Hallo! Ich habe heute eine Vorladung auf staatsanwaltschaftliche Anordnung wegen der Verbreitung pornografischer Schriften bzw. Erzeugnisse am 17.07. 2008 um XX:XX Uhr erhalten! Ich kann mir es nur so erklären, dass es was mit emule zu tun hat, da ich dort einige Filme gesaugt habe! Wie soll ich mich bei der Vernehmung verhalten, hat jemand Erfahrung mit sowas?! Muss ich bei der Vernehmung überhaupt etwas zum Sachverhalt sagen, ist es ratsam evtl. gar nichts zu sagen? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Matti
EDIT BY PRINCESS
Im eigenen Interesse, bitte keine sekundengenaue Uhrzeit angeben.
Darüber könntet ihr identifiziert werden
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16.01.2009, 14:56
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2
schnurri_
Weiß von allem etwas
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Beiträge: 1.877
am besten suchst du dir einen anwalt und zeigst ihm den wisch, den du erhalten hast. sei aber ehrlich und erzähl ihm, das du mit emule dies und das gesaugt hast. vllt kann er dir mehr helfen bei der sache.
16.01.2009, 15:01
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3
Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.279
Erfahrungen gibt es hier bestimmt massenhaft, aber man darf Dir hier keinen rechtlichen Rat erteilen, aber wie man ja aus jeder Krimiserie weiss, kein Beschuldigter muss sich zum Tatvorwurf äussern.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
16.01.2009, 17:45
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4
korniopfer
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
Grundsätzlich gilt, dass man keine Angaben zur Sache machen muss. Ausweisen muss man sich, dass war es dann auch.
Schon die Frage, ob man einen Internetanschluss / Computer hat, wäre eine Befragung zur Sache.
Grundsätzlich scheinen Sie aber noch die große Chance zu haben, um die Abmahnung herumzukommen. Wenn Sie wissen, um welches Werk es sich handelt, den Rechtinhaber herausfinden und diesen eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. Ist das nicht bekannt, dann ab zum Fachanwalt, der soll Akteneinsicht nehmen und das schlimmste verhindern.
16.01.2009, 18:39
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5
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
@ matti865
"In neuerer Zeit liest man gelegentlich auf den polizeilichen Schreiben: Vorladung auf staatsanwaltschaftliche Anordnung. Dies ist irreführend, lassen Sie sich dadurch aber nicht verunsichern, denn es handelt sich auch weiterhin um eine polizeiliche Vorladung, der Sie keine Folge leisten müssen." (Zitat: RAin Salm-Francki; Quelle)
Falls der Fall auf einen Down-/Upload und damit auf die Verletzung von Urheberrechten beruht, folgende Hintergrundinformationen.
Um bei einem Down-/Upload an die begehrte Klarnamenadresse des Verletzers zu kommen, muss der Rechteinhaber über seinen (Abmahn)Anwalt Strafanzeige bei der zuständigen StAschaft stellen. Im Falle §184 StGB "Verbreitung pornografischer Schriften" können die Ermittlungen von der Vernehmung bis zur Hausdurchsuchung führen. Bei mangelndem öffentlichen Interesse oder bei Geringfügigkeit werden die Verfahren jedoch regelmäßig eingestellt. Wichtig ist jedoch dabei, sich an die Verhaltensregeln aus dem o.g. Link (Salm-Francki) zu halten.
In Kurzfassung heißt das, hingehen, Angaben zu Person machen aber keine Angaben zur Sache selbst.
Das Erscheinen da, hat nämlich noch einen ganz anderen entscheidenden ( unkostenreduzierenden ) Vorteil.
Selbst wenn die strafrechtliche Seite eingestellt wird, ist die Sache oft noch nicht ausgestanden, da seitens der StAschaft der Klarname an den Abmahner weitergegeben wurde.
Nun beginnt der zivilrechtliche Teil. Man bekommt eine Abmahnung mit Forderungen über mehrere 100 EUR.
Und je nach Name des Abmahners, findet man dann die Postings in einem anderen Thread hier.
Warum ich das alles Schreibe?
Leute, die eine Vorladung bekommen haben aber noch keine Abmahnung erhielten, haben das Glück, über eine vorauseilende Unterlassungserklärung an den Rechteinhaber des "Werkes", die drohend kommende Abmahnung in ihren Kosten zu entschärfen.
Daher war es für die Betroffenen wichtig, bei der Vorladung herauszubekommen um welchen "Auftraggeber" (Abmahnkanzlei) und um welches Werk es sich handelt, damit man überhaupt vorauseilend tätig werden kann.
Also, es ist eine Chance, die man unbedingt nutzen sollte!
Vielen Dank für die Antworten! Das Jahr fängt ja super an, Dienstag wurde mir gekündigt und gestern dann die Vorladung wegen dieser Sache hier! Ich werde dann mal posten, was mir überhaupt genau vorgeworfen wird! Sehr wahrscheinlich werde ich euch dann nochmal in Anspruch nehmen müssen! Anscheinend bin ich ja kein Einzelfall! Im nächsten Leben werde ich Anwalt, das ist krisensicherer als Kfz-Mechaniker und ausserdem stehen Frauen unheimlich auf Anwälte (kam gestern im TV) LG Matti
20.01.2009, 11:10
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7
matti865
Threadstarter
Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 21
War heute morgen bei der Polizei, meine Aussage machen! Habe mich zum Sachverhalt nicht geäussert und nur gesagt, ich kann mich nicht daran erinnern, was ich am 17.07.08 gemacht habe Der Beamte bei der Polizei war sehr nett und hat nur gegrinst und meinte, er hätte in letzter Zeit ne Menge Anzeigen dieser Art zu bearbeiten! Es geht um eine Anzeige der Kanzlei ******, Zimmel, Kremer, Greuter aus Augsburg! An besagtem Tag habe ich laut der Anzeige einen Hustler-Film bei emule gesaugt! Die Anwaltskanzlei dürfte hier nicht ganz unbekannt sein, oder?! Wie gehe ich jetzt weiter vor? Soll ich abwarten, bis die Abmahnung von denen kommt, kann ich die UE dann immer noch machen? Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Antworten! LG Matti
20.01.2009, 11:31
#
8
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von matti865
War heute morgen bei der Polizei, meine Aussage machen!
Und hast du deine Hausaufgaben gemacht?
I give a short summary:
Abmahner --> ok.
Rechteinhaber --> ok
Filmtitel --> ???
Nun geht man auf die Site Wer mahnt Was ab auf die Rubrik "Adressen der Rechteinhaber" (Untertitel: Wenn es mal wieder schnell gehen muss) und schickt eine mod. UE an den RI ab.
es wäre auf gar keinen fall ratsam zu warten, bis die abmahnung da ist, sondern du solltest sofort (noch heute!) eine mod UE mit rückschein an den rechteinhaber schicken. da du ja jetzt weißt, um welches werk und welchen rechteinhaber es sich handelt, kannst du dich nun mit der versendung einer modUE vorbeugend "selber abmahnen", und die betreffende kanzlei hat dann kein recht mehr, dich noch einmal kostenpflichtig abzumahnen. d.h. du sparst einige hundert euro anwaltsgebühren. der schadenersatz steht natürlich trotzdem weiter im raum...
(keine rechtsberatung, sondern nur meine meinung).
20.01.2009, 12:30
#
10
matti865
Threadstarter
Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 21
Vielen Dank für eure Antworten! Den Filmtitel habe ich mir auch geben lassen, der Herr von der Polizei war da sehr auskunftsbereit! War nicht umsonst, dass ich mich hier angemeldet habe, ich hätte sonst keinen Plan gehabt, wie ich mich jetzt verhalten soll! Okay, ich mache dann also die mod.UE und schicke sie dann als Einschreiben an den RI , in meinem Fall Hustler Europe! War das jetzt richtig? Leider ist mein Drucker defekt, ich müsste dann zur Verbraucherberatung , auch wenn das ein bissel "delikat" ist, hoffe ich die helfen mir weiter! Danke nochmals an alle die mir hier weitergeholfen haben! LG Matti
20.01.2009, 19:52
#
11
korniopfer
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
@matti865
Falls der Drucker defekt ist, kann Ihnen ggf. auch ein Copyshop weiterhelfen.
26.01.2009, 11:09
#
12
Leonhill
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 2
hallo,
ich habe auch solch ein schreiben bekommen (vorladung polizei) , also angaben zur person und gut ist.
aber sagen die auch immer wer einen da beschuldigt?
und hausdurchsuchung eher selten oder wovon hängt das ab?
mfg
26.01.2009, 11:33
#
13
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von Leonhill
ich habe auch solch ein schreiben bekommen (vorladung polizei) , also angaben zur person und gut ist.
aber sagen die auch immer wer einen da beschuldigt?
Zumindest ist es für dich das Ziel deines Erscheinens da. Sonst könntest du gleich zu Hause bleiben, denn erscheinen musst du da nicht zwingend!
Vor allen solche Sätze in den Schreiben der StAschaft wie:
"Bei dieser Sachlage ist es allerdings möglich, dass man von Seiten des Vertreters der Rechteinhaber noch an Sie herantreten wird, sofern Sie nicht vorbeugend tätig werden."
deuten daraufhin, dass die über den Abmahnwahn genauso entnervt sind, wie die übrige Weltbevölkerung.
Zitat:
und hausdurchsuchung eher selten oder wovon hängt das ab?
Schwer zu sagen! Viele Titel überhaupt (wobei die Aussage "viele" nicht konkret bestimmbar ist). Desweitern mit pornografischem Inhalt oder Titel mit der Bezeichnung young girls, schoolgirls, lolita u.ä.
Allerdings würdest du da vorher nicht ein Schreiben bekommen. Da stehen die Herren gleich an der Tür.
danke dir !
ich dachte immer wenn ich privat für mich herunterlade ist es legal!
ist wohl nicht so???
die andere seite hat sich noch nicht gemeldet so habe ich hoffnung am mittwoch von der polizei zu erfahren was ich brauche um die mod. ue abzusenden
mfg
und dank im voraus
19.03.2009, 19:35
#
15
Tallica
Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 2
Hallo allerseits!
Bei mir ist heute ein Ähnliches Schreiben eingetrudelt:
"Vorladung
[...] in der Ermittlungssache wegen Verbreitung pornographischer Schriften an Personen unter 18 Jahren vom 01.07.2007 bis 19.11.2008 in München ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich."
Das beunruhigt mich doch ein wenig. Vor Allem der Zeitraum ist etwas abschreckend, das sind ja fast 1 1/2 Jahre!! Ich habe leider gerade meine Sachbearbeiterin nicht mehr erreichen können und bin beunruhigt.
Was soll ich tun?
20.03.2009, 01:21
#
16
renado
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 72
Zitat:
Zitat von Tallica
Was soll ich tun?
Die Beiträge hier lesen
20.03.2009, 02:19
#
17
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von Tallica
Bei mir ist heute ein Ähnliches Schreiben eingetrudelt:
"Vorladung
Was soll ich tun?
Ich möchte die Äußerungen der User, die sich sehr gut über das Thema informiert haben, diesbezüglich nachfolgend zusammenfassend zitieren:
Zitat:
Zitat von Kater79 vom 19.09.2008
DU bist AI, also tritt man zuerst an dich ran. Nun gibt es i.d.R. zwei Alternativen, die in so einem Fall hier meistens diskutiert werden:
1. Nicht hingehen, Aussage verweigern (gutes Recht), oder hingehen und nur Angaben zur Person machen, ansonsten "Aussage verweigern".
Ich bevorzuge 2.: Hingehen, Angaben zur Person machen, nur folgende Aussage machen: "Ich weise alle Vorwürfe ENTSCHIEDEN zurück, mehr sage ich ohne Anwalt nicht. Außerdem erwäge ich rechtliche Schritte gegen die Anzeigensteller."
Erklärung: Wieso Aussage verweigern wenn man so etwas an den Latz geknallt bekommt aber ein reines Gewissen hat? Der gesunde Dorfpolizistverstand sagt sich da vielleicht: "Schon klar, sie waren es und sagen lieber mal nix. Hätten Sie ein reines Gewissen würde es ja Proteststürme hageln". Außerdem finde ich persönlich dass diese "von mir hören sie kein Wort, Ar*chlecken" Einstellung einen gelangweilten Dorfpolizist eher noch provozieren könnte und er dann nicht so leicht locker läßt. Höchstwahrscheinlich ist der aber genauso genervt wie du (weil sein "Chef" aka STaW ihn zu so einer K*cke verdonnert) und will das ganze schnellstmöglich zu den AKten legen, von daher ist relativ egal was du sagst.
Ergänzung zu 2.: Ich würde außerdem dem "Polizisten" einen Ausdruck des aktuellen Urteils eines Landesgerichts vorlegen, wo entschieden wurde, dass die Adressermittlung von Staatsanwaltschaften wegen P2P Delikten RECHTSWIDRIG war. Dazu ein Ausdruck der neuen Leitlinie der Generalstaatsanwaltschaften, wo vorgegeben wird, dass erst ab Delikten der Größenordnung von xx Spielen / Filmen etc. ermittelt wird, ansonsten GAR NICHT. Und das soll er mal gefälligst seinem Staatsanwalt melden.
Je nachdem wie streitlustig du bist würde ich außerdem direkt den Staatsanwaltschaft kontaktieren und mich bei ihm / übergeordneten Stellen beschweren, wie er trotz der aktuellen Entscheidungen und Rechtslage dazu kommt, wertvolle Steuergelder für so einen PillePalle Schwachsinn hinauszuwerfen.
Bei einer polizeilichen Anhörung müssen außer den Fragen nach der Identität keine weiteren Angaben und/oder Aussagen gemacht werden.
Bitte beachten: Nach der Feststellung der Personalien wird der/die Beamte/in über den Gegenstand der Vernehmung und die vorgeworfene Tat informieren. Hier natürlich nicht in "Diskussionen" verstricken lassen. Bevor der zu Vernehmende überhaupt etwas sagen muß, muß er über seine Rechte belehrt und besonders hingewiesen werden das dem zu Vernehmenden gesetzlich frei steht zur Sache auszusagen oder nicht. Natürlich muß man sich nicht selbst belasten, oder Dritte [Kinder] belasten.
Das heißt, RI/Abmahner/Werk wird während des Termins meist für dich heraus zu bekommen sein, damit du vorbeugend/vorauseilend tätig werden kannst.
Dazu ein Ausdruck der neuen Leitlinie der Generalstaatsanwaltschaften, wo vorgegeben wird, dass erst ab Delikten der Größenordnung von xx Spielen / Filmen etc. ermittelt wird, ansonsten GAR NICHT.
Dass es diese Leitlinie gibt ist klar, wußte aber gar nicht, dass die auch irgendwo "veröffentlicht" wurde. Gibt es einen Link?
-----Doppelpost zusammengeführt am 20.3.2009 um 07:38:13-----
Bei dem Vorwurf "Verbreitung von XXXX-Filmchen" dürfte allerdings die von der Staatsanwaltschaft gezogene Grenze keine Auswirkungen haben. Soweit ich das verstanden habe, betrifft es ja "nur" den Vorwurf "Urheberrechtsverletzung. Der steht hier aber gar nicht mehr im Vordergrund der staatsanwaltschaftlichen "Ermittlungen".
20.03.2009, 10:46
#
19
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von K-Opfer
Bei dem Vorwurf "Verbreitung von XXXX-Filmchen" dürfte allerdings die von der Staatsanwaltschaft gezogene Grenze keine Auswirkungen haben. Soweit ich das verstanden habe, betrifft es ja "nur" den Vorwurf "Urheberrechtsverletzung.
Zugegeben, die Zitate sind aus dem damals gegenwärtigen Kontext herausgerissen.
Dennoch hat sich an der groben Linie nichts verändert. Lediglich der richterliche Beschluss ist für den Weg zur Ermittlung des Klarnamens seit dem 01.09.2008 noch hinzugekommen.
Diese Richtlinie der Generalstaatsanwaltschaften galt jedoch damals als sensationell. Verbindlichen Weisungscharakter hatten sie - unabhängig der Inhalte, der getauschten Werke - jedoch nicht.
Vorladungen wegen dem 184er gab es schon immer. Die "gehäuften" Fälle dürften daran liegen, dass ****** wieder aktiv geworden ist.
Die "gehäuften" Fälle dürften daran liegen, dass ****** wieder aktiv geworden ist
.
Naja, es geht doch anscheinend um uralt Fälle, da sollte es eigentlich egal sein, ob ****** gerade aktiv ist oder nicht, außer die haben doch Einfluss auf die StA, die dann auch in alten Fällen, die alleine schon vom Zeitablauf her längst abgeschlossen sein müssten, noch "ermitteln"
Ich frag mich wirklich, ob der StA auch nur den geringsten Funken von Ahnung hat, was er eigentlich macht....Welchen Sinn soll hier eine polizeiliche Vernehmung nach 1 1/2 Jahren haben....