Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 16.01.2009, 20:48   # 341
hanjo40
 
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zumindest habe ich das so verstanden, vor allem das hier:

"In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08 ) entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.
Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".
Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist".

Dabei berücksichtigte das Gericht, dass es einen "Anscheinsbeweis", wie ihn Abmahnanwälte in ihren zivilrechtlichen Ansprüchen geltend machen, im Strafprozessrecht nicht gibt. Dort gilt nach Art. 6 Abs.2 EMRK vielmehr die Unschuldsvermutung. "Es ist jedoch", so der Wortlaut des Beschlusses, "nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Als für den Abwägungsvorgang relevant erachtete das Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei den urheberrechtlich geschützten Werken, für die der Klägeranwalt Rechtsverletzungen geltend machte, um Pornofilme handelte. Solche Werke dienen dem Gericht zufolge "der sexuellen Neugier und Befriedigung der jeweiligen Betrachter", weswegen eine Offenlegung von Nutzerdaten "ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers" eingreift.

Auch das Landgericht Saarbrücken hatte in einem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einer zwar wesentlich kürzeren aber ähnlichen Begründung entschieden, dass bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund von Filesharing-Vorwürfen keine Akteneinsicht zu gewähren ist.
Orginaltext siehe:
heise online - 29.04.08 - Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen "

vor allem ist dieses urteil vom letzten jahr, also ziemlich neu

hanjo40
 
Alt 16.01.2009, 21:07   # 342
giggi
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
zumindest habe ich das so verstanden, vor allem das hier:

"In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/0 entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.
Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".
Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist".

Dabei berücksichtigte das Gericht, dass es einen "Anscheinsbeweis", wie ihn Abmahnanwälte in ihren zivilrechtlichen Ansprüchen geltend machen, im Strafprozessrecht nicht gibt. Dort gilt nach Art. 6 Abs.2 EMRK vielmehr die Unschuldsvermutung. "Es ist jedoch", so der Wortlaut des Beschlusses, "nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Als für den Abwägungsvorgang relevant erachtete das Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei den urheberrechtlich geschützten Werken, für die der Klägeranwalt Rechtsverletzungen geltend machte, um Pornofilme handelte. Solche Werke dienen dem Gericht zufolge "der sexuellen Neugier und Befriedigung der jeweiligen Betrachter", weswegen eine Offenlegung von Nutzerdaten "ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers" eingreift.

Auch das Landgericht Saarbrücken hatte in einem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einer zwar wesentlich kürzeren aber ähnlichen Begründung entschieden, dass bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund von Filesharing-Vorwürfen keine Akteneinsicht zu gewähren ist.
Orginaltext siehe:
heise online - 29.04.08 - Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen "

vor allem ist dieses urteil vom letzten jahr, also ziemlich neu

hanjo40
hallo,
werde das meiner anwältin zeigen da ich heute wieder ein schreiben bekommen habe und dabei war noch ein brief von N+L in dem steht dass die darauf bestehen dass ich diese erklärung unterschreibe und lassen von ihrer abmahnung nicht ab.
danke hanjo40 hoffe es hilft.
mfg giggi
 
Alt 16.01.2009, 22:02   # 343
korniopfer
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen

vor allem ist dieses urteil vom letzten jahr, also ziemlich neu
Nur hat sich das Urheberrecht danach geändert und es müssen leider wieder neue Urteile gefällt werden. Die Urteile geben zwar ein Richtung an, aber es gibt ja auch leider gegenteilige Urteile...
 
Alt 16.01.2009, 22:32   # 344
hanjo40
 
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@korniopfer
deine äusserung ist richtig .... aber ..... solange es keine neuen urteile gibt, gelten die bestehenden. nutzen wir also die momentane rechtsprechung für uns aus. wir haben die argumente auf unserer seite. man muss sie bloss finden. sollte die kanzlei n+l (abmahnanwälte) wirklich vor gericht gehen wollen, riskieren sie eine niederlage, ich glaube nicht, das sie das wollen. die leben von vergleichen.

hanjo40
 
Alt 17.01.2009, 00:32   # 345
princess15114
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@ hanjo40

Persönlich finde ich die von dir zitierten Urteile nicht schlecht, zeugen sie doch davon, das die Rechtmäßigkeit des Ablaufes bei einer Abmahnung immer mal wieder in die Kritik gerät.

Allerdings muss man auch den Zusammenhang bezüglich des Zeitpunktes sehen, an dem die Urteile gefällt wurden.

Als am Beginn des vergangenen Jahres der Abmahnwahn neue Dimensionen annahm, begannen sich die StAschaften zu wehren.
Sie wollten nicht das Instrument der Abmahner sein. Mitte des Jahres setzten sich dann auch Oberstaatsanwälte zusammen und erarbeiteten eine unverbindliche Richtlinie, nach welchen Kriterien überhaupt erst mit der Ermittlung begonnen wird. (Quelle: Rechtsanwalt News vom 06.08.2008)

Das alles dürfte den hier bereits Abgemahnten nichts nützen. Die StAschaft hat dem Abmahner die Adresse über die Akteneinsicht gewährt und sich nicht geweigert. Von der Chronologie des Ablaufes ist daher dieser Punkt bereits Geschichte.
Und ein Anspruch die Abmahnung deshalb anzufechten, weil die Akteneinsicht hätte garnicht stattfinden dürfen, gibt es nicht. Dies liegt im Ermessensspielraum der StAschaft.
 
Alt 17.01.2009, 08:17   # 346
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Baxter Beitrag anzeigen
@RA Hechler (würde mich sehr auf 'ne Antwort freuen!):
Ich habe leider keine Zeit, auf derart Abwegiges zu antworten.
Wenn ich dutze überlassen Sie bitte mir.

Zum Streitstand:
Momentan vertreten wir ca. 20 von in den letzten beiden Wochen 80 Abgemahnten. Die Vergleichsgespräche gestern sind gescheitert. Die Kanzlei Nümann steht offenbar auf dem Standpunkt, sie könne hier - im Gegensatz zu den meisten anderen Kanzleien - Mondpreise verlangen. Meine Mandanten werden daher vorerst nichts bezahlen, bis eine Einsicht der Gegenseite erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.1.2009 um 08:21:29-----

Zitat:
Zitat von Kran01 Beitrag anzeigen
Wenn aber alle Nutzer über 18 sind und z.B. kein WLAN, dürfte Störerhaftung nicht zum Zuge kommen, denn die Gerichte unterstellen bei Volljährigen, dass sie selber soweit in der Lage sind, die Gesetze zu befolgen.
-> Leider doch

Zitat:
Aber bloßes Bestreiten reicht nicht. Also z.B. konkret angeben, wer noch mit genutzt hat. Wenn es mehr als 1 Person ist, dürften N+L ein Problem haben:
-> Schlechteste Idee, denn dann haften Anschlussinhaber und Täter als Gesamtschuldner
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
 
Alt 17.01.2009, 12:50   # 347
sunlordi
 
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Ja, müsste man die Bußgeldstelle für Verkehrsdelikte mal drauf hinweisen mit der Gesamtschudnerhaftung bei Verkehrsverstößen mit schlechtem Foto ("Erstverstoß"). Dass die da selbst noch nicht drauf gekommen sind und den Fahrzeughalter nicht gleich in Gesamtschuldnerhaftung nehmen, sondern maximal erstmal zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnern, verwundert mich schon. Denn auch beim Staat ist das Geld ja knapp.

Aber vielleicht stehen "Täter" und Anschlussinhaber auch in einem besonderen Vertragsverhältnis. Wer weiß das schon.
 
Alt 17.01.2009, 17:09   # 348
Baxter
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@RA Hechler:
Zitat:
Zitat von RA Hechler
Zum Streitstand:
Momentan vertreten wir ca. 20 von in den letzten beiden Wochen 80 Abgemahnten. Die Vergleichsgespräche gestern sind gescheitert. Die Kanzlei Nümann steht offenbar auf dem Standpunkt, sie könne hier - im Gegensatz zu den meisten anderen Kanzleien - Mondpreise verlangen. Meine Mandanten werden daher vorerst nichts bezahlen, bis eine Einsicht der Gegenseite erfolgt.
"Kanzlei Nümann"? Wo is'n der Auftraggeber? Ist dem das egal, wieviel Kohle so rausgeschlagen wird? Geht es nicht in erster Linie um die Ausräumung einer Wiederholungsgefahr? Wie äußert sich denn der sog. RI? Apropos: welchen Auftraggeber, d.h. Rechteinhaber vertreten die denn überhaupt? Den Herrn Gerigk mit seiner Lernhaus GmbH (KLICK) und dem "Textguard-tool" (KLICK) etwa, oder dann doch eher den tatsächlichen und auch rechtmäßigen Rechteinhaber? Von dem Herrn Flößer und seiner evidenzia fange ich im Moment gar nicht erst an (siehe unten)...

Aber Pardon! Wie komme ich eigentlich darauf mir anzumaßen daran zu zweifeln, daß der Herr Gerigk ein Wettbewerber der KFZ-Branche sei. Das liegt doch selbstverständlich auch nahe... :LOL:

Selbstverständlich gehe ich davon aus, daß das alles im Vorfeld abgeklärt wurde und auch schriftlich den Abgemahnten als Kopie vorliegt!
Alles andere wäre ja auch undenkbar und ein Vergleich wäre ohne diese Schriftstücke dann m.E. so, wie ein basarmäßiges Handeln um Katzen im Sack!

@all:

Braucht vielleicht jemand zufällig 'ne neue Uhr? KLICK: Hier --> ist übrigens vom Th. Flößer, dem Chef von der IP-phish-Firma Evidenzia (siehe rechts unter "blogroll", p2p monitoring)! Im Impressum übrigens als "freier Jurnalist" aufgeführt!? Naja, er ist ja immerhin auch Mitglied im DJV (wie auffallend viele andere "Abmahngrößen" auch)!

Oder wer 'mal Preise wissen möchte, der hat auch 'ne Menge Auswahl mit Preisauskunft, letsdeal, fuxxer, ... etc. Hier z.B. !

Scheint ja ein richtig spezialisierter "IT-Dienstleister" zu sein, diese "Evidenzia"...!?

Allerdings waren die aber immerhin zusammen brav beim "Workshop zur aktuellen Situation in der Piraterieverfolgung." KLICK: HIER! Wer das immer noch nicht gelesen hat, sollte dies jetzt nachholen...!
Zitat:
14.30 Uhr
Claus-Michael Gerigk ist Geschäftsführer der Lernhaus GmbH, die Textplagiate im Internet aufspürt.
Und last, but not least noch 'n paar Bildchen zum Thema "Copydefense"! Klick folgende:

1.) Bildchen #1
2.) Bildchen #2

Gruß, Baxter
___________________________
P.S.:
Zitat:
Zitat von RA Hechler
Ich habe leider keine Zeit, auf derart Abwegiges zu antworten.
Danke! Wie heißt es doch so schön: "Keine Antwort ist auch 'ne Antwort"... Ich interpretiere das schon für mich selbst...
Ich bin das ja eh schon gewohnt ("damals" mit Dr. E.)
 
Alt 17.01.2009, 17:26   # 349
hanjo40
 
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@Baxter

bildet sich da etwa eine ... Vereinigung heraus, ein netzwerk von abmahnern und rechtsanwälten? ist das nicht auch verboten, von wegen interessenskonflikt und unabhängigkeit?

hanjo40
 
Alt 17.01.2009, 23:20   # 350
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
@Baxter

bildet sich da etwa eine ... Vereinigung heraus, ein netzwerk von abmahnern und rechtsanwälten? ist das nicht auch verboten, von wegen interessenskonflikt und unabhängigkeit?

hanjo40
Na darauf habe ich gewartet. Offenbar leiden hier einige unter Verfolgungswahn. Wie damals Kollege Dr. Eikmeier werde ich auch mich nun zurückziehen :aetsch:und nur noch für Mandanten Rede und Antwort stehen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
 
Alt 17.01.2009, 23:24   # 351
hanjo40
 
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@RA Hechler

sie waren damit nicht gemeint, sondern die gegenseite. abmahnfirmen sind nicht gleich rechtsanwälte, deshalb steht da beides.

hanjo40
 
Alt 17.01.2009, 23:41   # 352
Baxter
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Zitat:
Zitat von hanjo40
ein netzwerk
Ich persönlich wüsste zumindest nicht, wie man das sonst nennen sollte!?
Zitat:
Zitat von copydefense.de
Wir arbeiten mit Internationalen Partnern
Sie möchten auch mit unserem Netzwerk zusammenarbeiten?
(Quelle)

Zitat:
Zitat von RA Hechler
Wie damals Kollege Dr. Eikmeier werde ich auch mich nun zurückziehen und nur noch für Mandanten Rede und Antwort stehen.
EDIT BY PRINCESS
Sry Baxter, aber das lasse ich nicht so stehen.
Ich bin um Kommunikation bemüht und nicht um Mobbing.
Hier darf jeder seine Ziele verfolgen!


@all:
Tja, dann werde ich jetzt wohl ('mal wieder) "Prügel" einstecken müssen...

Ich persönlich finde aber nichtsdestotrotz, daß ein Hinterfragen absolut legitim ist...

Gruß, Baxter
____________________________________

Zitat:
Zitat von hanjo40
@RA Hechler
sie waren damit nicht gemeint, sondern die gegenseite. abmahnfirmen sind nicht gleich rechtsanwälte, deshalb steht da beides.
Ich weiß auch nicht, warum er so reagiert...

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.1.2009 um 00:05:05-----

Zitat:
EDIT BY PRINCESS
Sry Baxter, aber das lasse ich nicht so stehen.
Ich bin um Kommunikation bemüht und nicht um Mobbing.
Hier darf jeder seine Ziele verfolgen!
??? Weshalb wurde ich denn jetzt zensiert! Mobbing? Was ist los? RA Hechler schreibt, daß seiner Meinung nach "irgendjemand" unter Verfolgungswahn leide und verschwindet dann... Frage: WER leidet denn dann unter "Verfolgungswahn"? Na? Sprecke doitsch?

Sorry, aber DAS finde ich dann mal -zur Abwechslung- höchst seltsam!

Es kamen ja wohl NULL (vernünftige) Antworten, stattdessen immer wieder Sätze (nach persönlichem Verständnis frei wiedergegeben): Alles absolut ****- und stichfest, auf jeden Fall Vergleich anstreben, UrhG ist bis ins letzte Detail klar, auf jeden Fall Vergleich anstreben, es wird auf jeden Fall übelst verklagt, auf jeden Fall Vergleich anstreben ... und ähnlich!

Da erlaubt man sich dann 'mal nachzufragen und wird flugs zensiert! Ich bin halt nicht der Typ, der "blind" hinterherläuft... Oder darf man nichts mehr hinterfragen! Warum gibt es denn, allgemein gefragt, NIE Antworten?

Sorry, aber warum haben meine "Akademiker"-Kollegen aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich eigentlich solch einen höheren Stellenwert? Das verstehe ich -ehrlich gesagt- nicht...

Naja, nix für ungut und Gruß,
Baxter (vom "dummen" produzierenden Gewerbe!)
 
Alt 18.01.2009, 02:37   # 353
Gtr-Gtr
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 64
Zitat:
Zitat von Baxter Beitrag anzeigen

Es kamen ja wohl NULL (vernünftige) Antworten
Immerhin ist es Ihm gelungen 60 "Danke" zu bekommen , soviel dazu !!!
 
Alt 18.01.2009, 10:09   # 354
giggi
 
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Beiträge: 10
hallo,
hab heute das gefunde Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Diskussionen nur hier! und das http://www.abmahnwahn-dreipage.de.
vielleicht hilft das.
mfg giggi
 
Alt 18.01.2009, 11:45   # 355
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@Baxter

wir stecken hier alle prügel ein, solange das die einzige währung ist, in der ich zahlen muss, dann bin ich damit auch zufrieden. leider sind wir keine ra und können uns dementsprechend nicht in sie reindenken und auch nicht wissen wie und worauf anwälte hier im forum reagieren. ich wurde missverstanden und habe das auch erklärt.

@giggi

diese seiten sind bereits bekannt und wurden hier im forum auch schon mal erwähnt. ändert aber nichts daran, das die abmahnanwälte nach mitteln und wegen suchen, sich darüber hinwegzusetzen bzw. diese klippe zu umschiffen.

hanjo40
 
Alt 18.01.2009, 23:11   # 356
kolehriker
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 43
...ich denke RA HECHLER, wollte niemand auf den schlips tretten!!!!!!!!!!!klar sind hier alle mit sicherheit "stark erregt"........aber ich denke wir sind uns einig, das wir ne modi ue abgeben.......und dann erstmal tee trinken, und dann warten was n&l fordern.......oder wie sich überhaupt melden......

schade da RA HECHLER nun keine lust mehr hat.....
 
Alt 19.01.2009, 08:11   # 357
vincentZ
Gastposter
 
Seid ihr alle da ?
Willkommen im Club !

Nein, noch ist es nicht so weit, doch jederzeit kann auch ich zu den Filesharingabmahnbetroffenen
stossen - ca. 35 GB down- und 25 GB upload im letzten Monat dürfen wohl ausreichen, um in
irgendeinen Kuhfladen zu treten.

Was habt ihr denn verbrochen, Leute ?
"autodata.iso" oder so ähnlich heruntergeladen und dabei zum upload anderen angeboten ?
Hab ich auch gemacht, da ich hinter dem Namen Bilder und/oder Videos von heissen Sportwagen
vermutet habe (Ja, solche weltfremden Deppen gibt es !). Als ein Blick in die Datei (war erst
nach dem vollständigen download möglich) offenbarte, dass es sich um einen für mich unbrauchbaren
Binärmüll handelte, hab ich den Mist verärgert, ob der verlorenen Zeit gelöscht. Voila!
Jetzt bin ich ein Kleinkrimineller, der gegen Urheberrechte verstossen hat, denn der Binärmüll
war wahrscheinlich eine schweineteure kommerzielle Datenbank für irgendeine Gewerbebranche, wie
ich - Google sei Dank - inzwischen herausgefunden habe. Mea culpa, hätte ich doch vor dem
download googeln sollen.
Sch..sse ! Sollen sie doch ihre Sch..ssWare besser schützen, so wie ich verpflichtet bin mein
wlan abzusichern und meine Kinder beim Surfen zu überwachen, damit nicht jeder von ihrem
wertvollen geistigen Gut auch nur ein byte saugen kann.
Unwissenheit schützt bekanntlich vor rechtlichen Folgen nicht. Aufs Internet und Filesharing
angewandt: Gesetzt "autodata.iso" wäre ein Kinderporno oder Nazipropaganda => das Strafrecht käme
zum Zuge. Prost Mahlzeit. Ich muss wohl meinen Internetanschluss wieder abschaffen, will ich nicht
im Knast landen.

Was wollt IHR denn, Leute ?
Euren Kopf so billig wie möglich aus der Schlinge ziehen ?
Das neue Geschäftsmodell darf weiterblühen, solange ihr nicht zu den Geschröpften zählt ?
Ich aber sage euch:
Das neue Geschäftsmodell darf nicht weiterblühen. Das www ist nicht durch das neue Geschäftsmodell
und nicht für das neue Geschäftsmodell geschaffen worden. Wer zahlt stärkt diesen Irrsinn, der nur
Angst verbreitet und die neue Freiheit des www untergräbt. Am Ende wird dieses Medium zum puren
Konsummedium degradieren, so wie es z.B. das Fernsehen schon längst ist, mit Heerscharen von
Mausklickern auf der Suche nach fun, Titten, Börsenkursen u.s.w.

Fundamentalistisches Trara, doch im Grunde will auch ich nur meine Ruhe haben. Ich will nicht
kriminalisiert werden, nur weil ein paar Winkeladvokaten schamlos vom Gesetz nicht eindeutig
abgedeckte Bereiche zu ihrem Vorteil ausnutzen. Es ist schade, dass Herr RA Hechler aus diesem
thread vergrault wurde, war er doch der einzige, der praktische Hilfestellung und verwertbare
Informationen geboten hatte.

Ende der Vorstellung.
 
Alt 19.01.2009, 16:37   # 358
Margott
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 45
Weiß ja nicht was nun so genau vorgefallen ist m. d. RA Hechtler (muß nochmal den Tread ab den gewissen Seiten lesen) aber schade isses das er sich nicht mehr äußern möchte.

@ vincentZ

Wie du schreibst hast du tatsächlich diesen Schrott runtergeladen. Aber ich (und ich spreche nur für mich) habe weder diesen Schrott, Dreck, Müll runtergeladen bzw. hochgeladen und auch dieses Per/per-Software habe ich auf meinen Rechner. Übers WLAN? war gesichert!!! Nun habe ich kein WLAN mehr. Geht nur noch über Kabel.
 
Alt 19.01.2009, 18:48   # 359
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@margott

jetzt lan über kabel? hast du immer noch den gleichen router? dann hast du immer noch wlan, das ist nämlich im router integriert.

hanjo40
 
Alt 19.01.2009, 19:06   # 360
Margott
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 45
@ hanjo40
Zitat:
jetzt lan über kabel? hast du immer noch den gleichen router? dann hast du immer noch wlan, das ist nämlich im router integriert.

Ne, ich hatte ein kombiniertes netzwerk. 2 x PC mit kabel mit dem router (kein wlan-router) verbunden und mein notebook mit wlan über accesspoint/router . In Zukunft (immer Sommer auf den Balkon) werde ich mein Notebook wieder per Kabel mit den Router verbinden um schön wieder surfen zu können. Also WLAN kommt mir nicht mehr ins Haus. Egal ob WEP, WAP, WAP2 und was noch so alles erfunden wird. Ist mir durch diesen Vorfall zu unsicher geworden.

Diese "Dreckabmahnanwälte" werden sicher mit Hilfe von solchen "Dreckfirmen" sich neue Sachen einfallen lassen. Sorry, bin ein wenig genervt.
 

Alt 26.05.2012, 15:33 # --
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