In einem solchen Fall würde ich anders reagieren als Ulrich. Wenn er wirklich glaubt, keine UE von dir erhalten zu haben, könnte RA Lihl auf die Idee kommen eine EV zu beantragen.
Nach reiflicher Überlegung schließe ich mich Deiner Ansicht an, und korrigiere somit meine Aussage!
16.02.2010, 13:31
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202
kinemore
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 3
reicht hierfür ein Einzeiler als Mail aus ? (eventl. mit Lesebestätigung)
16.02.2010, 13:35
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203
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von kinemore
reicht hierfür ein Einzeiler als Mail aus ? (eventl. mit Lesebestätigung)
Ja so kannst Du es machen! Mit Hinweis aufs Versendedatum.
Hallo,
mir geht es wie so vielen hier: Heute ist eine ABmahnung gekommen von Lihl.
Nach dem ersten Schock - Scheiße was nun??! - wollte ich zahlen.
Doch dann habe ich nachgehakt und das Forum hier gefunden; schwanke noch was ich machen soll.
Bin auf den widerholten Hinweis gestoßen, dass ihr eine "Mod UE mit Rückschein abgeschickt" habt.
Jetzt kommt eine wirklich dumme Frage: Bezieht sich das auf das Einschreiben??? Also das ich bei der Post mit Rückschein angeben muss???
Wäre nett wenn Ihr mir antworten würdet; damit die Panik etwas nachlässt.
Danke... schon mal
Simone
18.02.2010, 13:39
#
206
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Simone 23
Bezieht sich das auf das Einschreiben??? Also das ich bei der Post mit Rückschein angeben muss???
Ich habe heute 2 Abmahnungen von der Kanzlei Lihl gekriegt und soll je Brief bzw. Film 475€ zahlen.
Was soll ich tun?????????? EDIT BY PRINCESS
Den Link (Das ist das Blaue) im Beitrag über dir anklicken!
-----Doppelpost zusammengeführt am 18.2.2010 um 18:11:29-----
also nicht zahlen und die Modue abschicken? Und dann?
18.02.2010, 18:52
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210
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Thrude
also nicht zahlen und die Modue abschicken? Und dann?
Der Grossteil hier würde dann abwarten und folgende Bettelbriefe abheften.
Nur auf gerichtliche Schreiben muss man dann noch reagieren.
1. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen (Kreuzchen bei Widerspruch und zurück ans Gericht).
2. Beim Erhalt einer Klageschrift (seeehr unwahrscheinlich, aber immerhin möglich) ist dann spätestens ein Anwalt einzuschalten ...Zwischendurch mal nach einem umschauen kann nie schaden...
So sieht die Vorgehensweise aus, wenn man sich fürs Nichtzahlen entscheidet
18.02.2010, 20:55
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211
grues0me
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 13
Mal eine Frage: ich habe mich für den "Mittelweg" entschieden und habe einen Anwalt genommen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Zumindest zahle ich den und nicht Lihl...
Er hat erst mal eine Fristverlängerung erwirkt, sagte das wäre so üblich zwischen Anwaltskanzleien. Hat mir eine modUE geschickt und ich habe diese meinem Anwalt zurückgesendet.
Ist das der Normalfall? Dass zwischen Anwälten die Frist erst mal Gültigkeit verliert?
Könnte der Kläger nicht agressiver werden und irgendwie mehr Onlinedaten von mir per richterlichen Beschluss fordern o.ä.? Oder sogar Hausdurchsuchung? Ich weiss, klingt vielleicht hysterisch, aber ist auch mein erstes Mal...
Habe jedenfalls alles Filesharing deinstalliert, Paranoid meine Festplatten getauscht...
18.02.2010, 21:01
#
212
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von grues0me
Ist das der Normalfall? Dass zwischen Anwälten die Frist erst mal Gültigkeit verliert?
Das nicht... Aber eine begründete Fristverlängerung ist natürlich möglich
Zitat:
Zitat von grues0me
...und irgendwie mehr Onlinedaten von mir per richterlichen Beschluss fordern o.ä.? Oder sogar Hausdurchsuchung?
So,,,, nu hab ich auch so ein Ding bekommen
Frist 28.02
geschehen soll es sein im Dez09
ich faxe am Montag die mod UE und schicke auch das Ding gleich am Mittag mit Einschreiben weg
Bauch weh bleibt trotzdem
Wuensche euch allen trotzdem ein schoenes Wochenende
und einen Dank an alle VorherPoster und an Google-is-dein-Freund
lg ich-nu-auch
20.02.2010, 20:14
#
215
L.O.T.Us-B.A-NRW
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 47
Yo 2 ModUe abgeschickt die Woche nu folgt die Dritte,habe heute die Dritte Abmahnung bekommen" Last Stop 174 -Endstation Hoffnung von 2009
20.02.2010, 20:20
#
216
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von L.O.T.Us-B.A-NRW
Yo 2 ModUe abgeschickt die Woche nu folgt die Dritte,habe heute die Dritte Abmahnung bekommen" Last Stop 174 -Endstation Hoffnung von 2009
Mann Mann... du sammelst ja zur Zeit...
Aber du weisst ja jetzt wenigstens, wie du vorgehen musst und brauchst nicht mehr lang suchen...
Also modUE für das nächste Werk (Wenn man das überhaupt so nennen kann, das sagt mir nämlich überhaupt nix) und raus damit...
Kann mir einer sagen wie man p2p im Router speeren kann,finde nichts vernünfiges bei google(habe den Router speedport W 920V)
21.02.2010, 02:45
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218
Lieberecht
Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 2
Gibt es eine zeitliche Begrenzung in der Abmahnungen rückwirkend ausgesprochen werden dürfen.
Das Vergehen wurde z.B. am 06.11.2009 festgestellt, das Abmahnschreiben liegt am 20.02.2010 im Briefkasten.
21.02.2010, 10:09
#
219
elsupremo
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 4
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Theoretisch ist man erst danach "sauber".
Was ich so mitbekomme, kommt es allerdings äußerst selten vor, dass ein Schreiben nach länger als 6 Monaten nach dem unwissentlich erfolgten "Delikt" eingeht.
21.02.2010, 10:58
#
220
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von L.O.T.Us-B.A-NRW
Kann mir einer sagen wie man p2p im Router speeren kann,finde nichts vernünfiges bei google(habe den Router speedport W 920V)
Da sich die meisten p2p-clienten selbständig Ports suchen, bringt eine Portsperre nicht viel.
Am effektivsten erscheint mir beim Speedport die "Filterfunktion" -> URL-Sperren. Dort die bekanntesten/beliebtesten Warezseiten eintragen.
Keinen p2p clienten zu verwenden ist auch nicht der Weisheit letzter Schluß