Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe


Alt 04.01.2009, 13:02   # 81
kolehriker
 
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einen Anwaltstermin hab ich schon, für Montag.........aber ich habe irgendwo gelesen, das die RS-Versicherung die Kosten bei Urheberrecht nicht übernimmt!!!!!!! stimmt das?????

Am liebste würd ich da mal vobei fahren wollen und den 2 Bubbys mal guten Tag sagen wollen.....:rose nkav:
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Alt 04.01.2009, 13:05   # 82
hanjo40
 
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@ichvonhier

völlig richtig, ich hatte mal so einen fall, da hagelte es erst drohbriefe und abmahnungen usw., mein anwalt meinte ich sollte es ignorieren, ging allerdings nicht um so einen hohen betrag, mittlerweile ist ruhe, ging um die gez übrigens. wie schon an mehreren stellen gesagt, anwalt aufsuchen, evtl. modifizierte ue schicken, forum weiterlesen. wenn jeder einen anwalt aufsucht und dann die dort erzielten antworten hier mitteilt, dann sind es mindestens 10 anwälte, die sich gegen diese kanzlei indirekt verbünden. ich denke, da wird schon einiges dabei rauskommen. auf jeden fall keine kurzschlusshandlungen begehen und die mitgeschickte ue unterschreiben. das ist nämlich in meinen augen ein schuldanerkenntnis und eine verpflichtung die besagten 3621 euro zu zahlen. wobei nicht gesagt ist, ob in dem fall nicht ein paar wochen später ein ähnlicher brief kommt, der sich dann allerdings auf die 5000 euro in der ue beziehen wird, frei nach dem motto, die kuh hat einmal milch gegeben, versuchen wir es nochmal.

mfg hanjo40
 
Alt 04.01.2009, 13:41   # 83
plastebecher
 
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ich komm mit..... @kohleriker
 
Alt 04.01.2009, 14:37   # 84
Bad-Boy-No.1
Gastposter
 
Ganz richtig ! unterschreibt bloß nicht geht keinen forderungen nach!
Sucht erstmal einen anwalt! in der masse ist auch der schwächste stark!:color::color::color:
 
Alt 04.01.2009, 16:22   # 85
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
@alter esel

Der link geht leider nicht ?
Seltsam...gestern hat er noch funktioniert.

Versuche den: KLICK
 
Alt 04.01.2009, 18:14   # 86
Gtr-Gtr
 
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Hallo Leute,

In erster Linie möchte beim ALTER ESEL für seine Aufklärung , Beiträge und Hilfe bedanken !!!
Seit ich den Brief von RA NL erhalten habe , habe ich unaufhörlich alles reingezogen was mir im wege war und mit Urheberrecht zutun hat , besonders interessant fand ich diesen Thread ,
!!!!!!!!!LESEN !!!!!!!


Lesen , lesen und nochmal lesen !!!
Viele zahlen sofort , viele sind erstmal muttig werden aber nach dem zweiten Brief weich und zahlen in manchen Fällen verstehe ich es sogar da die Beträge wesentlich kleiner sind als unsere.

Was habe ich draus gelernt ???

1. Mod UE schreiben und abschicken.
2. Restliche Briefe von RA NL ignorieren. Warum ?

Da die meiste Massenabmahner Gerichte meiden weil die

1. Process verlieren können und die Kosten selbst tragen müssen. ( Beispiele gibt es da genug ).
2. Zeit für Gerichte verlieren .
3. meisten Deppen schon vorher zahlen.

Habe jetzt viele Beiträge gelesen wo die Opfer oder besser gesagt die Sünder genau so gehandelt haben wie ich beschrieben habe und seit dem ist ruhe.

Bezahlt 0 Euro !!!!

Im Falle eines Falles habe ich 2 Fragen an @ ALTER ESEL .

1. Ich bin RS. mit IT.rechten versichert , die Frage ob die RA. kosten tragen stellt sich am Montag
heraus ist aber erstmal egal , angenommen die zahlen die Kosten , jetzt habe ich die Wahl RA zu nemmen
oder nach oben genannten Prinzip handeln .
Angenommen ich nemme RA Ansprüche , was springt dabei erfahrungsgemäß raus ?
2. Angenommen ich wähle die oberst genannte Methode , Zeit vergeht und irgentwann mal hat Herr Nümann
oder Lang eine schlechte Laune und geht mit mir vor Gericht dabei ist es Ihm egal ob er verliert
oder nicht . Vor Gericht verliere ich , mit welchen Kosten muss ich dabei insgesammt rechnen ???

@ ALTER ESEL, freue mich auf deine Antwort .

Mfg Gtr-Gtr.
PS: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten
 
Alt 04.01.2009, 18:50   # 87
kolehriker
 
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sooooo.....ich nochmal....irgendwie sind ja alle sehr erregt, über diesen Fall....

wir haben uns am heutigen Tag auch sehr viel im Netz belesen.......

Mich würde interessieren:

HABT IHR MAL EURE IP-ADRESSE MAL VERGLICHHEN!!!!!!!!!!!

bei mir stimmt sie nicht überein mit der Adresse in dem Schreiben!!!!!!!!!!!!!!

SOOOOOO.....nun warte ich auf eure Feststellungen......:hochzeit::hochzeit::hochzeit: :hochzeit:
 
Alt 04.01.2009, 18:59   # 88
yeti0815
Gastposter
 
@kolehriker
das mit der ip adresse kannst du vergessen. du bekommst bei t-online jedesmal eine andere ip-adresse z.b. aus dem block 12.123.xx.xx.
selbst die ip-blöcke werden von zeit zu zeit auf andere standorte gelegt. nur der provider weiß ob du zum damaligen zeitpunkt jene ip-adresse zugewiesen bekommen hast. diese daten werden i.d.r. 7 tage gespeichert. danach ist eine zuordnung nicht mehr möglich.
 
Alt 04.01.2009, 19:04   # 89
hanjo40
 
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@kolehriker

keine frage, deine ip am heutigen tag und an sicherlich fast allen anderen tagen ist anders als die aus dem schreiben. das nennt sich ip-sharing. das bedeutet du bekommst bei jeder neuen einwahl ins netz eine neue ip von einem ip-server zugeteilt. das hängt damit zusammen, das wir ja momentan noch das sogenannte ipv4 haben und die ip-adressen knapp sind. da geht man davon aus, das auf der anderen seite der erdkugel eine andere tageszeit ist und deshalb eine andere netzlast und dann ip-adressen nicht genutzt werden, die dann bei uns zugeteilt werden. wenn du deine jetzige ip aufschreibst, deine verbindung zum netz vollständig trennst und dich dann neu einwählst, hast du eine andere ip, als jetzt. allerdings wird genau das bei der t-kom und anderen providern protokolliert und lässt sich meines wissens für 80 tage zurück nachweisen.

mfg hanjo40

-----Doppelpost zusammengeführt am 4.1.2009 um 18:06:55-----

@yeti0815

ich denke es sind 80 tage speicherung momentan. die reden ja davon, diese für 18 monate oder 24 monate zu speichern.

mfg hanjo40
 
Alt 04.01.2009, 19:10   # 90
kolehriker
 
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mmmhhhhh????? ok....wenn das so ist.........:idea::idea:

....da sieht man mal wie viel ahnung ich von computer hab, und dann sowas.....von diesen 2 milch...reis...bubbys....
 
Alt 04.01.2009, 19:11   # 91
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
1. Ich bin RS. mit IT.rechten versichert , die Frage ob die RA. kosten tragen stellt sich am Montag heraus ist aber erstmal egal , angenommen die zahlen die Kosten , jetzt habe ich die Wahl RA zu nemmen
oder nach oben genannten Prinzip handeln .
Angenommen ich nemme RA Ansprüche , was springt dabei erfahrungsgemäß raus ?
Weshalb die Rechtsschutzversicherung Deine Anwaltskosten vermutlich nicht übernimmt, habe ich vor kurzem im Korni-Thread erläutert: KLICK

Ein Rechtsanwalt wird Deine Vertretung natürlich nicht kostenlos übernehmen (dürfen).
Es empfiehlt sich daher, einen geeigneten Rechtsanwalt zu mandatieren und ihn vorher nach den zu erwartenden Kosten (nach RVG) zu fragen.

Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
2. Angenommen ich wähle die oberst genannte Methode , Zeit vergeht und irgentwann mal hat Herr Nümann
oder Lang eine schlechte Laune und geht mit mir vor Gericht dabei ist es Ihm egal ob er verliert oder nicht . Vor Gericht verliere ich , mit welchen Kosten muss ich dabei insgesammt rechnen ???
Da Du spätestens vor Gericht einen Anwalt beauftragen wirst, hilft Dir vermutlich folgender Gedankenaustausch mit dem von mir sehr geschätzten RA Dr. Eikmeier: KLICK

Die dort damals verlinkte Hochrechnung von Dr. Wachs mit Prozesskostenrechner findest Du im Interview vom 18.12.2007

Noch Fragen?
 
Alt 04.01.2009, 19:23   # 92
yeti0815
Gastposter
 
T-Com speicherte ab anfang 2007 bis jetzt nur noch 7 Tage
Datenschutz: T-Com speichert IP-Adressen nur noch 7 Tage - Probleme bei Strafverfolgung befürchtet » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt

zuvor waren es tatsächlich 80 tage. allerdings hatte jeder provider hierbei eine andere regelung. aktuell sind es dank der vorratsdatenspeicherung, gültig ab jetzt (2009) 6 monate verpflichtend für alle provider.
Was tun gegen die Vorratsdatenspeicherung? - Golem.de

gruß
yeti0815
 
Alt 04.01.2009, 19:27   # 93
z0r0z
 
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Beiträge: 17
So ich hab morgen auch einen Termin beim Anwalt!
Hab mir das Muster der UE mal ausgedruckt und werde mit dem Schreiben von NL + das Muster zum Anwalt. Mal schauen was der mir dazu sagt. Und meines erachtens zahlt die Rechtschutz die Anwaltkosten jeglicher Art soweit ich weiß. Okay leute frohes schaffen noch und ich wünsche noch einen angehnemen Sonntag....wir packen das schon

wenn ich was neues weiß, bzw morgen vom anwalt komme meld ich mich...

mfg z0r0z
 
Alt 04.01.2009, 19:36   # 94
hanjo40
 
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@yeti0815

ist ja interessant. in meinem schreiben ist nirgendwo die rede davon, wann die anfrage an die t-kom gestellt wurde. aber das wird mein anwalt ja rausbekommen. auch macht mir diesbezüglich der große abstand zwischen der angeblichen feststellung der "tat" und dem versenden der abmahnung zu schaffen. ich bin die ganze zeit von den 80 tagen ausgegangen und dann lässt es sich halbwegs erklären. jetzt sieht es aber so aus, als ob diese merkwürdigen rechtsanwälte mir jegliche möglichkeit eines gegenbeweises nehmen wollten durch diesen langen abstand. auch nicht schlecht. damit lässt sich denke ich was anfangen.

mfg hanjo40
 
Alt 04.01.2009, 20:11   # 95
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von z0r0z Beitrag anzeigen
...Und meines erachtens zahlt die Rechtschutz die Anwaltkosten jeglicher Art soweit ich weiß...
Diese "Hoffnung" habe ich schon etliche Male mit folgender Bitte beantwortet:

Wenn Deine Versicherung wirklich die Kosten des eigenen Anwaltes bei unseren Filesharing-Verfahren übernimmt, möchten wir alle erfahren, um welche Versicherung es sich handelt.
Ich garantiere dann einen Neukundenzuwachs im vierstelligen Bereich.
 
Alt 04.01.2009, 20:14   # 96
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
...aufgrund der vergangenen zeit und der denke ich fehlenden möglichkeit des gegenbeweises[...]haben wir recht gute chancen gegen diese komiker vorzugehen...
Das verstehe ich nicht.

Wie willst Du dann einem Richter in einem Zivilverfahren glaubhaft machen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unzutreffend sind?

Übrigens: Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur im Strafrecht.
 
Alt 04.01.2009, 20:32   # 97
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@Alter Esel

also, behauptungen, die ein rechtsanwalt mir gegenüber stellt, müssen nachvollziehbar sein, oder? das heisst, wenn die kanzlei behauptet, ich wäre an dem und dem tag zu dieser uhrzeit mit ip xxxxx unterwegs gewesen, so muss sich das nachprüfen lassen, nämlich bei der t-kom. geht das nicht, kann ich ja auch hergehen und eine verleumdungsklage anstrengen, desweiteren hat sich besagte software nie auf meinem rechner befunden, wie kommen die also dazu, soetwas zu behaupten. meine hintergedanken dabei sind nämlich folgende, ich bin auch bei einem autoforum angemeldet, da ich ein altes auto fahre und mir hier schon oft rat und hilfe holen konnte. hierüber lässt sich mein interesse für das thema ableiten und wenn die kanzlei an besagtem datum irgendein teil zum runterladen angeboten hat, muss nicht besagte sw sein, haben sie meine präsenz bei emule. jetzt kann man die von der kanzlei aufgestellte behauptung stellen und ich habe keine möglichkeit eines gegenbeweises. wenn ich irgendwo einen denkfehler habe, dann zeig ihn mir.

mfg hanjo40
 
Alt 04.01.2009, 20:49   # 98
Bad-Boy-No.1
Gastposter
 
@all
mal ne kurze gegenfrage:
wann wurdet ihr angeblich alle erwischt ?
 
Alt 04.01.2009, 20:57   # 99
hanjo40
 
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Beiträge: 75
@Bad-Boy-No.1

25.09.2008 XXXXX uhr.

was ist daran relevant, ausser das schon eine ziemliche zeit verstrichen ist seitdem? die 100euro - deckelung greift nicht, glaube ich.

mfg hanjo40
 
Alt 04.01.2009, 21:01   # 100
kolehriker
 
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Beiträge: 43
...angebliche tatzeit: 2.10.2008 XXXXUhr...................

was haltet ihr davon??:

2. Haben Sie den Verdacht, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt suchen Sie weitere Abmahngeschädigte und wehren Sie sich. Massenabmahnungen zur Gebührenabzocke müssen nicht bezahlt werden.Sie müssen den Nachweis der Massenabmahnung erbringen. Nur durch diesen Nachweis ist es möglich die Gebührenschneiderei nachzuweisen. Oft liegt es augenscheinlich nicht im Interesse der Sache, sondern nur an der Geldgier manche Anwälte, um Gebühren zu machen.



§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
 
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