Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 10.09.2009, 20:48   # 8161
Falkenwacht zwo siebzehn
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 5
Hi ich habe immer noch die Frage nach der konkreten Rechtslage bezüglich auf die Beweisbarkeit das ich Urheberrechtliches Material down bzw. upgeloaded haben soll.

Selbst wenn man allgemein anbringen kann das unwissenheit nicht vor Schaden schützt.

Muss doch seitens der RI vertreten der N&L bewiesen werden das diese Dateien vollständig das heißt "BENUTZBAR" sich auf meinem PC befunden haben. Sonst können die direkt alle abmahnen die einen Brenner kaufen oder Rohlinge denn sie könnten ja was kopieren.

Ja ich weiß nicht jede Kopie ist ein Verstoß aber wer einfach nur Traffic machen wollte um seine Flatrate zu genießen oder eigentlich "Freeware/Shareware" haben wollte und ein Spaßvogel einen Fake eingestellt hat und diese Datei bei 80% abgebrochen hat der hat vielleicht was downgeloaded und auch upgeloaded aber eine sinnvolle gebrauchsfähige Datei hatte er nicht und nur an einer vollständigen gebrauchsfertigen Datei haben die Rechteinhaber doch die Rechte oder etwa nicht. Eine defekte Datei die nur quitschgeräusche machen würde können die doch nicht abmahnen nur wegen dem Versuch?

Gut ich weiß wohl auch das die Abmahnung als solches nur für den Versuch wohl geht aber wir alle wissen das wir mit der mod. UE doch nur auf den Gerichtstermin warten. Dann muss eine Hausdurchsuchung her die belegt das ich Urheberrechtlichgeschütztes Material habe und dieses gebrauchsfertig auch verteilt habe.

Sonst kommt wieder der alte Witz mit dem Rennradfahrer und der Polizei zum tragen wo bemängelt wird - Kein Licht, keine Schutzbleche, keine Klingel und keine Reflektoren = 90 Euro, und der Rennradfahrer sagt: Schaut mal dahinten das Geschäft eures Lebens eine Fahrradfahrer ganz ohne Fahrrad....

Also bitte erleuchtet mich was die Beweiskraft vor Gericht ist wenn eine Firma einen Screenshot präsentiert (gute Photoshop-Arbeit wäre auch denkbar) die damit Geld verdient. Ich möchte damit sagen das jemand der davon lebt "Böse" zu finden und auch noch eine Private Firma die Gewinnorientiert arbeitet muss schon richtig harte Beweise haben.

Man stelle sich mal vor die Polizei wird nach ausgestellten Strafzetteln oder nach den Jahren der Verurteilungen bezahlt. Wir wären ein Land voller Terroristen die mafia-ähnlich nur Gesetzesbrecher des schwersten Kalibers hätte.

um Antwort wird gebeten....
 
Alt 10.09.2009, 20:50   # 8162
mahnmahn
 
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Beiträge: 10
Mod UE:

Muss das Datum der Unterschrift eigentlich handschriftlich sein oder kann das auch gedruckt sein? Bitte nicht lachen, ich weiß nicht, ob das ein Formfehler ist.
 
Alt 10.09.2009, 20:53   # 8163
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
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Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von mahnmahn Beitrag anzeigen
Mod UE:

Muss das Datum der Unterschrift eigentlich handschriftlich sein oder kann das auch gedruckt sein? Bitte nicht lachen, ich weiß nicht, ob das ein Formfehler ist.
Ich würde sagen , deine Unterschrift ist nur rechtsgültig wenn du sie selber tätigst.
 
Alt 10.09.2009, 20:53   # 8164
paradox76
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 3
@princess15114

Meinst du es wäre doch ratsam eine vorbeugende modifizierte Unterlassungserklärung mitzusenden?
 
Alt 10.09.2009, 20:54   # 8165
Monk09
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 83
Gedruckt mit einer handschriftlichen Originalunterschrift wäre klasse...

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.9.2009 um 20:57:14-----

Zitat:
Zitat von Falkenwacht zwo siebzehn Beitrag anzeigen
Hi ich habe immer noch die Frage nach der konkreten Rechtslage bezüglich auf die Beweisbarkeit das ich Urheberrechtliches Material down bzw. upgeloaded haben soll.

Selbst wenn man allgemein anbringen kann das unwissenheit nicht vor Schaden schützt.

Muss doch seitens der RI vertreten der N&L bewiesen werden das diese Dateien vollständig das heißt "BENUTZBAR" sich auf meinem PC befunden haben. Sonst können die direkt alle abmahnen die einen Brenner kaufen oder Rohlinge denn sie könnten ja was kopieren.

Ja ich weiß nicht jede Kopie ist ein Verstoß aber wer einfach nur Traffic machen wollte um seine Flatrate zu genießen oder eigentlich "Freeware/Shareware" haben wollte und ein Spaßvogel einen Fake eingestellt hat und diese Datei bei 80% abgebrochen hat der hat vielleicht was downgeloaded und auch upgeloaded aber eine sinnvolle gebrauchsfähige Datei hatte er nicht und nur an einer vollständigen gebrauchsfertigen Datei haben die Rechteinhaber doch die Rechte oder etwa nicht. Eine defekte Datei die nur quitschgeräusche machen würde können die doch nicht abmahnen nur wegen dem Versuch?

Gut ich weiß wohl auch das die Abmahnung als solches nur für den Versuch wohl geht aber wir alle wissen das wir mit der mod. UE doch nur auf den Gerichtstermin warten. Dann muss eine Hausdurchsuchung her die belegt das ich Urheberrechtlichgeschütztes Material habe und dieses gebrauchsfertig auch verteilt habe.

Sonst kommt wieder der alte Witz mit dem Rennradfahrer und der Polizei zum tragen wo bemängelt wird - Kein Licht, keine Schutzbleche, keine Klingel und keine Reflektoren = 90 Euro, und der Rennradfahrer sagt: Schaut mal dahinten das Geschäft eures Lebens eine Fahrradfahrer ganz ohne Fahrrad....

Also bitte erleuchtet mich was die Beweiskraft vor Gericht ist wenn eine Firma einen Screenshot präsentiert (gute Photoshop-Arbeit wäre auch denkbar) die damit Geld verdient. Ich möchte damit sagen das jemand der davon lebt "Böse" zu finden und auch noch eine Private Firma die Gewinnorientiert arbeitet muss schon richtig harte Beweise haben.

Man stelle sich mal vor die Polizei wird nach ausgestellten Strafzetteln oder nach den Jahren der Verurteilungen bezahlt. Wir wären ein Land voller Terroristen die mafia-ähnlich nur Gesetzesbrecher des schwersten Kalibers hätte.

um Antwort wird gebeten....
Kannst ja mal bein Youtube suchen. Da ist beschrieben wie Kornmeier o.ä. das macht. Die laden die Daten , machen Screenshots, archivieren das ganze gelade und hören sich dann den Titel an, ob der auch drauf ist...
 
Alt 10.09.2009, 21:02   # 8166
Zbyszcos
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Für 964 Musikdateien insgesamt 5800 Euro an Abmahnkosten. Die Entscheidung traf das LG Köln (Urteil vom 13.05.2009, Az. 28 O 889/08 ).
Das sind ja 6€ pro Lied!!! Natürlich muss man jetzt die Anwaltskosten draufrechnen.
No R isk no Fun.

Wieviel waren den die Gesamtkosten. Hast da auch eine Info?
 
Alt 10.09.2009, 21:06   # 8167
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von Zbyszcos Beitrag anzeigen
Das sind ja 6€ pro Lied!!! Natürlich muss man jetzt die Anwaltskosten draufrechnen.
No R isk no Fun.

Wieviel waren den die Gesamtkosten. Hast da auch eine Info?

Hier ist das Urteil, kannst selbst Nachlesen:http://medien-internet-und-recht.de/...R_2009_169.pdf
 
Alt 10.09.2009, 21:09   # 8168
Tienor
 
Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 95
nach meiner Ansicht liegt die Beweiskraft nach § 97 UrG bei den RI, dass die Datei sich auf deinen Rechner befindet. Wenn man überhaupt nichts sagt oder abstreitet, müssten es die Abmahner bzw. RI beweisen. Also einfach alles abstreiten und ModUE versenden. Ich kann aber auch falsch liegen.

Gruß
 
Alt 10.09.2009, 21:27   # 8169
www
 
Benutzerbild von www
 
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Beiträge: 1
Hallöchen,
hat hier jemand von den Ballermannhitsinhabern schon ne Abmahnung von den Herren Kenne & Partner (Titel: Tanz in die Nacht) bekommen?
 
Alt 10.09.2009, 21:29   # 8170
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
1:Tele Hotline
2:Mail=Stanardantwort(Wie hier öfter Zitiert)
3:Mail(mit Kopie Perso,Fristsetzung,hinweis da Rechtsanwaltlich benötigt,Forderung einer Schriftlichen bestätigung wer meine Daten erhalten hat oder auch nicht mit Nennung eines Ansprchpartners)
NULL REAKTION!
Nachtrag
Hatte sogar auf dieses Forum hingewiesen um denen deutlich zu machen was für eine Abmahnwelle aufgrund der Datenherausgabe stattfindet!
 
Alt 10.09.2009, 21:31   # 8171
Tienor
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Beiträge: 95
Die 2009 Ballermannhits? Lustig. ich gehe von aus, die tauschen die daten aus. Dann müssten ja alle von NuL auch Kenne bekommen. kannst gleich einen neue Thread aufmachen.
 
Alt 10.09.2009, 21:31   # 8172
Pucky2009
Gastposter
 
Hallo www ich wurde bisher nur von NuL angemahnt wegen Cascada.

Ich hab den Vorgang meiner Schwester heute mitgegeben, die arbeitet beim Anwalt. Mal sehen was der dazu sagt.

Werde morgen mal bescheid geben.
 
Alt 10.09.2009, 21:34   # 8173
Tienor
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Beiträge: 95
Können wir vielleicht auch mal ein paar Informationen über Kosten für Beratungsgespräche und Anwaltsgebühren von Betroffenen bekommen.

Müsste ja auch helfen, wenn man sich für einen RA entscheidet und weiß was so marktüblich ist. Meiner wollte 239 € pauschal für ModUE und Briefverkehr mit NuL. 94€ wenn es sich meine durchliest und Kommentar abgibt. Habe es dann selber gemacht.

Gruß
 
Alt 10.09.2009, 21:37   # 8174
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
Hallo zusammen, da bin ich wieder.

Hatte gestern im Eifer des Gefechts (Nerven) vergessen, wofür mich Nul abmahnen.
-Cascada: Evacuate the Dancfloor aus der German Top100 vom 10.08.09-

Ist gekommen am 09.09.09, habe modUe heute per ES/RS abgeschickt, Frist war für den 18.09.09. Gestern hab ich auch eine E-Mail wegen Datenauskunft an NuL geschickt und heute schon Antwort bekommen, sehr merkwürdige Antwort:

Eine Bianca Sersif schickt mir eine Mail mit dem Vermerk "Lesebestätigung:Aufforderung um Auskunft meiner gespreicherten Daten" und es steht in englisch nur Datum, Uhrzeit und der Link zur NuL-Website + einem Anhang. Im Anhang steht:
-"Final-Recipient: RFC822; XX@nuemann-lang.XX
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
X-MSExch-Correlation-Key: iCGo4sjuvEaBV0n2cCM6Og=="-

Was soll ich jetzt davon halten? Machen die sich jetzt auch noch über mich lustig?

Gruß
hardwaretyp
 
Alt 10.09.2009, 21:41   # 8175
Monk09
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 83
Ein Spezi-Anwalt wollte 180 Euro + Steuer für die Angelegenheit komplett, was immer das auch heißen sollte... Mein Haus u. Hofanwalt wollte das kostenlos machen, wobei der aber leider keine Ahnung hatte, was ich jetzt feststellen konnte... (Wir sind bei der Kanzlei öfter mal wegen anderen Sachen)
 
Alt 10.09.2009, 21:43   # 8176
Tienor
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Beiträge: 95
Zitat:
Zitat von hardwaretyp Beitrag anzeigen
sehr merkwürdige Antwort:
Ist das nicht die automatisch generierte Lesebestätigung?
 
Alt 10.09.2009, 21:43   # 8177
Pucky2009
Gastposter
 
Hallo Tienor, die Rechtsanwaltsgebühren bei einem Streitwert von 450 Euro liegen ca. bei 90 Euro.

Beratungsgespräche sind bei jedem Anwalt individuell.
 
Alt 10.09.2009, 21:47   # 8178
Tienor
 
Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 95
meiner hat aber nicht die 450 als Streitwert angesetzt, sondern die andere Summe aus der Mahnung..glaube 5000€
 
Alt 10.09.2009, 21:51   # 8179
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
Zitat:
Zitat von Monk09 Beitrag anzeigen
Ein Spezi-Anwalt wollte 180 Euro + Steuer für die Angelegenheit komplett, was immer das auch heißen sollte... Mein Haus u. Hofanwalt wollte das kostenlos machen, wobei der aber leider keine Ahnung hatte, was ich jetzt feststellen konnte... (Wir sind bei der Kanzlei öfter mal wegen anderen Sachen)
Mit "komplett" meinte der dann wohl eine für beide Seiten saubere Abwicklung (Schuldeingeständnis von Dir + billigere Abmahngebühr). Obendrauf kommt dann bei dieser außergerichtlichen Einigung auch noch das verh. Geld, ...oder was meint Ihr Anderen?!?

Gruß
hardwaretyp

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09.09.09 Abm. v. NuL (459,-€)-Cascada:Evacuate...,Ger.Top100 10.08.09
10.09.09 ES/RS mit modUe
 
Alt 10.09.2009, 21:51   # 8180
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Amigalooser1200 Beitrag anzeigen
So da auf meine antworten eh kein wert gelegt werden oder ich mich von Kindern beleidigen lassen muß, lehn ich mich mal zurück und harre der Dinge die da kommen...
Du solltest dich mit deinen Kommentaren etwas zurückhalten. Deinen Nicknamen betrachte ich z.B. auch nicht gerade als passend. Immerhin haben viele der heutigen IT-Profis nämlich genau auf dem guten alten Amiga-Teil noch gelernt, wie ein Computer von innen funktioniert, und wie man in einem Programm das Unterste noch Oben kehrt, ohne das der User am Bildschirm davon etwas merkt.
Also zügle dich etwas, und leiste deinen Beitrag dazu, dass diesem Abmahnwahn Einhalt geboten wird.

-CityLight-
 

Alt 26.05.2012, 15:36 # --
News Flash
 
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