| | # 622 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat: Oder zahlt hier etwa einer? Ich will so einen Zweitbrief sehen!!! Zickig auf den Boden stampf. | |
| | # 623 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Quelle Link zum Activity Center: KLICK | |
| | # 624 | |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 64
| Zitat:
Wenn AUTODATA draufsteht muss auch AUTODATA drin sein , meinen die zumindest , bist du damit nicht einverstanden beweise es bitte . Problem ist das hier zu 99% nach 90 Tagen keiner was nachweisen kann ! Gtr-Gtr | |
| | # 625 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
| ich denke, in einem streit vor gericht müssen sie das doch beweisen, denn bei uns im staat gilt die unschuldsvermutung, oder nicht? das aber wird vor gericht schwer werden, nachzuweisen, das eben doch erstens die autodata cd von mir gezielt gesucht wurde und gedownloadet zum zwecke der verbreitung. keiner kann von mir verlangen, das ich mir erstmal den hash-wert des stückes, das ich suche besorge und dann danach suche, damit ich weiss, das der inhalt dessen, was ich gerade downloade auch wirklich das ist, was ich gesucht habe. gegenmeinungen? hanjo40 |
| | # 626 |
| Gastposter | Bin auch von der Trance Sache betroffen, erschreckend wieviele man mal eben abmahnt. Trotzdem, eine richtig gutes Vorgehen hat noch keiner hier mir aufgezeigt. Na ja, letztendlich bleiben hier ja nicht so viele Variationen. A. Man zahlt und unterschreibt alles, wie gewünscht. - Hier besteht die Gefahr, dass man wieder abgemahnt wird usw. usw. B. Man zahlt und unterschreibt eine abgeänderte Unterlassungerklärung. - Erst einmal ist man das Geld los, was zwar nicht immens hoch ist, aber trotzdem. Die Frage ist, ob man diese abgeänderte Unterlassungserklärung annehmen wird? - Können dann noch Folgekosten entstehen.? Schließlich muss ja noch einmal ein Brief bei Nichtannahme geschickt werden. C. Man zahlt nicht und unterschreibt nicht. Das Risiko,dass die 450 EUro irgendwann extrem teuer werden ist ja doch groß. Landet es tatsächlich vor Gericht? Was für Daten hat die Kanzlei? Weiß sie, wie "flüssig" man ist? Schwierige Entscheidung und mit dem 08.04.2009 als Datum hat man ja auch nicht so viel Zeit. Lieben Gruß Stephan |
| | # 627 |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Hi Leutz, ich komme gerade von meinem Anwalt wieder und möchte nun ein wenig berichten. Eines vorneweg: So wie N&l vorgehen, ist es soweit erstmal konform und wenn man in Verbindung mit der MODUe und den Vergleichsbetrag von 450 bezahlt ist man erstmal aus der Sache draussen, aber letztendlich kann es sein, das man für die anderen Interpreten auf dieser Future Trance CD auch noch abgemahnt wird. Was auch noch komisch ist, ist das man die Vollmacht von dem Tasa in Kopie erhält was unüblich ist.Desweiteren ist es auch noch Auslegungssache ob es wirklich bei nur einem Lied eines einzelnen Interpreten gerechtfeitigt ist eine IP Log durchzuführen somahl die "gewerbsmässige verbreitung" bei nur eienm Lied nicht wirklich vorliegt. Mein Anwalt meint auch das man über den Betrag und die eigentlichen Kosten streiten kann.Aber leider ist es bis Dato so das alles noch in der "schwebe" ist was stichfeste Gerichtsurteile angeht. Ich werde auf jedenfall den harten Weg gehen und nicht zahlen, ich sehe es auch wie andere hier, das ein Richter darüber entscheiden soll in wie weit die ganze sache ihre Berechtigung hat und wie hoch ein wirklich angemesser Schadensersatz für ein Lied ist. Auf jedenfall SOLLT und MÜSST ihr eine Unterlassungserklärung abgeben Ich habe jetzt meinen Anwalt für Urheberrecht mit der Sache beauftragt und sobald ich was neues weiss melde ich mich. Achso alles in allem kann man mit Gericht,Anwaltskosten und Schadensersatzforderung(für den Fall das man verliert) mit ca 2000 rechnen aber lieber ich kann später sagen "Ich habe es versucht, ich habe gekämpft und habe verloren". als das ich einfach so mein gutes Geld an irgend ein A...gesicht überwiesen habe. Und stellt euch mal vor wenn alle jetzt diesen Betrag überweisen was dann in den Köpfen der "Abmahner vorgeht". So long greetz |
| | # 628 | |
| Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
also fassen wir zusamen. ein datei mit crack soll den gleichen hash-wertes haben wie das original ![]() so ein cd mit crack ist sehr hilfreich zu beweisen das der hash-werte anders ist als der original und warum sollen wir überhaupt etwas runterladen ohne crack ![]() da sovieso vor 2009 die haben selber auf ihren seite cd zum download angeboten aber mit registrierung erforderlich. ein cd mit crack hat 100% nicht den gleiche hash-werte wie das original. also: zitat von fordprobe1000 aber ich behaupte das dies bewußt ins Netz gestellt wurde, und gehofft das einige drauf anspringen. Wenn einer das wirklich runtergeladen hat, einfach mal schauen von wann die Torrent Datei ist, und wann der mist hochgeladen wurde um es runterzuladen. Ich wette Anfang 2008, von Leuten die jetzt Geld haben wollen, alte Pogramme bringen auch noch was, nur die frage ist wem Schadet man damit, wie beschrieben fallen ja Käufer weck für die Firma, für ein 2004er Pogramm???? in ihren schreib schreiben die von crack aber der hash soll gleich mit den original die müssen woll beweisen das der hash echt ist ,und wir können mit eine gegen gutharter das was die sagen stimmt nicht. mfg giggi | |
| | # 630 | |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
Und mit dem Kosten des anwalt bin ich auch zufrieden ich denke mir auch "lieber gebe ich meinem anwalt das geld und kann sagen es wenigstens versucht zu haben" als das ich einfach so irgendwas zu irgendwem überweise. Und bis es wirklich zur verhandlung kommt ist ein anwalt günstiger als der betrag aus dem vergleich greetz | |
| | # 631 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| @ Mule4ever Du schreibst (ich zitiere*hoffentlich ohne abgemahnt zu werden!!*): So wie N&l vorgehen, ist es soweit erstmal konform und wenn man in Verbindung mit der MODUe und den Vergleichsbetrag von 450 bezahlt ist man erstmal aus der Sache draussen, aber letztendlich kann es sein, das man für die anderen Interpreten auf dieser Future Trance CD auch noch abgemahnt wird. *Zitat Ende* Aber Du bist doch wie ich nur wegen eines Titels abgemahnt worden. Wenn die meinen daß Du die gesamte CD gezogen hast, hätten sie doch gleich mehr abgemahnt- und in Rechnung gestellt, oder? Gruß K. |
| | # 632 | |
| Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer - Seite 448 - gulli:board mfg giggi | |
| | # 633 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Warum? Weil sie möglicherweise für die anderen Titel nicht die Rechte besitzen. Ein Titel reicht ja auch. Da er sich auf einem Album befindet, welches erst unjüngst in den Handel gelangte, wird damit gleichzeitig die 100 EUR Bagatellgrenze umgangen. Denn es war ja nicht "nur" die Single des Titels - für die vielleicht die Grenze gegolten haben könnte - sondern ein Bestandteil eines sogen. Kopplungstonträgers. Den Gipfel dieser Dreistigkeiten findet man übrigens im Samplerbeschluss von Köln (PDF). Das heißt, es gab schon vorher einmal Köpfe, die sich dieses Tricks bedient haben und N&L schwimmt nur auf dieser Welle mit. Ach ja, und falls einer auf den Gedanken kommt, zu fragen, ob bei dieser Art der "Überwachung" durch den Abmahner nicht die Rechte der übrigen auf dem Sampler befindlichen Werke verletzt werden könnten, gibt es dafür einen bildlichen Vergleich. Stell dir vor, du wirst von einem Hund vor dem Grundstück zwischen deinem und dem des Nachbarn angegriffen. Mit dem Nachbarn verstehst du dich sehr gut. Um den Hund abzuwehren, nimmst du eine Zaunlatte des Nachbarn. Würde dich dein Nachbar deshalb wegen Sachbeschädigung verklagen? Dafür hat er doch vollstes Verständnis. (Quelle) | |
| | # 636 | |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
nee quark Princess hat es ja schon erklärt und wirklich ausschliessen das N&L für die weiteren titel jemanden vertreten wird der rechte an diesen titel hat kann niemand. aber wenn ich ehrlich bin sehe ich der sache ganz gelassen entgegen denn ich werde mir erst gedanken machen wenn wirklich irgendwann mal ein gericht ein eindeutiges urteil spricht ohne irgendwelche schlupflöcher oder lücken im urteil zu lassen und bis dahin können wir noch ruhig schlafen greetz Edit: was hat "ein venire contra factum proprium" in unserem fall zu bedeuten?kann das jemand erklären? | |
| | # 637 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
venire contra factum proprium (recht.zivil.materiell.at) Lat. sinngemäß: Widersprüchliches Verhalten. Von venire contra factum proprium spricht man, wenn jemand sich durch seine Rechtsausübung in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten setzt. Es handelt sich dabei um eine Einwendung aus der Fallgruppe der treuewidrigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB. Siehe Brox, AT BGB, Rn. 642. Beispiel 1: A verlangt von B Schadensersatz wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung, obwohl er sich selbst nicht vertragstreu verhalten hat. Beispiel 2: A kann sich nicht auf Verjährung berufen, wenn er sich zuvor verhandlungsbereit gezeigt und damit bewirkt hat, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige Klageerhebung verzichtete. Quelle: lexeakt.de | |
| | # 638 | |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
Ich konnte "leider" oder "zum Glück" auch nix vom Nullmann und Kurzem im Inet finden. greetz Edit: für alle da mehr über den rechteinhaber wissen möchten! http://www.youtube.com/watch?v=hJGmDMCgqTA | |
| | # 639 | |
| Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 54
| Zitat:
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| | # 640 | |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
ich finde es auch komisch, aber was jetzt neu ist, ist das es nun auch sunshine live betrifft. Ich gehe mal stark von aus das N&L nun komplett alle neueren Sampler wo von denen ihr Rechteinhaber (M.Tasa) einen Titel drauf hat versuchen abzumahnen. Um nochmal zu den Interpreten "dreamdancealliance" zurück zukommen. Da kann ich mir vorstellen das Tasa das Werk "Produziert" hat und somit ist es egal wer letztendlich auf ner Bühne herumspringt und die Lippen bewegt. greetz | |
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