| | # 1583 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"...Die tatsächlichen Umstände der Verletzungen mit Zeit und IP-Adressen sind aufgrund der glaubhaft gemachten Darlegungen durch die Firma L. AG und das von dieser eingesetzte Programm F. S. Monitor festgestellt und dokumentiert worden. Das vermag die Kammer als Urheberrechtskammer aufgrund einer Vielzahl von Verfahren in den letzten Jahren zu beurteilen, als die Verkehrsdaten noch über die Staatsanwaltschaft erfragt wurden und sich der ermittelte Anschluss anschließend regelmäßig auch als der herausstellte, über den die Verletzung geschah..." Quelle: LG Hamburg Urteil vom 11.3.2009, 308 O 75/09 | |
| | # 1584 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
"......reicht es nicht als Beweismittel aus, wenn man eine Adresse einer IP-Adresse zuordnen kann. Gleichfalls ungeeignet als Beweismittel seien Protokolle, die beauftragte Online-Fahnder angefertigten haben......" http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_101.pdf oder sind die Mitarbeiter der Firma L. AG nun dahin gehend geschult worden Ihre Aussagen automatisch mit dem *Stempel* "Versicherung an Eides statt" zu versehen? Oder werden sie, vorsorglich, gleich zurück in ihre Heimat (hier Litauen) zwangsversetzt. | |
| | # 1585 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Gleiches gilt sicher für das schlampige Postausgangsbuch von SuW ( LG Erfurt, Urteil vom 20.11.2008 - Az. 3 O 1140/08 ) -> EINZELFALL Es nützt nichts, wenn Du Dich an einer einzelnen Entscheidung festklammerst, die günstig für uns ausgefallen ist. Morgen könnten die gleichen Richter in Deinem Fall eine relevante Besonderheit feststellen, die alles über den Haufen wirft. Es geht immer wieder "auf und nieder", was das Prozessrisiko für beide Seiten unabwägbar erscheinen lässt. | |
| | # 1591 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
...inhaltlich jedoch ebenso unbrauchbar wie die Empfehlungen der "Fachleute" im emule-Forum... ![]() Wenn wir DIR helfen sollen, kannst Du Dich gerne erneut hier melden. | |
| | # 1592 |
| Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
| Dann gibts darauf nur eine einfache Anwort. Nix Runterladen und somit kommt auch seltener eine Abmahnung. Da ich davon ausgehe das nun neunmalkluge Antworten darauf kommen werde ich mich mal aus dem Forum entfernen, da es keinen Sinn hat darauf zu antworten. Aber denkt mal drüber nach. Somit kann man sich nämlich 80 Seiten Dikussion ersparen |
| | # 1596 |
| Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
| So, ich habe mich gerade, nachdem ich hier mal ein wenig, und auch ein bißchen mehr, kundig gelesen habe auch einmal angemeldet da ich in der vergangenen Woche seitens der Anwälte aus Karlsruhe auch einen netten Brief bekommen habe. Mir geht es jetzt in erste Linie darum ob ich das Schreiben der geänderten Ue. richtig in Worte gefasst habe, ich den wichtigen Wortlaut gefunden habe und ich es so in der nun kommenden Woche versenden kann nach der Einschreibmethode!? Es geht mir darum ob man das mit den Remixen und mit der Fettmarkierung vs. S B so stehen lassen kann. Grund dafür ist der, das ich sicherlich den einen oder anderen Remix "gesammelt" habe un dich ja nun nicht weiß ob die evtl. unter Aufsicht standen. Die Chancen sind zwar gering das es so gewesen sein könnte,aber evtl. kann man so ja vorsorgen,oder?!? Sollten die EXPERTEN!! hier etwas anderes zu dem Schreiben vorschlagen,werd ich das selbstverständlich ändern. Das Shaun Baker habe ich einfach erst mal so Fett gemarkert,da die Fa. Uptunes ja nicht die Dance Kombo DN vetritt,sondern nur den Shaun B. Es heisst ja somit das es nicht um die Titel der Kombo DN geht sondern "nur" um die Version und die Remixe mit dem Namen (2009) im Anhang! Oder sollte man das Fette und die Remixe rausnehmen. Hier einmal der Text(ohne meine Daten natürlich): .................. EDIT BY PRINCESS Das Kontrolllesen einer mod. UE im konkreten Fall, wäre Rechtsberatung ... und die darf es hier nicht geben! Nimm das Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung und ersetze die entsprechenden Fehlstellen aus deinem konkreten Fall. Dann kann nichts schief gehen! Und dabei liegt die Fa. Uptunes um die Ecke von mir. Man sollte da mal vorbeifahren und die Herren besuchen Grüßchen erst einmal |
| | # 1598 |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
| hi, habe auf der abmahn-dreipage folgendes schreiben an den isp gefunden (eingestellt am 14.03.2009): Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Musterschreiben ist es sinnvoll das schreiben vorsorglich zum isp zu verschicken? und wie aktuell ist die darlegung der rechtslage in dem schreiben? wird der isp darauf eingehen? |
| | # 1599 |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
| Guten Morgen zusammen, so, habe 5,30 Euronen investiert und meine modUE an N+L verschickt. Jetzt werde ich die Sonne genießen und der Dinge harren, die da noch kommen. Habe nur Angst um mein Haus, meine Jacht, meine Pferde, meine Motorräder, meine........ Gruß an alle Leidensgenossen Blackjack |
| | # 1600 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| @ALLE Anbei kopiere ich Euch mal die Antwort der Telekom auf meine Anfrage bezüglich der Herausgabe meiner Personendaten. Im groben und ganzen ganz interessant der Text. Zum Schluß auch der Hinweis der Telekom, daß von denen keine Personendaten !!! herausgegeben wurden, auch nicht an N+L. Unterm Strich auch interessant, daß hier anscheinend nur Kunden der Telekom (inkl. 1&1) angemahnt wurden. Andere Kunden (AOL, Freenet usw.) anscheinend nicht. Antwort-Mail der Telekom (persönliche Daten weggelassen): __________________________________________________ _ Sehr geehrter Herr ......, vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 18. Mai 2009. Der Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Wir legen Daten gegenüber staatlichen Stellen nur dann offen, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ihre Identität geben wir gegenüber Dritten nur dann preis, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies gilt zum Beispiel gegenüber Strafverfolgungsbehörden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage i. S. d. Strafprozessordnung (StPO) oder des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorliegt. Die von Ihnen gewünschte Information, ob Daten seitens der Strafverfolgungsbehörden abgefragt worden sind, dürfen wir Ihnen nicht erteilen (§113 Abs. 1 Satz 4 TKG). Zudem sind für den von Ihnen angegebenen Zeitraum (20. März 2009) keine Verbindungsdaten mehr verfügbar, da wir derartige Daten nur für einen Zeitraum von sieben Tagen speichern. Wir weisen darauf hin, dass auch eine eventuelle Anfrage einer Staatsanwaltschaft innerhalb der besagten Speicherfrist von sieben Tagen erfolgen muss, damit eine Auskunftserteilung überhaupt möglich ist. Aus den zuvor genannten Gründen empfehlen wir Ihnen, die weitere Vorgehensweise ggf. direkt mit der für Sie zuständigen Staatsanwaltschaft zu klären, bzw. sich juristischen Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation einzuholen. Wir weisen auch daraufhin, dass sich so genannte "Anti-Piracy-Firmen" sowie deren angeschlossenen Rechtsanwaltskanzleien auf die Ermittlung der Nutzer von FTP- und P2P-Netzwerken spezialisiert haben um u. a. Urheberrechtsverletzungen juristisch zu verfolgen, wobei wir erneut betonen, dass eine Auskunft zu Kundendaten an Dritte nicht erfolgt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter t-online.de. Mit freundlichen Grüßen i. A. ............................. Datenschutz Deutsche Telekom AG |
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