| | # 5902 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Bitte Lesen. IP-Adresse ? Wikipedia Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.8.2009 um 12:37:39----- Zitat:
Benutzt Du einen W-LAN? Oder anders gefragt, hast Du Angestellte in Deinem Betrieb/Geschäft?? | ||
| | # 5903 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 11
| Zitat:
Ja wir benutzen W-LAN, ist aber gesichert!! Wir lesen schon seit gestern in euren Foren und wissen nicht unbedingt wie wir uns nun verhalten sollen. Grüsse dimisey | |
| | # 5904 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Du solltest fristgerecht mit einer mod UE reagieren, ansonsten bleiben diese Möglichkeiten die Du noch hast. # Gar nicht reagieren. Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen. # Zum Anwalt gehen. Eine gute, einfache, aber nicht billige Lösung. Sie sollten sich dann allerdings einen Anwalt Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen. Liste der Fachanwälte: Anwälte Abmahnwahn # Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen. Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch. # Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen. Das sollte man auch nicht unbedingt machen, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern oft Knebelverträge sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. # Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen. Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung st eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen. # Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben aber die Kosten nicht übernehmen. Eine gute Lösung, mann sollte allerdings daran denken, dass einem der gegnerische Anwalt nicht so einfach davon kommen lässt. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Diese Hilfe wurde Dir hier angeboten, und so machen es die meisten Abgemahnten. # Oder ist es eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen und einen Vergleich an zu streben. Das kann man aber auch noch während der Gerichts Verhandlung. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage! http://www.dr-wachs.de/blog/2009/07/...rage/#more-102 | |
| | # 5906 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Ansonsten keinen Kontackt, und kein Geld... Aber Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen! | |
| | # 5907 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 11
| Zitat:
Habe da was !!!! Rechtlicher Hinweis: Die nachfolgenden FAQ wurden von Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei WILDE & BEUGER erstellt. Die FAQ dürfen ohne Einschränkung ganz oder teilweise kopiert und weiter verbreitet werden, sofern ein Hinweis auf den Verfasser und auf die Webseite der Kanzlei erfolgt (Wilde & Beuger Rechtsanwälte). Die FAQ erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung wird nicht übernommen. Falls Sie beim Filesharing ertappt worden sind, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: Tel. 0221/951563-0. 4.5.6 Ich betreibe ein verschlüsseltes W-LAN Netzwerk, muss ich haften? Wenn Sie ein W-LAN Netzwerk betreiben, welches über eine WEP-Verschlüsselung verfügt, dann haben Sie alles getan, um ihr Netz ausreichend zu schützen. Zwar ist es so, dass diese Verschlüsselung innerhalb weniger Minuten geknackt werden kann, dies ist den meisten Bürgern jedoch unbekannt. Haben sich Nachbarn auf diese Weise in ihr Netz eingewählt, müssen Sie nicht haften. Wenn Sie eine WAP-Verschlüsselung gewählt haben, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich Dritte in ihr Netz eingewählt haben, denn diese Verschlüsselungsart gilt derzeit als sicher. | |
| | # 5908 |
| Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 9
| Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen. Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch. @ullrich ich hab mal ne frage,ich hab ja nun schon 2 abmahnungen von denen bekommen.bei der ersten hab ich es so gemacht wie du beschrieben hast.also original ue unterschrieben und gezahlt.dachte mit der unterschrift und der zahlung ist der fall vom tisch,oder?nun meine frage:können die mich durch die unterschriebene original ue nochmal durch eine andere kanzlei für dasselbe oder frühere sachen kriegen oder was kann passieren:und kann ich bei der gestern erhaltenen abmahnung jetzt wo ich etwas schlauer bin noch die mod ue schicken? |
| | # 5909 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Ich glaube Du verwechselst da was. | |
| | # 5910 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 11
| Zitat:
4.5.6 Ich betreibe ein verschlüsseltes W-LAN Netzwerk, muss ich haften? Wenn Sie ein W-LAN Netzwerk betreiben, welches über eine WEP-Verschlüsselung verfügt, dann haben Sie alles getan, um ihr Netz ausreichend zu schützen. Zwar ist es so, dass diese Verschlüsselung innerhalb weniger Minuten geknackt werden kann, dies ist den meisten Bürgern jedoch unbekannt. Haben sich Nachbarn auf diese Weise in ihr Netz eingewählt, müssen Sie nicht haften. Wenn Sie eine WAP-Verschlüsselung gewählt haben, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich Dritte in ihr Netz eingewählt haben, denn diese Verschlüsselungsart gilt derzeit als sicher. | |
| | # 5911 |
| Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 16
| Hallo, Ist jetzt eig. bereits ein Fall bekannt wo es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist? Ich machs jetzt einfach so: Anwalt ^^ Gibt es da hingehend irgend welche Empfehlungen? Oder sind alle Gut? Ich schenk denen doch nicht etwa mein Geld. Da müssen die sich schon nen anderen suchen. (Was Sie bestimmt schon machen.) Einen Schönen Sonntag Nachmittag euch Allen noch |
| | # 5913 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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| Zitat:
Hier noch mal was zum W-LAN! Schützt mich ein offenes WLAN vor der Abmahnung? Jain. Ein Gerichtsstand legt fest: Nein Es ist nämlich möglich, dass ein Dritter über ein vorhandenes unverschlüsseltes WLAN-Netz Zugriff auf den Anschluss genommen hat. Es ist einem Anschlussinhaber aber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerkes zu ergreifen; ansonsten verschafft er nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können vgl. OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf, Urteil v. 16.07.2008, Az. 12 O 195/0 Ein anderer Gerichtsstand legt fest: Ja Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis konkreter Missbrauchsfälle und nicht bereits wegen der abstrakten Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung durch beliebige Dritte. Die Sicherung des WLAN-Netzes ist nur im verhältnismäßigen Umfang erforderlich OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07). Grundsätzlich: Ein WLAN-Netz sollte abgesichert sein mit einem Verschlüsselungssystem(WEP,WPA,WPA2 usw.) sowie kryptographischen Passwort. -----Doppelpost zusammengeführt am 23.8.2009 um 13:20:56----- Zitat:
Bei der nächsten Abmahnung solltest Du so was aber nicht noch mal machen, denn es ist das dümmste was Du machen kannst. | ||
| | # 5914 |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 3
| Also den Wikipedia Link kenne ich schon, danke. Schlauer werde ich dadurch auch nicht. Habe ich eine immer gleichbleibende IP Nummer oder nicht??? Seit gestern vormittag jedenfalls ist sie gleich. Wir haben einen DSL Anschluss von der Telekom. Lt google vergeben die dynamische IP Nummern bei jeder Neueinwahl. Unser Speedport läuft aber 24/7. Ich bin verwirrt.... |
| | # 5915 |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 11
| Danke für die Info! Wir haben uns jetzt folgendes überlegt: Das Schreiben senden wir komplett und nicht unterschrieben zurück mit dem Vermerk "Fehlanzeige". Anbei ein Anschreiben das uns in dieser Sache keine Schuld trifft, wir auf jeden Fall die Polizei informieren werden, da scheinbar unser W-Lan geknackt wurde, und auf unserer Leitung fremd-gesurvt wurde! Mal sehen wie die Kanzlei weiter mit uns verhandelt oder verfährt! Im schlimmsten Falle werden wir die Richter entscheiden lassen! Im übrigen schreiben wir auch an Akte X, vielleicht greifen die auch dieses Thema mal auf! dimisey |
| | # 5917 |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 9
| hallo forum, gehöre seit letzte Woche auch zu den leidtragenden der RA Nü+La. In meinem Falle handelt es sich um den Tonträger "Dream Dance - Alliance", mit eben jenen -oftmals erwähnten- 2 bekannten Titeln. Was ich bisher noch wissentlich in keinem beitrag hier entnehmen konnte ist folgendes: In meinem "Blätterwald", fehlen teilweise Wörter, die Sätze sind unvollständig!!!! Somit teilweise gar nicht nachvollziehbar! Weiterhin ist bei mir der "interessante" Fall eingetreten, dass mein Log-Datum genau in die Mitte fällt hinsichtlich der Vollmachten der beiden Armleuchter! ![]() Ich werde mich wohl dem allgemeinen vorgehen hier anschließen! Eine Frage habe ich noch! Habt ihr bezüglich der mod. Ue. 2 Schreiben aufgesetzt, also einmal für den einen Urheber und einmal für den anderen, oder habt ihr beide in eins reingepackt? Für weitere Auskünfte wäre ich euch sehr dankbar. Dieses Forum hat mir bisher echt geholfen, echt super! lg sdr |
| | # 5918 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 11
| Was heisst hier Spekulationen usw! Hier gehts darum das wir eine Firma haben, die ab 17Uhr Abends geschlossen ist und wir keinen 3. Zugang zu unserem PC gewähren. Wie solls also anders sein, das Nachts um XXXX Uhr jemand mit unserer IP auf diversen Seiten rumservt, der vorher unser gesichertes W-lan geknackt hat??? ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 23.8.2009 um 13:39:23----- Zitat:
EDIT BY PRINCESS Bitte keine Uhrzeit angeben! | |
| | # 5919 | |
| Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 60
| Zitat:
wenn dann reicht eine mod.UE an die Anwälte Nümann + Lang . Beide Kläger d.h. Matthew Tasa und Aergo Trade haben die Vollmacht an die Anwälte weitergegeben. | |
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