Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 08.01.2009, 20:42   # 241
plastebecher
 
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ja dann sind das die kosten für den anwalt. aber n+l will doch auch noch was haben oder meinste den muss gar nichts gezahlt werden? @ichvonhier
 
Alt 08.01.2009, 21:29   # 242
kolehriker
 
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ich denke mal, mit ganz null werden die sich nicht zufrieden geben.................ich denke wenn alle anwälte denen das gleiche angebot machen würden....zum beispiel: 300€.......dann würden die eventuell vermuten das da eine verschwörung im gange ist........und sich damit zufrieden geben....................aber anderer seits, warum 300€ ausgeben, wenn man nichts gemacht hat.................................:vogel::vogel: :vogel::vogel:

die beiden wollen anscheinend auf einen schlag reich werden, die mahnen auch derzeit wegen billigen pornos ab.......................die sollen erstmal richtig arbeiten und geld verdienen...:eekdevil::eekdevil::eekdevil:
 
Alt 09.01.2009, 12:59   # 243
Hans6x
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So habe auch so einen Brief bekommen!
Habe mit einer bekannten Rechtspflegerin gesprochen, fakt ist, dass nicht jeder das gleiche Aktenzeichen haben darf! Da sollte man ansetzen!
 
Alt 09.01.2009, 16:35   # 244
Margott
 
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@ hell

Zitat:
Da ich das Programm geladen habe um mir Informationen für meine Ausbildung zu beschaffen das Programm dann aber wieder gelöscht habe da es nichts für mich war sieht es gut aus.
Oh sollte das Dein Anwalt wirklich gesagt haben? Ich würde eher sagen, er hat keinen so richtigen Plan. Ist das ein Fachanwalt für Urheberrecht.

@ betasux

Du hast ja den Tread eröffnet und bei Dir ist es schon am längsten her. Hat sich schon was getan?

Da müßten wir jetzt schon 20 Leute im Bunde sein
 
Alt 09.01.2009, 16:57   # 245
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von hell Beitrag anzeigen
Da ich das Programm geladen habe um mir Informationen für meine Ausbildung zu beschaffen das Programm dann aber wieder gelöscht habe da es nichts für mich war sieht es gut aus.
Das ändert leider nichts an der Sache! So einfach ist das leider nicht!

Zitat:
Zitat von hell Beitrag anzeigen
Bei mir entstehen kosten in höhe von ca. 500 € wenn es nicht zu einem Prozess kommen sollte wo mein ANwalt fest von aus geht.
Desweitern empfehle ich allen nichts zu zahlen.
Für was die EUR 500,00 wenn ich fragen darf? Vergleich? Also doch zahlen?

Zitat:
Zitat von hell Beitrag anzeigen
Die lieben Anwälte NuL werden es zu 99 Prozent nicht auf eine Klage ankommen lassen da dann zum ersten Gerichtskosten entsehen die die sich sicher Sparen wollen bei sovielen Leuten.
Das ist sicherlich richtig, aber verjähren lassen wird die Forderung wohl niemand!

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 9.1.2009 um 17:00:57-----

Zitat:
Zitat von Hans6x Beitrag anzeigen
So habe auch so einen Brief bekommen!
Habe mit einer bekannten Rechtspflegerin gesprochen, fakt ist, dass nicht jeder das gleiche Aktenzeichen haben darf! Da sollte man ansetzen!
Welches Aktenzeichen ist das? Das der Ermittlungsakte? Auch das kann eventuell gleich sein. Ein Ansatz ist das jedoch leider nicht.

Die Vorgehensweise, erstmal nichts zu bezahlen, ist momentan die beste Lösung. Die Forderungen sind unverschämt übertrieben. :vogel:

Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
 
Alt 09.01.2009, 17:10   # 246
Margott
 
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@ ra hechler

Zitat:
Die Vorgehensweise, erstmal nichts zu bezahlen, ist momentan die beste Lösung. Die Forderungen sind unverschämt übertrieben.
Was wäre denn angemessen?

Eine Frage habe ich mal an alle:

Welcher per/per-Anbieter wurde bei Euch angegeben?

Ich habe mal gegoggelt und bei meinen angeblichen per/per-Anbieter soll x. mit versionsnummer x.x es angeblich sein. Diese Version gibt es soweit ich jetzt nachgeforscht habe nicht.

Ich möchte diesen angeblichen per/per-Anbieter hier nicht nennen. Müßt Ihr auch nicht unbedingt wenn Ihr nicht möchtet. Man weiß ja nicht ob wirklich diese ********-Wi...... mitlesen. Ansonsten per PM.
 
Alt 09.01.2009, 17:40   # 247
z0r0z
 
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Mal was anderes? Dürfen z.B. jetzt die Telekom überhaupt an dritte die Daten weitergeben?
 
Alt 09.01.2009, 17:55   # 248
princess15114
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Zitat:
Zitat von Margott Beitrag anzeigen
Was wäre denn angemessen?
Es ist ein reines Angebot!
Von 150 EUR bei KuW jetzt U+C im Jahr 2006 (das waren noch Zeiten!) über 486 EUR bei Schindler/Bolze für die 3P (Purzel-Piss-Porn) bis hin zu 800 EUR bei ****** für Hustler-Streifen ist eben alles dabei.
Bereits allein an der inflationären Gestaltung der Anteile Ra-Kosten und Schadensersatzforderung läßt sich erahnen, dass es dabei zugeht wie bei "Wünsch dir Was".
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Menschen mit Migationshintergrund, aber eine Abmahnung mit 1 Mio und einem daraus entstandenem RA-Honorar von 5.864,80 EUR, war auch bereits im "Programm".
Zitat:
Eine Frage habe ich mal an alle:
Was die Frage des P2P-Netzwerkes angeht, so kommen für Nümann nur zwei in Frage: Torrent oder Edonkey. Mit welchem Client da gelogt wurde, ist für den Tatbestand der Abmahnung zunächst nebensächlich.
Selbst wenn die IPs per Flaggenzeichen übermittelt wurden, steht die Frage der Datenerhebung erst vor Gericht, oder wenn man selbst in die aktive Rolle schlüpft und gegen die Abmahnung rechtlich vorgeht (reichlich gefüllte Portokasse für mind. 2 Instanzen vorausgesetzt).
 
Alt 09.01.2009, 19:02   # 249
Margott
 
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@ princess15114

Zitat:
Es ist ein reines Angebot!
Von 150 EUR bei KuW jetzt U+C im Jahr 2006 (das waren noch Zeiten!) über 486 EUR bei Schindler/Bolze für die 3P (Purzel-Piss-Porn) bis hin zu 800 EUR bei ****** für Hustler-Streifen ist eben alles dabei.
Bereits allein an der inflationären Gestaltung der Anteile Ra-Kosten und Schadensersatzforderung läßt sich erahnen, dass es dabei zugeht wie bei "Wünsch dir Was".
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Menschen mit Migationshintergrund, aber eine Abmahnung mit 1 Mio und einem daraus entstandenem RA-Honorar von 5.864,80 EUR, war auch bereits im "Programm".
Ja ist schon klar. Deswegen habe ich geschrieben was angemessen ist. Wie mein RA sagte, andere von diesen Abmahnanwälten sind mittlerweile clever. Die mahnen nur Summen zw.100 - 200 € ab weil die Wissen das gezahlt wir und kein RA bzw. weiter Schritte eingeschaltet/unternommen werden.

Zitat:
Was die Frage des P2P-Netzwerkes angeht, so kommen für Nümann nur zwei in Frage: Torrent oder Edonkey. Mit welchem Client da gelogt wurde, ist für den Tatbestand der Abmahnung zunächst nebensächlich.
Die Behauptung, Sie wurden am......um....... mit per/per........netz "erwischt" wäre doch da völlig hinfällig wenn torrent/edonkey nicht im Schreiben steht.
 
Alt 09.01.2009, 19:27   # 250
princess15114
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Zitat:
Zitat von Margott Beitrag anzeigen
Wie mein RA sagte, andere von diesen Abmahnanwälten sind mittlerweile clever. Die mahnen nur Summen zw.100 - 200 € ab weil die Wissen das gezahlt wir und kein RA bzw. weiter Schritte eingeschaltet/unternommen werden.
Die 150-Euro-Abmahnungen gehören der Vergangenheit an. Und je teurer die Abmahnungen sind, um so mehr wächst die Wut der Abgemahnten und es steigt auch - nebenbei bemerkt - die Anazhl der (An)Meldungen in diversen Foren.
Gleichzeitig wächst der Widerstand, genau eben diesen Betrag nicht zu zahlen.
Zitat:
Die Behauptung, Sie wurden am......um....... mit per/per........netz "erwischt" wäre doch da völlig hinfällig wenn torrent/edonkey nicht im Schreiben steht.
Eine Begründung für die Abmahnung muss schon angegeben werden.
Ort --> Netzwerk
Strasse --> IP-Adresse
Hausnummer --> Uhrzeit

Übrigens wissen wir nur dadurch, dass Nümann bsilang ausschließlich im Edoney-Netz Adressen phisht.
Du kannst also Emule einmotten!
 
Alt 09.01.2009, 19:53   # 251
Fritze61
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so, ich habe jetzt alles gelesen und melde mich hier auch mal als empfänger dieses schreibens (evtl. bin ich die nummer 21)

in dem netten brief steht, ich hätte die Autodata CD angeboten, keine versionsnummer, keine jahreszahl, keine grösse kein nix
die einzige autodata die ich bei mir gefunden habe (ich hatte eine , war ein geheimtip von einem kumpel) ist die "AUTODATA_2008_FULL.iso" mit 4,36GB grösse und diese datei sind pornos (wenn sie gemountet wird) und haben wirklich nichts mit der firma autodata zu tun (auch wenn ein paar autos mitspielen)
ich werde also auch erstmal nächste woche zum anwalt und dort fragen was das soll......................
 
Alt 09.01.2009, 20:11   # 252
kolehriker
 
Registriert seit: 03.01.2009
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spielt es nun eine rolle ob da auch autodata drin ist wo autodata drauf steht???????:ideen::ideen::ideen:devielbae:devielb ae:

was habt ihr eigentlich alle für ne leitung???????????........3000, 6000 oder gar 16000...........?????????????????????
 
Alt 09.01.2009, 20:36   # 253
servertim80
Gastposter
 
Hallo Leute, bei mir fing das neue Jahr auch mit einem Brief von N+L mit 3261,-€ an.
Die Post ist schon beim RA. Werde euch den weiteren Verlauf mitteilen.
 
Alt 09.01.2009, 21:17   # 254
hanjo40
 
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Beiträge: 75
@princess15114

wie meinst du das, der widerstand steigt, ich glaube nicht, das leute einfach so 150 euro gezahlt haben, bloss weill die forderung von einem anwalt kam, es sei denn natürlich, die entsprechenden user wussten warum. leider bin ich noch zu neu hier um das beurteilen zu können. du und alter esel ihr beobachtet das geschehen schon länger und könnt das beurteilen, bzw. eine tendenz erkennen.

hanjo40
 
Alt 09.01.2009, 22:22   # 255
ichvonhier
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Zitat:
Zitat von plastebecher Beitrag anzeigen
ja dann sind das die kosten für den anwalt. aber n+l will doch auch noch was haben oder meinste den muss gar nichts gezahlt werden? @ichvonhier
Ich meinte das mein RA das Geld nimmt und das was die Herrn N+L bekommen steht ja noch im Raum .

@kolehriker , wieso willste denn wissen was für ne Leitung?
16000 er sollte passen

@fritze61 , das wäre ja ein ding wenn die die ""AUTODATA_2008_FULL.iso" mit 4,36GB Grösse und diese Datei sind Pornos" als grund für die Abmahnung nehmen.

@ RA Hechler Das ist eine Frage die uns bestimmt der der Ra Hechler beantworten könnte !
Ob es reicht das die Datei so heißt , aber das falsche drin ist !


@hanjo40 , yeti0815 wollte ne Liste erstellen , mit unseren Daten !
 
Alt 09.01.2009, 23:00   # 256
campo36
 
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Zitat:
Zitat von Margott Beitrag anzeigen
@campo36


Na ja auch billige pornos können richtige filme sein.

ich denke, was Du ausdrücken möchtest verstanden zu haben. Aber das ist hier nicht so richtig der Grund in diesem Forum zum diskutieren.

Noch was anderes!!!!!!!


In diesen Tread sind nun 18 Leute betroffen. Nichts gegen das forum hier, aber ich denke es gibt noch mehr die das gleiche problem haben. Wird auch in anderen Foren darüber diskutiert bzw. Lösungen usw. angeboten?

Na Margott jetzt weist du genau was ich wollte ausdrucken. Viele Daten sind im Umlauf mit Richtige Name aber falschem Inhalt .
Mantschmal sind billiger Pornos sehr teuer!!!:idea:
 
Alt 09.01.2009, 23:15   # 257
Gtr-Gtr
 
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Zitat:
@fritze61 , das wäre ja ein ding wenn die die ""AUTODATA_2008_FULL.iso" mit 4,36GB Grösse und diese Datei sind Pornos" als grund für die Abmahnung nehmen.
Die Absicht war AUTODATA_2008_FULL.iso und nicht Porno runterzuladen ,
hört sich nach § 106 2) Versuch ist strafbar .
 
Alt 09.01.2009, 23:19   # 258
princess15114
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@ ichvonhier
Nur beim Yoghurt ist das so, dass immer das drin ist, was auch drauf steht.

Ein RA bemerkte bereits dazu:
Zitat:
Des weiteren liegen mir neuerdings Beweise darüber vor, dass die Pornofilme unter falschen Dateibezeichnungen in vermeintlich harmlosen Dateien, wie etwa Nachrichtenberichte und Zeichentrickfilme oder Kochrezepte versteckt sind und offenbar zielgerichtet in Tauschbörsen von unbekannten Dritten unter falschem Dateinamen verbreitet werden. Nicht selten höre ich Aussagen meiner Mandanten wie etwa: „wollte Lindenstraße, bekam Porno“!
Quelle: RA Weiner

Egal, ob Autodata oder Purzels Kopulationsunterhaltung! Da die Loger nur über den Datei-Hash gehen, kann der Streifen heißen, wie er will.
Zitat: Steffen (aus einem inzwischen geschlossenen Thread)
"Es ändert nichts an der grundlegenden Tatsache, dass man weder
an der einen noch an der anderen Datei, die man herunterladen
wollte und hat, eben nicht die Verwertungs- und Nutzungsrechte besitzt.
Das heißt, es besteht eine Urheberrechtsverletzung und Anspruch auf Unterlassung und auf Beseitigung.
Aber nur auf den tatsächlichen Film bzw. File, der/das sich in der Datei befand. Deshalb ist hier für den Abgemahnten der Beweis von Nöten, dass sich die Datei XYZ darin befand und nicht Datei ZYX" - sehr dünnes Eis!
 
Alt 09.01.2009, 23:26   # 259
kolehriker
 
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das heißt: wenn man eine datei laden würde, mit namen A, und eine datei mit namen B drin ist.........kann einen eigendlich der angebliche rechtsinhaber der datei A nicht belangen???????????????????????? habe ich das richtig interpretiert..................................... .........
 
Alt 09.01.2009, 23:53   # 260
princess15114
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Zitat:
Zitat von kolehriker Beitrag anzeigen
das heißt: wenn man eine datei laden würde, mit namen A, und eine datei mit namen B drin ist.........kann einen eigendlich der angebliche rechtsinhaber der datei A nicht belangen???????????????????????? habe ich das richtig interpretiert..................................... .........
Richtig, aber du musst beweisen, das es so war.
Da du am anderen Werk aber auch keine Verbreitungsrechte besitzt,
gibst du erstens zu, überhaupt am Filesharing teilzunehmen und zweitens spielst du dem RI des Werkes B eine Steilvorlage in die Hände.
 

Alt 26.05.2012, 15:32 # --
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