| | # 302 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 45
| Guten Abend Gemeinde und Geschädigte, mich beschäftigt dieser Werdegang seit einer geraumen Zeit: Also folgendes: Abmahnung bekommen (diese ca.3000 ) --------> modif. UE gemacht-------------> dann kommt nächstes Schreiben v. d. Abmahnanwälten (entweder weniger/höher oder gleiche Forderung) -------->man geht auf diese Forderung nicht ein----> man wird dann vor das Zivilgericht geschliffen (man hat dann aber selber anwalt) -------------> Prozess geht verloren-------------------> noch höhere Kosten. Das der Sachverhalt. Ich denke, alle die betroffen sind (nicht nur was N+L-Anwälte anbetrifft) sind nicht gerade mit Geld (Azubis, Geringverdiener, etc.) gesegnet. Wie sieht es in so einem Fall mit Prozesskostenbeihilfe aus? Bekommt man sowas denn überhaupt bei angeblicher Urheberrechtsverletzung? Weiß da jemand was ? Vielleicht kann auch RA Hechler was genauers dazu sagen. |
| | # 303 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
| @Margott erstmal glaube ich nicht, das der werdegang, wie du ihn beschrieben hast, so ablaufen wird. wenn ich den suw - thread richtig gelesen habe, hat alter esel das ganze schon durch und kann dir bestimmt mehr sagen, sicher nicht, wie es ausgehen wird, aber sicher wie es ausgehen könnte. zu deiner zweiten frage: ja, man kann dafür prozesskostenhilfe beantragen. siehe Prozesskostenhilfe ? Wikipedia grundgedanke der prozesskostenhilfe ist, das einerseits sozialschwache nicht zur schlachtbank geführt werden und zweitens das grundprinzip "gleiches recht für alle" und nicht, recht hat der mit dem größten geldbeutel. ausserdem bin ich der, nicht ganz ungeteilten, meinung, das diese leute nicht vor gericht gehen, sondern einen wie auch immer gearteten vergleich anstreben werden. siehe meine argumentation etwas weiter oben. ich hoffe, dir damit geholfen zu haben. hanjo40 |
| | # 304 | ||
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 45
| @ hanjo40 Zitat:
Zur Prozesskostenbeihilfe: sicher müssen die Vorrausetzungen gegeben sein. Meine Frage ist ob mit Anwalt (und der sagt- es besteht eine gewisse ausicht auf gewinn des prozesses) ob man da auch prozesskostenbeihilfe bekommt in sachen urheberrecht. Zitat:
Das heißt im Umkehrschluss, ja die Kohle haben sorgen für das das immer wieder kehrehnde Unrecht. Und deswegen sage ich wer keine Kohle hat, versucht diese prozesskosten... zu bekommen. | ||
| | # 307 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 64
| @ Margott VERLAUF :....hier... Geh auf_ Abmahnstudien_ und unten auf _Organigramm zur Abmahnung_ Prozeßkostenbeihilfe: ....hier.... Prozesskostenrechner: .....hier.... Falls HARZ 4 dann herzlichen Glückwunsch , siehe dazu Beiträge von RA Hechler. |
| | # 308 | |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 45
| Zitat:
pkt2. also jeder der bedürftigi st kann Prozesskostenbeihilfe (egal welcher streitfall) beantragen pkt3. nö nicht rechnen heute | |
| | # 310 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Bei geringem Einkommen werden wir auf Beratungshilfe (Prozesskostenhilfe außerhalb eines Prozesses) tätig. Die Beratungshilfe muss nicht einmal zurückbezahlt werden. Man bekommt einen Beratungshilfeschein bei seinem Amtsgericht unter Vorlage des Einkommens, der Miete und des Personalausweises gegebenenfalls. Im Übrigen sind wir gespannt, wie Nümann/Lang ihre überhöhten Forderungen begründen wollen. Schließlich zählt für die Beauftragung eines Anwalts nach dem 01.09.2008 die neue Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG, wonach der Anwalt nur EUR 100,00 verlangen darf. Schadensersatz gibt es ohnehin nur bei Verschulden! Problem: Es gibt noch keine relevanten Urteile, die besagen, was ein "einfach gelagerter Fall" oder eine "unerhebliche Rechtsverletzung" ist. Aber wer will hier schon den Präzedenzfall durchfechten? Nümann/Lang wohl kaum ![]() Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
| | # 311 | |
| Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
| @Margott , hat berechtigte Zweifel. Zitat:
Um tatsächlich diese Unterstützung zu bekommen muss fast ein Offenbarungseid der Vermögensverhältnisse geleistet werden. Innerhalb von vier Jahren wird regelmäßig überprüft ob der Antragsteller in dieser Zeit zu Einkünften gekommen ist. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden erneut überprüft. Der Antragsteller muss das Geld in dieser Zeit zurückzahlen,sollten sich seine Verhältnisse besser stellen. ("Arm bleibt arm"). Es wäre töricht zu glauben es gebe Chancengleichheit. | |
| | # 312 |
| Gastposter | Bin nicht selbst betroffen, aber ebenfalls im Bekanntenkreis eine Abmahnung von N+L, wegen Autodata CD, Verstoß vom 16.10.2008, Schreiben vom 30.12.2008, Schadensbetrag 3.261 EUR. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2009 um 15:27:36----- Übrigens nach dem neuen § 97a Urheberrechtsgesetz sind die Kosten einer außergerichtlichen Abmahnung gegen Privatleute auf 100 EUR begrenzt worden, um den Wahn etwas einzugrenzen. Scheinbar wird dafür im Gegenzug halt der Schadenersatz hochgeschraubt. |
| | # 313 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Vllt. sollte der/die Betroffene sich hier auch mal selbst anmelden. Kostet nix und ist beruhigend. Bzgl. Deckelung auf 100EUR: Die gilt natürlich nur bei nicht erheblichen Verletzungen. Wenn selbst Gerichte dies bereits bei einem kompletten Album als erhebliche Verletzungen einschätzen, könnte ich mir gut vorstellen, dass dies bei einem kommerziellen Produkt erst recht eintritt. | |
| | # 314 |
| Gastposter | Es wird noch beraten, aber wahrscheinlich wird modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz. Damit können N+L nicht wegen der Unterlassung klagen, denn hier können Gegenstandswerte bis zu 100.000 EUR angesetzt werden. So müssen N+L - wenn sie denn wollen - wegen der 3.261 EUR klagen, damit stehen niedrigere Gerichts- und Anwaltskosten im Raum. Und da scheinbar seit dem neuen § 97 a UrhG ja auch der Sprung im Schadenersatz von ca. 1800 auf die 3.261 EUR festzustellen ist, dürften sie es schwer haben, den Schaden in der Höhe zu begründen. |
| | # 315 |
| Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 10
| hallo, ich bin neu hier.ich habe hauch abmahnbrief bekommen(3261) zu behzalen. etwas ist auch mit crack dabei. ob das alles wirklich funktioniert mit der crack? hab das programme nie gehabt,aber die ip soll angeblich meine sein. meine router ist geschichert,aber alle wissen das das keine 100%sicherheit ist. mfg giggi |
| | # 316 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
| @giggi lies dir den anwaltsbrief nochmal genau durch, das mit dem crack ist nur ein beispiel. uns allen wird nicht der besitz der datei zur last gelegt, sondern das unrechtmässige verteilen, also der upload, den wir automatisch im hintergrund laufen haben, sobald ein teil einer datei auf unserem rechner ist, also das grundprinzip des p2p. die weitere vorgehensweise, liegt selbstverständlich in deinem ermessen, ist im thread bereits beschrieben. grundgedanke: nicht zahlen und geänderte ue abgeben. hanjo40 |
| | # 317 |
| Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 43
| zusammenfassung: also sind jetzt momentan 25 fälle im umlauf, von denen wir wissen.... haben n&l sich schon ein zweites mal bei jemanden gemeldet????? oder werden die erst warten bis sie allen ein neues schreiben zukommen lassen können?????....der 16.1.2009 ist ja nun bald......................mich würde echt mal interessieren wieviele abmahnungen da raus gegangen sind......... bei der 100€ klausel, stand ja was von geringeren aufwand................bloß wenn mitlerweile 25 man (offiziele bekannte anzahl, hier im forum) den selben brief bekommen haben, habe die doch nen geringeren aufwand .....oder sehe ich das falsch....???????????? ![]() weil sie mußten ja nich für jeden ein anderes, neues schreiben aufsetzen.......da wird ja der pc einfach nur automatisch, die anschriften geändert haben............................... |
| | # 318 |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 64
| @ kolehriker Du meinst Musterbrief ---> Einfach gelagerter Fall ---> § 97a abs.2--->100Euro Hab ich auch am anfang gedacht . Schau mal hier rein. |
| | # 319 |
| Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 43
| ....mmhhh????? was heißt das nun????????................. interessant fand ich diese stelle: ..............Ob Rechteinhaber – wie vereinzelt angenommen wird – von der Verfolgung absehen, weil sie die richterliche Entscheidung über den Auskunftsanspruch vorfinanzieren müssen und das Ausfallrisiko nicht abschätzen können, wird sich zeigen............................ dem zur folge kann ich mir nicht vorstellen, wenn alle nicht zahlen, das die ein vor gericht zerren........................ich denke, das risiko das sie verlieren könnten, wird ihnen zu groß sein...............da der ri also vorfinanzieren muß, und hier sich schon 25 leute gemeldet haben, denke ich werden die es nicht darauf anlegen das es ja enorme ausgaben wären die der ri erstmal leisten müßte.....wenn sie jeden einzeln vor gericht zerren wollen................... ich denke man sollte n&l ein vergleichsbetrag von ca 400-500 euro anbieten, das sind dann zwar immer noch 400-500 euro zuviel....aber das hört sich erstmal besser an als 3261........................ |
| | # 320 | |
| Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 64
| Zitat:
![]() Frage: Gibt es einen Onlinerechner für " Schadensberechnung nach Lizenzanalogie " ??? Irgent wie komme ich mit der Rechnung nicht klar. Lizenz + 100% , dann bleiben RA Gebühren zu niedrig. Ermittlung übernimmt RI ? Oder ist es auch eine weitere ungeschriebene Regelung? 300 Euro für STA bleiben dann auch auf der Strecke ? Wie wird es eigentlich berechnet ? Und wie kommen die eigentlich auf Endverkaufspreis 1475 Euro , die teuerste CD was ich gesehen habe ist 895 Euro wert ? | |
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