Tiefgründige psychologische Gedanken Abgemahnter

Alt 18.07.2010, 03:28   # 2241
superdicker
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Guten Morgen!

Laßt uns den Sonntag mit einem Witz beginnen:

Ein Hund kam in eine Metzgerei und stahl einen Braten. Glücklicherweise erkannte der Metzger den Hund als den eines Nachbarn - einem Anwalt. Der Metzger rief den Anwalt an und fragte: "Wenn dein Hund einen Braten aus meiner Metzgerei stiehlt, bist du dann für die Kosten verantwortlich?" Der Anwalt erwiderte: "Natürlich. Wie viel kostet das Fleisch?" - "30 Euro." Ein paar Tage später erhielt der Metzger einen Scheck über 30 Euro mit der Post. Angeheftet war eine Rechnung mit folgendem Text: "Rechtsauskunft: 350 Euro."

MMG,Mops
 
Alt 18.07.2010, 03:37   # 2242
Sycron
 
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@Superdicke

Sag mal, scheibst Du die Witze selber oder was?
Ich finde die Hammer Geil!!

Keep the good work up!!
 
Alt 18.07.2010, 03:39   # 2243
superdicker
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Hab ich von hier:Anwaltswitze Juristenwitze 123recht.net

Viel Spaß beim lesen!!


MMG,Mops

---------- Doppelpost zusammengeführt am 18.07.2010 um 03:47 ----------

Hoffentlich wird das Heute nicht so Stressig wie Gestern!:

YouTube - hippo & dog - we will rock you

und das wünsche ich allen Gewinnmaximierern und Geldhaien:

YouTube - Pat & Stanley - Bath with shark

Mops
 
Alt 19.07.2010, 09:59   # 2244
HutzenButzen
 
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Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
Wie ist denn hier der aktuelle Stand?

VG Steffen
Der angekündigte Maulkorberlass scheint aufgehoben, denn...

Zitat:
Zitat von shual
Falls es zu keiner Erklärung kommt darf dann jeder seine eigenen Beiträge verantworten.
...nur so ist sein neuerliches Gekeife erklärbar. Mentale Dysfunktion schließe ich einfach mal aus.

Siehs positiv, vielleicht sind genau Das die Geschichten eines zukünftigen Bestsellers! Viel Spaß beim sammeln...
 
Alt 19.07.2010, 10:07   # 2245
wahn
 
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Bist ja auch wieder hier, wie war Dein Wochende?

der Wahn
 
Alt 19.07.2010, 10:18   # 2246
HutzenButzen
 
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Zitat:
Zitat von wahn Beitrag anzeigen
Bist ja auch wieder hier, wie war Dein Wochende?

der Wahn
Erholsam...mein Lebensinhalt ist halt nicht das "Forum"...

Aber nett hier zu lesen und öfters vorbei zu kommen ist es dennoch...größeres Kino ist rar...
 
Alt 19.07.2010, 12:03   # 2247
steffen_h
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Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
Der angekündigte Maulkorberlass scheint aufgehoben, denn...
...nur so ist sein neuerliches Gekeife erklärbar. Mentale Dysfunktion schließe ich einfach mal aus.
Siehs positiv, vielleicht sind genau Das die Geschichten eines zukünftigen Bestsellers! Viel Spaß beim sammeln...
Es wird aber zu keiner Neuauflage kommen, das besagt schon der Colorado Vertrag.
Ich habe aber immer noch nicht eines verstanden. Eine anonyme Person möchte, dass zwei Personen, die gar nicht s damit zu tun haben, im Auftrag einer anderen realen Person, eine öffentliche Erklärung abgeben. Übrigens, die ist schon 14 Tage überfällig. Ansonsten ist jeder für seinen Beitrag selbst verantwortlich.

Ist den nicht jeder auch schon vorher für seinen Beitrag verantwortlich?
Mir verschließt sich hier die Logik, oder es ist wie immer viel Wind um nichts. Trotzdem danke für Deine Antwort.

VG Steffen
 
Alt 19.07.2010, 13:59   # 2248
Shual
 
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Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
Es wird aber zu keiner Neuauflage kommen, das besagt schon der Colorado Vertrag.
In den letzten Tagen wurde ein halbes Dutzend Mal gegen diesen angeblichen Vertrag verstoßen, während hier bekannter Maßen gegen Verstöße rigide vorgegangen wurde. (Watt_Ihr_volt ist bestimmt immer noch stinksauer.)

Sagen wirs mal so: die Bemühungen von Rechtsanwalt Dr. Wachs sind erkennbar gescheitert und die Zusicherungen die man ihm und anderen gab sind fürs Klo.
Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
Ich habe aber immer noch nicht eines verstanden. Eine anonyme Person möchte, dass zwei Personen, die gar nicht s damit zu tun haben, im Auftrag einer anderen realen Person, eine öffentliche Erklärung abgeben.
1. Es gibt keine "anonyme Person" und es geht nicht um eine anonyme Person. Auch auf der Gegenseite gibt es nicht "eine Person".

1.1.
-----Original Message-----
Date: Tue, 31 Mar 2009 09:51:09 +0200
Subject: Re: Klageschrift
From: Steffen ******** <steffen.steinwiesen@t-online.de>
To: "xxxx-xxxx@t-online.de" <xxxx-xxxxx@t-online.de>

hallo xxxx,


Jetzt ist die reale email an eine reale Person anonymisiert und nicht die Person anonym.

1.2.
Gemeinsame Erklärung.
"Colorado-Verträge" erlebte man schon einige. Sie wurden stets nicht eingehalten. Insofern konnte nur eine gemeinsame Erklärung der "Initiative Abmahnwahn" (wer auch immer das ist) und der Verantwortlichen der Netzwelt.de-Spendenaktion (da wissen wir wers ist) Abhilfe schaffen. Eine Erklärung die man auch noch und natürlich frei gestalten hätte können.
Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
Mir verschließt sich hier die Logik, oder es ist wie immer viel Wind um nichts.
Ich tippe auf Ersteres. Wenn eine Vielzahl von Kriegsschauplätzen zu befrieden ist nehme man ein umfassendes und gemeinsam erarbeitetes Produkt damit die Kriegsschauplätze auf einmal beendet werden.

Das ist jedoch belanglos, da das Angebot längst ausgeschlagen wurde und man längst weiter ist.

Themenkreis 1

Es wird demnächst eine Abschlußerklärung von Betroffenen aus der berühmten "Justlaw-Fax-Affaire" geben. Diese wird ... ziehmlich eindeutig sein, schätze ich. Damit dürfte sich die Beziehung der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de mit unserer Spendenaktion erledigt haben.

Im Übrigen wird das Thema dann erledigt wenn Zeit dafür ist. Es gibt einiges zuvor zu erledigen das wichtiger ist.

Themenkreis 2

Was die Behandlung von vergangenen und künftigen Rechtsverletzungen angeht wird man den "üblichen Weg" wählen. Mal auf nächste Woche einrichten: Es kommt ein umfangreiches Telefax.

Themenkreis 3

Momentan wartet die Gemeinschaft hier auf die Zustellung einer Einstweiligen Verfügung, die die Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de nach Ablauf einer Fristsetzung beantragt haben will. Natürlich denkt man sofort an "übliches Colorado-Gequatsche", aber es wäre natürlich schon recht wohltuend wenn man die Dinge auch im Rahmen einer von der Intiative Abmahnwahn-Dreipage.de finanzierten Prozeßserie regeln könnte.

Alles zwischendrin und weiteres Rumgehample von Colorado-Joe sind vollkommen belanglos.

Ich würde es -als illegaler und dubioser Rechtsberater- empfehlen wenn Colorado-Joe sich baldigst wieder zurück hält. Man hat ihn "im Sack" und das mittlerweile mehrfach. Weiteres Gelabere verbessert seine Situation nicht.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 19.07.2010 um 14:04 ----------

PSchen zu Themenkreis 3

Im Vorgriff: Nein es interessiert nicht. Es interessiert nicht "wer" - "wie" - "hab ich noch nicht so gemeint" - "davon weiß ich nichts"

Man macht das einfach nicht. Man droht niemandem eine Einstweilige Verfügung an (und Schlimmeres). Vor Allem sollte man das nicht tun, wenn es um Beiträge von mir geht.
 
Alt 19.07.2010, 16:59   # 2249
ulrich
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@All Info, finde ich interessant!

Jetzt gibt es seit Mitte Juni diesen Jahr einen Trend, dass diverse Kanzleien, mir sind, mittlerweile 3 bekannt, aus
welchen Gründen auch immer, die Einschreiben mit RS nicht mehr abholen.


Die Frage ist doch, warum nehmen sie die Dinger nicht mehr an oder holen sie ab? Die Kanzleien haben zig tausende Abmahnungen verschickt, wo eine UE gefordert ist (Sei es mal dahingestellt ob Original oder geändert). Sie müssen doch damit rechnen, das die Empfänger der Abmahnungen diese per Einschreiben/ Einschreiben-Rückschein versenden. Da könnten doch hunderte Einschreiben-Rückschein dabei sein, wo die Original UE bei ist, und so gewähleistet ist, das Geld fließt, da man ja sogar seine Schuld eingestanden hat.

In meinen Augen nicht sehr sinnig. Im Gegenteil, hier wird doch sichbar, das die UE überhaupt nicht im Intresse der Anwälte liegt, da man sie ja nichtmal mehr annimmt. Somit auch kein Ausschluß der Wiederholungsgefahr und damit Verbundene höheren Strafen. Als Auftraggeber und Rechteinhaber würde ich mich hier fragen, ob meine Intressen überhaupt noch wahrgenommen werden.

Quelle: abmahnwahn-dreipage.de
 
Alt 19.07.2010, 17:35   # 2250
Shual
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Somit auch kein Ausschluß der Wiederholungsgefahr..
Der Kernfehler.

Gerne nochmal. Wird ein Schreiben nicht abgeholt und erwartet der Bevollmächtigte des Rechteinhabers eine rechtserhebliche Sendung (da er sie fordert) liegt eine Sorgfaltspflichtsveletzung seitens des Bevollmächtigten vor = Zugangsvereitelung.

Es wurde in dem entsprechenden Beitrag fehlerhaft aus einem Beschluss des Brandenburgischen OLG zitiert. Es fehlt: "Weiß der Adressat,
dass der Absender ihm eine Erklärung zusenden will, oder muss er insbesondere auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Eingang eines solchen Schreibens rechnen, so muss er sich für den Fall des Nichtabholens trotz Abholbenachrichtigung so behandeln lassen, wie wenn ihm das Schreiben zur Zeit des frühestmöglichen Abholtermins zugegangen wäre (BGHZ 137, 205, 209 ff.; BAG, NJW 1963, 554, 555).
"

Wir sind hier allerdings nicht bei Rechtsanwälten, sondern bei Schreiben unter Privaten.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 19.07.2010 um 17:42 ----------

So. Noch ein kleiner update zu oben.

Ich habe mich kurz mit meiner Medienberaterin besprochen wie in dieser Woche solche Beiträge von den beiden Typen da zu behandeln sind.

Diese Woche erstmal ist nämlich überhaupt kein Platz sich auch noch um soetwas zu kümmern. Es kam hier vor Ort zu einem sehr tragischen Ereigniss in das ich mittelprächtig involviert bin.

Ich habe mindestens bis Anfang der nächsten Woche überhaupt keinen Bock mich um mittlerweile belanglose Anwandlungen zu kümmern. Ich würde mich daher die nächsten Tage verstärkt zurück halten.
 
Alt 19.07.2010, 18:52   # 2251
ulrich
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Der Kernfehler.
Da ich nicht der Verfasser des Postings bin mein lieber Shual kann ich mir den Schuh nicht anziehen.
 
Alt 20.07.2010, 11:59   # 2252
steffen_h
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@ullrich,
das Grundproblem ist doch, als Musterschreiben-Anbieter, kann und darf mich nicht irgendwelchen Machtspielereien
und theoretischen Möglichkeiten aus irgendwelchen Entscheidung hingeben.

Zitat:
Gulli:board 13.12.2007:
RA Dr. Frank Eikmeier:
Ich kann die Beliebtheit des Einschreibens hier gar nicht nachvollziehen.
Das ist doch nur rausgeworfenes Geld.
Das Schreiben wird dadurch weder gehaltvoller, noch wichtiger.
Es gibt keinen sicheren Weg, außer salopp formuliert man fährt selbst hin. Wenn ich aber als Anbieter eines
Musterschreibens, Informationen bekomme, dass mind. 3 Kanzleien die Einschreiben mit Rückschein nicht mehr
abholen, aus welchen Gründen auch immer, kann ich nicht warten, sondern muss reagieren.Das hat auch nichts
damit zu tun, dass man jetzt der Gegenseite Geschenke überbringt. Das ist Naiv.

Wir haben, damals (Mitte 2007), beim Einstellen des Musterschreibens eben Einschreiben mit Rückschein gewählt.
Jetzt ist es eben überholt und wir empfehlen eine andere Versandart. Im Endeffekt muss es jeder selbst wissen.
Sehr viele (nach meinen Erfahrungen) scheuen sich sowieso vor dem ES m. RS, weil zu teuer!

Normalerweise reichen eigentlich Fax und Briefpost vollkommen aus. Es kommt auch an. Ob Einschreiben mit
Rückschein oder Einwurf Einschreiben, das nimmt sich nichts. Im Gegenteil, einerseits ist das Einwurf Einschreiben
billiger und anderseits kommt es mit Einwurf in den Briefkasten - in den Machtbereich - des Abmahners. Wenn
der Postbote dreimal klingelt, der Verantwortliche nicht da ist, der Postbote nur einen Benachrichtigungsschein
hinterlässt und den Einschreiber wieder mitnimmt, ist er - nicht - in den juristischen Machtbereich gelangt.
Natürlich kann ich jetzt die RAK anschreiben. Ergebnis, nach einem 1/3 Jahr ist es versandet.

Für mich ist wichtig, das im Interesse des Neuabgemahnten reagiert wurde. Jetzt kann doch jeder ans BGH ziehen,
wenn er möchte, weil es gegen Treu und Glauben verstößt. Ich werde auch zukünftig, niemand einer Gefahr aussetzen.

PPS: Warum diese Diskussion?
1. der Abgemahnte ist nicht flexibel im Denken. Alles, was nicht nach Schema F vorangeht, wird nicht akzeptiert.
2. Er möchte nicht per Fax und E-Mail, weil, die Gegenseite hat ja dann die Adressen und könnte ...
3. Tut mir leid (eigentlich nicht), am Schlimmsten sind die “Älteren“. Weil es seit 2007 so ist, muss es 2020
auch so sein.
Selbst der Inhalt der mod. UE, hat sich seit 2007 schon mehrmals der Lage angepasst. Gibt es deswegen
- eine EV? Nein! Außerdem ist sie das einzig probate Mittel, was wir überhaupt haben.


Link:

Mod. UE; Version Juli 2010; Word-Dokument
Mod. UE; Version Juli 2010; PDF-Dokument

VG Steffen
 
Alt 20.07.2010, 14:36   # 2253
Shual
 
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Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
@ullrich,
das Grundproblem ist doch, als Musterschreiben-Anbieter, kann und darf mich nicht irgendwelchen Machtspielereien
und theoretischen Möglichkeiten aus irgendwelchen Entscheidung hingeben.
Schöne Selbsterkentniss. Jetzt muß er sie nur noch umsetzen.

Ich betone gerne nochmals: Ich habe meine modUEs vor 2,25 Jahren per Einwurfschreiben verschickt.... gegen den damaligen Rat der "Musterschreiber-Anbieter". Ich habe auch nicht deren Produkt verwendet.

In diesem speziellen Fall sind jedoch die bisherigen "theoretischen Möglichkeiten aus irgendwelchen Entscheidungen", die unser Colorado-Joe anbietet zutiefst unlogisch.

Es wird nämlich behauptet das einem Abmahner der aus angeblicher "personeller Überlastung" ein Einschreiben/Rückschein nicht annehmen kann zuzutrauen sei das er eben bei nicht anbgeholten Unterlassungserklärungen Einstweilige Verfügungen beantragen könnte. Es wird dann auch noch der Eindruck vermittelt das diese Anträge auf einstweilige Verfügung vor Gericht Bestand haben können.

Und solche Leuten soll man also ... Einwurfschreiben ... bei denen kein Zugang dokomentiert wird zuschicken? Dort könne man Ihnen vertrauen? Leuten die dann sagen können: "Isch hab gar nix gekriegt." und ... eventuell damit sogar tatsächlich erfolgreich vor Gericht sein können?

Im Übrigen stimmt auch die Grundlage der Diskussion nicht: Die "Musterschreibenanbieter" haben klar geäußert das sie sich diese Variante schon zuvor überlegt hätten. Gerade deswegen paßt auch der Anlaß überhaupt nicht. Man hätte das ohne Geseire und Machtspielchen längst veröffentlichen können.

Aber gerne doch, nochmal von Vorne.

Die Versandtart Einschrieben/Rückschein hat den unschlagbaren Vorteil gegen über dem "Einwurfschreiben" das der Übergang des Schreibens in den Machtbereich des Empfängers dokumentiert wird. Weshalb soll ich denn als Abgemahnter freiwillig auf einen unschlagbaren vorteil verzichten?

Auf diese Frage gibts es keine Antwort von "Musteranbietern"

Das Thema "Lihl" hingegen ist ein ganz anderes, da die Kanzlei Lihl doch aus freien Stücken zu gibt der Grund für die Annahmeverweigerung bestünde in einer "personellen Überlastung". Das ist auch noch der Bereich der in die "Beschwerde RAK" eingefügt wird: Wie soll denn diese Kanzlei ein System führen können das eventuell in den einstweiligen Rechtsschutz führt, wenn niemand zur normalen Postanlieferungszeit vor Ort ist (oder sein soll) und keiner bereit ist spezielle Post abzuholen. Dies nachdem sich die Kanzlei als Massenabmahner etabliert hat, ergo über unendliche Ressorcen verfügt.

Man wird zusätzlich den Herrn RA Peter Nümann als "Zeuge" vorlegen können, denn der hat ja hier ausgiebig über seine "über Jahre aufgebaute Logistik" geschwärmt.

PS hierzu: Was RAK-Beschwerden betrifft gibt es kein "sinnfrei". Mit sicherheit habe ich dieses System nicht konstruiert und wenn es nichts taugt und nicht schnelle Abhilfe schafft liegt das am System. Es ist jedoch der vorgegebene Weg für den Verbraucher. Es stellt sich hier aber auch die "Verantwortungsfrage". Ein Portal auf dem regelmäßig und unkommentiert zu "Betrugsanzeigen" aufgerufen wird, respektive dessen Aktionen (Digiprotect) versanden sollte sich tunlichst zurück halten wenn andere Personen den richtigen Weg einschlagen.
 
Alt 20.07.2010, 15:03   # 2254
M007
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Versandtart Einschrieben/Rückschein hat den unschlagbaren Vorteil gegen über dem "Einwurfschreiben" das der Übergang des Schreibens in den Machtbereich des Empfängers dokumentiert wird. Weshalb soll ich denn als Abgemahnter freiwillig auf einen unschlagbaren vorteil verzichten?
Das ist so nicht richtig. Beim Einwurfeinschreiben unterschreibt der Zusteller, dass er den Brief am XX.XX.XXXX in den Brifkasten/das Postfach eingeworfen hat.

Dieser Beleg, den der Zusteller ausgefüllt hat, wird eingescannt und kann bei der Deutschen Post unter "Versenden" -> "Sendung verfolgen" unter Angabe der Einschreibnummer und des Versanddatums aufrufen und ausgedruckt werden.

Dann hat man auch einen Beleg, den man sich ab heften kann
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Sendungsstatus.jpg (69,4 KB, 14x aufgerufen)
 
Alt 20.07.2010, 15:34   # 2255
ulrich
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Versandtart Einschreiben/Rückschein hat den unschlagbaren Vorteil gegen über dem "Einwurfschreiben" das der Übergang des Schreibens in den Machtbereich des Empfängers dokumentiert wird.
So ist es, und so werde ich es auch in Zukunft einem Erstabgemahnten anraten.
 
Alt 20.07.2010, 17:33   # 2256
Shual
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
So ist es, und so werde ich es auch in Zukunft einem Erstabgemahnten anraten.
Man kann auch die andere Variante empfehlen oder durchführen. Das ist nicht die Frage.

Wenn Ulrich so und ein anderer anders empfiehlt ist das belanglos, denn beides ist im Streitfall ... unsicher.

Die Unsicherheits bekommste so nicht weg. Allerdings ist richtig das die bisher angeführten "Rechtsgrundlagen" hinten und vorne nicht passen also nicht durchdacht und rechtsanwaltlich geprüft sind. Dies hat schon RA Küpperbusch ... versucht ... erfolglos ... zu vermitteln.

"Wir empfehlen die mod.UE auf folgender Art und Weise zu versenden:

1. die mod. UE unterschreiben und per Fax oder als Alternative per eMail versenden, dies dient zur Fristwahrung und zum zusätzlichen Nachweis
2. die originale mod. UE unter Zuhilfenahme eines Zeugen in einen Briefumschlag stecken und dann
3. diesen Brief per Einschreiben/Rückschein oder als Einwurfeinschreiben zu versenden. Beide Varianten sind sind zulässig und unterscheiden sich hauptsächlich in den Kosten,
" [Link]

Die andere Baustelle, nämlich ob dem Lihl nun erlaubt sei "seinen Briefkasten zuzukleben" oder nicht ist eine andere Hausnummer. Ich erinnere dabei gerne an das "Batschkapp"-Beispiel. Ein abmahnender RI der dort residiert, aber keinerlei Zugangsmöglichkeiten für rechtserhebliche Zustellungen bietet, es sei denn man hält "der Bedienung in die Hand drücken" für eine ordentliche Zustellung. Zum unterschreiben ist niemand vorhanden (unter der Firmenadresse).

Jetzt sollte aber sogar der letzte kapieren was eine "Zugangsvereitelung" darstellt.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 20.07.2010 um 17:45 ----------

Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Das ist so nicht richtig.
Das gilt aber nicht - "Transportrisiko-.

Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel

Es fehlt schlicht der letzte Nachweis das das Schreiben den Empfänger/Bevollmächtigten auch wirklich erreicht hat.

Ich bin ja hier Praktiker. Ich kenne den für Zustellungen vorgesehenen Bereich (oftmals Briefkasten) nicht. Ich stell mir das aber schon sehr lustig vor wie ein Postbote bei dem Lihl mit 170 Schreiben antanzt und versucht die in den eventuellen Minibriefkasten zu stopfen, der schon voll mit Werbemüll ist. Ich kenne auch genügend "Kollegen", die zum Beispiel sogar noch STA-Schreiben aus den Briefkästen hängen lassen, so das die komplette Nachbarschaft weis was gerade eingetroffen ist und quasi jeder 12-jährige auf dem Schulweg das Ding klauen kann.

Aber vielleicht hat die Kanzlei Lihl ja auch eine abschließbare großvolumige "Postbox"....

ja... das Problem steckt doch wie üblich im Detail.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 20.07.2010 um 17:46 ----------

PSchen...

Der Gesetzgeber wird dieses Jahr noch ein Gesetz über den elektronischen Datenverkehr im "Willenserklärungsbereich" versuchen heraus zu bringen.

Dann wirds bestimmt noch einfacher.
 
Alt 20.07.2010, 17:59   # 2257
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
... Ein abmahnender RI der dort residiert, aber keinerlei Zugangsmöglichkeiten für rechtserhebliche Zustellungen bietet, es sei denn man hält "der Bedienung in die Hand drücken" für eine ordentliche Zustellung. Zum unterschreiben ist niemand vorhanden (unter der Firmenadresse). ...
Also irgendwie habe ich mit so etwas Ähnlichem auch schon Bekanntschaft gemacht.
Allerdings war es da das Gelände einer Schlosserei. Wurde ja auch schon mal hier darüber berichtet.

-CityLight-
 
Alt 20.07.2010, 18:06   # 2258
M007
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel

Es fehlt schlicht der letzte Nachweis das das Schreiben den Empfänger/Bevollmächtigten auch wirklich erreicht hat.

Ich bin ja hier Praktiker. Ich kenne den für Zustellungen vorgesehenen Bereich (oftmals Briefkasten) nicht. Ich stell mir das aber schon sehr lustig vor wie ein Postbote bei dem Lihl mit 170 Schreiben antanzt und versucht die in den eventuellen Minibriefkasten zu stopfen, der schon voll mit Werbemüll ist. Ich kenne auch genügend "Kollegen", die zum Beispiel sogar noch STA-Schreiben aus den Briefkästen hängen lassen, so das die komplette Nachbarschaft weis was gerade eingetroffen ist und quasi jeder 12-jährige auf dem Schulweg das Ding klauen kann.

Aber vielleicht hat die Kanzlei Lihl ja auch eine abschließbare großvolumige "Postbox"....
Das Problem hast Du dann aber bei beiden Varianten.

EbfRS wird nicht abgenommen oder benachrichtigt und nicht abgeholt.

EwEbf kann nicht eingeworfen werden, da kein oder ein zu kleiner Briefkasten angebracht ist.

In beiden Fällen ist das Schreiben nicht zugegangen, aber Du bekommst es zurück, kannst also einen zweiten Anlauf unternehmen.

Und was meinst Du wie viel Einschreiben so auf dem Postwege verloren gehen

Ich halte es da wie die Abmahner: normaler Brief in Beisein eines Zeugen eingetütet und versandt. Damit bin ich bisher gut (und preiswert) gefahren
 
Alt 20.07.2010, 18:33   # 2259
Shual
 
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Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Das Problem hast Du dann aber bei beiden Varianten.

EbfRS wird nicht abgenommen oder benachrichtigt und nicht abgeholt.

EwEbf kann nicht eingeworfen werden, da kein oder ein zu kleiner Briefkasten angebracht ist.
Nein... das ist doch der "Trick" bei der Sache.

Wirds nicht abgeholt = Zugangsvereitelung = gilt als im Machtbereich angekommen ...

unsicher ist aber immer noch was genau in dem Briefumschlag war.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 20.07.2010 um 18:34 ----------

Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Also irgendwie habe ich mit so etwas Ähnlichem auch schon Bekanntschaft gemacht.
Allerdings war es da das Gelände einer Schlosserei. Wurde ja auch schon mal hier darüber berichtet.

-CityLight-
Auf meinem Briefkasten steht:

"Geh bloß mit Deiner Abmahnung zu den Nachbarn!"
 
Alt 20.07.2010, 18:34   # 2260
aberhallo
 
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Die Kanzlei von oben genannten RA ist in einer kleiner Stadt - wenn ihr mal googelt - im Rathaus - gehe davon aus, dass der Postbote seine Einschreiben schon los wird.
 

Alt 26.05.2012, 15:39 # --
News Flash
 
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