Ermittlungsverfahren gegen Verstoßes des UrhG / Schreiben d. StA vor Abmahnung


Alt 08.02.2009, 22:34   # 1
Hans der 4
 
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Erst mal Hallo zusammen (bin neu),


Ich habe am 06.02.09 einen Brief von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten:

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verstoßes gegen das UrhG
Aktenzeichen xxxxxxxx/07


Ich soll mit einem Filesharingsystem urheberrechtliche Daten zum Kopieren angeboten haben.
Grund der Ermittlung: Strafanzeige eines Musikverlages
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird aber davon abgesehen strafprozessuale Maßnahmen zu ergreifen.

In diesem Brief ist weder eine Tattag, Tatzeit noch welches Urheberrechtliche Material ich zum Kopieren angeboten habe angegeben.

In dem Brief steht weiter das ich möglicherweise in Zukunft ein Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalte in dem eine Abmahngebühr o.Ä. verlangt wird.

Hat schonmal einer ein solches Schreiben (von einer Staatsanwaltschaft) erhalten ohne Angaben zu der Tat bzw. welcher Musikverlag Anzeige erstattet hat?

Ich habe sofort meinen Provider angerufen und gefragt ob die Staatsanwaltschaft Köln oder eine anderer Stelle meine Adressdaten angefragt hat.
Dies wurde verneint.

Was soll ich am sinnvollsten tun?
Kann es sich hier um einen schlechten Scherz handeln?



Viele Grüße
Hans der 4
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Alt 09.02.2009, 00:51   # 2
princess15114
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Zitat:
Zitat von Hans der 4 Beitrag anzeigen
Ich habe am 06.02.09 einen Brief von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten:...
Kann es sich hier um einen schlechten Scherz handeln?
Leider Nein!
Zitat:
Grund der Ermittlung: Strafanzeige eines Musikverlages
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird aber davon abgesehen strafprozessuale Maßnahmen zu ergreifen.
Bedeutet im Klartext:
Wegen strafrechtlichen Dingen wird nicht weiter ermittelt.
Zitat:
Ich habe sofort meinen Provider angerufen und gefragt ob die Staatsanwaltschaft Köln oder eine anderer Stelle meine Adressdaten angefragt hat.
Dies wurde verneint.
Diese Auskunft dürfen die dir auch garnicht geben, da sie sich sonst selbst strafbar machen würden.
Zitat:
In dem Brief steht weiter das ich möglicherweise in Zukunft ein Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalte in dem eine Abmahngebühr o.Ä. verlangt wird.
Das ist fast so sicher, wie das berühmte Amen in der Kirche. Dabei befinden wir uns im Zivilrecht.
Zitat:
In diesem Brief ist weder eine Tattag, Tatzeit noch welches Urheberrechtliche Material ich zum Kopieren angeboten habe angegeben.
Diese Inhalte sind allerdings für dich extrem wichtig, damit du vorbeugend tätig werden kannst. Wichtig wäre das Werk und oder der Antragsteller/Abmahner.
Damit kannst du eine vorauseilende modifizierte Unterlassungserklärung an den Rechtinhaber senden und würdest nur mit einem kleinen Schrecken davonkommen.
Zitat:
Was soll ich am sinnvollsten tun?
Das sicherste wäre, einen Anwalt zu beauftragen, der Akteneinsicht bei der StAschaft unter deinem AK beantragt und dir die fehlenden Informationen besorgt.
Es haben auch schon Leute geschafft, es auf telefonischem Weg zu erfragen, aber das ist in Köln eher wohl nicht zu erwarten. Einen Versuch wäre es jedoch wert.

Wenn du diese beiden Möglichkeiten nicht nutzt, kannst du nur noch auf die Abmahnung warten.

PS. Ich lasse den Thread so stehen, da er derzeit keinem Abmahner zugeordnet werden kann.
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Alt 09.02.2009, 01:20   # 3
Baxter
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Ich würd' dem 'ne email schicken und einfach 'mal nachfragen. Fragen kostet nix. Wenn der doch schon geschrieben hat, dann werden ja wohl auch irgendwelche Kontaktdaten dabeistehen! Nur keine Angst - der beißt schon nicht... 'N Anwalt kann man -meiner Meinung nach- bei Mißerfolg immer noch einschalten...

"Aktenzeichen ......./07" ?

Da kannste in Einem auch 'mal direkt fragen, woher die ollen Kamellen kommen?

Aber selbstverständlich gilt nach wie vor folgendes: Jeder muss selbst für sich wissen, was er/sie macht - ganz klar, versteht sich von selbst!

Gruß, Baxter
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Alt 09.02.2009, 20:23   # 4
Hans der 4
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Zitat:
Zitat von Baxter Beitrag anzeigen
Ich würd' dem 'ne email schicken und einfach 'mal nachfragen. Fragen kostet nix. Wenn der doch schon geschrieben hat, dann werden ja wohl auch irgendwelche Kontaktdaten dabeistehen! Nur keine Angst - der beißt schon nicht... 'N Anwalt kann man -meiner Meinung nach- bei Mißerfolg immer noch einschalten...

"Aktenzeichen ......./07" ?

Da kannste in Einem auch 'mal direkt fragen, woher die ollen Kamellen kommen?

Aber selbstverständlich gilt nach wie vor folgendes: Jeder muss selbst für sich wissen, was er/sie macht - ganz klar, versteht sich von selbst!

Gruß, Baxter



E-Mail habe ich direkt am Freitag schon an die StA geschickt hatte folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute 06.02.09 folgenden Brief von Ihnen erhalten:

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verstoßes gegen das UrhG
Aktenzeichen xxxxxxxx/07


Ich soll mit einem Filesharingsystem urheberrechtliche Daten zum Kopieren angeboten haben.
Grund der Ermittlung: Strafanzeige eines Musikverlages
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird aber davon abgesehen strafprozessuale Maßnahmen zu ergreifen.

In diesem Brief ist weder eine Tattag, Tatzeit noch welches Urheberrechtliche Material ich zum Kopieren angeboten habe angegeben.

In dem Brief steht weiter das ich möglicherweise in Zukunft ein Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalte in dem eine Abmahngebühr o.Ä. verlangt wird.
Unterschrieben ist der Brief von Hr. Krxxxxxxx (Staatsanwalt als Gruppenleiter)

Da ich mir keiner Schuld bewusst bin und Sie meine Adresse ja nur über meinen Internetprovider anfordern können, habe ich dort angerufen und gefragt ob meine Adresse von Ihnen oder einer anderen Stelle angefordert wurde.
Dies wurde von meinem Provider verneint.

Deshalb meine Frage an Sie ist überhaupt ein solches Ermittlungsverfahren „Aktenzeichen xxxxxxxxx/07“ gegen mich geführt worden?

Ist dieser Brief von Ihnen an mich geschickt worden?

Oder handelt es ich hier um einen schlechten Scherz?



Leider bis heute keine Rückantwort.

Werde morgen mal anrufen.


Gruß an den Rest da draußen

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Alt 10.02.2009, 12:13   # 5
Hans der 4
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Hallo zusammen,

habe heute mit der Sta. Köln telefoniert, das Schreiben ist echt, aber Sie geben keine Daten raus.
Habe daraufhin Hr. Dr. Wachs eingeschaltet zur Akteneinsicht.

Der Vorfall ist ja aus 2007, das Problem ist in Köln stapeln sich die Fälle zu diesem Thema und die brauchen so lange um alles zu bearbeiten.

Das bedutet es werden noch mehr Briefe verschickt.


Gruß an alle

P.S.:
Hoffentlich streikt die Post mal so ca. 2 Jahre
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Alt 21.02.2009, 11:25   # 6
K-Opfer
 
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@ Hans der 4

Konntest du schon was erreichen?
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Alt 22.02.2009, 11:20   # 7
Hans der 4
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Hans der 4

Konntest du schon was erreichen?



Zwei Rechtsverletzungen gegen die Emi
"Wir sind Helden - Soundso"
Eine ist unbekannt. (ich denke das es sich auch um Wir sind Helden handelt)


Unterlassungserklärung an EMI ist raus.

Kosten 250€ + Mwst.


Jetzt muss ich mal abwarten ob und wann noch ein Abmahnschreiben kommt.
Hr. Dr. Wachs vertritt mich falls noch diverse Forderungen auf mich zu kommen.

Es handelt sich auf jeden fall um eine Sammelakte es werden noch mehr Überrascht werden.

Gruß
und Hellau
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Alt 22.02.2009, 11:25   # 8
K-Opfer
 
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@ Hans der 4

Un die StA hat wirklich so lange damit gewartet???? Wann in 07 soll denn geloggt worden sein? Eigentlich verstehe ich gar nicht, was daran so lange dauert, die StA "ermittelt" doch sowieso nicht? Die Anfrage mit den IP-Adresseb an den/die Provider müsste doch schon kurz nach dem Log-Datum raus gewesen sein, oder??
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Alt 22.02.2009, 13:08   # 9
princess15114
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Zitat:
Zitat von Hans der 4 Beitrag anzeigen
Zwei Rechtsverletzungen gegen die Emi
Also das deckt sich mit meinen Analysen.
Erstmalig wurden die Werke von Wir sind Helden "Soundso" und "Die Reklamation" in 10/2007 gelogt. Dafür lagen jedoch die Abmahnungen von Waldorf bereits 03/2008 in den Briefkästen der vermeintlichen Verletzer.
Zitat:
Unterlassungserklärung an EMI ist raus.
Gut so, dann kann ja auch nix mehr spektakuläres passieren.
Zitat:
Es handelt sich auf jeden fall um eine Sammelakte es werden noch mehr Überrascht werden.
Warum das so lange gedauert hat wird wohl auch aus der Akteneinsicht nicht hervorgehen und uns ewig ein Rätsel bleiben.
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Alt 22.02.2009, 13:23   # 10
pittiplatsch
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Bei der Sammelakte könnte es sich um eine der "Sammelanzeigen" der Rechteinhaber bei sehr neuen / aktuellen Streifen / Alben handeln.

Da bei den gefragten Files recht viele Nachfrager auf den Download der Dateien warten, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass gegen die Anbieter (Uploader) sofort wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz die einzelnen Anzeigen bei der StA aufschlagen - bei den Saugern jedoch z.T. gesammelte Dokumentationen / Nachweise kommen
(denn allein die Abfrage nach einem urheberrechtlich geschützten Teil stellt nach Ansicht einiger Gerichte noch nicht den Urheberrechtsverstoß dar - erst, wenn auch tatsächlich die Datenstreams geloggt werden ist die Straftat in Begehung ...)

Sobald die StA die Anzeige bearbeitet geht die Anfrage an die Provider raus - dann ist erstmal Zeit, denn die beweiserheblichen Informationen sind ja jetzt gesichert ...
- und dann wird der Aktenberg in der Reihenfolge der Aktenzeichen munter abgedaddelt.

Wenn es keine Schwerpunkt-StA ist, dann haben wenige Staatsanwälte alle Hände voll zu tun, denn die anderen Verfahren in ihrer Zuständigkeit sind ja auch noch abzuarbeiten ...

In diesem Sinne:
Ein überlasteter Rechtsstaat erschwert die zeitnahe Ahndung von schwerwiegenden Rechtsverstößen und wird durch die Anzeigenflut der Abmahner auch noch blockiert.
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Alt 23.02.2009, 20:52   # 11
Hans der 4
Threadstarter
 
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Ich habe mit der Sta. telefoniert und die haben gesagt dass Sie nach und nach die Fälle abarbeiten.

Die IP Adresse wurde 2007 von meinem Provider an die Sta. weitergegeben nur die Sta hat die Akte liegen gelassen.
Laut Aussage der Sta. stapeln sich die Akten und ich lag wahrscheinlich ziemlich weit unten.

Mal ganz vorsichtig ausgedrückt:
Die Sta hat eigentlich gar keine Lust mehr solche Fälle zu bearbeiten das Sie eigentlich wichtigeres zu tun hat (Mörder, Vergewaltiger usw.)

Aber ohne das die Sta. das Verfahren einstellt oder auch weiter verfolgt erhalten die Anwaltskanzleien keine Adressdaten. Ohne Adresse keine Abmahnung

Nach dem ich den Brief von der Sta erhalten habe „das gegen mich ermittelt wurde und die Geschichte eingestellt wird“, hat genauso die Abmahnkanzlei einen Brief mit meinen Adressdaten erhalten.
Also wird demnächst ein Brief einer Anwaltskanzlei (evtl. Waldorf) ins Haus flattern, der dann hoffentlich für mich keine Bedeutung mehr hat.

@ pittiplatsch:
Gegen mich wurde als Uploader ermittelt (ich glaube 2007 wurden Downloader noch nicht belangt) !
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Alt 23.02.2009, 21:00   # 12
princess15114
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Zitat:
Zitat von Hans der 4 Beitrag anzeigen
Nach dem ich den Brief von der Sta erhalten habe „das gegen mich ermittelt wurde und die Geschichte eingestellt wird“, hat genauso die Abmahnkanzlei einen Brief mit meinen Adressdaten erhalten.
Genau diese Zeitspanne bis nun die Abmahnung eintrudelt, bleibt für uns alle höchst interessant. Also bleibe uns hier gewogen.

Durch die vorauseilende mod. UE an EMI hast du quasi nix mehr zu befürchten!
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Alt 05.03.2009, 13:18   # 13
titus
Gastposter
 
Hallo, ich bin heute auf diesen Beitrag über Google gestoßen, da ich heute auch einen ähnlichen Brief erhalten habe. Nun bin ich ehrlich gesagt etwas erschrocken und verzweifelt.

Der Brief ging nicht direk an mich, sondern an ein Elternteil, da der Anschluss noch über diesen Elternteil angemeldet ist. Aber es kommt hier nur einer Infrage, der es gewesen sein könnte. Also ich.

Meine Frage ist zunächst, was mit einer vorauseilenden modifizierten Unterlassungserklärung an den Rechtinhaber genau gemeint ist? Was ist mit modifizierte gemeint?
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Alt 05.03.2009, 20:32   # 14
Striker09
Gastposter
 
Servus!
Mir gehts ähnlich wie Titus! Praktisch die gleiche Situation!

am 11.12. einen Brief erhalten sowie heute (5.3.2009)
geht um die Emi .....

Getan habe ich noch nichts. Habe mich schon versucht im Internet einzulesen, ist allerdings nen echt schwieriges Thema.

Mod UE habe ich leider keine aufm PC und einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet. - Muss der von mir bezahlt werden?

Bin mir keiner Schuld bewusst, da das W-Lan über die ganze Straße zu mir geht und wir Gäste in unserer Ferienwohnung haben.

Gruß

Tante Edith sagt: Abmahnung habe ich noch nicht bekommen! Beide Verletzungen fanden wohl im Frühjahr 2008 statt.
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Alt 09.03.2009, 23:01   # 15
Florettdemar
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Hans der 4 Beitrag anzeigen

Unterlassungserklärung an EMI ist raus.

Kosten 250€ + Mwst.


Jetzt muss ich mal abwarten ob und wann noch ein Abmahnschreiben kommt.
Hr. Dr. Wachs vertritt mich falls noch diverse Forderungen auf mich zu kommen.
Servus Hans,

habe auch so ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Köln mit EMI = Rechteinhaber bekommen. Weißt du an welche Anwaltskanzlei die vorbeugende UE ging? Rasch oder Waldorf?

Ist danach noch eine Abmahnung gekommen? Danke für eine kurze Rückmeldung.

Gruß,

Florettdemar
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Alt 09.03.2009, 23:53   # 16
princess15114
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Zitat:
Zitat von Florettdemar Beitrag anzeigen
habe auch so ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Köln mit EMI = Rechteinhaber bekommen. Weißt du an welche Anwaltskanzlei die vorbeugende UE ging? Rasch oder Waldorf?
Eine vorbeugende / (einer drohenden Abmahnung) vorauseilende mod. UE ist nicht an einen Abmahner zu senden, sondern immer an den RI (i.d.Fall EMI).
Nur so kann man einer kommenden Abmahnung die Grundlage entziehen.
Deshalb hat er ja auch geschrieben:
"Unterlassungserklärung an EMI ist raus."
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Alt 10.03.2009, 07:13   # 17
Florettdemar
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Eine vorbeugende / (einer drohenden Abmahnung) vorauseilende mod. UE ist nicht an einen Abmahner zu senden, sondern immer an den RI (i.d.Fall EMI).
Nur so kann man einer kommenden Abmahnung die Grundlage entziehen.
Deshalb hat er ja auch geschrieben:
"Unterlassungserklärung an EMI ist raus."

Dennoch gehen die UE an alle Kanzleien, die für EMI tätig sind. So hat es mir auch ein Anwalt am Telefon gesagt. Aus diesem Grunde muss man wissen, was in den Akten steht und welche Kanzlei hier Strafanzeige gestellt hat.
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Alt 10.03.2009, 09:16   # 18
princess15114
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Zitat:
Zitat von Florettdemar Beitrag anzeigen
Dennoch gehen die UE an alle Kanzleien, die für EMI tätig sind. So hat es mir auch ein Anwalt am Telefon gesagt.
So sollte es im Regelfall auch sein. Damit wird verhindert, dass der Abmahnbrief - der ja nun nichts mehr für den Abmahner bringt - noch rausgeschickt wird.
Oftmals scheint jedoch die Verbindung RI < -- > Abmahner doch nicht ganz so eng und intensiv zu sein, da trotz Abgabe vorauseilenden UEs genügend Nutzer dennoch für jene Fälle eine Abmahnung erhielten.
Zitat:
Aus diesem Grunde muss man wissen, was in den Akten steht und welche Kanzlei hier Strafanzeige gestellt hat.
Wie bitte? Welcher Grund?
Da eine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner - ohne vorher eine Abmahnung bekommen zu haben - nicht nötig ist, kann der einzig mir denkbare Grund nur die Befriedigung von persönlicher Neugier sein.
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Alt 11.03.2009, 07:46   # 19
Hans der 4
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Ich habe noch keine Abmahnung erhalten.

Keine Ahnung welche Kanzlei Strafanzeige gestellt hat.


Gruß
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Alt 10.08.2009, 06:15   # 20
name-bernd
 
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Guten morgen ich habe mal eine ganz dringende Frage, ich habe wirklich nur ein Programm mit Emule geladen und jetzt Post vom Staatsanw. bekommen. Diese Datei konnte ich aber nicht gebrauchen da ein Virus enthalten war und Norton hat die Installation nicht zugelassen. Diese Datei habe ich auch wieder gelöscht (richtig) ich habe oder nutze auch keine weiteren Tauschbörsen. Ich war auch fest der Meinung das es nur ein Demoprogramm ist. Soll ich meine doofheit so mitteilen oder soll ich einfach alles abstreiten. Meine Festplatten sind sauber und seit einer Woche habe ich auch einen neuen Proveider, ich hatte vorher auch ein nicht richtig eingerichtetes WLAN Netzwerk. Für einen guten Rat wäre ich dankbar das war jetzt ein schlafloses Wochenende für mich.
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