| | # 583 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Hi princess 15114, hab Dir ne PM geschickt und ein wenig was beschrieben, was aber für den Fall hier jetzt im Forum so nicht wichtig ist. Ja, es ist wirklich nur 1 Lied von einer Techno CD! KEIN Album, nur 1 Titel! Ich dachte, die provider dürfen die IP´s nur bei Verdacht einer schweren Straftat herausgeben. Ist das herunterladen von 1 Titel (!!) schon eine schwere Straftat? Wie am Besten vorgehen? Bei 450 lohnt sich ja der Anwalt kaum, oder..? K. |
| | # 584 | |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
| Zitat:
Klick auch mal hier Gruß Wallerkalle
__________________ | |
| | # 585 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Hi Wallerkalle, ja, hab ich auch so verstanden. Ich habe eine PM geschickt und den Titel und Interpreten der Prinzessin genannt. Ich habe das bewusst nicht über das Forum gemacht, weil ich nicht weiß, wer hier so alles mitliest und ich nicht will, daß man zurückverfolgen kann, wer hier zu welchen Liedern abgemahnt wurde. Ich lasse mir in einem "offenem" Verfahren ungern von "Gegnern" in die Karten schauen. Ok, vielleicht ein wenig übervorsichtig, aber bevor ich hier die Hosen runterlasse.... Der Titel und Interpret kann ja in die Datenbank aufgenommen werden, ist ja kein Problem. Trotzem verstehe ich nicht, wieso schon bei einem Musiktitel eine schwere Straftat vorliegt und der STA Grünes Licht zur Herausgabe der IP gibt..??? Gruß K |
| | # 586 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Hier sind die Herren recht sparsam, Vergleichsvorschlag "nur" EUR 450,00. Wir hatten heute zahlreiche Anrufe, werden jedoch auf diesen Vergleichsvorschlag nicht reagieren. Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
| | # 587 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Hallo RA Hechler, gut, dann bin ich nicht alleine. Aber können Sie mir sagen, wie die "Rechteinhaber" an die IP´s kommen, bei nur 1 Musiktitel? Gabs da nicht was mit "schwerer Straftat" zur IP Ermittelung? Was raten Sie? Gruß K. |
| | # 588 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
| @Schnorkelbock Es läuft wohl so ab: Log deiner IP. Es folgt eine Anzeige gegen diese. Die STA muß ermitteln und erhält so den Klarnamen des Anschlussinhabers,welchem diese IP zum besagten Zeitpunkt zugeordnet war. Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Abmahnanwälte verlangen Akteneinsicht und erfahren so den Namen des AI. Gruß Wallerkalle
__________________ |
| | # 589 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Geht aus Deiner Abmahnung nicht hervor, wie die Identität des Anschlußinhaber ermittelt wurde? Entweder über Staatsanwalt per Strafanzeige (wie früher) oder direkt über den Provider per zivilrechtlichem Auskunftsanpruch? ![]() @RA Hechler: Keine Meinung? BTW: Gulli-Board = 404 - Not Found? |
| | # 590 |
| Gastposter | Schönen guten abend , habe heute auch eine Abmahnung bekommen . Habe mich dann ertsmal 4 stunden durch den ganzen thread gelesen , schlauer bin ich jetzt leider auch nicht . Ich soll 450 für einen Musiktitel zahlen , viel mehr angst machen mir die 5100 die in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung stehen ,da ich da überhaupt nicht durchsteige . Bitte um Rat ! Oder lieber gleich den RA Hechler anrufen ?? |
| | # 592 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Für alle Freunde von Lernhaus: Abmahner bleibt offensichtlich den Beleg über angebliche Beweismittel schuldig. (Quelle: RA Weiner) Zitat:
| |
| | # 594 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Der Rechteinhaber hat zunächst einen Anspruch auf Unterlassung. Den erfüllt man, indem eine modifizierte Unterlassungserklärung an den Abmahner geschickt wird. Muster einer mod. Unterlassungserklärung Danach kann man überlegen, ob man zahlt/nicht zahlt/oder sich vergleicht. Wie sich die Meisten entschieden haben, zeigt dir eine Statistik (Downloadlink in meiner Signatur). | |
| | # 595 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Hallo nochmal, bei einer Vergleichsforderung von 450 (immer noch ein Haufen Geld!), lohnt sich da noch ein kostenpflichtiger RA? Da die Rechtschutzversicherung ja ohnehin nicht zahlt. Was würde denn das Hinzuziehen eines "im Internetrecht befähigten" RA´s eigentlich kosten? Wenn der nämlich nachher 500 haben will, lohnt sich das Ganze nicht. Wobei ich NICHT sage, daß er das Geld nicht wert ist und ich persönlich lieber "meinem" Anwalt das Geld gönne als "Denen". Sollte ich bei dieser 450 Nummer erstmal eine mod. UA absenden, und wenns denn knallt (Klage z.B.) einen RA hinzuziehen? Gruß K. |
| | # 596 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 45
| Nach BMP-Studio, Autodata nun ein drittes Produkt was die abmahnen. Die kriegen wohl den Hals nicht voll. Bei diesen Musiktitel, bieten die dann also gleich einen Vergleich an. Das stinkt doch zum Himmel!!!! NICHT ZAHLEN!!!! ![]() ![]() ![]() :kopfs chü: |
| | # 597 |
| Registriert seit: 26.03.2009
Beiträge: 6
| Was mich interessieren würde die ersten schreiben sind ja nun schon ein ganzen Stück her..., wie gings weiter..., kammen noch andere schreiben? Sind schon Mahnverfahren von Gerichten ins Haus geflattert? Gibt es schon Prozess Termine? Weil wenn sie ein Mahnverfahren einleiten müssen sie sich ja schon sicher sein das sie auch gewinnen, weil das Kostet ja auch Geld. Normalerweise können die doch maximal den Versuch nachweisen was aber auch schon schwierig wer, egal wer nun was gemacht hat oder auch nicht. Wie hier drin beschrieben sind es doch meist Image-Datein die erst komplett runtergeladen werden müssen, dann gebrannt, und dann sieht man erst was drauf ist. Interessant wer doch wer hat den scheiss wirklich komplett runtergeladen und was war auch drauf? Aus welchen Jahr war die CD, und funktioniert sie auch? Dann könnte man das argument abschlagen das ein Schaden entstand durch den in Umlauf bringen dieser Autodata CD2. weil ne NICHT funktionsfähige Software aus dem Jahr 1998 macht auch kein Schaden..., wobei die immer noch als Demoversion erhältlich ist. (die sagen aber es handelt sich um eine gecrackte Version) |
| | # 598 |
| Gastposter | Hallo an alle!! Habe gestern auch eine Abmahnung wegen Filesharing von Nümann&Lang erhalten. Darin legen Sie mir zur last das ich bei 2 Liedern die Urheberrechte verletzt haben soll. Sie bieten mir auch die 450euro und die UE an. Nur da es sich um eine Doppel CD gehandelt hat frage ich mich was ist mit den restlichen 42 Liedern ist? Oder kommen die jetzt alle paar Wochen an und wollen für 2 Lieder 450euro haben? War gestern auch schon bei meinem Anwalt aber der konnte mir bei der Sache nicht so wirklich weiterhelfen. Was würdet ihr machen? Wie komme ich am einfachsten und vorallem am günstigsten aus der Sache raus? danke für eure Hilfe. |
| | # 599 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
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| | # 600 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Zitat:
Hände weg von der original mitgeschickten UE! Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung Sowie ergänzend noch: Besonderheiten bei Kopplungstonträger (Sampler). | ||
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