Der Abmahner hofft sicherlich auch auf bessere Zeiten (sprich Gesetzesänderungen in seinem Sinne), um doch noch an sein Geld zu kommen.
Ein weiteres Debakel wie die Mehrwertsteuerentlastung fürs Hotelgewerbe kann sich die Regierungskoalition mittlerweile kaum noch leisten (sollen sie es doch ruhig nochmal versuchen). Die Ernennung von D. Gorny zum Internetsachverständigen würde ich auch eher als grossen Fehler bezeichnen, dessen Auswirkungen kaum noch korregiert werden können. Dass die CDU schon die nächsten Monate 5 oder 10 weitere Prozentpunkte verliert, dürfte aber eh kaum eine Rolle spielen.
Abgesehen davon:
Kostenklagen gegen unschuldige Anschlussinhaber stellen für Abmahner ein vielfach höheres Risiko dar, als Klagen gegen Abgemahnte, die eine Unterlassungserklärung verweigern, deren Abgabe - ohne Schuldeingeständnis - in erster Linie nur bestehende gesetzliche Verpflichtungen bestätigen würde (also quasi eine Selbstverständlichkeit sein sollte).
Aleister Crowley
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Aleister Crowley, (* 12. Oktober 1875 in Leamington Spa, England; 1. Dezember 1947 in Hastings, East Sussex; eigentlich Edward Alexander Crowley) war ein Okkultist, Kabbalist, Magier, Mystiker, Poet und Verleger.
.... der ihn in den Hermetic Order of the Golden Dawn einführte, einen rosenkreuzerisch-freimaurerischen Orden für magische Künste. Diesem trat er am 18. November bei und erhielt den programmatischen Namen Perdurabo (Ich werde ausharren bis zum Ende)
...lud Crowley ihn ein, bei ihm zu wohnen. Allan Bennett nahm das Angebot an, unter der Bedingung, dass Bennett Perdurabos persönlicher Meister werde und ihm alle seine Kenntnisse übermittele. Da Allan Bennett Drogen konsumierte und zu Crowley meinte, es gäbe eine Droge, welche den Schleier hinter der Welt der Dinge zeige, war Crowley fest entschlossen, diese Droge zu finden. Er experimentierte mit Opium, Kokain, Morphin, Ether und Chloroform...
Zitat Ende
Naja, wen wundert's....
07.04.2010, 12:38
#
1163
Tarkash
Registriert seit: 24.08.2009
Ort: In Hessen
Beiträge: 87
Zitat:
Zitat von Abmahnpionier
Hi,
ich bin ein böser Abmahnanwalt,aber ich will ab jetzt fair und menschlich abmahnen$$$$$$
Denn der Steffen H. macht ernst und mir zittern schon die Knie,der hat es echt drauf
Das war gelogen,aber ich wurde ja zu einer Stellungsnahme gezwungen,da haben ja mindestens schon 1.000.000 unterschrieben haben
Trotzdem ein Danke an Herrn H.S. Sein Vorschlag,jeder bezahlt 250€ hat auch was Gutes.Wir brauchen keine Gerichte,keine Logger und selbst der Abgemahnte spart,er braucht keinen Anwalt,keine UE,absolut nichts,ausser lächerlichen 250€uro
Wir verschicken an jeden der einen Anschluß hat,es sind ja alle böse Verbrecher und Raubkopierer[thx ********] eine Rechnung über 250 Oken und alle sind glücklich.
So,ich gehe jetzt unterzeichnen und lasse meine Kopiergeräte schon mal warmlaufen,mehr brauchen wir jetzt nicht mehr.Adressen?Schon mal was von Telefonbuch gehört?
[Ironie] N Abmahnanwalt
Ui für nen angeblichen Abmahnanwalt benutzt der werte Poster aber erstaunlich viele Smileys...
Ich dachte immer Anwälte hätten keinen Humor und nur Dollarzeichen in den Augen? *lach*
Sag mal Princess hat der sich mitten in der Nacht eingeschlichen oder wie ist der an den Türstehern vorbeigekommen?
[/Ironie]
So un nu mal ernsthaft...
Ein Anwalt der derart viele Fehler in einem derart kurzen Forenposting einbaut gehört entweder mit seiner eigenen Zulassung erschlagen oder vors Gericht gezerrt wegen Entehrung des Berufsstandes. Hm.. Ok.. letzteres gehört er eh weil er abmahnt.
Es ist immerwieder erstaunlich was für absonderlichkeiten an Humor man hier finden kann.
@Shual
Ich drück dir die Daumen, dass dein Hundi die Medis gut verträgt und wünsche ihm noch ein langes und fröhliches Hundeleben!
@Persuado
Na is jetz nu langsam mal genug?
Jeder hier macht seine Arbeit und geht dem nach was er/sie für sinnvoll hält.
Konzentriert euch lieber auf die Abmahner, anstatt euch gegenseitig an den Hals zu hüpfen.
Ein alter Sprichwort sagt: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
Auch wenn jemand saudämliche Fragen stellt liegt es an den Personen die Antworten durch die Antwort für Klarheit zu sorgen oder den Umstand, nämlich das die Frage dämlich war, höflich demjenigen nahezulegen und auf entsprechende Orte zu verweisen wo ähnliche Fragestellungen schonmal beantwortet wurden.
Verschwendet doch eure Kraft und Kreativität nicht auf eine interne Hexenjagd mensch. Die Hexen hocken in ihren Kanzleien und brauen gar böse Tränke um den Abgemahnten die Suppe zu salzen.
Dort ist der Feind.
LG
Tark
07.04.2010, 16:32
#
1164
Perdurabo
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
Zitat:
Zitat von Frank2009
[...]
Abgesehen davon:
Kostenklagen gegen unschuldige Anschlussinhaber stellen für Abmahner ein vielfach höheres Risiko dar, als Klagen gegen Abgemahnte, die eine Unterlassungserklärung verweigern, deren Abgabe - ohne Schuldeingeständnis - in erster Linie nur bestehende gesetzliche Verpflichtungen bestätigen würde (also quasi eine Selbstverständlichkeit sein sollte).
Eben. Und die Gründe dafür, warum es so ist, würde ich hier hier ganz genau wissen und diskutiert sehen wollen. Denn die Frage des Abgemahnten, ob er zahlen soll oder nicht richtet sich ja nicht nur danach, was ihm passieren könnte, sondern wie wahrscheinlich es ist, dass was passieren wird. Wenn er also ganz genau weiß, welches Risiko die Klage für den Abmahner tatsächlich darstellt, bzw. warum stattdessen die einstweillige Verfügung für diesen sehr viel risikoloser ist, dann wird es dem Abgemahnten leichter fallen, nach der Abgabe einer modUE gar nicht zu zahlen, ohne das man ihm explizit dazu raten muss.
07.04.2010, 16:37
#
1165
Perdurabo
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
Zitat:
Zitat von Bambi
@Perdurabo
[...] Perdurabo („Ich werde ausharren bis zum Ende“) [...]
Naja, wen wundert's....
Mich wundert nicht einmal, dass diese Anmerkungen ausgerechnet von einem User mit dem Namen "Bambi" und noch realitätsfremderem Profilbild stammen. Denn wer zum rationalen Denken neigt, würde nicht ausschließen wollen, dass es sich hierbei um eine geeignetes Motto für nichtzahlende Abgemahnte handeln könnte.
Zitat:
Zitat von Tarkash
@Persuado
Na is jetz nu langsam mal genug? [...]
Ja! Es ist genug damit, das auch User nicht erkennen können oder nicht wollen, wer hier mit seinem ad personam (Psycho-)Scheiß anfängt, sachliche Diskussionen zu zerschreddern und sich an einer "Hexenjagd" beteiligt. Ein Beispiel dafür findest Du über Dir.
07.04.2010, 16:44
#
1166
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Tarkash
Na is jetz nu langsam mal genug?
Nein.
Vor/Über Ostern haben sehr viele Personen den Bereich "humanistische Zielsetzungen im Abmahnwahn" entdeckt. Der Anspruch des Teilnehmers P. (nach eigener Aussage) ist es die vorhandenen Datenmengen zu einem allgemein verständlichen "Musterklageerwiederungsprospekt" auszubauen. Also quasi ein Faltblatt über 72 Seiten mit netten Bildchen (wie "Steffens Abmahnfibel") aber viel besser geschrieben und nicht so pervers Jurastudiumslastig wie Ra Solmeckes "Interaktives Musterklageerwiederungsprojekt". Auch nicht so kurz wie die "Prozeßbesprechungen" von Prof. iudR Shual. Er möchte zudem integrieren, wie man die Diskrepanz zB zwischen RA Solmecke LG Köln ("ins Blaue hinein bestritten") und zB Prof. Shual ("dem Beklagten gelang es sehr deutliche Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerin vorzubringen") darstellen könne ..... Er hat vor.....
all dies natürlich nur damit die Neuabgemahnten sofort genau Bescheid wissen, was sie im Klagefall alles nicht zu tun haben, da es die professionellen Rechtsanwälte zu tun haben. Schließlich will man ja wissen was man für sein Geld alles nicht zu erledigen hat.
hier hier ganz genau wissen und diskutiert sehen wollen. Denn die Frage des Abgemahnten, ob er zahlen soll oder nicht richtet sich ja nicht nur danach, was ihm passieren könnte, sondern wie wahrscheinlich es ist, dass was passieren wird. Wenn er also ganz genau weiß, welches Risiko die Klage für den Abmahner tatsächlich darstellt, bzw. warum stattdessen die einstweillige Verfügung für diesen sehr viel risikoloser ist, dann wird es dem Abgemahnten leichter fallen, nach der Abgabe einer modUE gar nicht zu zahlen, ohne das man ihm explizit dazu raten muss.
Ah ja... Die Abmahner berechnen können und dann eine Prozentzahl aufstellen...
Da es sich bei jeder Abmahnung um einen Einzelfall handelt, bei unterschiedlichsten Rechteinhabern und Abmahnern, die jeweils vielleicht auch noch nach Laune und Wetterlage entscheiden, kann man auch gleich Morgens im Kaffeesatz lesen. Das wäre ganauso aussagekräftig...
Kurz gefasst: Ausser dem Abmahner und RI selbst, in dem Augenblick wo die Entscheidung zur Klage gefällt wird, weiss das keiner...
Daher kann man darüber diskutieren, oder gleich die Glaskugel zur Hand nehmen... Du wirst die Wahrscheinlichkeit nicht berechnen können...
Ah ja... Die Abmahner berechnen können und dann eine Prozentzahl aufstellen...
Und wer genau hat diesen Unsinn behauptet?
Zitat:
Da es sich bei jeder Abmahnung um einen Einzelfall handelt, bei unterschiedlichsten Rechteinhabern und Abmahnern, die jeweils vielleicht auch noch nach Laune und Wetterlage entscheiden, kann man auch gleich Morgens im Kaffeesatz lesen. Das wäre ganauso aussagekräftig...
Kurz gefasst: Ausser dem Abmahner und RI selbst, in dem Augenblick wo die Entscheidung zur Klage gefällt wird, weiss das keiner...
Daher kann man darüber diskutieren, oder gleich die Glaskugel zur Hand nehmen... Du wirst die Wahrscheinlichkeit nicht berechnen können...
Herrje. Hier geht es nicht um Wahrscheinlichkeitsrechtnung. :roll:
Hier geht es um die aktuelle Rechtslage und die Risikoabwägung von Abmahnern. Wenn hier ein User zurecht schreibt, dass ein Abmahner bei einer einstweiligen Verfügung seine Sicht nur glaubhaft machen muss und der Abgemahnte nicht einmal Einwände vorbringen kann, dann bedarf es keiner Kaffeesatzleserei oder Glaskugel, um davon auszugehen, dass er zur EV eher neigt als zur Klage. :roll:
Es spielen weder Gründe von Abmahnern verschiederen Varianten noch deren generierte Anzahlen eine rolle, was sich doch längst aus der Dr. Wachs - AG Frankfurt - Privat - VergleichsDiskussion ergeben hat. [...] Wie oft soll man noch solche alten Kamellen aufwärmen?
Das System der Prozeßökonomie (vgl. hierzu Besprechung OLG Nürnberg - Prozeßkostenhilfebeschluß) besagt schlicht, dass "wenn eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müßte, wegen des absehbaren Misserfolgs [hier] der Beweisaufnahme von einer Prozeßführung absehen würde" ein Zahlungsentscheid der richtige Schritt ist. Hierauf ist abzuwägen ob eine Vergleichsverhandlung mit/ohne Rechtsanwalt anzuberaumen ist.
Bei Filesharingmassenabmahnungen ist aber nie und nimmer in keinem Fall der Misserfolg absehbar. Denn es ist bei den top-Massenabmahnern einfach schlicht unmöglich, dass sie alle "Nichtzahler" dereinst mit Kostenklageverfahren belasten. Es existiert hiebei aber immer das berühmte "Restrisiko".
"Vernunftsentscheidung"
Der Abgemahnte kennt stets seine Position sehr genau. Er hat alle Daten vor sich liegen, kennt Zugangsberechtigte, kann Angaben über den Tatzeipunkt beisteuern... etc.... Man kann hier den Leuten weder nach Erhalt der Abmahnung noch im eventuellen späteren Verfahren vor Gericht anraten das Gericht "anzulügen". Man darf es nicht mal "Aufforderung zum Prozeßbetrug".
Dieser Bereich muß stets den Abgemahnten vollständig überlassen bleiben. Niemand kann hier eine Verantwortung übernehmen.
Zurück zum Anfang: Genau das war der Fehler der "Privatvergleicher". Wegen "gesteigerten Aktivitäten einer gewissen Kanzlei Kornmeier", die anschließend (eher während dessen) vom Frankfurter AG-Hof gejagt wurde.... kann ich diese Systematik nicht einfach nach Gutdünken abändern egal wie "verantwortungsbewußt" ich mich sehe. Genauso wenig nach dem Kornmeier....
Die bereits ermittelten Informationsprodukte sind hier vollständig ausreichend um diesem System rechnung zu tragen und müssen nur bei Änderungen der "Rechtsprechung" ergänzt werden.
Hier geht es um die aktuelle Rechtslage und die Risikoabwägung von Abmahnern. Wenn hier ein User zurecht schreibt, dass ein Abmahner bei einer einstweiligen Verfügung seine Sicht nur glaubhaft machen muss und der Abgemahnte nicht einmal Einwände vorbringen kann, dann bedarf es keiner Kaffeesatzleserei oder Glaskugel, um davon auszugehen, dass er zur EV eher neigt als zur Klage. :roll:
Warum darüber diskutieren oder das Risiko einer EV abwägen?
Nach Abgabe der modUE ist das Risiko einer EV gleich Null.
Gibt der Abgemahnte sie nicht ab, ist das Risiko einer EV wie in meinem vorherigen Beitrag abzuwägen.
Wenn hier ein User zurecht schreibt, dass ein Abmahner bei einer einstweiligen Verfügung seine Sicht nur glaubhaft machen muss und der Abgemahnte nicht einmal Einwände vorbringen kann, dann bedarf es keiner Kaffeesatzleserei oder Glaskugel, um davon auszugehen, dass er zur EV eher neigt als zur Klage.
Vollständiger Schwachfug.
Anscheind ist hier wohl das Auskunftsverfahren gemeint in dem der spätere Abgemahnte auch nichts zu suchen hat. Zudem ist die Annahme vollständig falsch es würden mehr "NoUE"-Evs als Kostenklagen erhoben. Was sollte das auch bringen? die "modUE"-Leute ob anwalt oder privat ... haben bereits eine solche Möglichkeit ausgeschlossen.
-----Doppelpost zusammengeführt am 7.4.2010 um 17:13:14-----
Zitat:
Zitat von Burn256
Warum darüber diskutieren oder das Risiko einer EV abwägen?
Nach Abgabe der modUE ist das Risiko einer EV gleich Null.
Gibt der Abgemahnte sie nicht ab, ist das Risiko einer EV wie in meinem vorherigen Beitrag abzuwägen.
Er meint scheinbar eine etwas andere Art der Anträge auf einstweilige Verfügung.
Die Ganze Geschichte scheint auf falsch verarbeitetem Halbwissen zu bestehen.
-----Doppelpost zusammengeführt am 7.4.2010 um 17:32:32-----
Zitat:
Zitat von Shual
Es spielen weder die Gründe für von Abmahnern bevorzugten verschiedenen Varianten noch ..
Ähm was?
Hirn an Hand - Hirn an Hand - bitte das Gedachte umsetzen und nicht selbst anfangen zu denken!
Warum darüber diskutieren oder das Risiko einer EV abwägen?
Nach Abgabe der modUE ist das Risiko einer EV gleich Null.
Gibt der Abgemahnte sie nicht ab, ist das Risiko einer EV wie in meinem vorherigen Beitrag abzuwägen.
In meiner Frage geht es nicht darum, welche Risiken ein Abgemahnter, sondern welche Risiken oder Nichtrisiken ein Abmahner hat, nämlich bei der
1.) ... Erwirkung einer einstweiligen Verfügung bei nicht abgegebener Unterlassungsklärungen.
2.) ... Kostenklage wegen nicht gezahlter Forderungen(Rechstsanwaltkosten/Schadensersatz)
So langsam müsste meine Fragestellung doch klar sein, oder?
Es spielen weder Gründe von Abmahnern verschiederen Varianten noch deren generierte Anzahlen eine rolle, was sich doch längst aus der Dr. Wachs - AG Frankfurt - Privat - VergleichsDiskussion ergeben hat. [...] Wie oft soll man noch solche alten Kamellen aufwärmen?
Das System der Prozeßökonomie (vgl. hierzu Besprechung OLG Nürnberg - Prozeßkostenhilfebeschluß) besagt schlicht, dass "wenn eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müßte, wegen des absehbaren Misserfolgs [hier] der Beweisaufnahme von einer Prozeßführung absehen würde" ein Zahlungsentscheid der richtige Schritt ist. Hierauf ist abzuwägen ob eine Vergleichsverhandlung mit/ohne Rechtsanwalt anzuberaumen ist.
Bei Filesharingmassenabmahnungen ist aber nie und nimmer in keinem Fall der Misserfolg absehbar. Denn es ist bei den top-Massenabmahnern einfach schlicht unmöglich, dass sie alle "Nichtzahler" dereinst mit Kostenklageverfahren belasten. Es existiert hiebei aber immer das berühmte "Restrisiko".
Da stellt sich mir die nicht die Frage, warum sie nicht alle belasten, sondern - anders herum - scheinbar nur so wenige.
Zitat:
"Vernunftsentscheidung"
Der Abgemahnte kennt stets seine Position sehr genau. Er hat alle Daten vor sich liegen, kennt Zugangsberechtigte, kann Angaben über den Tatzeipunkt beisteuern... etc.... Man kann hier den Leuten weder nach Erhalt der Abmahnung noch im eventuellen späteren Verfahren vor Gericht anraten das Gericht "anzulügen". Man darf es nicht mal "Aufforderung zum Prozeßbetrug".
Dieser Bereich muß stets den Abgemahnten vollständig überlassen bleiben. Niemand kann hier eine Verantwortung übernehmen.
Zurück zum Anfang: Genau das war der Fehler der "Privatvergleicher". Wegen "gesteigerten Aktivitäten einer gewissen Kanzlei Kornmeier", die anschließend (eher während dessen) vom Frankfurter AG-Hof gejagt wurde.... kann ich diese Systematik nicht einfach nach Gutdünken abändern egal wie "verantwortungsbewußt" ich mich sehe. Genauso wenig nach dem Kornmeier....
Die bereits ermittelten Informationsprodukte sind hier vollständig ausreichend um diesem System rechnung zu tragen und müssen nur bei Änderungen der "Rechtsprechung" ergänzt werden.
Mir ging es eher um die Sicht des Abmahners, nicht die des Abgemahnten. Ersterer zeichnet sich ja - so der Abgemahnte sich mit Informationen zurückhält - dadurch aus, dass er gar nichts oder nur wenig weiß, wenn er nur eine modUE erhält. Die Frage wäre in diesem Zusammenhabg, wie sich dieses "Wenigwissen" auf seine Entscheidung auswirkt, eine Kostenklage anzustreben.
Zitat:
Zitat von Shual
Vollständiger Schwachfug.
Vollständig schwachsinniges Nullargument.
Zitat:
Anscheind ist hier wohl das Auskunftsverfahren gemeint in dem der spätere Abgemahnte auch nichts zu suchen hat.
Nein. An anderer Stelle hier wurde behauptet, dass der Abgemahnte erst im Nachhinein erfährt, dass es eine einstweilige Verfügung gab und er somit sich gar nicht zu den Vorwürfen äußern konnte.
Zitat:
Zudem ist die Annahme vollständig falsch es würden mehr "NoUE"-Evs als Kostenklagen erhoben.
Was sollte das auch bringen? die "modUE"-Leute ob anwalt oder privat ... haben bereits eine solche Möglichkeit ausgeschlossen.
Hier ging es nicht nur um die "modUE"-Leute, von daher existierte auch nicht die von Dir aufgeführte Annahme.
Zitat:
Zitat von Shual
Er meint scheinbar eine etwas andere Art der Anträge auf einstweilige Verfügung.
Nein.
Hier wird behauptet, dass Abmahner unwahrscheinlicher eine Kostenklage führen (wenn ein modUE vorliegt), aber wahrscheinlicher eine einstweilige Verfügung erwirken (wenn keine UE vorliegt).
Wenn ich mit Bekannten über den Abmahnwahn rede, dann fallen die Entscheidungen, die sie kennen eigentlich in die Kategorie "einstweilige Verfügungungen aufgrund nicht abgegebener Unterlassungserklärungen und Verfahren, die darauf folgen".
Wenn ich sie darauf aufmerksam mache, dass das nicht mit den Kostenklagen zu verwechseln ist, die es nach abgegebener UE (oder modUE) geben kann und anschließend auch wiedergebe (was hier behauptet wird), das Kostenklagen unwahrscheinlicher als einstweillige Verfügungungen sind, dann kommt die Frage auf, warum das der Fall ist. Daran schließt sich die Frage an, ob ersteres für den Abmahner riskanter als letzteres ist und warum.
Zitat:
Die Ganze Geschichte scheint auf falsch verarbeitetem Halbwissen zu bestehen.
Eher auf Fehlinterpretation und Selbstüberschätzung. Und damit meine ich nicht mich.
07.04.2010, 19:16
#
1173
ulrich
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Zitat:
Zitat von Perdurabo
Eher auf Fehlinterpretation und Selbstüberschätzung. Und damit meine ich nicht mich.
Du kannst es einfach nicht lassen. Halte mal innere Einkehr!
07.04.2010, 19:18
#
1174
Perdurabo
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Zitat:
Zitat von Shual
Nein.
Vor/Über Ostern haben sehr viele Personen den Bereich "humanistische Zielsetzungen im Abmahnwahn" entdeckt. Der Anspruch des Teilnehmers P. (nach eigener Aussage) ist es die vorhandenen Datenmengen zu einem allgemein verständlichen "Musterklageerwiederungsprospekt" auszubauen. Also quasi ein Faltblatt über 72 Seiten mit netten Bildchen (wie "Steffens Abmahnfibel") aber viel besser geschrieben und nicht so pervers Jurastudiumslastig wie Ra Solmeckes "Interaktives Musterklageerwiederungsprojekt". Auch nicht so kurz wie die "Prozeßbesprechungen" von Prof. iudR Shual. Er möchte zudem integrieren, wie man die Diskrepanz zB zwischen RA Solmecke LG Köln ("ins Blaue hinein bestritten") und zB Prof. Shual ("dem Beklagten gelang es sehr deutliche Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerin vorzubringen") darstellen könne ..... Er hat vor.....
all dies natürlich nur damit die Neuabgemahnten sofort genau Bescheid wissen, was sie im Klagefall alles nicht zu tun haben, da es die professionellen Rechtsanwälte zu tun haben. Schließlich will man ja wissen was man für sein Geld alles nicht zu erledigen hat.
Fallst Du mit P. mich meinst, so wirst Du sicherlich Dein "(nach eigener Aussage)" belegen können. Ich werde dafür im Gegenzug davon Abstand nehmen, Dich als dreisten Lügner anzusehen.
Ich warte.
07.04.2010, 19:22
#
1175
ulrich
Gesperrt
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Zitat:
Zitat von Perdurabo
Ich warte.
Sagte ich nicht schon, Du kannst es einfach nicht lassen. Halte mal innere Einkehr !
07.04.2010, 19:24
#
1176
Perdurabo
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Zitat:
Zitat von ulrich
Du kannst es einfach nicht lassen. Halte mal innere Einkehr!
Genau. Ich kann es einfach nicht lassen und nicht nur Du bist in dieser Sache objektiv, wenn es um ihn geht. Den Unterschied zwischen einer Aktion und einer Reaktion ist Dir auch bekannt.
Hast Du noch etwas ad rem zu sagen oder ist das nur der nächste ad personam?
07.04.2010, 19:35
#
1177
Burn256
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Zitat:
Zitat von Perdurabo
In meiner Frage geht es nicht darum, welche Risiken ein Abgemahnter, sondern welche Risiken oder Nichtrisiken ein Abmahner hat, nämlich bei der
1.) ... Erwirkung einer einstweiligen Verfügung bei nicht abgegebener Unterlassungsklärungen.
2.) ... Kostenklage wegen nicht gezahlter Forderungen(Rechstsanwaltkosten/Schadensersatz)
So langsam müsste meine Fragestellung doch klar sein, oder?
Frag das doch mal zum Beispiel den Abmahner, der vor Gericht zieht und dann sang- und klanglos Vergleiche anbietet...
Auch hier... Einzelfallabhängig... wenn der Abmahner sich schon stark verschätzt, wirst du bestimmt keine bunte Excelmatrix mit Argumenten hinbekommen, um das zu bestimmen. Denn auf beiden Seiten gibt es bis zur möglichen Klageerhebung eventuell (wahrscheinlich) immer noch mindestens eine Unbekannte vom Gegenüber
Zitat:
Zitat von Perdurabo
Eher auf Fehlinterpretation und Selbstüberschätzung. Und damit meine ich nicht mich.
Daher sehe ich doch die Selbstüberschätzung hier eher einseitig... und das nicht bei dem, der nachweislich schon genug im Abmahnwahn geleistet hat
Zur Schoung der Nerven von Cityligth sollte die Moderation in Betracht ziehen diese letzten zum Großteil tiefenpsychologischen Beiträge in entsprechende Forum zu übertragen.
Sollten diese dabei aus Versehen vorlen gehen wäre der Menschheit auch kein großer Schaden entstanden.
Frag das doch mal zum Beispiel den Abmahner, der vor Gericht zieht und dann sang- und klanglos Vergleiche anbietet...
Auch hier... Einzelfallabhängig... wenn der Abmahner sich schon stark verschätzt, wirst du bestimmt keine bunte Excelmatrix mit Argumenten hinbekommen, um das zu bestimmen. Denn auf beiden Seiten gibt es bis zur möglichen Klageerhebung eventuell (wahrscheinlich) immer noch mindestens eine Unbekannte vom Gegenüber
Ich verstehe es einfach nicht. Ich verstehe es wirklich nicht. Meine Frage ist ganz einfach. Warum gelingt es dem User "waldibrieffreund" eine einfache Antwort darauf zu geben und anderen nicht:
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund
Bei Zivilverfahren müssen grundsätzlich keine Beweise (wie sie bei Strafverfahren erforderlich sind) vorgelegt werden.
Tatsächlich ist der Hauptvorteil bei 1) der, daß kein Beklagter eine Möglichkeit der Gegenrede hat und daher auch eine recht "dünne" Argumentation in der Regel genügt.
Hinzukommt, daß sich eine Unterlassungsverfügung noch "ernster" liest als eine Abmahnung, so daß die Tendenz, sich zu unterwerfen sicher größer ist.
Außerdem kommt noch hizu, daß ein Gegner, der sich zur Wehr setzt (der Abgemahnte, der eine modUE abgibt und nicht zahlt), mit größerer Wahrscheinlichkeit Probleme macht, und das bei geringerer "Ausbeute", da der Streitwert nur 1/10 der Summe ist, die bei der Unterlassungsverfügung angesetzt wird.
Wo ist also das Problem? Ich frage nur, ob es noch andere Unterschiede gibt.
Zitat:
Daher sehe ich doch die Selbstüberschätzung hier eher einseitig... und das nicht bei dem, der nachweislich schon genug im Abmahnwahn geleistet hat
Selbstüberschätzung kann sich nur der, der sich selber einschätzt. Ich habe niemals behauptet, dass ich hier etwas besser als andere weiß oder sogar "überlegener" wäre. Und ich diskreditiere auch eine andere Sachmeinung nicht als "Schwachfug". Schon gar nicht, wenn die Möglichkeit besteht, dass ich den anderen nicht verstanden haben könnte und anschließend behaupte, dass es mir (nur) scheint, dass er etwas bestimmtes gemeint haben könnte.
07.04.2010, 20:10
#
1180
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Perdurabo
Ich verstehe es einfach nicht. Ich verstehe es wirklich nicht. Meine Frage ist ganz einfach. Warum gelingt es dem User "waldibrieffreund" eine einfache Antwort darauf zu geben und anderen nicht:
Eine bessere Antwort wirst du nicht bekommen
Zitat:
Zitat von Perdurabo
Wo ist also das Problem? Ich frage nur, ob es noch andere Unterschiede gibt.
Da wiederhole ich mich doch glatt gern... Einzelfallabhängig
Zitat:
Zitat von Perdurabo
Schon gar nicht, wenn die Möglichkeit besteht, dass ich den anderen nicht verstanden haben könnte und anschließend behaupte, dass es mir (nur) scheint, dass er etwas bestimmtes gemeint haben könnte.
Vielleicht solltest du dich dann halt etwas verständlicher ausdrücken...
Auch eine Form der Selbstüberschätzung...