Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 10.01.2009, 00:26   # 261
Flesh_Storm
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Richtig, aber du musst beweisen, das es so war.
Da du am anderen Werk aber auch keine Verbreitungsrechte besitzt,
gibst du erstens zu, überhaupt am Filesharing teilzunehmen und zweitens spielst du dem RI des Werkes B eine Steilvorlage in die Hände.
Nee, das ist Blödsinn,

der RI der Datei A muss Dir beweisen, dass in der Datei A.rar auch die Datei des RI A enthalten war. Es könnten ja in dieser Datei auch 0 byts enthalten gewesen sein, wie so oft geschehen.
 
Alt 10.01.2009, 00:34   # 262
princess15114
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Nee, das ist Blödsinn,

der RI der Datei A muss Dir beweisen, dass in der Datei A.rar auch die Datei des RI A enthalten war. Es könnten ja in dieser Datei auch 0 byts enthalten gewesen sein, wie so oft geschehen.
Ja, ok. wird er auch machen: Hash + IP + Uhrzeit + EmuleNick + UserHash + Zeugen + Gutachten usw.
Ich muss mich nicht rechtfertigen. Wir können darüber gern wieder diskutieren, wenn so ein - zugegeben seltener - Fall mal vor Gericht kommen sollte.

Bis dahin kannst du gern nach dem Begriff der sekundären Darlegungslast googeln.
 
Alt 10.01.2009, 00:54   # 263
Gtr-Gtr
 
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HILFE, HILFE !!!???

Wollte heute meine Mod UE absenden und dabei ein großes Problem festgestellt.
Das nette Brief incl. original UE ist an den Anschlussinhaber adressiert , da der Anschlussinhaber kein Internet nutzt hat nicht einmal einen PC (auch nie gehabt) wurde das Briefchen freundlicher weise an mich weitergeleitet da nur ich der einzigste bin der das Internet durch dieses Anschluss nutzt .
Da durch die Mod UE die Schuld ( meinerseits ) nicht zugegeben wird werden RA N+L versuchen seine Ansprüche beim Anschlussinhaber gelten zu machen .
Ist es soweit richtig ? Den möchte ich aber auf keinen Fall mitreinziehen.
Was nun
Muss er eine Mod UE auch unterschreiben oder reicht nur ein Hinweis der Sachlage in einem Beiblatt ???
Mfg.
 
Alt 10.01.2009, 01:07   # 264
princess15114
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
Ist es soweit richtig ? Den möchte ich aber auf keinen Fall mitreinziehen.
Das geht nicht, da er als Anschlussinhaber die mod. UE unterschreiben muss.
Leider hat man als AI auch Verantwortung zu übernehmen.
Nochmal:
Ein Hausbesitzer muss auch den angrenzenden Gehweg von Schnee beräumen, obwohl er den Niederschlag selbst nicht verursacht hat.

Zitat:
reicht nur ein Hinweis der Sachlage in einem Beiblatt ???
Du solltest dich unterstehen, dem Abmahner dazu Hinweise zu geben.[/QUOTE]
 
Alt 10.01.2009, 01:08   # 265
ichvonhier
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
HILFE, HILFE !!!???

Wollte heute meine Mod UE absenden und dabei ein großes Problem festgestellt.
Das nette Brief incl. original UE ist an den Anschlussinhaber adressiert , da der Anschlussinhaber kein Internet nutzt hat nicht einmal einen PC (auch nie gehabt) wurde das Briefchen freundlicher weise an mich weitergeleitet da nur ich der einzigste bin der das Internet durch dieses Anschluss nutzt .
Da durch die Mod UE die Schuld ( meinerseits ) nicht zugegeben wird werden RA N+L versuchen seine Ansprüche beim Anschlussinhaber gelten zu machen .
Ist es soweit richtig ? Den möchte ich aber auf keinen Fall mitreinziehen.
Was nun
Muss er eine Mod UE auch unterschreiben oder reicht nur ein Hinweis der Sachlage in einem Beiblatt ???
Mfg.

Hast du von den RA N+L einen Brief bekommen?
Leider ist der Anschlußinhaber haftbar zu machen, weill er sicherstellen muß , was mit seinem Anschluß gemacht wird.
Oder du gibst es zu und zeigst es bei den RA N+L an , dass du der Schlingel warst. Dann muessen die dir einen eigenen Brief schreibe, oder liege ich da faslch ? Aber das würde ich nicht machen!!!!!!:

Der Anschlussinhaber muß zum Anwalt gehen , der wird schon das richtige tun.
 
Alt 10.01.2009, 01:39   # 266
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
Oder du gibst es zu und zeigst es bei den RA N+L an , dass du der Schlingel warst.
Damit ist der Anschlussinhaber nicht aus dem Schneider > Störerhaftung.

Zudem bietet man damit den Abmahnern auf dämlichste Art und Weise gleich 2 ungeschützte Ziele an.
 
Alt 10.01.2009, 02:04   # 267
Gtr-Gtr
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Das geht nicht, da er als Anschlussinhaber die mod. UE unterschreiben muss.
Leider hat man als AI auch Verantwortung zu übernehmen.
Nochmal:
Genau das habe ich mir auch gedacht , jetzt stehe ich ganz schön besch...en da.
Leute macht mir jetzt keine Angst , wollt Ihr jetzt damit sagen das ich hier gar nicht auftretten muß und wenn ich "Zahle" gibt es nur zusätzlicher + in der RA NL Tasche , trotz dessen werden die versuchen weiter den Anschlussinhaber zu belästigen um zusätzlich an den Betrag zu kommen????

Da ich schon dabei bin gleich die zweite Frage , die habe ich zwar schon gestellt aber anscheinend weiss niemand was von.
Zitat:
Die Datei wurde nicht bis zu Ende runtergeladen?
Abmahner:
Ob nun die Datei bis zum Ende geladen wurde, ob sie funktionstüchtig ist oder sogar eine Fakedatei ist,
soll egal sein, da der Versuch schon strafbar ist. Aber so etwas wird erst vor Gericht entschieden.
Abgemahnten:
Es ist nicht egal. Man könnte maximal die Erstbegehungsgefahr beseitigen. Das heißt eine minimal
ausgerichtete Unterlassungserklärung. Es bestünde ein Unterlassungsanspruch mit gemäßigtem
Gegenstandswert, aber kein Anspruch auf Schadensersatz.
Wie soll ich das verstehen , gibt es Handfeste Vergleiche , Beispiele für???
Mfg Gtr-Gtr
 
Alt 10.01.2009, 02:22   # 268
princess15114
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
...jetzt stehe ich ganz schön besch...en da.
Leute macht mir jetzt keine Angst
Es macht hier keiner jemanden Angst, es sind leider oft nur Tatsachen, die manchmal ängstlich machen können.
Zitat:
wollt Ihr jetzt damit sagen das ich hier gar nicht auftretten muß und wenn ich "Zahle" gibt es nur zusätzlicher + in der RA NL Tasche , trotz dessen werden die versuchen weiter den Anschlussinhaber zu belästigen um zusätzlich an den Betrag zu kommen????
Also hier darf jeder auftreten, der sich in dieser Sache schlau machen möchte. Auch wenn es nur darum geht "seinem" AI den hier erworbenen Kenntnisstand zu vermitteln.

Der Abmahner weiß nichts von dir. Und das sollte auch so bleiben. Er hat lediglich eine IP + Uhrzeit + AI. Da du nicht der AI bist, bleibe auch weiterhin dem Abmahner gegenüber im Hintergrund. Wie ihr das (Du und AI) untereinander auskaspert, ist euer privates Ding.
Eines ist jedoch sehr wahrscheinlich, solltest du gegenüber dem Abmahner in Erscheinung treten und sagen: Sry, ich war es und ich bezahle, so schwebt über dem AI weiterhin das Schwert der Störerhaftung. Zumal bei einem eingestandenem Download/Upload auch der Schadensersatz voll greift, da der Verursacher dann bekannt ist.
Also bleibt zur Schadensbegrenzung nur:
AI schickt mod. UE und ihr beiden entscheidet, ob gezahlt wird oder nicht. Wie ihr das finanzielle untereinander regelt, wird wohl zu machen sein.
 
Alt 10.01.2009, 02:23   # 269
Gtr-Gtr
 
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@ princess15114 ,
die zweite Frage ist entscheidend , weisst du was von???
 
Alt 10.01.2009, 02:38   # 270
princess15114
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
die zweite Frage ist entscheidend , weisst du was von???
Leider, Nein!
Nur soviel. Der RI hat immer einen Unterlassungsanspruch!
Streitwerte ist eine Sache für das Gericht, insbesonder dann, wenn mit solchen exorbitanten Werten gearbeitet wird.
Die derzeitige Festlegung desselben, hat der Abmahner getroffen (Stichwort: "Wünsch dir Was") und dient notwendigerweise zur Gebührenermittlung seines Honorars. Ob ein Gericht das auch so sieht? Keine Ahnung.

Allerdings könnte eine derartig hohe Kostennote zum Bummerrang für den Abmahner werden, weil er, falls er einen Kostenprozeß anstrebt, für die Gerichtskosten - die sich auch an den Streitwerten orientieren - für ein Klage in Vorleistung gehen muss.
Den Fall einer Unterlassungsklage kommt nicht in Frage, da ich glaube/hoffe, dass hier alle eine mod. UE abgeben werden.
 
Alt 10.01.2009, 02:57   # 271
Gtr-Gtr
 
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OK , danke dir princess15114
wollte es eigentlich vermeiden den AI 3 Jahre lang zu belästigen aber wenns nicht anders geht , versuchen wir das durchzuziehen.
Mal ganz blöd gefragt , sind dir Fälle bekannt wo die RAe von solchen summen sagen wir mal auf 300-350 euro bei einem Anruf runtergegangen sind ? Muss jetzt über meine Frage selbst lachen Sorry.
Gute Nacht @All
 
Alt 10.01.2009, 03:09   # 272
princess15114
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
Mal ganz blöd gefragt , sind dir Fälle bekannt wo die RAe von solchen summen sagen wir mal auf 300-350 euro bei einem Anruf runtergegangen sind ?
Mit/durch einen Anruf schon garnicht. Durch einen Brief von dir, ebenso wenig.
Mit Hilfe eines Anwaltes, vielleicht? Wenn überhaupt, dann 50%.
Da gibt es jedoch zu wenig Erfahrungen, da der Abmahner erst seit August 2008 aktiv ist, punktuell seine Abmahntätigkeit 10 - 12/2008 getestet hat und einst mit einem Betrag von 1.867,80 EUR angefangen hat.
 
Alt 10.01.2009, 03:26   # 273
Gtr-Gtr
 
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Von 1.867,80 auf 3261 EUR , kann nur Geldgier bestätigen , leider !!!



PS:Hab mich falsch ausgedrückt , damit ist nicht Forum gemeint sondern Fall selbst
Zitat:
wollt Ihr jetzt damit sagen das ich hier gar nicht auftretten muß
 
Alt 10.01.2009, 03:36   # 274
princess15114
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Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
Von 1.867,80 auf 3261 EUR , kann nur Geldgier bestätigen , leider !!!
Aber immer noch vergleichsweise harmlos, gegenüber was man an Superlativen bislang sonst so lesen konnte.
Achtung: Hier wurde keine mod. UE abgegeben. Nicht zur Nachahmung empfohlen!
 
Alt 10.01.2009, 11:22   # 275
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
@ RA Hechler Das ist eine Frage die uns bestimmt der der Ra Hechler beantworten könnte !
Ob es reicht das die Datei so heißt , aber das falsche drin ist !
Sicherlich liegt nur ein Urheberrechtsverstoß vor, wenn auch das drin ist, was draufsteht. Das lässt sich gewöhnlich durch den sog. Hashwert (den Fingerabdruck der Datei) ermitteln. Ob N/L das gemacht haben, ist unklar. Jedenfalls könnte man bei ihren Preisen diesen Service auf jeden Fall erwarten

Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.1.2009 um 11:30:32-----

Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
HILFE, HILFE !!!???
Muss er eine Mod UE auch unterschreiben oder reicht nur ein Hinweis der Sachlage in einem Beiblatt ???
Mfg.
Nur der Abgemahnte muss unterschreiben. Außer, Sie wollen, dass ein bislang nicht Abgemahnter auch noch abgemahnt wird. Außerdem würde ich an Ihrer Stelle nichts dazuschreiben, Sie reden Sie sonst um Kopf und Kragen. Wenn der wahre Täter es zugibt, dann wirds richtig teuer (Verschulden = Schadensersatz!)

Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.1.2009 um 11:33:16-----

Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
Oder du gibst es zu und zeigst es bei den RA N+L an , dass du der Schlingel warst. Dann muessen die dir einen eigenen Brief schreibe, oder liege ich da faslch ? Aber das würde ich nicht machen!!!!!!:
Das zu tun würde heißen, hier bin ich, der wahre Täter und bezahle nur freiwillig nicht nur Anwaltskosten, sondern auch noch Schadensersatz in 4-5 stelliger Höhe. Blöder gehts wirklich nicht mehr! Der Anschlussinhaber haftet dann außerdem noch zusätzlich gesamtschuldnerisch.

Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.1.2009 um 11:38:33-----

Zitat:
Zitat von Gtr-Gtr Beitrag anzeigen
Von 1.867,80 auf 3261 EUR , kann nur Geldgier bestätigen , leider !!!
Nie im Leben würde ich EUR 1.867,80 bezahlen!!! Das ist noch reichlich viel Luft nach unten, wenn man mit geschickten Argumenten einen Vergleich zimmert, was letztendlich in den allermeisten Fällen die beste Lösung ist, um einen Prozess zu vermeiden nach unserer Erfahrung mit ca. 500 Abmahnungen. :vogel:

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
 
Alt 10.01.2009, 11:49   # 276
ichvonhier
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@ RA Hechler , danke für die Antwort

Aber ich meinte ja auch, dass er das nicht machen sollte , sie selber anzeigen.Der Anschlußinhaber muß sich erstmal bei einen ihrer Kollegen melden.

Aber woher bekommt man den Hash her , um es zu kontrollieren und wie wird das gemacht?


Einen Prozess will wohl keiner gerne anstreben!
 
Alt 10.01.2009, 11:51   # 277
Mr.10W40
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Hallo, ich habe auch am 02.01.2009 eine Abmahnung von N&L bekommen. 3261€ - liegt jetzt beim Anwalt, der beantragt Fristverlängerung. Allerdings sagte er ebenfalls, dass man erstmal ruhig beleiben sollte und er überprüft die merkwürdige "Art" des Mahnschreibens.

Hat eigentlich jemand auch schon ernsthafte Fakten über den Fall herausgefunden ( Formfehler, usw. ), denn das Schreiben als Fotokopie hätte ja auch ich allein verfassen können....

Außerdem ist "Autodata" schon seit knapp 10 Jahren im Netz zu finden. Warum hat Autodata erst jetzt intensives Interesse daran die Verbreitung zu bestrafen?
 
Alt 10.01.2009, 11:54   # 278
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen

Aber woher bekommt man den Hash her , um es zu kontrollieren und wie wird das gemacht?


Einen Prozess will wohl keiner gerne anstreben!
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Im Falle einer einstweiligen Verfügung oder einer Kostenklage werden Gutachten vorgelegt über mehr als 100 Seiten, dass alles mir rechten Dingen zuging. Hieran halten sich die Richter leider problemlos.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 10.01.2009, 12:12   # 279
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
Aber woher bekommt man den Hash her , um es zu kontrollieren und wie wird das gemacht?
Falls du die Datei noch besitzt, gibt es zur Ermittlung des Hash ein Programm namens HashCalc.

Weiterhin mächte ich dich in diesem Zusammenhang auf ein Interview mit Dr. Rolf Freitag zum Thema: "Hash-Funktion in P2P-Netzwerken; Genetischer Fingerabdruck oder Etikettenschwindel?!" hinweisen.
Plichtlektüre für alle die glauben, man würde über das Thema Hash aus der Nummer rauskommen.
Doch selbst dem mathematisch gebildeten Filesharer fällt es oft schwer dem Beitrag zu folgen.
Wie wird es erst dann dem Richter gehen?
 
Alt 10.01.2009, 12:19   # 280
Heinz Becker
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
Aber woher bekommt man den Hash her , um es zu kontrollieren und wie wird das gemacht
Hier gibt es ein Freeware-Tool zur Ermittlung von Hashwerten.
HashTab 2.1 Download - PC-WELT

Hier kann jeder überprüfen, ob die ihm genannte IP zu seiner Wohngegend passt.
Achtung ! Die Ortsangaben sind nicht präzise, bewegen sich aber fast immer in der eigenen Region.
IP-Adressen - utrace - IP-Adressen und Domainnamen lokalisieren
 

Alt 26.05.2012, 15:33 # --
News Flash
 
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