vorladung musst du Folge leisten. Das steht dann aber auf dem Schreiben. In diesem Fall ist Strafantrag vom Abmahner gegen dich gestellt worden und der Staatsanwalt ermittelt.
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Alt 05.09.2009, 18:12   # 14
flieger1982
 
Registriert seit: 04.09.2009
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Wäre es nicht vielleicht auch ratsam zu der mod. UE auch ein Vergleichsangebot zu machen?
Vorrausgestzt natürlich , das man bereit ist etwas zu Zahlen, aber nicht den vollen Betrag, der ja maßlos Übertrieben ist.


Ich hab jetzt soooo viel gelesen und weiß jetzt iwie gar nicht mehr was ich machen soll
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Alt 05.09.2009, 18:33   # 15
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
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Zitat:
Zitat von flieger1982 Beitrag anzeigen
Wäre es nicht vielleicht auch ratsam zu der mod. UE auch ein Vergleichsangebot zu machen?
Das liegt ganz allein bei dir.

Zitat:
Vorrausgestzt natürlich , das man bereit ist etwas zu Zahlen, aber nicht den vollen Betrag, der ja maßlos Übertrieben ist.
Natürlich sind die Beträge übertrieben hoch. Sie lassen manchen Kanzleien aber Spielraum für einen Vergleich.

Zitat:
Ich hab jetzt soooo viel gelesen und weiß jetzt iwie gar nicht mehr was ich machen soll
Eine weitere Nacht darüber schlafen ist bestimmt hilfreich. Und die modUE auszufüllen ist nicht wirklich schwer.
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Alt 06.09.2009, 00:58   # 16
blindblindblind
 
Registriert seit: 04.09.2009
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Nicht unbedingt, wenn es "nur" um eine modUE geht. Diese ist juristisch einwandfrei formuliert. Es kann natürlich für den Einzelnen durchaus Sinn machen sich sofort einen RA zu nehmen. Die nervliche Belastung bei einer Abmahnung kann enorm sein. Sollte ein Fall dann doch vor Gericht gehen ist ein RA unverzichtbar.
Dazu eine grundlegene Frage: Wieviele der bekannten Fälle landeten am Ende vor dem Gericht?
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Alt 06.09.2009, 01:04   # 17
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von blindblindblind Beitrag anzeigen
Dazu eine grundlegene Frage: Wieviele der bekannten Fälle landeten am Ende vor dem Gericht?
Wovor hast du Angst? Verklagt zu werden wegen einigen hundert Euro?
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Alt 06.09.2009, 03:19   # 18
flieger1982
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 3
Zitat:Wovor hast du Angst? Verklagt zu werden wegen einigen hundert Euro?

Wenn es jemanden den Hals bricht schon! Ja

Hat hier echt noch niemand erfahrung damit, wie sowas augeht, wenn man die Zahlung verweigert , aber eine mod.UE abgibt?

Es muss doch schon Fälle geben die schon was älter sind.
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Alt 06.09.2009, 10:32   # 19
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von flieger1982 Beitrag anzeigen
Es muss doch schon Fälle geben die schon was älter sind.
Der Abmahnwahn in dieser Form existiert erst seit mehr oder weniger zwei Jahren. Natürlich gab es Mahnungen, den ein oder anderen Mahnbescheid, eine Klagewelle nicht. Die meisten Abgemahnten - in diesem Forum - füllen eine modUE aus und zahlen nicht. Das kannst du und kann jeder andere in den entsprechenden Threads nachlesen. Auch, wie man auf einen Mahnbescheid reagiert. Dafür gibt es z. B. die FAQ des Vereins gegen den Abmahnwahn.
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Alt 10.09.2009, 23:23   # 20
schnippewippe
Gastposter
 
Habe eben eine Mitteilung über den Anwalt gefunden.

Unterlassungserklärung bei Abmahnung durch Rechtsanwaltskanzlei Lihl im Namen von Maniax Media und anderen .
7.9.2009
Zitat:
Firmen der Pornoindustrie, wie etwa Maniax Media Ltd. oder Communicon s.r.o., sowie die Prokino Filmverleih GmbH, lassen derzeit zahllose Internetuser wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen von der Rechtsanwaltskanzlei Lihl abmahnen.
http://www.123recht.net/Unterlassung...-__a47979.html

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.9.2009 um 23:08:14-----

Mal sehen ob ihr diesen Link gebrauchen könnt.

Abmahnung Getty Images / Rechnung Getty Images - Aktuelle Abmahnungen 2009 durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte

Was ihr da findet.
Die Abmahnung: Getty Images

Zitat:
Getty Images verfolgt unautorisierte Verwendung von Bildern auch in der Schweiz und in Österreich

Getty Images versus STRATO AG: Bildrechte / Homepage Templates - Getty Images und Web Hoster STRATO AG auf dem Weg der Einigung

LG Düsseldorf: 100%iger Verletzerzuschlag wegen unterlassenem Urheberrechtsvermerk bei unberechtigter Bildnutzung

LG München: Zur Urheberrechtsverletzung von Fotos im Internet und "Framing"

AG München: Klageabweisung Abmahnung von Stadplänen

Rechnung und Abmahnung von Getty Images wegen unberechtigter Bildnutzung 2009

Rechnung von Getty Images - Betreff: Unberechtigte Nutzung von Getty Images Fotos

Abmahnung Bildrechte - Rechnung von Getty Images intransparent


Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung durch Bildagenturen wie Look, Mauritius, Corbis oder Getty Images - schnelles Handeln gefragt

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