| | # 2567 |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 4
| Hallo, Habe auch die Sunshine Abmahnung bekommen und mich über 132 Seiten eingelesen. Werde auch die Mod abschicken. Was mir allerdings heute in die Hände gekommen ist ist dieses. gulli: OLG Frankfurt: Keine Vorratsdaten für Rechteinhaber muss ich jetzt den rosa Riesen verklagen |
| | # 2569 | |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 21
| Zitat:
Es gibt aber auch noch den § 96 TKG. Die mit dieser Vorschrift preizugebenden Daten reichen aus. Hier taucht unter Punkt 5 der Begriff "...sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten" auf. Wem soll man also "ohne" Anschrift eine Rechnung zustellen?? Zum Thema gewerblich: Hierzu existiert ein Beschluss des 6. Zivielsenat des OLG Köln AZ: 6 Wx 2/08. In dem Leitsatz zu diesem Beschluss heist es unter anderem unter Punkt 5, ich zitiere: Wer ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase der Öffentlichkeit im Rahmen einer Internettauschbörse anbietet, handelt – auch wenn dies nur für einen kurzen Zeitraum belegt ist – in gewerblichem Ausmaß i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG. Zitat ende Es hat nichts damit zu tun, ob man damit Geld verdient oder nicht oder ob man ein Gewerbebetreibt oder nicht. Gruß Harry01 | |
| | # 2570 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Zitat:
Rausgekommen ist hier bisher noch keiner. Deswegen sollten wir dieses Forum hier alle zusammen aktiv weiterführen, bis mal irgendwann ein Ende abzusehen ist. | |
| | # 2572 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| @ Marshall Bei mir und den meisten hier Abgemahnten (die mp3 Liga hier im Forum) steht aber: "hre Personendaten wurden i.R. eines gegenüber ihres Internetproviders geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren gem § 101 UrhGfestgestellt. I.R. dieses Gerichtsverfahrens wurde der unserer Mandantschaft gegenüber ihrem Internetprovider zustehende Auskunftsanspruch richterlich vom Landgericht Kön geprüft (sog. Richtervorbehalt) und ihr Internetprovider zur Auskunft verpflichtet..." Also sind die Daten über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ausgegeben worden. Gruß K. |
| | # 2573 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Zitat:
Auf jeden Fall bin ich mir sicher, daß N+L aufgrund der Massenabmahnungen und den langen Zeitraum sich keine Daten illegal beschafft hat. Für mich bleibt lediglich die Frage, wie rechtens ihre Abmahnwelle ist ??? Ja sicher, aber die EV wurde gegen den Provider gestellt. Da war dann von auszugehen, daß diese abgeschmettert wird. Es war keine EV gegen einen von uns. Wie dann hier verfahren wird und wie es ausgeht, war bisher noch nicht nachzulesen oder nicht gefunden im WWW. | |
| | # 2574 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Noch einmal für dich der Ablauf: Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers? Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft. Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert. - E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden, - Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, - Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG), - Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht, - strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ und/oder gleichzeitig noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden. - Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss. - mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg - Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot Nach meiner Kenntnis beschreitet N&L beide Wege getrennt voneinander je nach Werk. - StAschaft für Autodata und - Richterbeschluss für MP3-Files (DDA)) | |
| | # 2575 |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: Rheinland
Beiträge: 18
| So, ich habe mal noch ein Urteil gefunden: AG München 161 C 13995/06 (Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss - unerheblich ob er tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen hat - die Rechtsanwaltskosten tragen) Leitsatz: Sobald eine abgemahnte Partei eine Unterlassungserklärung - sei es auch eine modifizierte - abgibt, stellt dies nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Anerkenntnis dar. Auf die Frage, ob die streitgegenständlichen Files angeboten wurden, kommt es nicht mehr an. AG München, Urteil v. 24.10.2006, Az.: 161 C 13995/06 |
| | # 2576 |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 12
| Hallo, also ich habe auch dieses Schreiben letzte Woche von N+L bekommen. Ich habe bis 12.06.09 Zeit und werde mich hier anschliessen und das mod. Ue per Rücksende schein absenden und nicht Zahlen. Ich denke auch das hier im Forum sehr nützliche Tipps sind und auch Meinungen zu diesen Thema. Ich selber bin der Meinung das wir keine Grosskriminelle sind und die herausgabe unserer Daten über die mitgeschnittene IP doch sehr Fragwürdig sind und unsere Privatsphäre verletzen. deshalb wird sich N+L auch auf sehr dünnen Eis bewegen und sich hütten hier gegen die jemand zu klagen. wenn wir uns alle Einig sind denke ich stehn wir das auch durch lasst euch nicht klein kriegen das sind einfach nur ********,schon das Angebot von 750 auf 450 Euro sehr fragwürdig. Ist meine Meinung zu diesen Thema. |
| | # 2577 |
| Gastposter | Hallo, was ich mich gerade frage und hier bisher nicht in der Diskussion gefunden habe: Viele Sampler werden nicht verpackt runtergeladen, sondern als Ordnerstruktur. Und hier bieten die Torrent-Progs die Möglichkeit eine Auswahl der Datein zu treffen, die man letztendlich nur runterlädt/freigibt. Untersuchen die also wirklich, wer welche Datei in der Ordnerstruktur runterlädt/freigibt oder gucken die sich nur raus, wer generel etwas aus der Ordnerstruktur lädt? In den Abmahnungen steht ja ein Dateiname, der dem übergeordnetestem Ordner entspricht. Was ist nun aber, wenn man z.B. nur die Cover runterlädt?! Wenn sie das wirklich untersuchen, könnten die ja auch die genaue mp3 Datei angeben und nicht den obersten Ordner?! Weiss da jemand was? Gruß Florian |
| | # 2578 | |
| Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 12
| Zitat:
Die Beklagten wurden jeweils kostenpflichtig abgemahnt, verweigerten jedoch die Zahlung der Kosten. Diese wurden aktuell vor dem AG München eingeklagt. | |
| | # 2580 | |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: Rheinland
Beiträge: 18
| Zitat:
Die (mod)UE wurde abgeschickt, ... und das geld eingeklagt!? | |
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