| | # 1481 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.453
| Das hat man schon beim ersten Beitrag am Wochenende bemerkt. Für den Herrn fürs Grobe - "Ohne Worte" ![]() Oder vielleicht doch eins: "Selbst freie Mitarbeiter von Kanzleien (z.B. Shual) verdienen Geld und nicht zu knapp bei einem großen Verbraucherforum." Vielleicht fragt das "große Verbraucherforum" doch mal persönlich nach was damit genau gemeint ist. Ich würde es nämlich auch gerne mal wissen. Von dem Geld habe ich zumindest noch keinen Cent gesehen. Werbung
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| | # 1483 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.453
| Igitt.... "Ein zentrales rechtliches Problem, mit dem sich Blogger und Internet-User herumschlagen müssen, klingt so banal und hat doch grundlegende Bedeutung: Was darf gesagt werden? Welcher Kommentar darf im Internet veröffentlicht werden? Und was darf auf keinen Fall geschrieben werden? Dieser Frage geht das Video nach." Kostenlos via RA Dr. Bahr auf law-vodcast.de
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| | # 1485 |
| Registriert seit: 15.09.2008
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| Vielen Dank Herr RA Solmecke. Ein Arbeitnehmer führt eine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG herbei, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. ArbG Freiburg Urteil vom 13.1.2010, 2 Ca 215/09 Diese Richter haben Schmalz in der Birne! "Abzustellen ist zunächst nach den oben dargestellten Grundsätzen der Rechtsprechung auf das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten (1). In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der Handelnde gröblich gegen dieses erwartbare Verhalten verstößt (2). (1) Zunächst setzt die Kammer voraus, dass ein verständiger Mensch sich nicht ohne Not der Gefahr aussetzt, von einer Dogge gebissen zu werden. Bei einem Eingreifen in eine Hundebeißerei sind aufgrund der Eigendynamik des Geschehens Bissverletzungen durch die beteiligten Hunde, gegebenenfalls auch durch den eigenen Hund, nie auszuschließen. Dies gilt umso mehr, wenn große, kräftige Hunde, wie etwa eine Dogge, beteiligt sind. Dem Kläger als erfahrenen Hundehalter dürfte die Gefahr, beim Eingreifen in eine Hunderauferei von einem der Hunde gebissen zu werden, bekannt gewesen sein. Allerdings sah sich der Kläger einem gegenwärtigen Angriff auf sein Sacheigentum (§ 90a BGB) ausgesetzt: sein Hund hing im Maul der angreifenden Dogge. Ohne ein Eingreifen des Klägers hätte - angesichts der zugespitzten Situation und der körperlichen Überlegenheit der Dogge - die konkrete Möglichkeit bestanden, dass sein Hund größeren Schaden nimmt. Denn bereits in diesem Stadium des Angriffs erlitt der Hund des Klägers Bissverletzungen, die tierärztlich versorgt werden mussten, wie sich aus der Tierarztrechnung vom 22.06.2009 ergibt. Somit befand sich der Kläger in einer Notlage: greift er in die Rauferei ein, riskiert er, selbst gebissen zu werden. Greift er nicht, müsste er eine weitere Verletzungen seines Hundes, und damit seines Sacheigentums (§ 90a BGB), sehenden Auges hinnehmen. Somit hat sich der Kläger gerade nicht ohne Not , sondern vielmehr wegen der bestehenden, aber von ihm nicht verschuldeten, Notlage der Gefahr ausgesetzt, die sich durch den Hundebiss auch realisiert hat." § 90a BGB "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." "Ein gröblich, gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten sei in der Abwehr schlimmerer Beschädigungen von Eigentum nicht zu erkennen." (RA Solmecke) Ein vollständig perfektes Urteil.
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| | # 1486 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.716
| Deine Glaubwürdigkeit sehe ich mittlerweile am absoluten Nullpunkt (Du hast Dir mittlerweile weit mehr als 100 TP gesichert). Das nur, damit Du mich nicht missverstehst. Glaubst Du denn wirklich, Du oder Deine Kollegen könnten hier noch irgendwen veräppeln? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
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| | # 1493 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.453
| Zitat:
Begründung: Verunsicherung von Neuabgemahnten durch idiotische Vorschläge | |
| | # 1494 | |
| Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
| Zitat:
wen siehst du wen du in den Spiegel schaust? mich kannst du nicht sehe´n , ich bin nicht da, nur du | |
| | # 1499 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.453
| Klar. Antwort: Du willst unbedingt in den Bereich in dem die Verrückten sich mal etwas austoben können, zu 99% danach verschwinden und bisher sind wir aber erst bei 18 Versuchen und daher 100%, so dass wir nicht wissen wann die 1% für die 99% zu Stande kommt. Ich wette allerdings... das Du es nicht schaffst.
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