| | # 505 |
| Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 14
| Hi Baxter, wieso diese Frage? Weil auf der HP von denen aktuell folgendes unter BPM und Autodata steht? Code: Shop geschlossen. Leider ist unser Shop im Augenblick geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Und nun? Danke & Gruß |
| | # 506 |
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| @notfunny, erst 'mal Danke für die Antwort! Das mit dem shop meinte ich im Moment gar nicht! Also, daß der Gehrigk das selbst als "Schulungsmaterial" vertickt (und dafür auch noch 'ne ziemlich hohe Abmahngebühr verlangt) hatte ich jetzt gar nicht im Sinn. Übrigens: Diese shop-Geschichte habe ich noch, wenn da 'mal Bedarf sein sollte... Meine Frage zielte mehr auf den angegebenen "Rechteinhaber" als solches (man kann ja schließlich nicht alles auswendig wissen. Wir sind doch ein Team!?). Und zwar bestätigst du ja netterweise, daß z.B. in deinem Fall als "Rechteinhaber" für das Werk "BPM Studio" die Firma "Lernhaus GmbH" angegeben ist. Ist doch Richtig, oder? Es gibt aber auch Fälle, in denen für das Werk "BPM Studio" die Firma "Alcatech" angegeben wurde (siehe zum Beispiel HIER) Zusammenfassend: Eine Abmahnzelle (Nümman & Lang), ein "IT-Dienstleister" (Evidenzia, siehe auch copydefense.de), aber 2 "Rechteinhaber" für ein Werk! Selbst wenn die Firma Lernhaus GmbH irgendwelche Nutzungsrechte inne hat. Sind die überhaupt ausreichend im Sinne des UrhG? Gruß, Baxter |
| | # 507 |
| Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 14
| @Baxter: Ja, das scheint schon komisch. Der genaue Wortlaut der Abmahnung deines Links wäre noch besser - leider nicht da. Ich habe nur diesen Link gefunden: NuemannLang.pdf Diesen Wortlaut kenne ich, aber es gibt doch einige Änderungen
Ich weiß nicht... alles so undurchsichtig. Unser Rechtssystem lässt mich in diesem Punkt verzweifeln! Gruß und vielen Dank für weitere Meldungen von euch. -----Doppelpost zusammengeführt am 2.3.2009 um 22:40:48----- Zugabe meinerseits: Shopanwalt.de > Aktuell > Lernhaus Österreich und Abmahnung - wir berichten |
| | # 508 | |||||||
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| Zitat:
Vielleicht hilft ja folgendes bei der Beurteilung und vielleicht recherchieren die ja womöglich auch hier!?? ---------------------------------- Daß die Österreich ja immer angegeben habe, hatte ich total vergessen! Naja! Das eigentliche Steckenpferd von Herrn Gerigk ist eigentlich diese "Textguard"-Geschichte. Das ist ja auch kein Geheimnis. Zur Erinnerung (bitte nicht böse sein, da ich ich das schön öfter verlinkt hatte) --> (Quelle) Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bzw. folgendes Bildchen zeigt, wie er noch vor kurzem aussah... ![]() Übrigens: Impressum Lernhaus (Quelle) Zitat:
Und diese "Copydefense"-Vereinigung ist übrigens vom "IT-Dienstleister" Evidenzia! Impressum Copydefense (Quelle) Zitat:
![]() Wie praktisch, oder!? "IT-Dienstleister" und "Rechteinhaber" unter einem Dach! Der "IT-Dienstleister" Thomas Flößer ist dabei auch noch ziemlich "vielseitig" unterwegs. Beispiele: - Preisauskunft AG --> KLICK - FUXXER KLICK - SKY-TIMER KLICK Nebenbei: Was ist eigentlich ein "Jurnalist"? Zitat:
u.s.w. ... u.s.w. ... Gruß, Baxter | |||||||
| | # 509 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 64
| @Baxter ist doch klasse , RA Gebühren an N+L , Ermittlungskosten an Evidenzia , Schadenersatz an RI Lernhaus und im Keller Kriegsstr. 45 bei einem Bier wird aufgeteilt Schade nur das das uns " Looser " auf keine Weise weiter hilft . PS: Bei uns sind die RI. Autodata Ltd. GB. und Fust, Wever & Co in Essen. Mit uns meine ich Autodata " Fans ". |
| | # 510 |
| Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 3
| Also, ich habe auf das erste Schreiben, in dem mir vorgworfen wurde BPM Studio hochgeladen zu haben geantwortet und gerade ein sehr langes Schreiben bekommen, mit einem Beweisbericht von EVIDENZIA. Das sieht schon ziemlich seriös aus, aber dass die alle unter einem Dach sitzen und das mit Österreich <=> Karlsruhe verwirrt mich schon ein bisschen. Außerdem die Firma Lernhaus? Gehört BPM Studio nicht Alcatech (meint zumindest Google). Ist das auch jemandem schon passiert, wie soll man drauf reagieren? |
| | # 515 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| RA Solmecke, Köln, am 05.03.2009: "...Tückisch ist aber auch die strafbewährte Unterlassungserklärung, zu deren Abgabe zusätzlich aufgefordert wird. Danach soll der Betroffene verpflichten, es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 zu unterlassen, das Werk BPM Studio Professional ohne die erforderliche Einwilligung im Internet Dritten verfügbar zu machen. Die Erklärung ist so aufgesetzt, dass sich der Unterzeichnende auch zugleich zur Zahlung der Schadensersatzforderung verpflichtet..." Abmahnung durch Nümann + Lang wegen Software BPM Studio Professional |
| | # 516 | |
| Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
![]() Es scheint bereits Vergleiche zu geben, frage mich nur, in welcher Höhe... ABMAHNUNG NÜMANN LANG wegen Urheberrecht und Filesharing | |
| | # 517 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
| |
| | # 518 | |
| Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
mfg zackzara | |
| | # 519 |
| Gastposter | Hallo zusammen! Auch ich reihe mich ein in die Reihe der Abmahnwahngepeinigten. Kurzes Profil meiner Geschichte: Ende letzten Jahres 1. Brief erhalten mit der Behauptung, die sw BPM Studio verbreitet zu haben (Kostenforderung: ~ 1.800). Nicht reagiert, vor einiger Zeit dann 2. Brief erhalten (Kostenforderung: ~2.500). Danach Internetrecherche, den kompletten thread hier durchgelesen inkl. der links. Viel schlauer bin ich dadurch auch nicht geworden, schicke jedoch heute eine mod. UE ab, mit Rückschein. Trotzdem Danke an alle, die zu diesem thread konstruktiv beitragen! |
| | # 520 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegen nun die ersten Mahnbescheide der Kanzlei Nümann+Lang mit immensen Forderungen vor. Ich hatte bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass ein Vergleich kurz nach der Abmahnung der sicherste, kostengünstigste und risikoloseste Weg ist, die Sache abzuschließen. Wir haben nun Vergleiche geschlossen, die einen Bruchteil der geforderten Summe ausmachen. Vor Gericht hat man sehr wenig bis keine Chance. Auch nach Erhalt eines Mahnbescheids können wir noch Vergleiche abschließen. Mit freundlichen Grüßen RA Matthias Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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