| | # 1881 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Oder kurz: Schmeißt ein Verrückter eine im Rahmen des Mietvertrages übereignete Waschmaschine aus dem 3ten Stock auf Passanten ist der Inhaber der Waschmaschine nicht haftbar.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
| | # 1883 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 108
| Guten Morgen, (mein erster Beitrag fängt wie die meißten an) auch ich bin Opfer des Massenabmahnens der Rechtsanwälte Nümann+Lang geworden. Ich erspar euch die Details da wir ja inzwischen alle wissen welcher Track von welchen Künstler hier abgemahnt wird. Ich hoffe das sich noch mehr Opfer hier anmelden, zusammenhalten gegen den Abmahnwahn heißt es. So kurz zu mir: Was habe ich gemacht? Nun die mod.UE hab ich mir ausgedruckt und unterschrieben liegen, die geht gleich per Einschreiben mit Rückschein an die Herren Nümann+Lang raus, damit weiss der Künstler bzw. Rechteinhaber das von meiner Seite keine unerlaubte Vervielfältigung seines Werkes erfolgt. Was den Vergleich angeht und deren Forderungen: Ich empfinde 450,- für EIN Musikstück, da es sich hier offensichtlich um eine Massenabmahnung handelt, für extrem übertrieben. Rechenbeispiel: Wenn nur 1000 Abgemahnte sich einschüchtern lassen und bezahlen, haben die Herren *schwups* knapp eine halbe Million Euros eingenommen. Das hier ein Geschäftsmodell hintersteckt sollte auch ein Richter sehen, falls es hart auf hart kommt. Ich möchte eins feststellen: Ich respektieren die Rechte des Rechteinhabers bzw. des Künstlers, und ich würde niemals bewusst die illegale Verbreitung deren Werke unterstützen, aber ich empfinde diese Art der Abzocke als Frechheit und empfehle unverbindlich jedem den Vergleich NICHT anzunehmen und nur eine mod.UE einzusenden, unanhängig davon ob man sich schuldig fühlt oder nicht. Lieber spende ich das Geld einer gemeinnützigen Organisation als es den offensichtlich raffgierigen Anwälten in den Hals zu werfen! |
| | # 1886 | |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
| |
| | # 1887 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Die Beziehung zum Namen des Vermieters oder/und seinen evtl. vertraglichen Bindungen kannst nur du einschätzen. Das ist sonst zu mager. Gern auch per PN, da das offensichtlich ein Sonderfall scheint. | |
| | # 1888 |
| Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 35
| Nur mal so ein Gedankengang......aufgrund der Abmahnungen wird ja wohl keiner mehr eine dieser CD's kaufen, oder? Man sollte mal die ganzen anderen Interpreten kontaktieren, bzw. das Plattenlabel, denn dadurch, dass man die Cds ja auch nicht mehr kauft, schadet man ja ganz gewaltig den anderen Interpreten. Evtl. sollte man da mal angreifen? Auch wenn mir das jetzt nicht weiterhilft, hihi, denn damit hat ja mein Fall nix zu tun. Ich habe bisher nix mehr von denen bekommen, Termin war ja 18.5. und ich rechne damit dass da ne Klage kommt. |
| | # 1889 |
| Registriert seit: 28.05.2009 Ort: Tanne / Sachsen Anhalt
Beiträge: 15
| Guten Morgen an alle, habe mich ja gestern abend noch tierisch geärgert. Der werte Herr Wolters, der auf der Vollmacht etc. unterschrieben hat, ist ja der "Shaun Baker" persönlich! Auf seiner MySpace Seite kann man auch sehen, wie schon ein paar Posts vor mir, das auf seiner EIGENEN HP seines eigenen Labels ein Video wegen Urheberrechten nicht gezeigt werden darf --- BITTE???! Ich hab Shaun Baker immer gern gehört, aber jetzt, wo ich weiss, was das für ein XXXXXX ist, könnt ich echt aggressiv werden! Für mich liegt es auf der Hand, dass sich da 2 gefunden haben. N+L, welche erst seit höchstens 3 Jahre existieren und das erste große Geld machen wollen und Shaun Baker, der auf wichtig tuenden DJ macht, den aber spätestens nach dieser Aktion mehr als die Hälfte seiner Fans verliert hat! Tut mir leid falls ich falsch liege, aber das ist für mich echt die Höhe!! Werde aber trotzdem morgen per Einschreiben meine mod. UE mit sehr sehr knappen Begleitschreiben alla "Abmahn Dreipage" wegschicken, und dann können sie dieses Papier von mir für die Toilette benutzen oder sonst was --- sollen lieber mal auf anständige Weise ihr Geld machen ... ich als zukünftiger Bankangestellter kann ja auch nicht eben mal 1000 Leute anschreiben, sie hätten einen Kredit, der abbezahlt werden muss *kopfschüttel* |
| | # 1891 | |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
wirst du denn auch bis vor gericht mit denen gehen? lg | |
| | # 1892 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 17
| hallo ich habe auch ein Schreiben von den "tollen" Anwälten bekommen wegen dem Lied "i listen to...." also modUE abschicken und warten ? Ist es zweitrangig ob man schuldig ist oder nicht? (zahlen ja / nein ) Mein RA und Richter (bekannter von mir) meinten jedefalls, die können mich nicht für vorige vergehen gegen den RI des Songs abmahnen. selbst wenn von dem RI noch weitere Lieder auf der CD sind. PS : Danke an alle die in dem Forum hier hilfreiche Posts verfasst haben. |
| | # 1893 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 108
| @Jaschkov ich glaube hier wurde schon erwähnt das ein 2.Schreiben mit einer erhöhten Forderung kommt. Hier muss jeder selbst für sich entscheiden ob man Nerven für die Brief und Droh-Tortur hat oder nicht. Falls ich da was verwechsel korrigiert mich bitte. Übrigens zur Info damit nicht jeder was anderes schreibt: Die Uptunes GmBH ist im Prinzip eine 2-Mann Firma die hauptsächlich aus dem DJ Shaun Baker und deren Produzenten Sebastian Wolter besteht. Persöhnlich finde ich die Sache dahingehend traurig da ich die Musik von DJ Shaun Baker immer recht gut fand und nicht wenige legal erworbene Sampler und Singles besitze. Das sich das kaufen einer CD wo Shaun Baker drauf ist für mich jetzt und in alle Ewigkeit erledigt hat versteht sich nach der Abzock-Show von selbst. @Alle: Bitte schreibt hier rein falls es neue Post von N+L gibt. |
| | # 1895 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 108
| Falls du ein Schuldeingeständnis unterschreibst gibt du deine Schuld zu und die Frage stellt sich nicht mehr, deswegen ist die UE welche dem Schreiben beiliegt dringend NICHT zu benutzen! Dafür gibt es ja die sogenannte mod.UE welche "nur" dem Küsntler eine Sicherheit gibt sein Werk wird von dir nicht mehr verteilt. (Unabhängig davon ob es jemals von dir verteilt wurde) Natürlich zahlt man nicht wenn man die mod.UE abgibt, den eine Zahlung könnte so ausgelegt werden das die einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Was die fordern ist eine fiktive Summe die weder Hand noch Fuß hat, ein "Angebot "von deren Seite die Sache damit zu beenden, ein sogenannter Vergleich. Eine Summe die "gerechtfertigt" wäre hängt a) vom Aufwand der Anwälte und b) vom wirklich entstandenen Schaden. Der entstandene Schaden ist garnicht so leicht nachzuweisen bzw. zu beziffern. (Wie lange hast du den Song zum Download angeboten, wieviel Leute haben in der Zeit davon profitiert etc.) und die Kosten der Anwälte sind in diesem Fall einer offensichtlichen Massenabmahnung bestimmt keine so hoch wie Summe welche in dem Schreiben gefordert wird. Das teil ist ja noch ncihtmal persöhnlich unterschrieben was schon auf eine Massenabfertigung deutet. |
| | # 1896 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 17
| scheint ja wieder mal recht viele abmahnungen in den letzten tagen gegeben habe.... allerdings kommen einem viele meinungen auch wieder mal sehr übertrieben vor, meiner meinung nach... sicher ist hier wieder von verschwörungen etc. die rede, aber mal im ernst, jeder der hier eine abmahnung erhalten hat, der weiß auch seit dem ersten tag wo er ein p2p-programm auf dem rechner hat, das es nicht erlaubt ist. man sollte sich darüber schon im klaren sein, was man da tut und auch das man erwischt werden kann... keinesfalls will ich mich auf die seite der verdammten anwälte stellen, aber mir scheint als wenn hier viele leute sind die gar nicht begreifen wollten, das sie etwas gemacht haben was sie nicht dürfen..... wenn ich in der stadt mit 80 km/h geblitzt werde dann muss ich dafür auch mit konsequenzen rechnen..... der beste weg wird sicherlich sein, das man nichts zahlt und den anwälten nicht den lebensunterhalt finanziert.... aber ein bisschen mehr verständnis für die situation wäre von einigen angebracht..... |
| | # 1897 |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 3
| Wieso sollte ich eigentlich ein Einschreiben per Rückschein machen wenn ich die mod. UE absende? Faxe es vorher und gebe Sendebericht bei dem Schreiben dabei und werfe Brief vor Zeugen ein und keiner kann mir nwas. Ich geb doch net soviel Geld aus für den Schwachsinn. Zudem führen die doch nen Posteingangsbuch??? |
| | # 1898 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 17
| von onkel wiki : Einschreiben mit Rückschein Wird per Einschreiben mit Rückschein versandt, so erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden, den Rückschein. Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Kuvert mit einem Schriftstück versandt wurde sowie wann es beim Empfänger ankam; welches Schriftstück das Kuvert enthielt, kann damit nicht bewiesen werden. Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens z. B. für ein Gerichtsverfahren stark ein. Insbesondere ist niemand verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen oder ein hinterlegtes abzuholen. Somit kann es sein, dass sogar eine Frist versäumt wird, weil das Einschreiben nach einer Woche wieder an den Absender zurückgeht. Ein Gericht kann sich daher einer Zustellungsurkunde bedienen. Wenn es für die Privatperson auch auf den Inhalt des Kuverts ankommt, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Eine Seite kostet derzeit (Stand 8. Mai 2009) z.B. 9,45 , wenn der Gerichtsvollzieher nicht persönlich zustellt, sondern die Post beauftragt. Ähnlich problematisch verhält es sich mit einem Fax und dem Sendungsprotokoll. Hier ist das Sendungsprotokoll höchstens ein Indiz, dass ein Fax versandt wurde. Ob es auch ordnungsgemäß (inhaltlich) beim Empfänger angekommen ist, beweist es nicht. |
| | # 1899 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
!Es zwingt Dich ja keiner dazu, wenn Du meinst, es so richtig zu machen, dann mal los zum Postkasten. "Die Küken sind ja immer schlauer wie die Henne" | |
| | # 1900 | |
| Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
umgekehrt gilt das natürlich auch für N+L: über ihren postausgang gilt die abmahnung als zugestellt, und bekommt dadurch gültigkeit, und nicht erst durch den umstand, dass jemand den inhalt des schreibens auch ließt. das wäre ja sonst auch einfach: dann würde ich einfachalle meine rechnungen nicht öffnen | |
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