Hallo, habe gestern auch eine solche Abmahnung erhalten. Soll auch 3261 zahlen usw.. Leider habe ich hier keine konkrete Antwort finden können.
Muss man einen Anwalt haben? Dann hat man evt. zusätzliche Kosten.
Wie schreibe ich eine mod UE? Wo gibt es Vorlagen?
MfG Maik
27.03.2009, 09:15
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542
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von DaMonk
Hallo, habe gestern auch eine solche Abmahnung erhalten... Leider habe ich hier keine konkrete Antwort finden können.
Solche Aussagen gefallen jedem, der hier schon einige "Tage" im Forum unterwegs ist, um den Neuankömmlingen erste Tipps zu vermitteln.
Fakt ist:
Es ist deine Abmahnung mit Forderungen, die dein Konto erheblich schröpfen könnte.
Auch wenn der Schreck zunächst tief sitzt, ist man in der Regel nicht so weit aus der Spur, dass man nicht etwas Eigeninitiative entwickeln kann (Das Forum hast du ja schließlich auch gefunden.).
Der Inhalt deiner Fragen deuten allerdings nicht auf diese Initiative hin, da dies beim Lesen der letzten (ca. ) 10 Seiten klar sein dürfte.
Zitat:
Muss man einen Anwalt haben? Dann hat man evt. zusätzliche Kosten.
Kein Anwalt arbeitet umsonst, schließlich muss auch er beim Bäcker seine Brötchen bezahlen. Ob du in dieser ersten Phase (Erhalt einer Abmahnung) einen nutzt, hängt von deiner persönlichen Einstellung zur Problematik ab.
Für eine Vergleichsverhandlung - sicher empfehlenswert.
Zur Abgabe der mod. UE - eher weniger notwendig, sofern man der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
Zitat:
Wie schreibe ich eine mod UE? Wo gibt es Vorlagen?
Danke für die Tipps und das Musterschreiben. Bin nun dabei eine mod. UE zu schreiben. Dabei ist mir aufgefallen das die Software garnicht benannt wurde, sonder zwischen den " " nichts steht. Auf was soll ich mich dann beziehen.
MfG Maik
27.03.2009, 11:04
#
544
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von DaMonk
Dabei ist mir aufgefallen das die Software garnicht benannt wurde, sonder zwischen den " " nichts steht. Auf was soll ich mich dann beziehen.
Es muss doch in der Abmahnung irgendwo stehen, weswegen du abgemahnt wurdest!
27.03.2009, 11:29
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545
DaMonk
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 3
Hast recht, habe gerade von der Post einen 2. Brief bekommenin dem man sich für die unannehmlichkeiten entschuldigt da man den Namen für die von mir zugänglich gemachten Software vergass. Es war "Autodata CD2". Werde dies nun einfügen und dann zur Post gehen und auf Antwort bzw. auf keine Antwort warten/hoffen.
MfG Maik
27.03.2009, 14:47
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546
cartoonine
Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 2
ein hallo auch mal von mir,...habe inzwischen ein zweites und angeblich sogar drittes vergehen begangen und immer wieder ne autodata cd in umlauf gebracht , die nümann-lang-leutz haben inzwischen sogar verschiedene termine aufgelistet , an welchen tagen ich somit das internet bemüht haben soll, um mich sozusagen zu bereichern und ein urheberrecht verletzt habe,.......... hat denn überhaupt schonmal jemand in diesem falle "nümann,lang" erfolg gehabt,kann man sich da mal per mail drüber unterhalten?ich bekomme nun alle viertel jahre post v denen, habe auch schon ne mod ue abgeschickt,juckt die ja garnicht,...kam wenig später ne erneute staatsanwaltliche anzeige gg mich,usw,..........wie sieht´n dass so bei euch andren betroffenen aus, wer kann mir da mut machen?
ich geh nem völlig andren berufszweig nach und habe erst aus diesem forum erfahren , worum´s dabei wirklich geht , und dieser inhalt interessiert mich absolut nicht, bin weder auto-noch sonstwas für´n freak ,habe auch nachweislich an einigen angezeigten terminen v denen schulung beruflich gehabt und war nicht daheim, dennoch bestehen die drauf, ich habe derartige urheberrechtsverletzung begangen,............wo sind wir denn hier, wirklich in deutschland?
sonst schönes we allen noch hier
28.03.2009, 06:53
#
547
RA Hechler
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von cartoonine
ich geh nem völlig andren berufszweig nach und habe erst aus diesem forum erfahren , worum´s dabei wirklich geht , und dieser inhalt interessiert mich absolut nicht, bin weder auto-noch sonstwas für´n freak ,habe auch nachweislich an einigen angezeigten terminen v denen schulung beruflich gehabt und war nicht daheim, dennoch bestehen die drauf, ich habe derartige urheberrechtsverletzung begangen,............wo sind wir denn hier, wirklich in deutschland?
sonst schönes we allen noch hier
Wenn Sie es nicht selbst waren, haben Sie entweder ein WLAN und einer Ihrer Nachbarn ist der Täter oder es liegt eine Verwechslung vor. Ich tippe darauf, dass jemand Ihr WLAN benutzt hat. Für diese Fremdnutzung haften Sie als Mitstörer rechtlich nach Ansicht vieler Gerichte, leider. Unsere Mandanten haben bislang an Nümann Lang noch nichts bezahlt. Auch wurde keiner verklagt.
ich habe bis dato lediglich nur mitgelesen. Allerdings brennt mir eine Frage so sehr unter den Nägeln, dass ich nun auch einmal etwas loswerden möchte. Und zwar würde ich Sie gerne etwas fragen:
Der user "Baxter" hatte hier einmal die Verstrickungen der Firma Lernhaus GmbH aufgezeigt. Das fand ich höchst interessant! Daraufhin habe ich dann ebenfalls einmal recherchiert und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Firma in Salzburg, Österreich gar nicht auftauchen. D.h. das, was in der Abmahnung steht stimmt gar nicht! Wie ist das zu erklären? Und wie kommt es, dass die unter einem Dach mit dieser "evidenzia" hausen? Auch der Handelsregistereintrag bestätigt dies. Wie man daraus erkennen kann, ist diese Firma erst im Mai letzten Jahres umgezogen. Und zwar von Hamburg nach Karlsruhe. Nur dieses "Textguard" ist in Hamburg geblieben:
Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
15.05.2008
lernhaus GmbH, Karlsruhe (Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 76072) nach Karlsruhe verlegt. Sitz verlegt; nun: Gegenstand: Der Vertrieb und die Entwicklung von Schulungs- und Lernsoftware sowie die Beratung in diesem Bereich und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Gerigk, Claus-Michael, Hamburg, *14.04.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wenn man eine böse Zunge hätte, dann könnte man ja fast meinen, dass dies nur erfolgte, um abzumahnen. Ein Indiz dafür sind ja auch diese "meetings" des Börsenvereins, bei denen diese "Illustre Gemeinschaft" zusammen überlegt, wie sie unbescholtenen Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen können.
Da der user "Baxter" ja scheinbar leider nicht mehr hier zugegen ist, möchte ich die Frage gerne an sie richten und nach ihrer Meinung fragen. Schließlich haben sie ja nach eigener Aussage eine Reihe von Mandanten und haben die Umstände der Abmahnung sicherlich bis ins Detail geprüft.
Laienhaft empfinde ich das nämlich als ein Vortäuschen falscher Tatsachen, welches nach geltendem Recht nicht nur rechtsmissbräuchlich wäre, sondern auch betrügerische Formen darstellt.
Ich freue mich auf eine Antwort bzw. eine Einschätzung ihrerseits und verbleibe mfG, Dr. Haus
28.03.2009, 16:42
#
549
RA Hechler
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Dr. Haus
Der user "Baxter" hatte einmal die Verstrickungen der Firma Lernhaus GmbH aufgezeigt.
Da der user "Baxter" ja scheinbar leider nicht mehr hier zugegen ist, möchte ich die Frage gerne an sie richten und nach ihrer Meinung fragen. Schließlich haben sie ja nach eigener Aussage eine Reihe von Mandanten und haben die Umstände der Abmahnung sicherlich bis ins Detail geprüft.
Die Äußerungen von Usern ohne Fachwissen möchte ich nicht kommentieren, da ist mir meine Zeit zu schade, Verzeihung. Oder glauben Sie im Ernst, es handele sich um kriminelle Machenschaften? Da würde ich mir keinen Kopf machen.
Die Äußerungen von Usern ohne Fachwissen möchte ich nicht kommentieren, da ist mir meine Zeit zu schade, Verzeihung.
Sehr geehrter Herr RA Hechler, ich bedanke mich dass sie mir geantwortet haben. Nur leider ist ihre Antwort nicht sehr erhellend. Sie können mir ruhig glauben, dass ich diese Frage auch nur gestellt habe, nachdem ich mittels eigener Recherche den Beitrag des users bestätigen konnte. Daher die Frage.
Ich weiß wirklich nicht über welches Fachwissen der user, den ich zitierte verfügt. Allerdings handelt es sich um einen nachvollziehbaren und plausiblen Beitrag. Die gestellte Frage bleibt nur weiterhin leider offen. Die Firma "Evidenzia GmbH" ist in Fachkreisen übrigens auch nicht für ihr Fachwissen bekannt. Für diese Aussage verfüge ich selbst definitiv über genügend Fachwissen.
Zitat:
Zitat von RA Hechler
Oder glauben Sie im Ernst, es handele sich um kriminelle Machenschaften?
Das habe ich in der Form doch gar nicht zum Ausdruck gebracht. Fakt ist, dass die Firma Lernhaus ihren Sitz in Karlsruhe hat und nicht etwa in Österreich, wie es die Abmahnung zum Anschein bringt. Ich finde meine Frage von daher berechtigt.
Zitat:
Zitat von RA Hechler
Da würde ich mir keinen Kopf machen.
Bei den geforderten Summen mache ich mir selbstverständlich einen Kopf. In meinem konkreten Fall handelt es sich nämlich um einen Fehler, das heißt entweder die Firma Evidenzia GmbH hat da Fehler bei Erhebung der Daten gemacht oder aber auf dem Weg von dieser Firma zum Provider, zum Staatsanwalt und wieder zurück ist ein Fehler passiert. Bei dem Versuch dies näher zu Erörtern bin ich dann zwangsläufig auf oben genannte Tatsachen gestoßen. So ist es beispielsweise nichts unübliches, daß mehrere Haushalte bei Reparaturen am (z.B.) Verteilerkasten seitens (in meinem Fall) Telekom temporär "zusammengeswitched" werden. Diesbezüglich warte ich allerdings noch auf eine Stellungnahme der Telekom.
Wenn Sie eine ganz normal gestellte Frage nicht konkret beantworten möchten, dann respektiere ich das selbstverständlich.
Ein schönes Wochende wünscht Dr. Haus
28.03.2009, 17:07
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551
RA Hechler
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Dr. Haus
Das habe ich in der Form doch gar nicht zum Ausdruck gebracht. Fakt ist, dass die Firma Lernhaus ihren Sitz in Karlsruhe hat und nicht etwa in Österreich, wie es die Abmahnung zum Anschein bringt. Ich finde meine Frage von daher berechtigt.
Was ändert das an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung?
Zitat:
Bei den geforderten Summen mache ich mir selbstverständlich einen Kopf. In meinem konkreten Fall handelt es sich nämlich um einen Fehler, das heißt entweder die Firma Evidenzia GmbH hat da Fehler bei Erhebung der Daten gemacht oder aber auf dem Weg von dieser Firma zum Provider, zum Staatsanwalt und wieder zurück ist ein Fehler passiert. Bei dem Versuch dies näher zu Erörtern bin ich dann zwangsläufig auf oben genannte Tatsachen gestoßen. So ist es beispielsweise nichts unübliches, daß mehrere Haushalte bei Reparaturen am (z.B.) Verteilerkasten seitens (in meinem Fall) Telekom temporär "zusammengeswitched" werden. Diesbezüglich warte ich allerdings noch auf eine Stellungnahme der Telekom.
Sie müssen doch wissen, ob Sie die Daten angeboten haben oder nicht. Wenn nicht, haben Sie entweder ein WLAN oder es liegt tatsächlich ein Fehler vor. Letzteren können Sie ja problemlos nachweisen. Welche konkrete Antwort hierauf soll denn ein Anwalt geben?
Was ändert das an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung?
Deshalb frage ich ja. Wenn der Rechteinhaber vorgibt an einem anderem Ort zu sitzen, als in Wirklichkeit Fakt ist - an wen soll ich dann eine (modifizierte) Unterlassungserklärung schicken?
Zitat:
Letzteren können Sie ja problemlos nachweisen.
Bei allem Respekt, aber ich muss nicht nachweisen daß ich es nicht war, sondern die müssen mir nachweisen, dass ich es war. Ein Protokoll der Telekom, dass ich zu einer Uhrzeit X einen laufenden Internetzugang hatte ist technisch kein Nachweis. Diesbezüglich habe ich selbst bei der Firma Evidenzia GmbH nachgefragt. Leider bis dato ohne Ergebnis.
Zitat:
Zitat von RA Hechler
Welche konkrete Antwort hierauf soll denn ein Anwalt geben?
Darauf erwartete ich auch keine Antwort. Da wären wir nämlich wieder beim Thema "Fachwissen". Ich unterstelle einmal, dass als Anwalt ihr technisches Verständnis begrenzt ist. Dies zeigt auch ihre Aussage zum Thema Nachweis. Nur da ich nun mal keine keine Ahnung von Jura habe, stellte ich oben genannte Frage. Und da Sie keine Ahnung vom Programmieren haben (unterstelle ich einfach einmal), wollte ich als Informatiker lediglich ein wenig für Aufklärung sorgen.
Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass hier ein Miteinander herrscht und die jeweiligen Fachleute nach entsprechendem Thema zu Wort kommen (sollten).
Sollte ich mich aber dahingehend getäuscht haben, bitte ich dies zu entschuldigen.
Abschließend also: Als Antwort lese ich nun heraus, dass es keine Rolle spielt, welche Angaben der Rechteinhaber angibt und die Tatsache dass jeglicher Nachweis der Datenerhebung fehlt, spielt nach ihrer (Fach-)Aussage ebenfalls keine Rolle. Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn ja, dann muss ich diese Antwort tatsächlich erst einmal ein wenig sacken lassen.
Noch einmal herzlichen Dank! MfG, Dr. Haus
28.03.2009, 18:25
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553
josef500
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
habe im februar auch eine abmahnung von Nümann &lang über 1829,50 euro bekommen.
hatte mich an einen Anwalt gewendet und dieser hat eine abgeänderte unterlassungserklärung sowie begründungsschreiben an die gegnerpartei geschickt.
nun gestern bekam ich eine antwort das Nümann lang auf die hohe forderung besteht.
wer hat erfahrungen mit dem selben fall ?
was ist wenn ich nicht bezahle und die sache vor gericht geht?
Mit welcher begründung könnte ich die forderung abwehren oder zumindest eine vergleich erzwingen?
danke für Ratschläge und tipps!
Gruß Josef
28.03.2009, 20:25
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554
RA Hechler
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Dr. Haus
Bei allem Respekt, aber ich muss nicht nachweisen daß ich es nicht war, sondern die müssen mir nachweisen, dass ich es war. Ein Protokoll der Telekom, dass ich zu einer Uhrzeit X einen laufenden Internetzugang hatte ist technisch kein Nachweis.
Leider doch! Das sehen die Gerichte anders. Tut mir leid, dass ich nicht näher auf Ihre Frage eingehe, aber diese Fragen sind in verschiedenen Foren schon x-mal ausdiskutiert worden. Auch wenn nun mal zufällig ein Informatiker abgemahnt wurde, gibt es noch lange keinen Stein der Weisen, der die jahrelange Gerichtspraxis und Abmahnpraxis zu Fall bringen könnte, tut mir leid.
N+L verschicken nun Mahnbescheide in einigen Fällen, unsere Mandanten haben bislang noch gar nichts bezahlt. Wir halten die Forderungen für viel zu hoch und sind nach wie vor bereit, einen Vergleich weit unter EUR 1.000 zu machen, was NL ablehnen. Wir werden sie vor Gericht hoffentlich eines Besseren belehren!
Das liegt vielleicht daran, dass bis dato noch nie die richtigen Fragen gestellt wurden!? Ich würde und werde ein Protokoll des Providers jedenfalls nicht akzeptieren und dies ist auch einfach und nachvollziehbar zu begründen. RA Hechler, in dem Zusammenhang neugierigerweise, konkret nachgefragt: Haben Sie denn im Rahmen ihrer (Verteidiger-)Tätigkeit jemals nach den Protokollen der Datenerhebung gefragt? Ich betone: Ich meine NICHT das Protokoll des providers, sondern das Arbeitsprotokoll des IT-Dienstleisters (Wer hat was, wann, wie genau gemacht) inklusive des sog. "sanity checks". Über dieses Thema konnte ich jedenfalls weder in den einschlägigen Foren noch bei den Internetauftritten der IT-Dienstleister (die sowieso die reinste Lachnummer sind) etwas konkret nachlesen. Ich denke, es wird einmal allerhöchste Zeit, diese Fragen laut zu stellen! Mich beschleicht nämlich das Gefühl, dass dieser Aspekt nicht mehr bewusst in der Köpfen der Einzelnen wahrgenommen wird. Unter anderem eben wegen dieser Gerichtsurteile, die auf den (für die vorliegenden Fälle uninteressanten) Daten des Providers basieren.
Zitat:
Zitat von RA Hechler
und sind nach wie vor bereit, einen Vergleich weit unter EUR 1.000 zu machen
Vielen Dank für das freundliche Angebot, aber das ist für mich persönlich natürlich keine Option. Viel zu viele offene Fragen stellen sich mir nämlich. Angefangen von dem Vortäuschen falscher Tatsachen hinsichtlich des Rechteinhabers (Österreichisches Unternehmen ist de facto falsch), über das Fehlen jeglicher (technisch allgemein üblicher/anerkannter) Nachweise der Datenerhebung, bis hin zur offenen Frage beim Provider (in meinem konkreten Fall zumindest).
Ich bin, wie sie erkennen können, jedenfalls bemüht die Angelegenheit außergerichtlich zu ergründen, was ich von der "Gegenseite" allerdings leider nicht behaupten kann, da die sich trotz Nachfragen meinerseits in Schweigen hüllen. Demnach sehe ich auch einer evtl. Klage gelassen entgegen, denn trotz meines mangelndem Jura-Wissens wüsste ich nicht was vor Gericht dagegen sprechen würde, dass ich erst einmal die Gesamtumstände prüfen möchte. Die (einseitige) Korrespondenz kann ich selbstverständlich nachweisen!
Als nächsten Schritt frage ich kollegial bei Alcatech nach, ob die überhaupt wissen wer da deren Namen in den Dreck zieht und warum Anwälte von Lizenzen sprechen, die Alcatech einer Firma in Karlsruhe überlassen hat, die aber vorgibt aus Österreich zu sein. Ich bin jedenfalls gespannt, was die Kollegen da mitteilen werden.
So lange diese offenen Punkte (jedenfalls in meinem individuellen Fall) nicht geklärt sind, sehe ich persönlich auch keinen Anlaß, voreilig irgendetwas darüber hinaus zu unternehmen.
Sehr geehrter Herr RA Hechler: Ich denke, dass sie mir in dem Punkt eventuell sogar beipflichten können, dass eine Klärung der offenen Punkte auch mein gutes Recht ist. Oder wollen sie mir etwa sagen, dass heutzutage der Beschuldigte auch automatisch eine Schuld trägt. Diesen Zusammenhang sehe ich beim besten Willen nicht.
MfG, Dr. Haus
28.03.2009, 22:01
#
556
RA Hechler
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Dr. Haus
Haben Sie denn im Rahmen ihrer (Verteidiger-)Tätigkeit jemals nach den Protokollen der Datenerhebung gefragt? Ich betone: Ich meine NICHT das Protokoll des providers, sondern das Arbeitsprotokoll des IT-Dienstleisters (Wer hat was, wann, wie genau gemacht) inklusive des sog. "sanity checks".
Die Log-Daten der Antipiracyunternehmen haben wir uns in vielen Fällen übergeben lassen. Oder meinen Sie etwas anderes?
Gruß
28.03.2009, 22:19
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557
Dr. Haus
Gastposter
Zitat:
Zitat von RA Hechler
Oder meinen Sie etwas anderes?
Natürlich! Solche log-Daten kann doch jeder Orang-Utan mit jedem gängigen client erstellen. Nur erstens würde ich persönlich für die Richtigkeit der Daten nicht die Hand ins Feuer legen und ich denke auch nicht, dass Daten die auf dieser Art und Weise erstellt wurden gerichtsverwertbar sein sollen. Viele dieser, von ihnen als "anti-piracy-Firmen" bezeichneten IT-Dienstleister geben ja an, dass die Datenerhebung mittels selbst entwickelter software geschehen ist. Dies ist (normalerweise) leicht zu überprüfen. Verwunderlich und absolut unüblich ist es zum Beispiel dass einige Firmen dies mit Hilfe eines Gutachtens "beweisen" möchten. Für einen software-Entwickler ist diese Vorgehensweise eher befremdlich. Da ich es nicht hätte besser formulieren können, gebe ich ihnen einfach einmal lose 2 Beispiele aus wikipedia, damit sie eventuell erahnen können, worüber ich spreche und worüber wir eigentlich auch sprechen sollten.
Über diese log-Daten, die in den gängigen Foren kursieren spreche ich nämlich definitiv nicht. Die sorgen bei mir eher für Heiterkeit und Verwunderung.
Noch einmal: Diese log-Daten, auf den denen lediglich ersichtlich ist, dass irgendeine IP Adresse zu irgendeiner Uhrzeit, irgendeine Datei zur Verfügung gestellt hat ist ALLEINE nicht besonders aussagekräftig.
In dem Zusammenhang ist z.B. auch ein "screenshot", wie ihn diese "ProMedia" anscheinend erstellt eher amüsant, als seriös. Mich würde zudem einmal interessieren, wie das Gericht überhaupt davon ausgehen, dass die vorgeworfene Datei auch tatsächlich die Datei ist, die der Beschuldigte zum download durch Dritte angeboten hat. DAS kann der provider nämlich nicht bestätigen und würde auch einen Teufel tun.
Ich hoffe ihnen damit geholfen zu haben. Informatik ist zwar logisch, aber dennoch müssen auch wir gewisse Regeln einhalten. Fragen Sie doch einfach mal den Kollegen Gates...
MfG, Dr. Haus
29.03.2009, 09:47
#
558
RA Hechler
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Dr. Haus
Natürlich! Solche log-Daten kann doch jeder Orang-Utan mit jedem gängigen client erstellen.
Fakt ist doch, dass bei den Usern der Filesharingsoftware beim Upload die IP-Adresse des Clients mitgeschickt wird. Dann gibt es einen Zeugen, der das Lied oder den Film XY beim jeweiligen Filesharer heruntergeladen hat. Die IP wird an die StA bzw. den Provider weitergegeben, letzterer erteilt dann Auskunft bezüglich der Adresse. Wo ist nun Ihrer Meinung nach der Ansatzpunkt?
Dann gibt es einen Zeugen, der das Lied oder den Film XY beim jeweiligen Filesharer heruntergeladen hat
So wie ich das verstehe, kann es höchstens einen Zeugen geben, der ein Werk (hier wahrscheinlich noch nichtmal, dass es das "geschützte" Werk ist) über eine IP-Adresse geladen hat, wer der Filesharer ist, kann dieser "Zeuge" nie bezeugen!?
29.03.2009, 11:03
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560
fordprobe1000
Registriert seit: 26.03.2009
Beiträge: 6
Kann zwar nicht das fachchinesisch einiger hier, fakt wird wo sein das der wo der Anschluss angemeldet ist haftet. Nur was ist wenn sich einer auf den Computer eingehakt hat? W-lan anzapfen? Wie soll ich das alles aus privater absichern unmöglich. War nun bei ein Kumpel der mir das mal erklärt hat.
um zu beweisen was wirklich drauf war beim Ubload müßte die Firma X das selber mal runterladen von mein Rechner (bei freigegebenen 5Kb woll nicht möglich) und damit würde sie sich ja selber Strafbar machen, da ja die sogenannte AUTODATA CD2 auch die umgeschriebene Datei von ESITRONIC von Bosch sein könnte.
Weiterhin ist Autodata als DEMOVERSION erhältlich, wo liegt da das Problem?
Im schreiben steht irgendwas von gecrackter Version, was auch nachzuweisen wer ob gerade bei den Download es um diese gehandelt hat oder nicht doch um die Demoversion, oder um paar Autodata Datein mit paar Urlaubsbildern von Onkel und Tante.
Ich bin auch in anderen Formen unterwegs Autodata CD2 ist die Daten CD nicht die Instalations CD.
Weitehin wird nicht der Download abgemahnt sondern das anbieten der Software....
Oder verstehe ich hier bissel was falsch....
Nur Liebe Anwälte hier drin, selbst wenn ein Vergleich von 1000Euro erzielt wird sind wir doch mit den dazu kommenden Anwaltskosten und Gerichtskosten wieder bei der Summe X angelangt.
Man könnte auch sagen so kann man die Wirtschaft auch wieder ankorbeln.
P.S. wenn es wirklich stimmt das Bald eine Inflation kommt sind die 3600Euro ja ein Schnäppchen....