Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe


Alt 09.06.2009, 17:17   # 2641
watt_ihr_volt
 
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Zitat von waxmax Beitrag anzeigen
die farbe ist egal, nur das kennzeichen zählt! deswegen sind die fotos ja auch s/w
*grins* ...das war mal als noch gespart werden musste und Farbbilder entwickeln zu teuer wurde. Bei heutiger Digitaltechnik ist´s egal. Die wollen ja auch sehen ob der Pickel auf der Nase schon rot wegen Entzündung ist.
Zitat:
soviel wie du denkst, kann der hashwert nicht! ein hashwert identifiziert nur genau eine einzige datei (zb ein rar oder zip archiv) eindeutig, aber keine IP und keine uhrzeit. würden individuelle daten in den hash einfließen, kämen ja zig verschiedene schlüssel dabei heraus, genau das würde aber das prinzip, für welchens der hash benötigt wird in p2p netzen, ad absurdum führen. der hashwert ist keine prüfsumme, welcher die integrität von daten bestätigt!
Stimmt...aber auch nur zum Teil. Es kommt auf das Netzwerk an. So hat edonkey andere hash´s als bittorrent für das selbe File. Oder andersrum. Warum gibt es immer wieder *Fakedateien* mit dem gleichen Hashwert? Schaut mal unter @Shual nach was der dazu meint.
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Alt 09.06.2009, 17:22   # 2642
ulrich
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Zitat:
Zitat von Nelly1990 Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe auch einen brief bekommen von Nümann und lang was soll ich machen? wenn ich sofort 450 € zahle ist alles gut wenn ich es nicht machen sollte muss ich irgendwas über 1000 € zahlen was tun bitte um schnelle hilfe LG Nelly
Hallo und Guten Tag Nelly.

Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft.
Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren.
Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen….

Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

Copyright © ulrich

Die letzte Entscheidung musst Du aber selber treffen, das kann Dir keiner abnehmen.
 
Alt 09.06.2009, 17:29   # 2643
Harry01
 
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Zitat:
Zitat von Harry01 Beitrag anzeigen
Es gibt aber auch noch den § 96 TKG. Die mit dieser Vorschrift preizugebenden Daten reichen aus. Hier taucht unter Punkt 5 der Begriff "...sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten" auf. Wem soll man also "ohne" Anschrift eine Rechnung zustellen??
@ Ulrich

Ich vermute, das sich der Bonner Provider auf die oben genannte Vorschrift zurückzieht. Ob das allerdings so rechtens ist bin ich überfragt. Vieleicht ist hier im Forum jemand, der dies eventuell weis.

Gruß Harry01
 
Alt 09.06.2009, 17:35   # 2644
ulrich
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Zitat:
Zitat von Harry01 Beitrag anzeigen
@ Ulrich
Ich vermute, das sich der Bonner Provider auf die oben genannte Vorschrift zurückzieht. Ob das allerdings so rechtens ist bin ich überfragt. Vieleicht ist hier im Forum jemand, der dies eventuell weis.
Gruß Harry01
Wenn es da eine andere Vorschrift gibt,ist mir davon nichts bekannt.
Einer unserer Rechtsexperten wird sich sicher gleich zu Wort melden!
 
Alt 09.06.2009, 17:36   # 2645
staman
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Stimmt...aber auch nur zum Teil. Es kommt auf das Netzwerk an. So hat edonkey andere hash´s als bittorrent für das selbe File. Oder andersrum. Warum gibt es immer wieder *Fakedateien* mit dem gleichen Hashwert? Schaut mal unter @Shual nach was der dazu meint.
Ich denke, das ist alles völlig egal. Tatsache ist, daß die Methode mit der diese Wegelagerer arbeiten technich angreifbar ist. Was man erreichen muss ist doch, das diese Tatsache mal bei einer Gerichtsverhandlung zu Sprache gebracht wird, damit die endlich in Zugzwang kommen und den Beweis erbringen müssen, daß die erhobenen Daten zweifelsfrei richtig sind. Ich denke nur so kann man das aushebeln.
Das Problem wird nur sein, daß das Gericht dann ein Gutachten erstellen läßt, das im Zweifel der Angeklagte bezahlen muss und das kann halt vermutlich teuer werden.
 
Alt 09.06.2009, 17:54   # 2646
Marshall
 
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Also wenn nun der HASHWERT weniger aussagt, als wie ich bisher angenommen habe, dann sehe ich die Beweiserbringung durch den IT-Dienstleister von N+L nun noch fragwürdiger. Hatte bisher schon Zweifel, daß die vor Gericht mit der Beweiserbringung durchkommen, aber nun erst recht.
 
Alt 09.06.2009, 18:02   # 2647
staman
 
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Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Also wenn nun der HASHWERT weniger aussagt, als wie ich bisher angenommen habe, dann sehe ich die Beweiserbringung durch den IT-Dienstleister von N+L nun noch fragwürdiger. Hatte bisher schon Zweifel, daß die vor Gericht mit der Beweiserbringung durchkommen, aber nun erst recht.
Mich wundert es sowieso, daß noch keine Staatsanwaltschaft diese Daten hinterfragt hat. Wenn ich behaupte ich hätte gesehen, wie du ein Auto geknackt hast, wird ja auch erst mal ermittelt, ob das überhaupt stimmt.
 
Alt 09.06.2009, 18:25   # 2648
herrschaft
Gastposter
 
Hallo,


Ich gehöre auch zu den Opfern dieser V..........., Aber mal eine andere Frage, was macht man wen man die Original CD erworben hat bevor man abgemahnt wurde? Nach deutschem Recht darf man ja keine Software besitzen die den Kopierschutz umgeht.
Das heißt man kann sich praktischerweise keine Sicherungskopie des Datenträgers erstellen.


Falls ich mit irgendwas falsch liege bitte ich belehrt zu werden
 
Alt 09.06.2009, 18:39   # 2649
Freek
 
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Was mich interesieren würde, wie man mir nachweissen will, das ich mir genau das einzelne Lied (Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009) heruntergeladen haben soll. Denn die Datei die angeboten wurde besteht aus 40 einzelnen mp3's. Diese Frage wurde auch schon mal hier gestellt, aber eine Antwort gits nicht.

War natürlich beim Anwalt, und es wird die mod UE per Fax gesendet.
 
Alt 09.06.2009, 18:49   # 2650
Hajot
 
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So machen die Jungs das

YouTube - Doku~Rapidshare,Upload,Bearshare&Co.
 
Alt 09.06.2009, 18:50   # 2651
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von herrschaft Beitrag anzeigen
Hallo,


Ich gehöre auch zu den Opfern dieser V..........., Aber mal eine andere Frage, was macht man wen man die Original CD erworben hat bevor man abgemahnt wurde? Nach deutschem Recht darf man ja keine Software besitzen die den Kopierschutz umgeht.
Das heißt man kann sich praktischerweise keine Sicherungskopie des Datenträgers erstellen.


Falls ich mit irgendwas falsch liege bitte ich belehrt zu werden
Du kannst Dir ne Sicherungskopie erstellen so oft Du willst. Programme gibt,s wie Sand am Meer.......Muss ja keiner wissen, A B E R Du darfst die CD nicht über eine Tauschbörse saugen/verbreiten. Noch Fragen...
 
Alt 09.06.2009, 19:39   # 2652
topgun275
 
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Zitat:
Zitat von Nelly1990 Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe auch einen brief bekommen von Nümann und lang was soll ich machen? wenn ich sofort 450 € zahle ist alles gut wenn ich es nicht machen sollte muss ich irgendwas über 1000 € zahlen was tun bitte um schnelle hilfe LG Nelly
Als ALLERERSTES solltest Du Dir ein bißchen Zeit mitbringen und dieses Forum mal DURCHLESEN. Hier werden Dir Tipps noch und nöcher gegeben.

-----Doppelpost zusammengeführt am 9.6.2009 um 18:41:43-----

Schau Dir mal an, von WANN dieser Beitrag ist. Der ist von 2008.
 
Alt 09.06.2009, 19:44   # 2653
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Freek Beitrag anzeigen
Was mich interesieren würde, wie man mir nachweissen will, das ich mir genau das einzelne Lied (Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009) heruntergeladen haben soll. Denn die Datei die angeboten wurde besteht aus 40 einzelnen mp3's. Diese Frage wurde auch schon mal hier gestellt, aber eine Antwort gits nicht.
hallo freek,
DIE (wie Du sie nennst) brauchen Dir nicht nachweisen dass Du den kplt. Titel geladen hast. Sobald Du anfängst ein Sampler-Album zu laden/verbreiten, hast du schon von jeder der 40 einzelnen MP3´s einen *FETZEN* (der an sich zwar nicht abspielbar ist) geladen und somit verbreitet. Auch das ist im Sinne des UrhG verboten. *DIE* prüfen nicht ob Du ALLES weiter gegeben hast, sondern "sagen" DU hättest es ja *können* Der Versuch -> mitgegangen -> mit gehangen
 
Alt 09.06.2009, 20:03   # 2654
USA
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Auch das ist im Sinne des UrhG verboten.
... dann erklär' doch auch noch bitte, wie sich dann die Schadensersatzansprüche rechtfertigen - bei 'nem verbreiteten "Fitzel", der "Alles" und "Nichts" sein kann! Ein paar Nullen und Einsen eben...

Danke & Gruß, Baxter
 
Alt 09.06.2009, 20:30   # 2655
DerJoker
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
... dann erklär' doch auch noch bitte, wie sich dann die Schadensersatzansprüche rechtfertigen - bei 'nem verbreiteten "Fitzel", der "Alles" und "Nichts" sein kann! Ein paar Nullen und Einsen eben...

Danke & Gruß, Baxter
Du sagt es, Nullen und Einsen! Weisste was noch lustiger ist!?
Ich hab mal ein paar Nachforschungen gemacht und folgendes:

Das geschützte Musikstück befindet sich in einer RAR-Datei die Passwort geschützt ist.
Spätestens hier sehe ich ein Widerspruch gegen die Behauptung "Verbreitung im gewerbsmässige Ausmaß".
Da die Empfänger ohne dem richtigen Passwort mit der Datei rein garnix anfangen können und
eine Weitergabe an "wenige private Personen mit Kenntniss vom Passwort ist zwar auch ein Verstoß gegen das Urrheberrecht,
aber keinesfalls einer im gewerbsmässigen Ausmaße.

Naja und vom Dateinahmen auf den Inhalt schliessen ist sehr gewagt.
Man sieht auf welchem nünnen Eis sich die Abmahner bewegen.
 
Alt 09.06.2009, 20:43   # 2656
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
... dann erklär' doch auch noch bitte, wie sich dann die Schadensersatzansprüche rechtfertigen - bei 'nem verbreiteten "Fitzel", der "Alles" und "Nichts" sein kann! Ein paar Nullen und Einsen eben...
hey baxter, servus und Gruß *alder*AMI.
also...ich gehe davon aus, dass, wenn einer nen *Schnipsel, Fetzen, oder wie auch immer von mir hat, dieser Schnipsel von mir, sich einfügt in andere Schnipsel von anderen (die ja, von anderen Schnipsel von widerum anderen haben.) Also alles zusammengefügt eine kplt. Datei ergibt. Anders gesagt.: hätte ich keine Kugel zu einer Pistole geliefert, wäre der Mörder nicht der Gärtner gewesen alles klor?
 
Alt 09.06.2009, 20:51   # 2657
staman
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
hey baxter, servus und Gruß *alder*AMI.
also...ich gehe davon aus, dass, wenn einer nen *Schnipsel, Fetzen, oder wie auch immer von mir hat, dieser Schnipsel von mir, sich einfügt in andere Schnipsel von anderen (die ja, von anderen Schnipsel von widerum anderen haben.) Also alles zusammengefügt eine kplt. Datei ergibt. Anders gesagt.: hätte ich keine Kugel zu einer Pistole geliefert, wäre der Mörder nicht der Gärtner gewesen alles klor?
Das dumme ist nur, daß du bei einem mp3 auch den Schnipsel abspielen kannst. Probiers mal aus.
Die Frage ist, ob das juristisch schon das geschützte "Werk" ist oder nicht, bzw. als "Versuch" gewertet wird.
 
Alt 09.06.2009, 20:52   # 2658
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von DerJoker Beitrag anzeigen
eine Weitergabe an "wenige private Personen mit Kenntniss vom Passwort ist zwar auch ein Verstoß gegen das Urrheberrecht,
aber keinesfalls einer im gewerbsmässigen Ausmaße.
bei dem Wort Gewerb.... nicht Äpfel mit Birnen (Gewerblich, mit Gewerbsmäßig) vergleichen. (Das eine erfordert einen Gewerbeschein, das andere nicht. Ist nur eine Wortschöpfung.
Zitat:
Man sieht auf welchem nünnen Eis sich die Abmahner bewegen.
Da gebe ich Dir allerdings recht
 
Alt 09.06.2009, 20:53   # 2659
Profiler333
 
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Hallo,

mich hat es auch erwischt ... hab vorige Woche Donnerstag ebenfalls ein Schreiben von N+L bekommen. Bin immer noch ziemlich verzweifelt und seit Tagen dabei, dieses Forum zu durchforsten.

Das das "ziehen" und gleichzeitig automatische "uploaden", was wir wohl so gut wie alle gemacht haben, illegal ist und eine "kleine" Strafe gerechtfertigt wäre, wissen wir wohl alle, wenn wir ehrlich sind. Aber wegen einem Lied (selbst bei einem Sampler) 450,00 € zu bezahlen - ist wirklich übertrieben.

Würden die geminderten 100,00 € (nach dem neuen Gesetz) eingefordert werden - ich hätte sie sofort bezahlt - hätte es auch verstanden. Aber 450,00!!!

Habe lange überlegt was ich machen soll ... gestern ist die modUE per Einschreiben raus.

Habe anschließend ein paar Anwälte angerufen (u.a. die empfohlenen von bestimmten Links dieser Seite hier) - aber da wusste auch jeder etwas anderes. Was ja auch irgendwie verständlich ist - aber zur Lösung des Problems nicht gerade bei trägt.

Kurz:

Ich habe für mich beschlossen nicht zu zahlen. Denn wer sagt mir, dass nächste Woche oder Monat nicht das nächste Schreiben wegen einem anderen Titel angeflattert kommt. Das wir alle diesen Sampler haben, bzw. hatten wissen N+L ja nun. Wie einfach ist es da, zu einem anderen Rechteinhaber zu gehen und zu sagen: "Ich weiß wer alles dein Lied upgeloaded hat!" und folglich kommt das nächste Schreiben.

Zugegeben vielleicht ist auch noch der eine oder andere Sampler im selben Zeitraum auf meine Festplatte gewandert. Und wer weiß was da jetzt noch kommt.

Habe nun einen von den empfohlenen Anwälten engagiert. Er klang sehr kompetent und das Kostenniveau (zumindest bis zur eventuellen Klage - wer weiß es schon) ist bei Weitem niedriger als die geforderten 450,00€.

Die Musikindustrie kann sich freuen. Sie haben mich wirklich belehrt.
Kein musikalischer Erguss der Welt ist es wert, dass man soviele Nächte so unruhig schläft.

Wobei ... so lernt man vielleicht die Musik wieder schätzen...
 
Alt 09.06.2009, 21:15   # 2660
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von staman Beitrag anzeigen
Das dumme ist nur, daß du bei einem mp3 auch den Schnipsel abspielen kannst. Probiers mal aus.
auch wenn ich meine Musik auf CD und sogar noch auf LP oder Single (also nichts mit Alben-Sampler-sharing am Hut habe,) habe ich es gerade versucht. DAS IST DABEI RAUS GEKOMMEN ...Unknown

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Zitat:
Die Frage ist, ob das juristisch schon das geschützte "Werk" ist oder nicht, bzw. als "Versuch" gewertet wird.
gucksu da Johannes Kreidler - Komponist
 
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