Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 24.05.2009, 06:40   # 1581
BenCarr
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 1
Schönen Guten Morgen,

haben gestern auch eine Abmahnung von NuL erhalten.

1.829,50 für BPM Studio.

Was ich sehr interessant finde ist das immer ein bestimmtes Programm in einer bestimmten Zeit abgemahnt wird.

Im Januar sind Abmahnungen für: Autodata
Im März oder war es April sind Abmahnungen gelaufen für: Audio-Files
und zur Zeit gibt es Abmahnungen für BPM.

Ich werde morgen auch erstmal einen Anwalt kontaktieren.
 
Alt 24.05.2009, 10:16   # 1582
schnorkelbock
 
Benutzerbild von schnorkelbock
 
Registriert seit: 30.03.2009
Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
@ Junec

Das Problem ist m.E. das es keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Jeder Fall ist ein wenig anders und jeder Richter sieht es ein wenig anders. Schließlich hat der Gesetzgeber i.R. der Urheberrechtsänderungen (2ter Korb) die Normen so mit unbestimmten Rechtsbegriffen verwässert, daß die Richter das nun alles selbst auslegen müssen - und da sie in ihrerer Urteilsentscheidung ja frei sind gibt es große Unsicherheit.

Und aus diesen Gründen ist hier nichts, aber auch garnichts vorhersehbar oder auch nur abwägbar. Mein (hoffentlich) gesunder Verstand und mein Rechtsempfinden helfen mir garnichts; zu oft schon wurden m.M. nach falsche Urteile gesprochen.

Und die Urteile, die bis jetzt gesprochen worden sind , sind derart unterschiedlich ausgefallen, daß für mich jedes Urteil auf diesem Gebiet eine neue Überraschung darstellt. Mal sind die eigenen Kinder und Eltern i.R.d. Aufsichtspflicht entlastet worden, mal nicht. Mal war ein ungesichertes WLAN dem Anschlußinhaber angekreidet worden - mal wieder nicht. Es gibt jede Menge Urteile, die sich im Grunde genommen widersprechen.

Ob die RA N&L wirklich klagen, weiß kein Mensch.
Schließlich wäre das für sie auch ein Risiko.
Und solange Einige hier fleißig zahlen, braucht man sich das Risiko einer Niederlage vor Gericht auch nicht zu stellen.

Naja, dieser thread hier dürfte noch ein wenig länger existieren. So 3 Jahre nach dem letzten Schreiben der RA N&L schätze ich mal...
 
Alt 24.05.2009, 11:32   # 1583
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von junec Beitrag anzeigen
Was ist an der Sache mit den Beweismitteln dran? Ich habe gelesen, das LG Hamburg hat entschieden IP-Adressen Protokolle nicht mehr als Beweis anzusehen, wirkt sich das auch auf die anderen Bundesländer aus, haben wir eine feste Chance vor Gericht oder würden diese Loggs und Protokolle trotzdem gegen den Abgemahnten sprechen?
Für das Auskunftsverfahren scheinen dem LG Hamburg aktuell diese "Beweise" zunächst zu genügen:

"...Die tatsächlichen Umstände der Verletzungen mit Zeit und IP-Adressen sind aufgrund der glaubhaft gemachten Darlegungen durch die Firma L. AG und das von dieser eingesetzte Programm „ F. S. Monitor“ festgestellt und dokumentiert worden. Das vermag die Kammer als Urheberrechtskammer aufgrund einer Vielzahl von Verfahren in den letzten Jahren zu beurteilen, als die Verkehrsdaten noch über die Staatsanwaltschaft erfragt wurden und sich der ermittelte Anschluss anschließend regelmäßig auch als der herausstellte, über den die Verletzung geschah..."

Quelle: LG Hamburg Urteil vom 11.3.2009, 308 O 75/09
 
Alt 24.05.2009, 12:36   # 1584
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Für das Auskunftsverfahren scheinen dem LG Hamburg aktuell diese "Beweise" zunächst zu genügen:

"...Die tatsächlichen Umstände der Verletzungen mit Zeit und IP-Adressen sind aufgrund der glaubhaft gemachten Darlegungen durch die Firma L. AG und das von dieser eingesetzte Programm „ F. S. Monitor“ festgestellt und dokumentiert worden. Das vermag die Kammer als Urheberrechtskammer aufgrund einer Vielzahl von Verfahren in den letzten Jahren zu beurteilen, als die Verkehrsdaten noch über die Staatsanwaltschaft erfragt wurden und sich der ermittelte Anschluss anschließend regelmäßig auch als der herausstellte, über den die Verletzung geschah..."

Quelle: LG Hamburg Urteil vom 11.3.2009, 308 O 75/09
Nun bin ich aber etwas verwirrt. Wo doch gerade das selbe Gericht am 14.03.2008 *hüüüü* gesprochen hat.
"......reicht es nicht als Beweismittel aus, wenn man eine Adresse einer IP-Adresse zuordnen kann. Gleichfalls ungeeignet als Beweismittel seien Protokolle, die beauftragte Online-Fahnder angefertigten haben......"
http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_101.pdf oder sind die Mitarbeiter der Firma L. AG nun dahin gehend geschult worden Ihre Aussagen automatisch mit dem *Stempel* "Versicherung an Eides statt" zu versehen? Oder werden sie, vorsorglich, gleich zurück in ihre Heimat (hier Litauen) zwangsversetzt.
 
Alt 24.05.2009, 13:11   # 1585
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Nun bin ich aber etwas verwirrt. Wo doch gerade das selbe Gericht am 14.03.2008 *hüüüü* gesprochen hat...
Man muss davon ausgehen, dass Rasch/proMedia der gleiche Fehler (Zeuge ist weg) nicht erneut unterläuft -> EINZELFALL

Gleiches gilt sicher für das schlampige Postausgangsbuch von SuW ( LG Erfurt, Urteil vom 20.11.2008 - Az. 3 O 1140/08 ) -> EINZELFALL

Es nützt nichts, wenn Du Dich an einer einzelnen Entscheidung festklammerst, die günstig für uns ausgefallen ist.

Morgen könnten die gleichen Richter in Deinem Fall eine relevante Besonderheit feststellen, die alles über den Haufen wirft.

Es geht immer wieder "auf und nieder", was das Prozessrisiko für beide Seiten unabwägbar erscheinen lässt.
 
Alt 24.05.2009, 16:22   # 1586
cpl
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
Hallo,

ich habe gestern Nachmittag und bis tief in die gestriege Nacht hier den Thread verfolgt..

Was ich feststellen konnte ist, dass es noch zu keinem weiteren Kontakt mit N+L gekommen ist, nachdem eine mod. UE mit Einschreiben und Rückschein gesendet und auch nicht bezahlt wurde.

Richtig? Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht?

Mal angenommen, das machen jetzt einige so. Wie ich erlesen konnte, hat N+L 3 Jahre Zeit um auf eine mod. UE zu antworten? Richtig? Wenn nicht, bitte sagen.

D.h. wenn das jetzt mehrere Leute so machen und sagen hier: "Ja, also ich hab von denen bisher nichts mehr gehört, nachdem ich die mod. UE abgeschickt hab"

Aber was ist, wenn die von N+L erst mal alles bearbeiten und sich nach und nach bei den Leuten wieder mit einem bitterbößen Brief melden?
Denn ein gerichtliches Verfahren gab es bisher ja noch nicht. Klar Sie haben ja auch genug Zeit und wollen uns ja auch im Ungewissen lassen.

Wie ist es jetzt mit der IP oder dem "Hash-Wert"? Habe ich das richtig verstanden, dass ein Gericht mal so mal so entscheidet? Also mal für den Kläger mal für den Beklagten?

Was ist bisher die Lösung, was man zu der Abmahnung unternehmen kann?
 
Alt 24.05.2009, 16:58   # 1587
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von netzwelt Beitrag anzeigen
Was ist bisher die Lösung, was man zu der Abmahnung unternehmen kann?
Ruhe bewahren, und aussitzen. Wenn die Nerven mitspielen....
 
Alt 24.05.2009, 17:02   # 1588
Loverbyte
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
Erstmal an alle. Bewahrt die Ruhe, denn es ist nicht so schlimm. Es gibt seit ca Anfang des Jahres eine neue Gesetzesgrundlage zur Abmahnwelle.

§ 97 a UrhG

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


Das heißt im Klartext. Der Anwalt hat das Recht euch abzumahnen und darf dieses auch, aber die Kosten dürfen bei einem einmaligen verstoß und sofern es sich nicht um gewerbliche Zwecke handelt nur bei 100 Euro liegen. Das Problem dabei ist, dass euch der Anwalt ie gewerblichen Zwecke unterstellt und somit 450 Euro zusammen kommen. Da ihr in der Beweispflicht seid, müsst ihr euch mit einem Anwalr gegen wehren.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen
 
Alt 24.05.2009, 17:13   # 1589
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Loverbyte Beitrag anzeigen
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen
Gut gemeint, aber im Westen nichts neues....
War und ist uns bekannt.
Rat von mir, ließ mal "etwas" hier im Forum über die Problematik!
 
Alt 24.05.2009, 17:17   # 1590
Hoogie123
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
Zitat:
Zitat von Loverbyte Beitrag anzeigen
Erstmal an alle. Bewahrt die Ruhe, denn es ist nicht so schlimm. Es gibt seit ca Anfang des Jahres eine neue Gesetzesgrundlage zur Abmahnwelle.
Na das sind ja ganz neue Informationen

In den meisten Abmahnungen greift die 100 Euro Deckelung nicht, da man bei P2P Fällen von einem Verstoß in gewerblichem Ausmaß ausgeht. So sehen es zumindest die RI und die abmahnenden Anwälte. Die Gerichte urteilen hier sehr differenziert. Leider !

Grüße der Hoogie
 
Alt 24.05.2009, 18:35   # 1591
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Loverbyte Beitrag anzeigen
Erstmal an alle. Bewahrt die Ruhe, denn es ist nicht so schlimm. Es gibt seit ca Anfang des Jahres eine neue Gesetzesgrundlage zur Abmahnwelle.
Vermutlich nett gemeint...

...inhaltlich jedoch ebenso unbrauchbar wie die Empfehlungen der "Fachleute" im emule-Forum...

Wenn wir DIR helfen sollen, kannst Du Dich gerne erneut hier melden.
 
Alt 24.05.2009, 18:48   # 1592
Loverbyte
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
Dann gibts darauf nur eine einfache Anwort. Nix Runterladen und somit kommt auch seltener eine Abmahnung. Da ich davon ausgehe das nun neunmalkluge Antworten darauf kommen werde ich mich mal aus dem Forum entfernen, da es keinen Sinn hat darauf zu antworten. Aber denkt mal drüber nach. Somit kann man sich nämlich 80 Seiten Dikussion ersparen
 
Alt 24.05.2009, 18:57   # 1593
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Loverbyte Beitrag anzeigen
Dann gibts darauf nur eine einfache Anwort. Nix Runterladen und somit kommt auch seltener eine Abmahnung.
Da hast Du vollkommen Recht...seltener...

Tschöö...
 
Alt 24.05.2009, 20:20   # 1594
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Loverbyte Beitrag anzeigen
Nix Runterladen und somit kommt auch seltener eine Abmahnung.
also stimmt es doch was ich schon oft gelesen habe. " hallo Leute, ich hab NIX runtergeladen aber eine der SELTENEN Abmahnungen bekommen"
 
Alt 24.05.2009, 20:35   # 1595
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von dan1202 Beitrag anzeigen
Sehe ich es eigentlich richtig, dass noch keiner ein zweites Schreiben im gleichen Fall oder gar einen Mahnbescheid von N+L bekommen hat!??
Das ist leider falsch. Wir haben die letzten Tage die letzte vorgerichtliche Mahnung erhalten.
 
Alt 24.05.2009, 20:39   # 1596
derneue1970
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
So, ich habe mich gerade, nachdem ich hier mal ein wenig, und auch ein bißchen mehr, kundig gelesen habe auch einmal angemeldet da ich in der vergangenen Woche seitens der Anwälte aus Karlsruhe auch einen netten Brief bekommen habe.

Mir geht es jetzt in erste Linie darum ob ich das Schreiben der geänderten Ue. richtig in Worte gefasst habe, ich den wichtigen Wortlaut gefunden habe und ich es so in der nun kommenden Woche versenden kann nach der Einschreibmethode!?
Es geht mir darum ob man das mit den Remixen und mit der Fettmarkierung vs. S B so stehen lassen kann.
Grund dafür ist der, das ich sicherlich den einen oder anderen Remix "gesammelt" habe un dich ja nun nicht weiß ob die evtl. unter Aufsicht standen.
Die Chancen sind zwar gering das es so gewesen sein könnte,aber evtl. kann man so ja vorsorgen,oder?!?
Sollten die EXPERTEN!! hier etwas anderes zu dem Schreiben vorschlagen,werd ich das selbstverständlich ändern.
Das Shaun Baker habe ich einfach erst mal so Fett gemarkert,da die Fa. Uptunes ja nicht die Dance Kombo DN vetritt,sondern nur den Shaun B.
Es heisst ja somit das es nicht um die Titel der Kombo DN geht sondern "nur" um die Version und die Remixe mit dem Namen (2009) im Anhang!
Oder sollte man das Fette und die Remixe rausnehmen.
Hier einmal der Text(ohne meine Daten natürlich):

..................
EDIT BY PRINCESS
Das Kontrolllesen einer mod. UE im konkreten Fall, wäre Rechtsberatung ... und die darf es hier nicht geben!
Nimm das

Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung
und ersetze die entsprechenden Fehlstellen aus deinem konkreten Fall.
Dann kann nichts schief gehen!


Und dabei liegt die Fa. Uptunes um die Ecke von mir. Man sollte da mal vorbeifahren und die Herren besuchen

Grüßchen erst einmal
 
Alt 24.05.2009, 20:49   # 1597
cpl
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Das ist leider falsch. Wir haben die letzten Tage die letzte vorgerichtliche Mahnung erhalten.

Und was wird in diesem Schreiben gefordert? Ist jetzt das Vergleichsangebot entfallen oder höher geworden?
 
Alt 24.05.2009, 22:07   # 1598
MasterDean
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
hi,
habe auf der abmahn-dreipage folgendes schreiben an den isp gefunden (eingestellt am 14.03.2009):
Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Musterschreiben

ist es sinnvoll das schreiben vorsorglich zum isp zu verschicken? und wie aktuell ist die darlegung der rechtslage in dem schreiben? wird der isp darauf eingehen?
 
Alt 25.05.2009, 10:17   # 1599
Blackjack
 
Benutzerbild von Blackjack
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
Guten Morgen zusammen,

so, habe 5,30 Euronen investiert und meine modUE an N+L verschickt.
Jetzt werde ich die Sonne genießen und der Dinge harren, die da noch kommen.
Habe nur Angst um mein Haus, meine Jacht, meine Pferde, meine Motorräder, meine........

Gruß an alle Leidensgenossen

Blackjack
 
Alt 25.05.2009, 11:38   # 1600
Marshall
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
@ALLE

Anbei kopiere ich Euch mal die Antwort der Telekom auf meine Anfrage bezüglich der Herausgabe meiner Personendaten. Im groben und ganzen ganz interessant der Text. Zum Schluß auch der Hinweis der Telekom, daß von denen keine Personendaten !!! herausgegeben wurden, auch nicht an N+L. Unterm Strich auch interessant, daß hier anscheinend nur Kunden der Telekom (inkl. 1&1) angemahnt wurden. Andere Kunden (AOL, Freenet usw.) anscheinend nicht.

Antwort-Mail der Telekom (persönliche Daten weggelassen):
__________________________________________________ _

Sehr geehrter Herr ......,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 18. Mai 2009.

Der Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Wir legen Daten gegenüber
staatlichen Stellen nur dann offen, wenn hierfür eine gesetzliche
Verpflichtung besteht. Ihre Identität geben wir gegenüber Dritten nur dann
preis, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies gilt zum Beispiel
gegenüber Strafverfolgungsbehörden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage
i. S. d. Strafprozessordnung (StPO) oder des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) vorliegt.

Die von Ihnen gewünschte Information, ob Daten seitens der
Strafverfolgungsbehörden abgefragt worden sind, dürfen wir Ihnen nicht
erteilen (§113 Abs. 1 Satz 4 TKG).

Zudem sind für den von Ihnen angegebenen Zeitraum (20. März 2009) keine
Verbindungsdaten mehr verfügbar, da wir derartige Daten nur für einen
Zeitraum von sieben Tagen speichern. Wir weisen darauf hin, dass auch eine
eventuelle Anfrage einer Staatsanwaltschaft innerhalb der besagten
Speicherfrist von sieben Tagen erfolgen muss, damit eine Auskunftserteilung
überhaupt möglich ist.

Aus den zuvor genannten Gründen empfehlen wir Ihnen, die weitere
Vorgehensweise ggf. direkt mit der für Sie zuständigen Staatsanwaltschaft zu
klären, bzw. sich juristischen Rat von einem Rechtsanwalt oder einer
Verbraucherschutzorganisation einzuholen.

Wir weisen auch daraufhin, dass sich so genannte "Anti-Piracy-Firmen" sowie
deren angeschlossenen Rechtsanwaltskanzleien auf die Ermittlung der Nutzer
von FTP- und P2P-Netzwerken spezialisiert haben um u. a.
Urheberrechtsverletzungen juristisch zu verfolgen, wobei wir erneut betonen,
dass eine Auskunft zu Kundendaten an Dritte nicht erfolgt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter
t-online.de.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. .............................
Datenschutz
Deutsche Telekom AG
 

Alt 26.05.2012, 15:37 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Thema geschlossen

Stichworte
alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/60459-abmahnung-rechtsanwaelte-nuemann-lang-karlsruhe.html
Erstellt von Für Typ Datum
Gehacktes W-Lan ? - Anwalt fordert € 450 Dieses Thema Pingback 13.11.2009 23:01
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 18 - [eMule-Web] Dieses Thema Pingback 22.04.2009 18:05
Frage - Urheberrecht verletzung durch UP ( Abmahnung ) - Freesoft-Board Dieses Thema Pingback 06.01.2009 02:15


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:37 Uhr.