Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 29.08.2009, 20:01   # 6501
Sunny_Latima
 
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: in Uelzen
Beiträge: 19
Zitat:
Zitat von ShadoCast Beitrag anzeigen
und warum sollte man dies tun?
Weil du immer damit rechnen musst, das die mitlesen..
Nur zu deinem eigenen Schutz

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.8.2009 um 20:04:10-----

Zitat:
Zitat von Woodstock Beitrag anzeigen


@ Lady Ice gleiches Datum und gleicher Provider --> finde ich sehr suspekt das ganze

Ich habe vorhin in meinem Beitrag gefragt, ob auch ich für meinen Mann unterschreiben darf. Später fiel mir ein, ich besitze eine notarielle Generalvollmacht von meinem Mann. Damit bin ich doch Unterschriftsberechtigt oder?



Woodstock
Fehlt nur noch die gleiche IP Adresse
Scherz bei Seite..
Das sind halt Massenbriefe. Es werden sich sicherlich noch mehr zu deiner Briefvorlage melden
 
Alt 29.08.2009, 20:04   # 6502
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Woodstock Beitrag anzeigen
scheinen wohl mehrere heute die Post von N+L bekommen zu haben wo es um die zwei Musiktitel geht.
@ Lady Ice gleiches Datum und gleicher Provider --> finde ich sehr suspekt das ganze
Ist völlig normal bei Massenabmahnungen. Ich denke die loggen nicht unbedingt jeden Tag. Und noch sind die meisten hier bei der Telekom. Und wenn du weißt - ich weiß es zumindest -, dass die DTAG am bereitwilligsten von allen ISP die Namen herausgibt, dann wird dich nicht mehr so viel wundern.

Zitat:
Später fiel mir ein, ich besitze eine notarielle Generalvollmacht von meinem Mann. Damit bin ich doch Unterschriftsberechtigt oder?
In diesem Fall muss ich passen. Juristen an die Front bitte.
 
Alt 29.08.2009, 20:36   # 6503
eintracht_1959
Gastposter
 
Hallo zusammen,

nachdem ich heute auch Post von N+L bekommen habe, habe ich mich nun hier angemeldet und auch schon paar Seiten hier quer gelesen.
Die kompletten 326 Seiten will ich morgen lesen.

Wollte mal fragen, wie das die anderen betroffenen machen?
Schreibt ihr die ModUe (anhand der Beispiel Links hier) selbst? Oder lasst ihr das einen Anwalt machen? Oder zumindest überprüfen?
Wenn ja, mit welche Kosten muss man denn für einen Anwalt rechnen (habe keinen Rechtsschutz o.ä. ...)?


Gruß
eintracht_1959


Edit: Was mich an dem Schreiben allerdings zuerst verwundert hat, dass es NICHT per Einschrieben gekommen ist. War das bei den anderen auch so?
 
Alt 29.08.2009, 21:22   # 6504
Tempolimit
 
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Beiträge: 33
Hallo eintracht 1959,

auch bei uns sind die Abmahnungen mit ganz normaler Post eingegangen.

Viele Grüße

Tempolimit
 
Alt 29.08.2009, 21:52   # 6505
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.630
@ eintracht_1959
@ Tempolimit


Kleine komprimierte Zusammenfassung gefällig? (Entbindet nicht vorm weiteren Lesen!)

Das Schreiben ist mit normaler Post (kein Einschreiben) gekommen…
(Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner)
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug.

Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de

Zitat:
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
(Quelle (PDF): BGH, Beschluss v. 21.12.2006, I ZB 17/06, abgedruckt in GRUR 7/2007, 629)

Muss ich mir nun einen Anwalt holen?
Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Man sollte jedoch bedenken, dass auch er nicht die Abmahnung ungeschehen lassen kann. Selbst wenn er mit taktischem Geschick die geforderten Kosten der Abmahnung reduzieren kann, kostet er selbst auch Geld. Für einige ist es jedoch eine Möglichkeit mit der Beauftragung sich den Rücken wieder freizuhalten und um sich unbeeinträchtigt vom Abmahnwahn, wieder dem „Tagesgeschäft“ zuwenden zu können.
Für eine gerichtliche Auseinandersetzung ist ein eigener Anwalt jedoch stark zu empfehlen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt die die Kosten für den Rechtsstreit?
Im Allgemeinen sind Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen. Siehe auch: Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung?
Je nach Kulanz der Versicherung wird bei langjährigen Kunden die Erstberatung übernommen.
Doch Vorsicht:
Zitat:
… aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.

Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 € für die Abmahnung zu bezahlen.

Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.

Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.

Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.

Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 € im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
(Danke für die Übernahme an @RA Hechler)
 
Alt 29.08.2009, 22:49   # 6506
Tempolimit
 
Benutzerbild von Tempolimit
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 33
Wie ich schon sagte
Zitat:
Zitat von Tempolimit Beitrag anzeigen
Guten Abend @ All,

also mein Stand ist, habe am 21.07.09 meine mod. Ue s rausgeschickt, nichts bezahlt und bis heute nichts mehr gehört.

Hoffentlich bleibt das so!

Bei allen Neuabgemahnten denke ich, Urlaubszeit vorbei und weiter geht`s mit der Abmahnerei!

Wünsch euch noch einen schönen Abend

Tempolimit
 
Alt 30.08.2009, 08:12   # 6507
boeser
 
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Ort: localhost
Beiträge: 203
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Dann sollte dein RA auch darüber informiert sein, dass der Zweck des Erscheinens bei einer solchen "Einladung" dem Beschuldigten dienlich sein kann, Informationen zu gewinnen, die es ihm ermöglicht eine drohend kommende Abmahnung von der Kostenseite her unschädlich für ihn zu machen.
Sofern noch nicht bereits bekannt:
1. um welches Werk es geht
2. welche Kanzlei --> künftiger Abmahner das angezettelt hat
3. welchen Rechteinhaber die Kanzlei vertritt

Durch den unbewussten Bärendienst der Vorladung und einer vorab an den RI geschickten mod. UE machst du damit die drohend kommende Abmahnung kostenmäßig nahezu unschädlich.

Nutze daher auch folgende Links
Abgemahnte Werke N&L
Adressen der Rechteinhaber
Danke für die Links.
An welche Adresse schicke ich die mod.UE?
An die Abmahnkanzlei oder direkt an den Rechteinhaber?
Sollte ich das im Forum oder bei den Links überlesen haben, dann bitte ich um Entschuldigung....für mich ist diese Abmahnkiste Neuland und durch die Vorladung liegen die Nerven bei mir noch blank.

Schönes Wochenende
boeser
 
Alt 30.08.2009, 09:11   # 6508
Blackjack
 
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Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von boeser Beitrag anzeigen
Danke für die Links.
An welche Adresse schicke ich die mod.UE?
An die Abmahnkanzlei oder direkt an den Rechteinhaber?

Schönes Wochenende
boeser
Hi,
Schick die modUe an die Anschrift des Abmahner (Kanzlei)
Gruß
Blackjack

EDIT BY PRINCESS
In diesem Fall nicht korrekt! Siehe Beiträge von @boeser.
 
Alt 30.08.2009, 10:40   # 6509
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von boeser Beitrag anzeigen
An welche Adresse schicke ich die mod.UE?
An die Abmahnkanzlei oder direkt an den Rechteinhaber?
Sollte ich das im Forum oder bei den Links überlesen haben,...
Nicht irgendwo im Forum steht das, sondern sogar noch in dem von dir zitierten Beitrag von mir.

"Durch den unbewussten Bärendienst der Vorladung und einer vorab an den RI geschickten mod. UE machst du damit die drohend kommende Abmahnung kostenmäßig nahezu unschädlich."

Insofern fällt mir das Entschuldigen schwer... dennoch, stattgegeben... im Alter wird man halt ruhiger.
 
Alt 30.08.2009, 11:11   # 6510
rowi06
 
Benutzerbild von rowi06
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
Zitat:
Zitat von Blackjack Beitrag anzeigen
Hi,
Schick die modUe an die Anschrift des Abmahner (Kanzlei)
Gruß
Blackjack

EDIT BY PRINCESS
In diesem Fall nicht korrekt! Siehe Beiträge von @boeser.
Sorry, aber wenn ich es richtig verstanden habe, existiert noch keine Abmahnung, wieso dann eine modUE an die Abmahner schicken? Bin da eher der Meinung, mit der modUE den RI direkt zu bedienen, denn somit dürfte es garnicht mehr zur Abmahnung kommen (siehe princess)
 
Alt 30.08.2009, 13:42   # 6511
name-bernd
 
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 18
Also die mir hier angebotene Hilfe war einfach wunderbar.

Danke
 
Alt 30.08.2009, 14:34   # 6512
Aerox
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 5
Hallo,

mal ne kleine Zwischenfrage...

die meisten hir wie ich gelsen habe meinen ja sie hätten das File nicht gesaugt...

Wenn ich mir aber 100% sicher bin ich habe dieses File gezogen sollte man dann trotzdem ne modUe hinschicken???

Aerox
 
Alt 30.08.2009, 14:37   # 6513
ulrich
Gesperrt
 
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Aerox Beitrag anzeigen
Hallo,
Wenn ich mir aber 100% sicher bin ich habe dieses File gezogen sollte man dann trotzdem ne modUe hinschicken???
Aber ja doch.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt.
( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.
 
Alt 30.08.2009, 15:13   # 6514
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Woodstock Beitrag anzeigen
Ich habe vorhin in meinem Beitrag gefragt, ob auch ich für meinen Mann unterschreiben darf. Später fiel mir ein, ich besitze eine notarielle Generalvollmacht von meinem Mann. Damit bin ich doch Unterschriftsberechtigt oder?Woodstock
hallo woodstock,

selbst in der [immer noch gängigen] Form der gesetzlichen [Ehe-]gütergemeinschaft wärst Du berechtigt, für Deinen Mann im Auftrag zu unterschreiben. Da bei Euch sogar eine Generalvollmacht vorliegt, sehe ich in dieser Hinsicht keine Bedenken die modUE zu unterzeichnen und ab damit.
 
Alt 30.08.2009, 16:02   # 6515
badday2
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 16
Einen schönen Sonntag Nachmittag,

weiß jetzt nicht genau ob das bereits beantwortet wurde aber mich würde doch ganz gern interessieren ober der Hashwert auf dem schreiben sich auf die dort ebenfals aufgezählte Datei mit der Bezeichnung "VA_-_Tunnel_Trance_Force_Vol._49-2CD-2009-MOD.rar" bezieht oder in eMule ner Temp Datei.

Weil wenn es sich auf die rar Datei bezieht müsste ich die Wehrten Herren von N u. L entäuschen weil dann würde der Wert auf dem Papier nicht mit dem über einstimmen welchen ich mir errechnet habe.


Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
 
Alt 30.08.2009, 16:15   # 6516
Lowjoe
 
Registriert seit: 29.08.2009
Beiträge: 4
ich bins nochmal.

meine eltern wollen unbedingt diese 590€ wegen 2 liedern bezahlen aus angst vor weiteren kosten. sie wollen nicht einsehen, dass man zuerst (wie ich hier erfahren habe) eine modUE abschicken sollte.
kann die kanzlei n+l trotzdem auf die kosten bestehen? hat schon jemand erfahrungen damit gemacht, d.h. dass sie dann vom fall abgelassen haben?

ps: kann mir nicht vorstellen für 2 lieder so eine summe bezahlen zu müssen.
 
Alt 30.08.2009, 16:23   # 6517
amouage
Gastposter
 
Da haben schon andere für viel weniger weit mehr bezahlen müssen. Eine Abmahnung würde ich IMMER meinem Anwalt geben.

Selbst wenn es niedergeschlagen wird, bleiben aber immer noch die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten für die einstweilige Verfügung, die auch fast immer nachgeschoben wird.
 
Alt 30.08.2009, 16:28   # 6518
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von Lowjoe Beitrag anzeigen
ich bins nochmal.

meine eltern wollen unbedingt diese 590€ wegen 2 liedern bezahlen aus angst vor weiteren kosten. sie wollen nicht einsehen, dass man zuerst (wie ich hier erfahren habe) eine modUE abschicken sollte.
kann die kanzlei n+l trotzdem auf die kosten bestehen? hat schon jemand erfahrungen damit gemacht, d.h. dass sie dann vom fall abgelassen haben?

ps: kann mir nicht vorstellen für 2 lieder so eine summe bezahlen zu müssen.
wenn du die moduE abgegeben hast ,wirkst du der einstweiligen Verfügung entgegen und der Streitwert ist vom Tisch
kommt es dann zum Gerichtstermin sind nur noch Anwaltskosten und Gerichtskosten zu klären.
 
Alt 30.08.2009, 16:30   # 6519
Tani
Gastposter
 
Hallo zusammen,

tja auch ich habe gestern so einen netten Brief bekommen und
zwar für zwei Titel time out und hey hi hello. Beide auf der Sunshine
Live Vol. 30.
Kosten 590,00 €

Werde jetzt erst mal zu meinem Rechtsanwalt gehen.
Was mich interresiert ist:
Können denn jezt alle Interpreten auf dem Sampler auf mich zukommen
und Schadensersatz von mir verlangen oder was ??

Danke für eure Antworten
 
Alt 30.08.2009, 16:33   # 6520
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Lowjoe Beitrag anzeigen
ich bins nochmal.
meine eltern wollen unbedingt diese 590€ wegen 2 liedern bezahlen aus angst vor weiteren kosten. sie wollen nicht einsehen, dass man zuerst (wie ich hier erfahren habe) eine modUE abschicken sollte.
So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Sehr Wichtig: Unterschreiben muß in jedem Fall immer der AI = Anschlussinhaber. Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll…
und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung.


Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

**Bitte hier Deine Abmahndaten eintragen** Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

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Alt 26.05.2012, 15:36 # --
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