Die Kunden-Rechner die ich im Laden habe muss ich für entsprechende
Softwareupdates an LAN anklemmen. Mein WLAN ist dicht.
Wenn ich jetzt mehrere Rechner gleichzeitig mache, denn hängen
die allesamt an meinem Router, ist ja logisch. Dabei habe ich wohl
nicht daran gedacht jeden Rechner nach dem Hochfahren auf
entsprechende P2P-Software zu prüfen. Wie schon geschrieben,
die kann man ja auch minimiert mit Windows starten, was ja wohl
ein einziger Rechner gemacht haben muss, leider.
Da ich keine Portsperre im Router habe, kann sich
solch ein P2P-Client natürlich unbemerkt verbinden, zumal ich einer
Open-Source Gemeinde angehöre und wir unsere Daten auch per
BT-Netzwerk austauschen (legal) weils einfacher ist, daher keine Portsperre.
Gruß,
Andreas
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18.06.2009, 13:04
#
2922
constantin
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@ Princessin
Da muss ja gestern die Post abgegangens sein. Ich war seit gestern nachmittag leider nicht mehr online. Schade dass Du zum Nachlesen die gelöschten Beiträge nicht in die Boxarena verschoben hast.
Mir ist aufgefallen, dass Du auch meinen Beitrag mit der Frage "was da genau abläuft" auch dem Rotschrift zum Opfer gefallen ist. Das sehe ich auch ein, da sie nicht präzise genug gestellt war. Im Wesentlichen fehlt mir das Hintergrundwissen, wie ich mir das Prozedere bei der Erreichung eines Gerichtsbeschlusses vorzustellen habe. Es gibt im Wesentlichen dabei um folgende Passage.
Zitat:
Zitat von princess15114
Wenn du deine Abmahnung im Briefkasten hast, dann ist die Entscheidung, ob es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt, längst gefällt und zwar vom Richter, der den Beschluss gegen den Provider unterschrieben hat.
Dazu nun 5 Fragen:
1. Ich nehme jetzt an, dass der Antrag vom RI oder dessen Prozessvollmächtigen schriftlich eingereicht wird und der zuständige Richter arbeitet dann diesen Antrag sozusagen alleine in seinem "Büro" ab. Richtig? Als ich meine Abmahnung erhalten habe, hatte ich mir die "Beschlussfindung" übrigens á la Salesch vorgestellt, also das in einem Gerichtssaal eine Art (öffentliche) Verhandlung mit der Anwesenheit aller Beteiligten stattgefunden hat, an derem Ende der Richter im Namen des Volkes den Beschluss hat ergehen lassen.
2. Welcher Aufwand wird i.d.R. vom Richter betrieben, um den Erstantrag für ein neues Werk zu überprüfen? Recherchiert er dabei z.B. selbst die Aktualität des Werkes, die Rechtmäßigkkeit der IP-Erfassung usw. oder überprüft er lediglich, die dem Antrag beigefügten Dokumente (welche wären das im einzelnen?) auf Ihre Vollständigkeit und auf etwaige Formfehler?
3. Nach einem ersten Beschluss für ein Werk, dürften dann ja fast täglich weitere Anträge dem Richter zm gleichen Werk vorgelegt werden, denen dann wahrscheinlich routinemäßig stattgegeben wird, damit der Provider weitere Klarnamen rausrückt. Ich schließe das aus dem Unterschiedlichen Datum der beglaubigten Abschriften zum gleichen Werk. Irgendwann müßte dann doch der Zeitpunkt erreicht sein, bei dem die Vorausetzungen für den vor Wochen/Monaten gefassten Beschluss - also die Aktualität des Werkes - nicht mehr gegeben sind und der Antrag abgelehnt werden müßte. Haben die Richter diesbzgl. einen vorgegebenen Rahmen?
4. An Punkt 3 möchte noch die Frage anschließen, ob es in der Praxis vorkommt, das Anträge gemäß § 101 (also auch vom LG Köln) abgelehnt werden?
5. Abschließend noch eine weitere grundlegende Frage: Sind die gefassten Beschlüsse, egal wie sie ausgehen, öffentlich und irgendwo einsehbar oder erfähren nur die Beteiligten (inkl. der Abgemahnten) etwas davon? Führt die Justiz dazu vielleicht auch Jahres- oder Monatsstatistiken? Diese Zahlen wären ja insofern interessant, als dass man dann die tatsächliche Größenordnung des Abmahnwahns schätzen könnte. Zudem wäre es dann auch möglich, einen Faktor (inkl. Formel) zu finden, mit der sich die Statistik von Prinzessin hochrechnen ließe mit dem Ziel eine wissenschaftlich abgesicherte Aussage zu machen, dass z.B. in der BRD mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% im Jahre 2009 X Abmahnungen herausgegangen sind. Letztlich also nichts anderes was z.B. auch die Wahlprognosen anhand kleiner repräsentativer Stichproben machen. Mit einer solchen Zahl hätten wir etwas in der Hand, um das öffentliche Interesse an unserem Problem zu wecken.
Sollte es diese Justizstatistiken nicht geben, kann ich mir als gebeutelter Klein-Aktionär der Telekom auch vorstellen, dass ich bei Bekanntgabe der Jahresabschlussbilanz auch ein Anrecht hätte zu erfahren, wieviele Klarnamen "mein Unternehmen" im Jahre 2009 weitergeben hat bzw. welche Höhe die Einnahmen bei diesem Posten ausmachen.
18.06.2009, 13:37
#
2923
3111
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Beiträge: 291
@ Templeton
wie Hoogie schon gesagt hat, wuerde ich auch von diesen argumenten die finger lassen.
einen edv-fachmann wird ein richter eine andere sorgfaltspflicht zumuten, als einen laien.
ein richter als edv-laie wird die gruende fuer deine offenen ports wohl nicht so einfach realisieren koennen. selbst wenn du dieses argumente zu deinem vorteil belegen kannst, eg. durch ein kostenpflichtiges gutachten, bleibt immer noch die frage, warum du als fachmann die fremden rechner nicht vorher kontrolliert hattest.
ein fachmann sollte es ja wissen ...... laeuft dann wohl in die stoererhaftung hinaus.
gruss 3111
18.06.2009, 13:52
#
2924
Templeton
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 7
Und die Störerhaftung kann bestimmt arg teuer werden ?
Hat da jemand eine Ahnung in welchem finanziellen Rahmen
sich das bei dieser Störerhaftung bewegt, bei einem Fetzen
von nem Song der ungewollt durch nen Kundenrechner für einige
Sekunden geladen wurde.
18.06.2009, 14:07
#
2925
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von Templeton
Und die Störerhaftung kann bestimmt arg teuer werden ?
Hat da jemand eine Ahnung in welchem finanziellen Rahmen
sich das bei dieser Störerhaftung bewegt, bei einem Fetzen
von nem Song der ungewollt durch nen Kundenrechner für einige
Sekunden geladen wurde.
Solltest es zu einer Zivilklage kommen, die Du verlierst, spielt es für die Höhe der Strafe keine Rolle, weshalb Du schuldig gesprochen wirst - ob Störerhaftung oder selbst geseedet. Die Kosten berechnen sich u.a. nach dem Streitwert und den Anwaltskosten. Schau mal hier. Du kannst Dir auch mal Kapitel 7 vom Abmahnwissen durchlesen, da findest Du ein fiktives Beispiel.
-----Doppelpost zusammengeführt am 18.6.2009 um 13:28:47-----
Die Größe der Datei und die Dauer der Weitergabe spielt im Falle des Schuldspruchs ebenfalls keine Rolle für die Höhe der Kosten.
18.06.2009, 15:02
#
2926
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.431
Zitat:
Zitat von constantin
Da muss ja gestern die Post abgegangens sein. Ich war seit gestern nachmittag leider nicht mehr online. Schade dass Du zum Nachlesen die gelöschten Beiträge nicht in die Boxarena verschoben hast.
Das wäre noch zu zusammenhangslos gewesen.
Jemand, der ständig fragt, warum auf seine Frage noch nicht eingegangen wurde und andere, die meinen, dass man es nicht persönlich nehmen soll...
Zitat:
Zitat von constantin
Mir ist aufgefallen, dass Du auch meinen Beitrag mit der Frage "was da genau abläuft" auch dem Rotschrift zum Opfer gefallen ist.
Stimmt, allerdings ist deine Frage...
Zitat:
Zitat von constantin
Weshalb aber ein Richter eine einzelnes Lied z.B. nicht als einen einfach gelagerten Fall ansieht, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
... mit meinem Post oben auch mit beantwortet worden, da es sich eben nicht um nur einen einzelnen Titel handelt. Zwar meist nur einen, für den der RI seinen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, der aber Bestandteil eines ganzen Albums ist, wonach weitere Rechtsverletzungen begangen werden. Das Verbreiten ausschließlich nur eines Titels, welches sich in einem rar-Archiv befindet, geht m.W. nicht.
Und der Bezug zum "einfach gelagerten Fall" entscheidet nicht der Richter, sondern obliegt der Einschätzung über den Arbeitsaufwand des Antragstellers.
Und einen Betrag zu schreiben, dass man auf die Frage keine Antwort geben kann, ist nicht sehr sinnvoll.
Entweder man hat einen Vorschlag dazu, oder man lässt es.
Zitat:
Zitat von constantin
Dazu nun 5 Fragen:
Zu 1. Büro ist vorstellbar, Verhandlung Nein. Es ist schließlich Eile geboten, die 7-Tage-Zeituhr tickt.
Zu 2. Er kann nur nach den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen entscheiden. Antragsteller begründet und Richter sagt Ja oder Ja. Eigenrecherchen sind aus zeilichen Gründen kaum vorstellbar.
Zu 3. Ob es diesen Rahmen gibt, dazu müsste ich mal einen Richter befragen (könnte aber etwas dauern, da die mir nicht zu Füßen liegen und darauf warten, dass ich denen Fragen stelle).
Allerdings habe ich auch bei nicht ganz aktuellen Werken Begründungen gelesen. Z.Bsp. Auskunftsanspruch eines älteren Hörbuches wird mit dem gleichnamigen aktuell gestarteten Kinofilm in Verbindung gebracht... Die Abmahner lassen sich da schon immer was einfallen. Keine Sorge.
Zu 4. Wahrscheinlich wird man solche Fälle nicht erfahren.
Zu 5. Öffentlich schon, nur sind die Justizkreise nicht dazu verpflichtet, alles in die Datenbanken der Gerichte zu packen. Würde mittlerweile auch ganz schön viel werden.
btw. Justizstatistiken; Ja, aber nur zentral verwaltet. Siehe hier!
btw. T-Com; Im Jahresbericht, der öffentlich einsehbar ist (nicht nur für Kleinanleger) steht die Bilanz drin. Ob die Position "Einnahmen aus IP-Beauskunftung" so transparent dargestellt wird, wie du dir das wünschst, wage ich zu bezweifeln.
Die Kunden-Rechner die ich im Laden habe muss ich für entsprechende
Softwareupdates an LAN anklemmen.
.... hiermit ist meine Frage (ein Richter könnte sie auch stellen) nicht beantwortet, warum Dein internes Netzwerk, welches Du sicher brauchst, um mehrere Rechner "zu bedienen", direkt mit dem Internet verbindest, bzw. warum scheint es keinerlei Sicherheitsmaßnahmen zu geben.
Die Kundenrechner nach P2P Software zu durchsuchen, verlangt sowie so keiner, bzw. wäre dies auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich.
Wenn ich Du wäre??? modUE .... sonst nix, schon gar keine Zusatzinfos an die abmahnende Kanzlei, wie die hier disskutierten.
Grüße der Hoogie
18.06.2009, 16:02
#
2928
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von princess15114
Zu 5. Öffentlich schon, nur sind die Justizkreise nicht dazu verpflichtet, alles in die Datenbanken der Gerichte zu packen. Würde mittlerweile auch ganz schön viel werden.
btw. Justizstatistiken; Ja, aber nur zentral verwaltet. Siehe hier!
btw. T-Com; Im Jahresbericht, der öffentlich einsehbar ist (nicht nur für Kleinanleger) steht die Bilanz drin. Ob die Position "Einnahmen aus IP-Beauskunftung" so transparent dargestellt wird, wie du dir das wünschst, wage ich zu bezweifeln.
Ziemlich ernüchternd Deine Antworten. Die Wahrscheinlichkeit, eines Tages die "wahre" Zahl der pro Jahr verschickten Abmahnungen zu ermitteln, geht dann ja in Richtung Null, sollten nicht irgendwann einmal interne Daten der Telekom und/oder der Abwahnanwälte versehentlich in falsche Hände geraten.
Zitat aus der Kriminalstatistik von 2008
Zitat:
Einen Rückgang um 44,5 Prozent auf 17.929 Fälle weisen die Straftaten im Zusammenhang
mit Urheberrechtsbestimmungen auf. Eine Ursache für den Rückgang könnte ein Anzeigenrückgang
der Musikindustrie sein.
Für das Jahr 2009 dürfte dann wg. dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch die Zahl der Urheberrechtsverletzungen weiter dramatisch rückläufig sein und das bei sprunghaft gestiegenen Abmahnungen. Das ist echt ein Witz. Die Realität des Abmahnwahns ist so verschleiert, dass sie zahlenmäßig überhaupt nicht erfassbar ist - als ob es sie überhaupt nicht geben würde.
18.06.2009, 16:44
#
2929
Nice try
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
"Donnerstag, 14. Mai 2009
Abmahnsport Abmahnen zum reinen Geldverdienen? 12 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich!"
Da geht,s zwar um ebay, aber dennoch Brandaktuell....
Einem erfolgreichen kleinen Familienunternehmen wurde ein Riegel vorgeschoben. Dass Interesse, Geld mit der Abmahnung zu kassieren, darf also nicht im Vordergrund stehen, sondern allein das eigene wirtschaftliche Interesse an lauterem Wettbewerb. Indiz dafür ist auch der Umsatz im Verhältnis zum Abmahnumsatz. Hier kann sich gute Recherche auszahlen, wenn Sie abgemahnt werden."
18.06.2009, 17:01
#
2930
Thorongil
Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von constantin
Für das Jahr 2009 dürfte dann wg. dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch die Zahl der Urheberrechtsverletzungen weiter dramatisch rückläufig sein und das bei sprunghaft gestiegenen Abmahnungen. Das ist echt ein Witz. Die Realität des Abmahnwahns ist so verschleiert, dass sie zahlenmäßig überhaupt nicht erfassbar ist - als ob es sie überhaupt nicht geben würde.
Das verwundert doch eigentlich wirklich. "Nützliche" Statistiken, z.B. wieviele Filesharer es "erwischt" in Prozenten, das wäre doch mal was. Dann könnte jeder für sich auch ein wenig besser einschätzen, "was da noch kommt"...
18.06.2009, 17:28
#
2931
3111
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
@ Hoogie
Templeton hat irgendwo vorher geschrieben, dass er bei den kundenrechner updates durchfuehrt. moeglicherweise bedient er sich hier beim internet.
wieso sollte eine fachfirma, die vom Kunden freiwillig einen PC zur reparatur/update uebereignet bekommt, gegen den datenschutz verstoßen, wenn dieser in die systemdateien wie prozessliste einsieht, um festzustellen, welche prozeße ueber seinen anschluss laufen, fuer den er verantwortlich ist? ist wohl seine sorgfaltspflicht.
gruss 3111
18.06.2009, 17:41
#
2932
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von Thorongil
Das verwundert doch eigentlich wirklich. "Nützliche" Statistiken, z.B. wieviele Filesharer es "erwischt" in Prozenten, das wäre doch mal was. Dann könnte jeder für sich auch ein wenig besser einschätzen, "was da noch kommt"...
Diese nützlichen Informationen kannst Du zu Hauf schon den Abmahnstatistiken von Prinzessin entnehmen. Aber eine Datenbank wird umso besser je mehr Leute sich dort eintragen und Ihren Fall aktualisieren. Hast Du Ihr Deine Daten schon mitgeteilt?
18.06.2009, 17:49
#
2933
Thorongil
Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von constantin
Diese nützlichen Informationen kannst Du zu Hauf schon den Abmahnstatistiken von Prinzessin entnehmen. Aber eine Datenbank wird umso besser je mehr Leute sich dort eintragen und Ihren Fall aktualisieren. Hast Du Ihr Deine Daten schon mitgeteilt?
Ja, das ist klar. Ich muss das "Formular" noch rauskramen und werde es heute abend veröffentlichen.
Wie groß der Anteil der Abmahnfälle im Vergleich zu den gesamten Downloadzahlen ist, kriegt man so natürlich nicht raus, das wäre eine Information, die ich sehr nützlich fände zur "Beruhigung" bzw. zur "Verunsicherung".
Angenommen, 100.000 Leute laden in einem Zeitraum von einem halben Jahr ein bestimmten Film, Album, etc.pp. runter, der unter Beobachtugn steht, wieviele davon "erwischt" es prozentual gesehen?
Denn z.B. Bittorrent können es ja unterschiedliche Torrents gewesen sein, die im Netz zu finden sind und nur einer wurde überwacht (z.B. der bei PiratenBucht zu findende), bei eDonkey evtl. verschiedene Files, die nicht alle gleichzeitig überwacht wurden.
18.06.2009, 18:06
#
2934
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
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Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von Thorongil
Ja, das ist klar. Ich muss das "Formular" noch rauskramen und werde es heute abend veröffentlichen.
Super. Danke
Zitat:
Zitat von Thorongil
Wie groß der Anteil der Abmahnfälle im Vergleich zu den gesamten Downloadzahlen ist, kriegt man so natürlich nicht raus, das wäre eine Information, die ich sehr nützlich fände zur "Beruhigung" bzw. zur "Verunsicherung".
Angenommen, 100.000 Leute laden in einem Zeitraum von einem halben Jahr ein bestimmten Film, Album, etc.pp. runter, der unter Beobachtugn steht, wieviele davon "erwischt" es prozentual gesehen?
Diese Zahl zu ermitteln ist wie gesagt unmöglich. Selbst wenn sich alle Erwischten in die Statistik eintragen würden, was schon mal total unrealistisch ist, ist es nicht auszuschließen, dass die Abmahnanwälte noch Hunderte von Klarnamen haben, die noch nicht abgemahnt worden sind. Besonders bei den Filmen von Constantin Film ist mir aufgefallen, dass die Anwälte die Abmahnungen bröckchenweise zeitlich versetzt in Schüben rausschicken, obwohl das Loggen in einem engen zeitlichen Rahmen geschah. Entweder Taktik oder Überlastung.
18.06.2009, 18:50
#
2935
Nice try
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von constantin
Super. Danke
Diese Zahl zu ermitteln ist wie gesagt unmöglich. Selbst wenn sich alle Erwischten in die Statistik eintragen würden, was schon mal total unrealistisch ist, ist es nicht auszuschließen, dass die Abmahnanwälte noch Hunderte von Klarnamen haben, die noch nicht abgemahnt worden sind. Besonders bei den Filmen von Constantin Film ist mir aufgefallen, dass die Anwälte die Abmahnungen bröckchenweise zeitlich versetzt in Schüben rausschicken, obwohl das Loggen in einem engen zeitlichen Rahmen geschah. Entweder Taktik oder Überlastung.
"Entweder Taktik oder Überlastung"
Schätze mal beides,
erst wird abgemahnt und dann kucken die genau wie Du dich verhältst. Bezahlst Du ist alles bestens und sie werden Dir die nächste Abmahnung schicken (sofern mehrfach geloggt).
Einfacher können die schließlich ihr Geld nicht verdienen...
Bezahlst Du nicht, kommt deine Akte auf den anderen großen Stapel und wird dort bis auf weiteres geparkt. Für so Leute wie Du oder ich, haben die nämlich im Moment gar keine Zeit, sondern die müssen sich ganz fix mit denen beschäftigen die Zahlungswillig sind.
Und zwar bevor der böse Onkel Richter am OLG ein für sie doofes Urteil fällt....
Wie es scheint, gibt es wahnsinnig viele die bereit sind zu löhnen, denn mit uns modUe,lern verplempern die im Moment nicht ihre kostbare Zeit....
18.06.2009, 19:02
#
2936
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von miggenmehl
Wie es scheint, gibt es wahnsinnig viele die bereit sind zu löhnen, denn mit uns modUe,lern verplempern die im Moment nicht ihre kostbare Zeit....
Dein Wort in Gottes Ohr, Amen !
18.06.2009, 19:29
#
2937
DerJoker
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 108
Zitat:
Zitat von miggenmehl
Wie es scheint, gibt es wahnsinnig viele die bereit sind zu löhnen, denn mit uns modUe,lern verplempern die im Moment nicht ihre kostbare Zeit....
Das mag sein und damit das so bleibt kann man folgende Tipps beherzigen:
a) die Finger von urhebergeschützen Material in Tauschbörsen lassen
b) alle Internetnutzer an seinem Anschluß zu dieser Problematik sehr innig sensibilisieren (besonders die pupertierenden Kinder und deren Freunde!!)
c) WLAN Netzwerk mindestens mit WEP 12-stelligem Passwort oder besser mit WPA2 und Passwort schützen
und sich immer bewußt sein: Es gibt KEINE Anonymität im Internet! Wer das behauptet hat keine Ahnung!
18.06.2009, 20:15
#
2938
DRT511
Gastposter
Hallo zusammen
Ich habe von Nümann + Lang auch ein brief bekommen und muß hiermit 450euro bezahlen und mein rechner ist seit 1 jahr kaputt
nur was machen wenn ein hacker zugage war ich hatte schon mal was gehabt da wurde mir mein Wlan gehäckt ich habe WEP wegen Nintendo DS Lite da kann ich leider kein WPA verschlüsslung machen
Mfg DRT511
18.06.2009, 21:29
#
2939
schnorkelbock
Registriert seit: 30.03.2009
Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
@ DRT511:
DAS ist nun wirklich mal was ganz Anderes!
Bin ja mal gespannt, was die Profis dazu sagen!
Gibt es da kein firmware-update auf wpa oder wpa2 ?
Wenn nein: Dann ist Nintendo ja als indirekter Störer dran.
Ob N&L jetzt Nintendo verklagen?
Gruß
K.
18.06.2009, 22:23
#
2940
derAbgemahnte
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 120
Zitat:
Zitat von DRT511
Hallo zusammen
Ich habe von Nümann + Lang auch ein brief bekommen und muß hiermit 450euro bezahlen und mein rechner ist seit 1 jahr kaputt
nur was machen wenn ein hacker zugage war ich hatte schon mal was gehabt da wurde mir mein Wlan gehäckt ich habe WEP wegen Nintendo DS Lite da kann ich leider kein WPA verschlüsslung machen
Mfg DRT511
Du bis Anschlussinhaber und somit für Deinen Anschluss verantwortlich...
Wie willst Du beweisen das einer Dein WLAN gehackt hat oder das Dein Rechner wirklich kaputt ist?