Abmahnung wegen Upload bei Rapidshare allg. OCH

Alt 28.04.2009, 14:36   # 1
princess15114
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Gemunkelt wurde ja bereits seit einiger Zeit, dass so etwas möglich ist.

Nun gibt ein Schweizer Presseartikel genauer darüber Auskunft:
Zitat:
In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online.
(Quelle: Schweiz bald kein Piratenparadies mehr) ---> Weiterlesen

Zitat:
Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro.
(Quelle: Gulli-News) ---> Weiterlesen

Zitat:
RapidShare sei bei der Herausgabe von Daten an dieselben Gesetze wie alle Provider und Filehoster gebunden: Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können unabhängig vom Firmensitz oder vom Standort der Server gestellt werden. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.
(Quelle: André Vatter, Netzschreiber bei onlinkosten.de ---> Weiterlesen

Siehe auch: Pressemitteilung Rapidshare vom 30.04.2009
sowie ein Kommentar von Thomas Stadler (Internet-Law) mit dem Titel:
Fragwürdige Pressemitteilung von Rapidshare zum Filesharing

Man kann davon ausgehen, dass es sich zunächst um eine Vereinbarung zwischen der ProMedia und dem Bundesverband Musik handelt.

Natürlich gibt es auch von dieser Seite eine Pressemitteilung (PDF) vom 01.05.2009:
Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch greift auch bei Sharehostern

Auch wenn es vorläufig nur Nutzer trifft, die von Rasch abgemahnt wurden, sollten die sich hier eintragen, damit der Überblick gewahrt bleibt.

Danke
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Alt 28.04.2009, 14:41   # 2
schnurri_
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siehe auch Hier: Rapidshare gibt IP-Adressen raus
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Alt 28.04.2009, 15:31   # 3
Shual
 
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Betroffene sollten sich natürlich neben dem üblichen Prozedere bei Steffen ******** per PN melden, der wie üblich bestens informiert ist.

Da es sich allerdings momentan um eine sehr spezielle "Abmahnung", die anscheinend "allen irgendwie" vorliegt .... netter Hype, da freut sich der Rasch.

[Eigentlich ist die "Abmahnung" nach den veröffentlichten Daten keineswegs mit einer normalen Abmahnung vergleichbar.]
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Alt 28.04.2009, 17:43   # 4
noppen
 
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verstehe ich das richtig das es hier jetzt einen extrathread zu dem thema gibt? soll dann in dem rasch-thread nicht mehr weitergeschrieben werden? kommt mir ein bischen gefärlich vor für die betroffenen nutzer. kann man doch total schnell erkannt werden wenn es nur so wenige fälle gibt.
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Alt 28.04.2009, 21:03   # 5
Deiddel
 
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killt §101 Rapidshare ?

Rapidshare und der §101 UrhG | BlogJack.de
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Alt 28.04.2009, 22:10   # 6
princess15114
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Zitat:
Zitat von noppen Beitrag anzeigen
kommt mir ein bischen gefärlich vor für die betroffenen nutzer.
Wenn du was (öffentlich) schreibst, ist es egal wohin du es schreibst!

Wie sagte schon die Jungfrau? Es gibt immer ein erstes Mal!

PS. Keine Sorge, den Post lösche ich selbständig, wenn sich der Thread mit Leben füllt.
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Alt 02.05.2009, 12:02   # 7
Deiddel
 
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Fragwürdige Pressemitteilung von Rapidshare zum Filesharing

Internet-Law: Fragwürdige Pressemitteilung von Rapidshare zum Filesharing
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Alt 02.05.2009, 13:54   # 8
gntl
 
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ich denke auch, dass rapidshare versucht, das runterzuspielen. wollen ihre kunden ja nicht vergraulen!!!
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Alt 03.05.2009, 10:48   # 9
Deiddel
 
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Gegen Abzocke: Verbraucherschutz im Internet

Vorsicht Filesharing

Vorsicht Filesharing - Gegen Abzocke: Verbraucherschutz im Internet
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Alt 03.05.2009, 13:27   # 10
Mule4ever
 
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Hi,

ich habe mal eine kurze frage: Was passiert wenn ich von meinem Originaltonträger eine Sicherungkopie erstelle und diese auf RS hochlade damit ich, wenn zum Bsp der Originalträger einen defekt hat darauf zugreifen kann.

Ich behaupte mal das dies ohne rechtliche Probleme möglich ist da ich ja von meinen Privaten Originalen eine Kopie machen darf.

Da die frage bleibt nur noch ob ich auch schuldig bin wenn andere den Link zu RS finden und somit meine Sicherungkopie hinunterladen.


greetz
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Alt 03.05.2009, 13:44   # 11
princess15114
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Zitat:
Zitat von Mule4ever Beitrag anzeigen
Ich behaupte mal das dies ohne rechtliche Probleme möglich ist da ich ja von meinen Privaten Originalen eine Kopie machen darf.
Wenn du damit keinen Kopierschutz umgehst, Ja.
Zitat:
Da die frage bleibt nur noch ob ich auch schuldig bin wenn andere den Link zu RS finden und somit meine Sicherungkopie hinunterladen.
Solche Links findet man nicht zufällig. Abgesehen davon, dass man die "Datensicherungs"-Datei nicht "GreatestHitsOfFlippers.MP3" nennen sollte.
In den AGB von RS steht auch ausdrücklich dabei, dass die Verbreitung der Links Konsequenzen haben können und nicht das Uploaden selbst.
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Alt 10.05.2009, 19:21   # 12
Deiddel
 
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Sharehoster: Musikindustrie mahnt mehrere Uploader ab

Sharehoster: Musikindustrie mahnt mehrere Uploader ab | mp3 | news
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Alt 11.09.2009, 09:19   # 13
gntl
 
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scheint einen neuen Fall zu geben
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Alt 11.09.2009, 09:55   # 14
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
scheint einen neuen Fall zu geben
Ziemlich komische Sache. Ich mag mich da aber nicht auch noch anmelden, um mir die Dokumente anzusehen. Ich kenne Rapidshare nicht und weiß daher noch weniger, wie dort die "Modalitäten" sind. Aber eine Abmahnung vorab per eMail? Entweder ist das eine ganz neue Masche oder jemand veralbert die Community in diesem Board gewaltig.
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Alt 11.09.2009, 10:04   # 15
Eishockeyfreak
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Entweder ist das eine ganz neue Masche oder jemand veralbert die Community in diesem Board gewaltig.
genau das gleiche wollte ich gerade auch schreiben...
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Alt 11.09.2009, 10:22   # 16
gntl
 
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naja, er hat es danach auch per post gekommen und heute ein Foto von dem Brief gepostet.
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Alt 11.09.2009, 10:26   # 17
Ansgar
 
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Weitere Infos zum Fall:

gulli: Kanzlei Rasch: Erneut Rapidshare-Uploader abgemahnt
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Alt 16.12.2009, 13:20   # 18
princess15114
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Aus dem Ticker...
DDP-Meldung vom 16.12.2009, 12:07 Uhr

Berlin (ddp). Wegen der illegalen Verbreitung des Films «Der Vorleser» hat der Senator Film Verleih vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Filesharing-Plattform RapidShare erwirkt. Da RapidShare der mehrmaligen Aufforderung, den Film nicht mehr illegal zum Download anzubieten und eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen sei, habe das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen, teilte Senator am Mittwoch in Berlin mit. Demnach ist es dem Onlinedienst ab sofort unter Strafandrohung verboten, den Film «Der Vorleser» öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen.

Der Vorstand der Senator Entertainment AG, Helge Sasse, sagte: «Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen.»
(Quelle: via Ad Hoc News)
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Alt 16.12.2009, 13:32   # 19
Eishockeyfreak
 
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Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
finde ich absolut in Ordnung. Würde ich wohl auch so machen...
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Alt 18.12.2009, 11:08   # 20
gntl
 
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hat nur mit dem Thema nicht wirklich zu tun

Rapidshare hat Abmahnung bekommen ist nicht =
habe Abmahnung wg. Upload bei Rapidshare bekommen
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Alt 26.05.2012, 15:43 # --
News Flash
 
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