| | # 2825 | |
| Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
Ach so jetzt verstehe ich. Mich würde es nicht wundern, wenn die Alle gemeinsamme Sache machen. Ist schon komisch das der Rät nichts zu bezahlen und dann solch eine Rechnung kommt. Ist bestimmt so Teuer weil die dann teilen. Wer weiss das schon. | |
| | # 2826 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Ganz sattelfest bin ich auch nicht in puncto Rechtschreibung, aber ich bemühe mich doch das Ich verstanden werde! | |
| | # 2827 |
| Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 3
| Hallo, wollte nur mal erzählen, das ich mit einigen Anwälten aus dem Netz telefoniert habe, gebühren wären drei mal mehr rausgekommen als 450,-, kam mir dann wie abzocke vor und habe Privat einen in meiner Stadt gesucht. Dem habe ich das Schreiben von N&L gezeigt, hat die Summen durchgestrichen und andere hingeschrieben. Unkonpetenz hoch drei, habe diese UE nicht abgeschickt sondern die hier empfohlene. Der Anwalt hat mich 50,- gekostet hatte aber keine Ahnung von IT Recht. Jeder muß halt seine eigenen Erfahrungen machen. Warte ab was weiter passiert und lebe mein Leben wie bisher weiter. Gedanken mache ich mir erst wieder wenn mehr von N&L kommt. |
| | # 2828 | |
| Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
Aber dir das jetzt erklären, möchte ich nicht. Machste halt noch ein paar Übungen beim Pisa Test, dann wirds schon. Wenn Du noch irgendwelche Rechtschreibfehler findest, kannste die behalten. Ist ein Geschenk! | |
| | # 2830 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Zitat:
Da wäre es doch bestimmt interessant geworden, wenn die erst mal mit ihrem RI Hr. TASA Rücksprache halten und dann in der Position gewesen wären, nachweislich einiges beizubringen. Ist halt eine interessante Idee, fand ich .... | |
| | # 2831 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
| |
| | # 2833 |
| Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 20
| Hey Gemeinde ![]() Ich hab also heute wie angekündigt mit der Kanzlei und dem Anwalt telefoniert und ich hab folgende Infos für euch : 1. Es wurden bei diversen Gerichten eine Schutzschrift für meine Person hinterlegt. Damit wird es den Abmahnern so schwer wie möglich gemacht , überhaupt über ein Gericht eine Abmahnung bzw. Ermittlung einzuleiten. Das ist in den zu zahlenden Gebühren inbegriffen. 2. Das ganze ist dann eine Absicherung gegen weitere Abmahnungen. Diese weiteren Abmahnungen können in der folgenden Zeit kommen. Es wurden schon etliche Erfahrungen in dieser Hinsicht gesammelt. Wer eine modUE schickt und nicht zahlt, bekommt dann wegen einer weiteren Sache die nächste Abmahnung usw. Das ganze birgt dann wiederrum die Gefahr eines Vertragsbruches bei einem erneuten Verstoß und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden (übrigens für jeden Verstoß). Eine Absicherung hat man wohl durch die hinterlegten Schutzschriften. 3. Die Abmahnenden Kanzlein werden nach dem Empfang der modUE versuchen, weitere Vertragsbrüche zu finden und diese Abzumahnen. Dann kommt es zu den angedrohten Vertragsbruch-strafen. 4. In 95% der Fälle wird eine Rechtschutzversicherung die Kosten nciht decken. Aber die letzten 5% tun es , dazu zählen z.B. Versicherungen in der Schweiz oder sehr kulante Versicherungen. 1580 Euro ist für die nicht wirklich nen Haufen Geld und sie bezahlen damit die Sache durch ist. Meine wird es wohl nicht machen aber ich werd es morgen prüfen.5. Eine Ratenzahlung ist meist auf 12 Monate möglich -> tolles Angebot oder So damit weiß ich erst mal etwas mehr. Werde dann im Laufe der Woche entscheiden wie ich jetzt weiter vorgehe. Die Frage ist jetzt , ob die 1580 Euros gerechtfertigt sind oder nicht. Zumindest kreiselt jetzt eine Idee in meinem Kopf: Wenn die Abmahnenden Anwälte so viel Kohle wie möglich machen wollen, versuchen sie jemandem bei einem Vertragsbruch zu erwischen. Sie kennen den Berechnungssatz der Anwälte. Also kann es ja sein das sie darum die Strafe für ein heruntergeladenen File auf 10500 Euro ansetzen, Kosten für einen Anwalt belaufen sich demnach auf ~1600 E. Jetzt überlegt natürlich jeder User, ob er einen Anwalt einschaltet und 1600 E berappt, oder ob er eine UE oder modUE schickt und nicht zahlt bzw. nur das Vergleichsangebot von 450Euros - klingt ja dann sehr verlockend. Bei der letzten Variante ist aber die Gefahr wegen eines Vertragsbruchs richtig viel Geld los zu werden .... worauf die Abmahner ja dann aus sind ... Ich hoffe ihr versteht meine Denkweise ... |
| | # 2834 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.431
| Aha, ich verstehe! Nach deinen Äußerungen wird mir nur nicht so ganz klar, ob du dich nicht vielleicht in der Tür geirrt hast und zufällig bei einer Werbeveranstaltung für Rheumadecken gewesen bist? Klar hast du dir die schon mal gekauft, weil du im hohen Alter ganz gewiss, vielleicht, eventuell doch lt. des Verkäufers ganz bestimmt mal gebrauchen kannst. Das ist eben wie Homöopathie (nein ich will damit keinen weiteren Streitpunkt setzen!). Da nimmt jemand ein Medikament in einer Konzentration, die dem entspricht, wie wenn ein Kleinkind in die Badewanne pinkelt ... und es hilft! Kein Mensch kann dir sagen, ob die Genesung ohne, oder mit anderer Medizin nicht genauso gelaufen wäre. Manchmal hat man im Leben immer nur eine Chance. Du hast eben diese genutzt! Du hast sicher deine Gründe. Über Risiken und Nebenwirkungen klärt dich dein Anwalt auf. |
| | # 2836 | |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 120
| Zitat:
Ich bin fest davon überzeugt das jeder hier die neusten Erfahrungen postet sobald es was gibt. Nicht böse gemeint, nur wird der Thread durch diese ständige Nachfragerei einfach zu lang. | |
| | # 2838 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Lock0 Zitat:
Weiß auch nicht so genau, was die Schutzschrift bringen soll....Solange du bei jeder kommenden Abmahnungen eine (mod) UE abgibst, ist die Schutzschrift doch eigentlich überflüssig.....Die bringt ja nur was im eV, dieses hast du mit der (mod) UE doch abgewehrt????? | |
| | # 2839 |
| Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 35
| lest mal...find ich sehr interessant: SEWOMA® | BERLIN BLAWG OLG Brandenburg: Verwendung fremder Fotos ich denke das ist ein Urteil mit dem man als Abgemahnter was anfangen kann, zumal es vom Oberlandesgericht kommt, sprich schon durch 3 Instanzen gewandert ist. Mit einem Betrag in der Höhe hätte ich kein Problem, das würd ich zahlen und gut ists. Interessant ist auch, dass in der Vorinstanz der Beklagte wohl Recht bekam, das heißt der Kläger muss in Berufung gegangen sein. |
| | # 2840 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| @ angel37 Nicht schlecht! Gut, der genaue Fall ist für Viele hier nicht direkt brauchbar, weil es doch -oft, nicht immer!- hier um mp3´s geht. Ich weiß, bei Dir ist das anders und trifft den Punkt genauer! Aber: Hier werden die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 97a II UrhG mal ausgelegt. U.a Begriffe wie "einfach gelagert", "unerhebliche Rechtsverletzung" u.s.w. Und diese Auslegung, bzw. Auslegungsmöglichkeiten, sind für alle Abgemahnten doch wenigstens ein Anhalt für evtl. Klagen. Klar - ob MEIN Gericht i.F.e. Klage diesen Auslegungen folgen wird, weiß Keiner. Aber es gibt eine Richtung vor, und kann ein Argument sein. Meine Kristallkugel lässt genauere Einblicke leider nicht zu ... Gruß K. |
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