Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 31.03.2009, 23:01   # 621
JG59
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
..., das es sich bei der autodata-cd um eine gecrackte version handelt. dann gibt es aber eine diskrepanz. wenn ich eine datei habe und darüber einen hash-wert erstelle, dann kann ich nicht anhand dieses hash-wertes eine gecrackte cd finden, da deren hash-wert ein ganz anderer sein muss als der der original-cd.
Das stimmt, aber

Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
es sei denn, ich habe selber die cd mit crack ins netz gestellt und darüber vorher einen hash-wert erstellt, anhand dessen ich suchen kann.
Sie könnten die gecrackte Version auch auf einer P2P-Seite gefunden und den Hash-Wert von dort genommen haben. Dann könnten sie es selbst komplett geladen haben, um es zu prüfen, und könnten dann fleißig suchen und abmahnen.

JG59
 
Alt 31.03.2009, 23:07   # 622
princess15114
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
...also ein einzelner Titel eines Samplers (Album)...

...wie bei Korni...alles klar.
Auch die 450-EUR-Schmerzgrenze zeigt, dass man sich da offensichtlich was abgelauscht hat. Mal sehen, wann die zweiten Bettelbriefe mit 801,80 EUR auch von N&L kommen?
Oder zahlt hier etwa einer?
Ich will so einen Zweitbrief sehen!!! Zickig auf den Boden stampf.
 
Alt 31.03.2009, 23:32   # 623
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von JG59 Beitrag anzeigen
Sie könnten die gecrackte Version auch auf einer P2P-Seite gefunden und den Hash-Wert von dort genommen haben.
Dann könnten sie es selbst komplett geladen haben,...
"Das EVIDENZIA P2P Activity Center (ePAC) misst kontinuierlich Aktivitäten in Peer-2-Peer-Netzwerken und sammelt dabei Informationen ähnlich den bekannten Suchmaschinen."
Quelle

Link zum Activity Center: KLICK
 
Alt 01.04.2009, 00:32   # 624
Gtr-Gtr
 
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Zitat:
Zitat von JG59 Beitrag anzeigen

Sie könnten die gecrackte Version auch auf einer P2P-Seite gefunden und den Hash-Wert von dort genommen haben. Dann könnten sie es selbst komplett geladen haben, um es zu prüfen, und könnten dann fleißig suchen und abmahnen.

JG59
Na prüfen obs läuft müssen die schon mal garnicht , um dich abzumahnen reicht ein teil Download von dir vollkommen .
Wenn AUTODATA draufsteht muss auch AUTODATA drin sein , meinen die zumindest , bist du damit nicht einverstanden beweise es bitte .
Problem ist das hier zu 99% nach 90 Tagen keiner was nachweisen kann !
Gtr-Gtr
 
Alt 01.04.2009, 06:21   # 625
hanjo40
 
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ich denke, in einem streit vor gericht müssen sie das doch beweisen, denn bei uns im staat gilt die unschuldsvermutung, oder nicht? das aber wird vor gericht schwer werden, nachzuweisen, das eben doch erstens die autodata cd von mir gezielt gesucht wurde und gedownloadet zum zwecke der verbreitung. keiner kann von mir verlangen, das ich mir erstmal den hash-wert des stückes, das ich suche besorge und dann danach suche, damit ich weiss, das der inhalt dessen, was ich gerade downloade auch wirklich das ist, was ich gesucht habe. gegenmeinungen?

hanjo40
 
Alt 01.04.2009, 12:14   # 626
stephanmg
Gastposter
 
Bin auch von der Trance Sache betroffen, erschreckend wieviele man mal eben abmahnt.

Trotzdem, eine richtig gutes Vorgehen hat noch keiner hier mir aufgezeigt.

Na ja, letztendlich bleiben hier ja nicht so viele Variationen.

A. Man zahlt und unterschreibt alles, wie gewünscht. - Hier besteht die Gefahr, dass man wieder abgemahnt wird usw. usw.

B. Man zahlt und unterschreibt eine abgeänderte Unterlassungerklärung. - Erst einmal ist man das Geld los, was zwar nicht immens hoch ist, aber trotzdem. Die Frage ist, ob man diese abgeänderte Unterlassungserklärung annehmen wird? - Können dann noch Folgekosten entstehen.? Schließlich muss ja noch einmal ein Brief bei Nichtannahme geschickt werden.

C. Man zahlt nicht und unterschreibt nicht. Das Risiko,dass die 450 EUro irgendwann extrem teuer werden ist ja doch groß. Landet es tatsächlich vor Gericht? Was für Daten hat die Kanzlei? Weiß sie, wie "flüssig" man ist?

Schwierige Entscheidung und mit dem 08.04.2009 als Datum hat man ja auch nicht so viel Zeit.

Lieben Gruß

Stephan
 
Alt 01.04.2009, 12:15   # 627
Mule4ever
 
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Hi Leutz,

ich komme gerade von meinem Anwalt wieder und möchte nun ein wenig berichten.

Eines vorneweg: So wie N&l vorgehen, ist es soweit erstmal konform und wenn man in Verbindung mit der MODUe und den Vergleichsbetrag von 450€ bezahlt ist man erstmal aus der Sache draussen, aber letztendlich kann es sein, das man für die anderen Interpreten auf dieser Future Trance CD auch noch abgemahnt wird.
Was auch noch komisch ist, ist das man die Vollmacht von dem Tasa in Kopie erhält was unüblich ist.Desweiteren ist es auch noch Auslegungssache ob es wirklich bei nur einem Lied eines einzelnen Interpreten gerechtfeitigt ist eine IP Log durchzuführen somahl die "gewerbsmässige verbreitung" bei nur eienm Lied nicht wirklich vorliegt.

Mein Anwalt meint auch das man über den Betrag und die eigentlichen Kosten streiten kann.Aber leider ist es bis Dato so das alles noch in der "schwebe" ist was stichfeste Gerichtsurteile angeht.

Ich werde auf jedenfall den harten Weg gehen und nicht zahlen, ich sehe es auch wie andere hier, das ein Richter darüber entscheiden soll in wie weit die ganze sache ihre Berechtigung hat und wie hoch ein wirklich angemesser Schadensersatz für ein Lied ist.
Auf jedenfall SOLLT und MÜSST ihr eine Unterlassungserklärung abgeben

Ich habe jetzt meinen Anwalt für Urheberrecht mit der Sache beauftragt und sobald ich was neues weiss melde ich mich.

Achso alles in allem kann man mit Gericht,Anwaltskosten und Schadensersatzforderung(für den Fall das man verliert) mit ca 2000€ rechnen aber lieber ich kann später sagen "Ich habe es versucht, ich habe gekämpft und habe verloren". als das ich einfach so mein gutes Geld an irgend ein A...gesicht überwiesen habe.
Und stellt euch mal vor wenn alle jetzt diesen Betrag überweisen was dann in den Köpfen der "Abmahner vorgeht".

So long

greetz
 
Alt 01.04.2009, 12:18   # 628
giggi
 
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
Na prüfen obs läuft müssen die schon mal garnicht , um dich abzumahnen reicht ein teil Download von dir vollkommen .
Wenn AUTODATA draufsteht muss auch AUTODATA drin sein , meinen die zumindest , bist du damit nicht einverstanden beweise es bitte .
Problem ist das hier zu 99% nach 90 Tagen keiner was nachweisen kann !
Gtr-Gtr
hallo,
also fassen wir zusamen.
ein datei mit crack soll den gleichen hash-wertes haben wie das original
so ein cd mit crack ist sehr hilfreich zu beweisen das der hash-werte anders ist als der original
und warum sollen wir überhaupt etwas runterladen ohne crack
da sovieso vor 2009 die haben selber auf ihren seite cd zum download angeboten aber mit registrierung erforderlich.
ein cd mit crack hat 100% nicht den gleiche hash-werte wie das original.
also:

zitat von fordprobe1000

aber ich behaupte das dies bewußt ins Netz gestellt wurde, und gehofft das einige drauf anspringen. Wenn einer das wirklich runtergeladen hat, einfach mal schauen von wann die Torrent Datei ist, und wann der mist hochgeladen wurde um es runterzuladen. Ich wette Anfang 2008, von Leuten die jetzt Geld haben wollen, alte Pogramme bringen auch noch was, nur die frage ist wem Schadet man damit, wie beschrieben fallen ja Käufer weck für die Firma, für ein 2004er Pogramm????
in ihren schreib schreiben die von crack aber der hash soll gleich mit den original
die müssen woll beweisen das der hash echt ist ,und wir können mit eine gegen gutharter das was die sagen stimmt nicht.
mfg giggi
 
Alt 01.04.2009, 12:21   # 629
princess15114
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Zitat:
Zitat von Mule4ever Beitrag anzeigen
Auf jedenfall SOLLT und MÜSST ihr eine Unterlassungserklärung abgeben.
Oh, wie Recht doch damit dein Anwalt hat!
Ich hoffe, er ist nicht allzu teuer für dich, denn o.g. Aussage hast du hier im Forum bereits mehrfach kostenlos bekommen.
 
Alt 01.04.2009, 12:26   # 630
Mule4ever
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Oh, wie Recht doch damit dein Anwalt hat!
Ich hoffe, er ist nicht allzu teuer für dich, denn o.g. Aussage hast du hier im Forum bereits mehrfach kostenlos bekommen.
Naja ich wollts ja nochmal hervorheben.
Und mit dem Kosten des anwalt bin ich auch zufrieden ich denke mir auch "lieber gebe ich meinem anwalt das geld und kann sagen es wenigstens versucht zu haben" als das ich einfach so irgendwas zu irgendwem überweise.

Und bis es wirklich zur verhandlung kommt ist ein anwalt günstiger als der betrag aus dem vergleich

greetz
 
Alt 01.04.2009, 21:17   # 631
schnorkelbock
 
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@ Mule4ever

Du schreibst (ich zitiere*hoffentlich ohne abgemahnt zu werden!!*):

So wie N&l vorgehen, ist es soweit erstmal konform und wenn man in Verbindung mit der MODUe und den Vergleichsbetrag von 450€ bezahlt ist man erstmal aus der Sache draussen, aber letztendlich kann es sein, das man für die anderen Interpreten auf dieser Future Trance CD auch noch abgemahnt wird.

*Zitat Ende*

Aber Du bist doch wie ich nur wegen eines Titels abgemahnt worden.
Wenn die meinen daß Du die gesamte CD gezogen hast, hätten sie doch gleich mehr abgemahnt- und in Rechnung gestellt, oder?

Gruß
K.
 
Alt 01.04.2009, 21:41   # 632
giggi
 
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Zitat:
Zitat von giggi Beitrag anzeigen
hallo,
also fassen wir zusamen.
ein datei mit crack soll den gleichen hash-wertes haben wie das original
so ein cd mit crack ist sehr hilfreich zu beweisen das der hash-werte anders ist als der original
und warum sollen wir überhaupt etwas runterladen ohne crack
da sovieso vor 2009 die haben selber auf ihren seite cd zum download angeboten aber mit registrierung erforderlich.
ein cd mit crack hat 100% nicht den gleiche hash-werte wie das original.
also:

zitat von fordprobe1000

aber ich behaupte das dies bewußt ins Netz gestellt wurde, und gehofft das einige drauf anspringen. Wenn einer das wirklich runtergeladen hat, einfach mal schauen von wann die Torrent Datei ist, und wann der mist hochgeladen wurde um es runterzuladen. Ich wette Anfang 2008, von Leuten die jetzt Geld haben wollen, alte Pogramme bringen auch noch was, nur die frage ist wem Schadet man damit, wie beschrieben fallen ja Käufer weck für die Firma, für ein 2004er Pogramm????
in ihren schreib schreiben die von crack aber der hash soll gleich mit den original
die müssen woll beweisen das der hash echt ist ,und wir können mit eine gegen gudachter beweisen das was die sagen stimmt nicht.
mfg giggi
das habe ich noch gefunden ein alter beitrag (logistep)bekanterweis tochter geselschaft der evidenzia.
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer - Seite 448 - gulli:board
mfg giggi
 
Alt 01.04.2009, 22:21   # 633
princess15114
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Aber Du bist doch wie ich nur wegen eines Titels abgemahnt worden.
Wenn die meinen daß Du die gesamte CD gezogen hast, hätten sie doch gleich mehr abgemahnt- und in Rechnung gestellt, oder?
Machen die aber nicht!
Warum?
Weil sie möglicherweise für die anderen Titel nicht die Rechte besitzen. Ein Titel reicht ja auch. Da er sich auf einem Album befindet, welches erst unjüngst in den Handel gelangte, wird damit gleichzeitig die 100 EUR Bagatellgrenze umgangen. Denn es war ja nicht "nur" die Single des Titels - für die vielleicht die Grenze gegolten haben könnte - sondern ein Bestandteil eines sogen. Kopplungstonträgers.

Den Gipfel dieser Dreistigkeiten findet man übrigens im Samplerbeschluss von Köln (PDF). Das heißt, es gab schon vorher einmal Köpfe, die sich dieses Tricks bedient haben und N&L schwimmt nur auf dieser Welle mit.

Ach ja, und falls einer auf den Gedanken kommt, zu fragen, ob bei dieser Art der "Überwachung" durch den Abmahner nicht die Rechte der übrigen auf dem Sampler befindlichen Werke verletzt werden könnten, gibt es dafür einen bildlichen Vergleich.

Stell dir vor, du wirst von einem Hund vor dem Grundstück zwischen deinem und dem des Nachbarn angegriffen. Mit dem Nachbarn verstehst du dich sehr gut.
Um den Hund abzuwehren, nimmst du eine Zaunlatte des Nachbarn.

Würde dich dein Nachbar deshalb wegen Sachbeschädigung verklagen?
Dafür hat er doch vollstes Verständnis.
(Quelle)
 
Alt 01.04.2009, 22:33   # 634
ich007
 
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ist eigentlich schon mal jemand von n+l verklagt worden..b.z.w. das jemand zu der zahlung gezwungen wurde ?? also wenn man einfach alle schreiben missachtet ...ist da bis jetzt ein fall bekannt...?
 
Alt 02.04.2009, 09:09   # 635
wanze2009
 
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Die Autodata CD mit Crack ist übrigens immer noch im Umlauf in verschiedensten Versionen, aber nie zu 100% verfügbar.... Habe vorhin mal aus Spaß bei emule geschaut!!
 
Alt 02.04.2009, 10:53   # 636
Mule4ever
 
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
@ Mule4ever

Du schreibst (ich zitiere*hoffentlich ohne abgemahnt zu werden!!*):

So wie N&l vorgehen, ist es soweit erstmal konform und wenn man in Verbindung mit der MODUe und den Vergleichsbetrag von 450€ bezahlt ist man erstmal aus der Sache draussen, aber letztendlich kann es sein, das man für die anderen Interpreten auf dieser Future Trance CD auch noch abgemahnt wird.

*Zitat Ende*

Aber Du bist doch wie ich nur wegen eines Titels abgemahnt worden.
Wenn die meinen daß Du die gesamte CD gezogen hast, hätten sie doch gleich mehr abgemahnt- und in Rechnung gestellt, oder?

Gruß
K.
Hehe dann könntest du mir die kosten bezahlen nee quark

Princess hat es ja schon erklärt und wirklich ausschliessen das N&L für die weiteren titel jemanden vertreten wird der rechte an diesen titel hat kann niemand.

aber wenn ich ehrlich bin sehe ich der sache ganz gelassen entgegen denn ich werde mir erst gedanken machen wenn wirklich irgendwann mal ein gericht ein eindeutiges urteil spricht ohne irgendwelche schlupflöcher oder lücken im urteil zu lassen und bis dahin können wir noch ruhig schlafen

greetz

Edit: was hat "ein venire contra factum proprium" in unserem fall zu bedeuten?kann das jemand erklären?
 
Alt 02.04.2009, 12:35   # 637
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Zitat:
Zitat von Mule4ever Beitrag anzeigen
Edit: was hat "ein venire contra factum proprium" in unserem fall zu bedeuten?kann das jemand erklären?
Das hat folgende Bedeutung!

venire contra factum proprium
(recht.zivil.materiell.at)

Lat. sinngemäß: Widersprüchliches Verhalten. Von venire contra factum proprium spricht man, wenn jemand sich durch seine Rechtsausübung in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten setzt. Es handelt sich dabei um eine Einwendung aus der Fallgruppe der treuewidrigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB. Siehe Brox, AT BGB, Rn. 642.

Beispiel 1: A verlangt von B Schadensersatz wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung, obwohl er sich selbst nicht vertragstreu verhalten hat. Beispiel 2: A kann sich nicht auf Verjährung berufen, wenn er sich zuvor verhandlungsbereit gezeigt und damit bewirkt hat, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige Klageerhebung verzichtete.

Quelle: lexeakt.de
 
Alt 02.04.2009, 13:27   # 638
Mule4ever
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
Zitat:
Zitat von ich007 Beitrag anzeigen
ist eigentlich schon mal jemand von n+l verklagt worden..b.z.w. das jemand zu der zahlung gezwungen wurde ?? also wenn man einfach alle schreiben missachtet ...ist da bis jetzt ein fall bekannt...?
Das würde mich auch mal interresieren somahl der erste Beitrag im November 08 war und bis heute sind ja schon einige Fristen verstrichen.

Ich konnte "leider" oder "zum Glück" auch nix vom Nullmann und Kurzem im Inet finden.


greetz

Edit: für alle da mehr über den rechteinhaber wissen möchten! http://www.youtube.com/watch?v=hJGmDMCgqTA
 
Alt 02.04.2009, 13:54   # 639
Asmodia
 
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Zitat:
Zitat von Mule4ever Beitrag anzeigen
Das würde mich auch mal interresieren somahl der erste Beitrag im November 08 war und bis heute sind ja schon einige Fristen verstrichen.

Ich konnte "leider" oder "zum Glück" auch nix vom Nullmann und Kurzem im Inet finden.


greetz

Edit: für alle da mehr über den rechteinhaber wissen möchten! YouTube - rheinmain szene 3te Sendung Matthew Tasa
hallo,ich habe gestern schon gegooglet bis zum umfallen,aber wer sagt überhaupt,das dieser matthew tasa rechte an dem song hat?weil dream dance alliance besteht aus anderen leuten,was man auch über goole ersehen kann.....alles sehr suspekt...und alles über t-online provider...bei uns war es sunshine live vol.29
 
Alt 02.04.2009, 14:00   # 640
Mule4ever
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
Zitat:
Zitat von Asmodia Beitrag anzeigen
hallo,ich habe gestern schon gegooglet bis zum umfallen,aber wer sagt überhaupt,das dieser matthew tasa rechte an dem song hat?weil dream dance alliance besteht aus anderen leuten,was man auch über goole ersehen kann.....alles sehr suspekt...und alles über t-online provider...bei uns war es sunshine live vol.29
Hi,

ich finde es auch komisch, aber was jetzt neu ist, ist das es nun auch sunshine live betrifft.

Ich gehe mal stark von aus das N&L nun komplett alle neueren Sampler wo von denen ihr Rechteinhaber (M.Tasa) einen Titel drauf hat versuchen abzumahnen.

Um nochmal zu den Interpreten "dreamdancealliance" zurück zukommen. Da kann ich mir vorstellen das Tasa das Werk "Produziert" hat und somit ist es egal wer letztendlich auf ner Bühne herumspringt und die Lippen bewegt.

greetz
 

Alt 26.05.2012, 15:36 # --
News Flash
 
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