Tiefgründige psychologische Gedanken Abgemahnter

Alt 26.05.2010, 08:46   # 1681
ulrich
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Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Mensch @ulrich,

hast Du nicht die beiden Smileys ( ) in meinem Post gesehen? Nein nicht gesehen!

Ich wollte doch eigentlich nur auf Deinen schönen neuen Avatar hinweisen. Gefällt mir ausgesprochen gut.

Deine Denkmodelle verstehe ich nicht immer so ganz, aber als "Denkmodelle" habe ich sie schon erkannt.

Gruß
montezuma##
Wenn ich solche dummen Postings wie das von outburn lese gehen mir die Pferde (Hunde) durch.

Der Boxer das ist mein Kimon, Schutzhund drei. Da bin ich besonders stolz drauf, aber er hat auch schon den Zenit überschritten.
Ich darf gar nicht dran denken dann kommen mir die Tränen.
 
Alt 26.05.2010, 08:52   # 1682
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
......
Ich wollte Dir eine PN schicken, geht aber leider nicht.
Nimm mal lieber den Hundenamen raus. Ist vllt. schon paranoid, aber da er einen Stammbaum hat, ist sowas im Netz alles zu recherchieren, oder sehe ich das falsch?

Gruß
montezuma##
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Alt 26.05.2010, 10:03   # 1683
superdicker
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@Ulrich
Sehr schöner Avatar!
@All
Nein, wir reden jetzt nicht über Hunde,obwohl es jetzt an der Abmahnfront etwas still ist.
Es zeigt aber uns Allen, daß es auch ein lebenswertes Leben,trotz Abmahnwahn gibt.
Allerdings gebe ich zu ,daß die Tendenz zum Verfolgungswahn (z.B. Trollvermutungen) steigt.
Ich nehme mich da nicht selbst aus und lege dann einige Postings auf die Goldwaage.
Aber glaubt mir nicht die offensichtlichen Trollungen sind Trolle.Dafür sind unsere Gegner zu findig und intelligent und es erfordert all unsere Erfahrung die richtige Gefahr zu erkennen.
Jemanden Unrecht zu tun ist für mich ganz schrecklich.

Guten Morgen Dickerchen
 
Alt 26.05.2010, 10:46   # 1684
ulrich
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Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
@Ulrich
Sehr schöner Avatar!
Das ist auch mein liebster von allen Dreien, trotz Schutzhund drei Status lamm fromm.
Wie Du sicher als Hundeliebhaber weist, darf ein Schutzhund seinen gegenüber nicht angreifen sondern nur stellen und verbellen.
Dagegen ist meine Bordo Dogge das ganze Gegenteil, wenn Du die schief anschaust, hast Du keine Hose mehr an . Jeder der mir entgegen kommt macht einen Riesen Bogen. Über die Beagel Hündin gibt es nur eins zu sagen, sie ist Mamas Schoßhündchen.
 
Alt 26.05.2010, 11:21   # 1685
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
........wenn Du die schief anschaust, hast Du keine Hose mehr an . Jeder der mir entgegen kommt macht einen Riesen Bogen.......
@ulrich,

bei Deiner obigen Beschreibung kommt mir gerade die Idee, ob Du statt der ewig gleichen Waldspaziergänge nicht vllt. auch mal Spaziergänge in Karlsruhe, München, Hamburg,Frankfurt, Berlin etc. machen könntest.

Wenn dabei ein paar Hosen verlustig gehen sollten, würde ich mich sogar an den Ersatzkosten beteiligen.

Nur mal so ein Gedankengang in ansonsten recht ruhigen Zeiten an der Abmahnfront, zumindest hier im Forum. Was @Shual und Mitstreiter so alles illegal unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit verzapfen entzieht sich meines Kenntnisstandes.

Gruß
montezuma##
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Alt 26.05.2010, 11:37   # 1686
ulrich
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@ulrich,
bei Deiner obigen Beschreibung kommt mir gerade die Idee, ob Du statt der ewig gleichen Waldspaziergänge nicht vllt. auch mal Spaziergänge in Karlsruhe, München, Hamburg,Frankfurt, Berlin etc. machen könntest.

Wenn dabei ein paar Hosen verlustig gehen sollten, würde ich mich sogar an den Ersatzkosten beteiligen.
Der Gedanke ist nicht schlecht, nur ich vermute mal das Ich da doch erhebliche Schwierigkeiten und Anzeigen wegen Leichenschändung bekommen könnte .
Auch sind mir dafür meine Hunde zu schade.
 
Alt 26.05.2010, 13:23   # 1687
superdicker
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Allerdings würde mit den verlustigen Hosen das "wahre Gesicht" dieser Menschen zu Tage kommen.
 
Alt 26.05.2010, 13:44   # 1688
Shual
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Nimm mal lieber den Hundenamen raus. Ist vllt. schon paranoid, aber da er einen Stammbaum hat, ist sowas im Netz alles zu recherchieren, oder sehe ich das falsch?
Weder paranoid noch falsch.

Ich kenne einen Abmahner der einmal Einträge von einem User aus einem kleinen Forum mitgeschnitten hat in dem Krankheitsverläufe bei xxxx-Operationen diskutiert wurden.

Er hat dem User darauf hin unterstellt er habe eine "Internetaffinität", was eine Tathandlung im Filesharing-Bereich wahrscheinlicher werden lasse. Wer also das Internet nutzt ist des Filesharings verdächtig.

Ich kommentiere allerdings asoziales Verhalten grundsätzlich nicht.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 26.05.2010 um 13:46 ----------

Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Allerdings würde mit den verlustigen Hosen das "wahre Gesicht" dieser Menschen zu Tage kommen.
Superdicker wohnt im Westerwald....

"Da kann man eh nichts anderes tun als Filesharen, Herr Richter. Außerdem hat der Hunde wie der Ulrich. Auch Hundehaltung zeigt unseren professionellen Ausforschungsspezialisten an, dass jemand eine filesharende Person ist. Bitte beachten sie hierzu unsere Filesharingaffinitätsexpotentialberechung"
 
Alt 27.05.2010, 02:23   # 1689
outburn
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Wenn ich solche dummen Postings wie das von outburn lese gehen mir die Pferde (Hunde) durch...

Mein Posting war überhaupt nicht dumm, und das weißt Du auch.
Darum hast Du ja auch "Schutzhund drei"-mäßig angeschlagen, aber seitdem auf weitere Äußerungen in diese völlig verkehrte Richtung der "Was-wäre-wenn"-Experimente verzichtet.

Und daß die Ausrede
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Und geklaut habe ich das Posting auch nicht sondern habe es mir lediglich "ausgeliehen" umgeschrieben und gedanklich anders in meinem Sinne wiedergegeben .
auch nicht besonders geschickt war, weißt Du selbst auch besser. Ich war ja auch nicht der Einzige, der das Plagiat bemerkt hat. Schon daran merkst Du doch, daß ich sehr aufmerksam mitlese, besonders wenn es Beiträge der "Foren-Opis" (und dazu zähle ich Dich zweifellos) betrifft. Man kann auch Fehler zugeben, das tut nicht wirklich weh!

Der Spruch
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
diese Vorgehensweise ist lediglich ein Denkmodell, dem braucht sich niemand anzuschließen.
Zitat Ende:
gilt ja eigentlich für die meisten Beiträge hier, das mußt Du auch gar nicht so fett und groß schreiben.

Aber lassen wir es gut sein, nicht daß wir jetzt deswegen Krieg führen...
 
Alt 27.05.2010, 08:48   # 1690
ulrich
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Zitat:
Zitat von outburn Beitrag anzeigen
Der Spruch
gilt ja eigentlich für die meisten Beiträge hier, das mußt Du auch gar nicht so fett und groß schreiben.
Das kann ich ja so nicht stehen lassen. Der "Spruch" bezog und bezieht sich immer noch auf das von Dir Zitierte Posting. Und nicht auf alle Beiträge!

Zitat:
Aber lassen wir es gut sein, nicht daß wir jetzt deswegen Krieg führen
Nein warum sollten wir, Du hast ja ein "klein" bisschen Recht.
 
Alt 27.05.2010, 08:54   # 1691
Shual
 
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"Als passioniertem Whiskey-Trinker kann die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 25.03.2010 - Az.: 6 U 219/09) nur blankes Entsetzen auslösen." [Dr. Bahr]

Die Parteien stritten um die Frage, ob derjenige welcher einen schmackhaften Whiskey auf verbrecherische Weise in ein eklig klebriges Zeug schüttet noch ganz bei Trost sei, wenn er zudem das nicht mehr genießbare Gemisch als "Whiskey" an harmlose Menschen verhehlert.

Dr. Bahr hierzu: "Bäh!!!"

Die Richter führten aus: "Gleichwohl liegt kein Verstoß gegen Art. 10 II der VO (EG) Nr. 110/2008 vor, weil das von der Antragsgegnerin vertriebene Getränk nicht als verdünnte Spirituose – hier: verdünnter Whiskey – anzusehen ist. Aufgrund der Entstehungsgeschichte der Verordnung spricht aus den vom Landgericht dargelegten Gründen zwar einiges dafür, dass der in der Verordnung verwendete, aber dort nicht eigens definierte, Begriff der Verdünnung nicht auf eine Vermischung mit Wasser zu beschränken ist. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass jedwedes Getränk oder ein anderes Lebensmittel, das unter Verwendung einer bestimmten Spirituose hergestellt wurde, deren Mindestalkoholgehalt aber nicht erreicht, eine Verdünnung der betreffenden Spirituose darstellt.

Soweit die Europäische Kommission in ihren Leitlinien (Guidelines) die Auffassung vertreten hat, der Begriff der Verdünnung i.S.v. Art. 10 II umfasse jeden Prozess, der im Ergebnis dazu führe, dass der Alkoholgehalt derart vermindert werde, dass er unterhalb des definierten Mindestalkoholgehaltes der jeweiligen Spirituose falle, ist zu berücksichtigen, dass diese Leitlinien keine Rechtsnormqualität haben. Im übrigen wird die eben wiedergegebene Definition dadurch relativiert, dass nach den Leitlinien die üblichen Herstellungsschritte für eine Spirituose, auch wenn sie zu einer Reduzierung des Alkoholgehaltes führen, von dem Begriff „Verdünnung“ nicht erfasst werden sollen.

Für eine eher restriktive Auslegung des Begriffs der Verdünnung sprechen folgende Erwägungen: Nach dem Erwägungsgrund (2) der VO (EG) Nr. 110/2008 sollen die den Spirituosensektor betreffenden Maßnahmen dem Verbraucherschutz, der Verhinderung betrügerischer Praktiken und der Verwirklichung von Markttransparenz und fairem Wettbewerb dienen. Diese Zielsetzung spricht im Grundsatz dafür, dass ein unter der Verwendung einer Spirituose erzeugtes Mischgetränk, das uneingeschränkt verkehrsfähig ist, unter prägnanter Angabe seiner wesentlichen Komponenten als das bezeichnet werden sollte, was es ist. Würde die Verwendung eines zusammengesetzten Begriffes, der die Zusammensetzung des Mischgetränks zutreffend erfasst, untersagt – und dies nicht nur als Teil der Verkehrsbezeichnung sondern in der Aufmachung des Lebensmittels schlechthin (vgl. demgegenüber die für Spirituosenmischungen einschlägige Regelung in Art. 11 IV der VO) –, so würde den Verbrauchern eine nützliche Information und dem Vertreiber des Erzeugnisses eine sachgerechte wettbewerbliche Kommunikationsmöglichkeit vorenthalten.

Nach der Auffassung des Senats liegt eine „Verdünnung“ i.S.v. Art. 10 II der VO (EG) Nr. 110/2008 nicht vor, wenn das Endprodukt eine Mischung (vgl. hierzu Anhang I Nr. 4 der VO) aus einer Spirituose nach Anhang II der Verordnung und einem definierten Getränk darstellt, dem der Verkehr keine bloße Verdünnungsfunktion zuschreibt. So verhält es sich im vorliegenden Fall. Es kommt hinzu, dass es sich bei dem hier in Rede stehenden Getränk Whiskey/Cola um ein seit längerem eingeführtes und dem Verkehr bekanntes Mischgetränk handelt, zu dessen Erzeugung die Beifügung von Cola einen „üblichen Herstellungsschritt“ darstellt."


... kein wunder. Bei denen heißt auch verdünnter Saft von Äpfeln "Apfelwein".
 
Alt 27.05.2010, 09:07   # 1692
Kersare
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen

Dr. Bahr hierzu: "Bäh!!!"

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bin schon immer ein Gegner davon, Whiskey mit irgendetwas zu vermischen. Wer das macht und erstrecht trinkt hat keine Ahnung geschweige denn Geschmack.
 
Alt 27.05.2010, 11:57   # 1693
superdicker
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Ich stell mir jetzt bildlich vor. Ein wunderbarer Single Malt und ein Banause kippt Eiswürfel oder noch schlimmer

Cola hinein!


Igitt,Bähhh Dickerchen
 
Alt 27.05.2010, 12:29   # 1694
Demon
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Ich stell mir jetzt bildlich vor. Ein wunderbarer Single Malt und ein Banause kippt Eiswürfel oder noch schlimmer

Cola hinein!


Igitt,Bähhh Dickerchen
Wer Whiskey kopiert oder durch alkoholfreie Getränke vergewaltigt oder dergleichen in Umlauf bringt gehört abgemahnt.
 
Alt 27.05.2010, 12:34   # 1695
superdicker
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Zitat:
Zitat von Demon Beitrag anzeigen
Wer Whiskey kopiert oder durch alkoholfreie Getränke vergewaltigt oder dergleichen in Umlauf bringt gehört abgemahnt.
Richtig und als besondere Strafe mindesten 2 Negerleinabmahnungen!!
 
Alt 27.05.2010, 14:50   # 1696
Shual
 
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... noch einer ...

Die Verbrauchershualorganisation warnt! Samstag Abend Telefon nicht anfassen!

Liebe Forenmitglieder!
Wie uns auch Justizkreisen übermittelt wurde hat sich eine bislang unbekannte "Gesellschaft zum Schutze von Hintern bekannter Abmahnkünstlerinnen mbH" die weltweiten NutzungsRechte an der Verbreitung von oralen und sonstigen Äußerungen in dezentralen oder zentralen und sonstigen Funk- und Digitalnetzwerken über Bestandteile von Shows von Abmahnkünstlerinnen im Bereich derer Hinterteile gesichert.

Diese Quellen berichten von einem ersten massiven Logversuch am Samstag Abend. Im Rahmen eines bekannt langweiligen Eurosonstwie-Contests soll die bekannte Abmahnkünstlerin M.-L. ihren Hintern zeigen. Unsere Agenten in Norwegen haben uns unter Todesgefahr stehend folgenden Probenausschnitt übersandt:

zensiertklein

Die "Gesellschaft zum Schutze von Hintern bekannter Abmahnkünstlerinnen mbH" wird im Anschluß an die Darbietung jeden eingehenden Telefonanruf für die Künstlerin als rechtswidrigen Versuch eine orale oder sonstige Äußerung verbotenerweise abzugeben werten, jede Telefunnummer aufnotieren und am Auskunftsbahnhof in Klourteilshausen Beschlüsse gegen die Telekommunikationsunternehmen erwirken auf das die Anschlußinhaberadressen ihr übereignet werden.

Daraufhin sollen die Anschlußinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, eine Unterlassungserklärung unterschreiben und einen Pauschalabgeltungsbetrag in Höhe von 400,00€ bezahlen.

Bitte achtet also alle darauf, dass ihr nicht für die Falschen die Abzocknummer wählt. Am Besten ihr wählt überhaupt nichts!
 
Alt 27.05.2010, 15:08   # 1697
FJ-Heizer
 
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Ist doch ein kleiner niedlicher Hintern.Aber...400Euronen is der mir auch nicht wert.Also kein Anruf meinerseits angesichts der Ordnungsstrafernandrohung
 
Alt 27.05.2010, 15:22   # 1698
d0b
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Verbrauchershualorganisation warnt! Samstag Abend Telefon nicht anfassen!
Man darf sich also in keinster Weise über den ******* der Künstlerin ******* äußern? Also ich finde den ******* der ******* jetzt nicht so schlecht, also eher geradezu *******. Na gut, erzähl ich das eben meiner Wand. Oder so.
 
Alt 27.05.2010, 15:58   # 1699
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
.......am Auskunftsbahnhof in Klourteilshausen Beschlüsse gegen die Telekommunikationsunternehmen erwirken auf das die Anschlußinhaberadressen ihr übereignet werden.........
@Shual,

prima Beitrag.

Ich wundere mich nur, dass der Auskunftsbahnhof nicht Kö*n heißt.
Darf man den nicht nennen ohne Gefahr zu laufen, für diese Nennung evtl. eine Abmahnung (diesmal direkt von Gericht) zu kassieren.

Gruß
montezuma##
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Alt 27.05.2010, 18:59   # 1700
Shual
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@Shual,

prima Beitrag.

Ich wundere mich nur, dass der Auskunftsbahnhof nicht Kö*n heißt.
Darf man den nicht nennen ohne Gefahr zu laufen, für diese Nennung evtl. eine Abmahnung (diesmal direkt von Gericht) zu kassieren.

Gruß
montezuma##
Die Bezeichung "Köln = Auskunftsbahnhof" erscheint mir als urheberrechlich geschützte Wortschöpfung meinerseits (glaube erst im letzten September entstanden) kaum abmahnerisch behandelbar.

Der Begriff "Bahnhof" oder Neudeutsch "Eventlocation" ist eben nicht eine abwertende Bezeichnung für ein Gericht (und schon gar nicht für den Massenabwicklungsort in Köln. Ein Wunder das ich nicht mit drei eheähnlichen Affairen vom letzten Besuch zurück gekommen bin.)

Ich halte es zudem für erwiesen das gerade Reisende der Abmahnerzunft diesen Bahnhof benutzen und sich sehr wohl fühlen. Eben gerade für die Auskunft. Da dieser Bahnhof auch noch bekennend für die neben an ansässige Telekom zuständig ist (obwohl ... die Auskunft eigentlich aus Frankfurt kommt ... ) ist ja auch klar.

Insofern ... 0,3% Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung.
 

Alt 26.05.2012, 15:41 # --
News Flash
 
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