| | # 2642 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft. Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren. Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Copyright © ulrich Die letzte Entscheidung musst Du aber selber treffen, das kann Dir keiner abnehmen. | |
| | # 2643 | |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 21
| Zitat:
Ich vermute, das sich der Bonner Provider auf die oben genannte Vorschrift zurückzieht. Ob das allerdings so rechtens ist bin ich überfragt. Vieleicht ist hier im Forum jemand, der dies eventuell weis. Gruß Harry01 | |
| | # 2644 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Einer unserer Rechtsexperten wird sich sicher gleich zu Wort melden! | |
| | # 2645 | |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Das Problem wird nur sein, daß das Gericht dann ein Gutachten erstellen läßt, das im Zweifel der Angeklagte bezahlen muss und das kann halt vermutlich teuer werden. | |
| | # 2646 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Also wenn nun der HASHWERT weniger aussagt, als wie ich bisher angenommen habe, dann sehe ich die Beweiserbringung durch den IT-Dienstleister von N+L nun noch fragwürdiger. Hatte bisher schon Zweifel, daß die vor Gericht mit der Beweiserbringung durchkommen, aber nun erst recht. |
| | # 2647 | |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
| |
| | # 2648 |
| Gastposter | Hallo, Ich gehöre auch zu den Opfern dieser V..........., Aber mal eine andere Frage, was macht man wen man die Original CD erworben hat bevor man abgemahnt wurde? Nach deutschem Recht darf man ja keine Software besitzen die den Kopierschutz umgeht. Das heißt man kann sich praktischerweise keine Sicherungskopie des Datenträgers erstellen. Falls ich mit irgendwas falsch liege bitte ich belehrt zu werden |
| | # 2649 |
| Registriert seit: 29.04.2004
Beiträge: 5
| Was mich interesieren würde, wie man mir nachweissen will, das ich mir genau das einzelne Lied (Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009) heruntergeladen haben soll. Denn die Datei die angeboten wurde besteht aus 40 einzelnen mp3's. Diese Frage wurde auch schon mal hier gestellt, aber eine Antwort gits nicht. War natürlich beim Anwalt, und es wird die mod UE per Fax gesendet. |
| | # 2651 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
| |
| | # 2652 | ||
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 76
| Zitat:
![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 9.6.2009 um 18:41:43----- Zitat: | ||
| | # 2653 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
DIE (wie Du sie nennst) brauchen Dir nicht nachweisen dass Du den kplt. Titel geladen hast. Sobald Du anfängst ein Sampler-Album zu laden/verbreiten, hast du schon von jeder der 40 einzelnen MP3´s einen *FETZEN* (der an sich zwar nicht abspielbar ist) geladen und somit verbreitet. Auch das ist im Sinne des UrhG verboten. *DIE* prüfen nicht ob Du ALLES weiter gegeben hast, sondern "sagen" DU hättest es ja *können* Der Versuch -> mitgegangen -> mit gehangen | |
| | # 2654 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Danke & Gruß, Baxter | |
| | # 2655 | |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 108
| Zitat:
Ich hab mal ein paar Nachforschungen gemacht und folgendes: Das geschützte Musikstück befindet sich in einer RAR-Datei die Passwort geschützt ist. Spätestens hier sehe ich ein Widerspruch gegen die Behauptung "Verbreitung im gewerbsmässige Ausmaß". Da die Empfänger ohne dem richtigen Passwort mit der Datei rein garnix anfangen können und eine Weitergabe an "wenige private Personen mit Kenntniss vom Passwort ist zwar auch ein Verstoß gegen das Urrheberrecht, aber keinesfalls einer im gewerbsmässigen Ausmaße. Naja und vom Dateinahmen auf den Inhalt schliessen ist sehr gewagt. Man sieht auf welchem nünnen Eis sich die Abmahner bewegen. | |
| | # 2656 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
also...ich gehe davon aus, dass, wenn einer nen *Schnipsel, Fetzen, oder wie auch immer von mir hat, dieser Schnipsel von mir, sich einfügt in andere Schnipsel von anderen (die ja, von anderen Schnipsel von widerum anderen haben.) Also alles zusammengefügt eine kplt. Datei ergibt. Anders gesagt.: hätte ich keine Kugel zu einer Pistole geliefert, wäre der Mörder nicht der Gärtner gewesen alles klor? | |
| | # 2657 | |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Die Frage ist, ob das juristisch schon das geschützte "Werk" ist oder nicht, bzw. als "Versuch" gewertet wird. | |
| | # 2658 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Zitat:
| ||
| | # 2659 |
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 2
| Hallo, mich hat es auch erwischt ... hab vorige Woche Donnerstag ebenfalls ein Schreiben von N+L bekommen. Bin immer noch ziemlich verzweifelt und seit Tagen dabei, dieses Forum zu durchforsten. Das das "ziehen" und gleichzeitig automatische "uploaden", was wir wohl so gut wie alle gemacht haben, illegal ist und eine "kleine" Strafe gerechtfertigt wäre, wissen wir wohl alle, wenn wir ehrlich sind. Aber wegen einem Lied (selbst bei einem Sampler) 450,00 zu bezahlen - ist wirklich übertrieben. Würden die geminderten 100,00 (nach dem neuen Gesetz) eingefordert werden - ich hätte sie sofort bezahlt - hätte es auch verstanden. Aber 450,00!!! Habe lange überlegt was ich machen soll ... gestern ist die modUE per Einschreiben raus. Habe anschließend ein paar Anwälte angerufen (u.a. die empfohlenen von bestimmten Links dieser Seite hier) - aber da wusste auch jeder etwas anderes. Was ja auch irgendwie verständlich ist - aber zur Lösung des Problems nicht gerade bei trägt. Kurz: Ich habe für mich beschlossen nicht zu zahlen. Denn wer sagt mir, dass nächste Woche oder Monat nicht das nächste Schreiben wegen einem anderen Titel angeflattert kommt. Das wir alle diesen Sampler haben, bzw. hatten wissen N+L ja nun. Wie einfach ist es da, zu einem anderen Rechteinhaber zu gehen und zu sagen: "Ich weiß wer alles dein Lied upgeloaded hat!" und folglich kommt das nächste Schreiben. Zugegeben vielleicht ist auch noch der eine oder andere Sampler im selben Zeitraum auf meine Festplatte gewandert. Und wer weiß was da jetzt noch kommt. Habe nun einen von den empfohlenen Anwälten engagiert. Er klang sehr kompetent und das Kostenniveau (zumindest bis zur eventuellen Klage - wer weiß es schon) ist bei Weitem niedriger als die geforderten 450,00. Die Musikindustrie kann sich freuen. Sie haben mich wirklich belehrt. Kein musikalischer Erguss der Welt ist es wert, dass man soviele Nächte so unruhig schläft. Wobei ... so lernt man vielleicht die Musik wieder schätzen... |
| | # 2660 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
AM_MEDIA_TYPE: majortype: MEDIATYPE_Stream {E436EB83-524F-11CE-9F53-0020AF0BA770} subtype: MEDIASUBTYPE_MPEG1Audio {E436EB87-524F-11CE-9F53-0020AF0BA770} formattype: TIME_FORMAT_NONE {00000000-0000-0000-0000-000000000000} bFixedSizeSamples: 1 bTemporalCompression: 0 lSampleSize: 1 cbFormat: 0 Unknown Zitat:
| ||
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema | |
| Stichworte |
| alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/60459-abmahnung-rechtsanwaelte-nuemann-lang-karlsruhe.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Gehacktes W-Lan ? - Anwalt fordert 450 | Dieses Thema | Pingback | 14.11.2009 00:01 | |
| Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 18 - [eMule-Web] | Dieses Thema | Pingback | 22.04.2009 19:05 | |
| Frage - Urheberrecht verletzung durch UP ( Abmahnung ) - Freesoft-Board | Dieses Thema | Pingback | 06.01.2009 03:15 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:40 Uhr.






LG Nelly

