| | # 2363 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 15
| Soweit ich im Internet nachgeforscht habe, ist der Ordner, wo man die Dateien runterlädt automatisch freigegeben zum hochladen, somit wird alles, was man derzeit runterlädt auch angeboten zum hochladen und kann nicht gesperrt werden. Was mich grad bei der Diskussion stutzig macht: wenn man wie im angegebenen Fall nur einen Teil der Datei runtergeladen hat, kann der angezeigte Titel dabei sein. Woher wissen die denn, ob der Teil auch wirklich dabei ist? Wenn man beispielsweise nur 1 % runtergeladen hat, liegt es nicht in der Nachweißpflicht des Anklägers aufzuzeigen, dass der angemahnte Titel dort drin enthalten war? Andernfalls könnte ich analog dazu auch täglich einen Strafbescheid der Polizeidienststelle erhalten, dass ich zu schnell gefahren bin da ich es KÖNNTE, aber erst mit einem Radar-Beweiß ist dies auch rechtlich einklagbar. Diese Analogie müßte doch auf Down- und Uploads auch anwendbar sein? Die haben sicher nicht geprüft, ob die angebotene oder heruntergeladene Datei den Titel auch wirklich beinhaltete? Was, wenn jemand nur eine große Datei zur Verfügung gestellt hat, dieses Lied aber garnicht drin war? |
| | # 2364 |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 9
| hallo ihr lieben! also habe gestern au so en tollen brief bekommen!soll bis zum 12.6 zahlen!das ich nicht lache! die bekommen kein cent von mir!das ganze wäre mal en fall fürs fernseh!nach dem motto"abzocke des jahres" zu dem zeitpunkt die die mir des vorwerfen war ich auf arbeit und mein rechner war aus! hab ich etwa geister 8in der wohnung!!!???grins is schon ne gnadenlose frechheit was die hier machen! |
| | # 2365 |
| Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 24
| So ich habe mich jetz ma für den weg mit dem anwalt entschieden. schicke modUE los, zahle nix und gehe zum Anwalt zum Beraten (erstmal). so teuer is ein beratungsgespräch nich. und da geb ich lieber mein geld aus als es diesen "aasgeiern" in den allerwertesten zu stecken. nur um ma zu fragen was da noch auf einen zukommen kann etc.pp.
__________________ Only two things are infinite, the universe and human stupidity, and I'm not sure about the former. -- Albert Einstein |
| | # 2367 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 466
| Zitat:
Angeblich kann man Aufgrund des Hashwertes die Existenz der Datei zweifelsfrei nachweisen. Aber auch da gibt es bereits Ungereimtheiten. Les mal die Beiträge von Shual. Ansonsten würde vielen hier etwas mehr Lesen nicht schaden, dann kämen hier nicht zum xten mal die gleichen Fragen. Habe fertig | |
| | # 2369 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 15
| Ich habe sehr viel hier gelesen, deine Argumentation hat aber mit meiner Behauptung nix zu tun: Es wird in den Anschreiben ausschließlich ein einzelner Titel abgemahnt und nicht das ganze Album. Wenn man den einzelnen Tiel abmahnt muss man auch nachweißen dass der Titel dabei war. Und ich sprach davon dass in den Abmahnungen von einem Lied eines Samplers gesprochen wird. Klar: wenn man das Lied direkt anbietet ist es was anderes, aber hier ist es nur eins von vielen auf diesem Sampler und niemand kann nachweißen ob der abgemahnte Titel auch dabei war! Wie ich schon sagte mit der Analoigie mit dem Autofahren: man könnte mich ebenso anzeigen dass ich mit 100 durch die Stadt gefahren bin, obwohl ich nur 50 % der Geschwindigkeit nutzte. Aber NACHWEIßEN muss man glücklicherweise in Deutschland immernoch alles bei einer Anklage oder ähnlichem. |
| | # 2371 |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 9
| naja auf mich könnte das klische wohl eintreffen blond und b.....grins!ne mal im ernst!hab von dem ganzen runterladen und so absolut keine ahnung!weiss noch nicht mal was die mit tauschbörse meinen!bin noch en mensch von der sorte die in laden gehen und sich die cds kaufen!daher war ich gestern dann doch etwas schockiert!kenn des lied und die musik net mal |
| | # 2372 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| [QUOTE=Christin;642900]Benutzt Du einen ungesicherten W-Lan, oder stellst Besuchern, Freund, Verlobten oder Bekannten Deinen Rechner zu Verfügung. Wenn ja, frag da mal an wer was oder wie gemacht hat! |
| | # 2374 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Hallo und Guten Tag Christin. Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft. Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren. Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod ue Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt. Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Copyright © ulrich | |
| | # 2375 |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 9
| danke danke!hab mich gestern schon stunden über stunden hier durchgelesen!und bin zu dem entschluss gekommen das ich net zahl!schick den wisch ab und gut!und wenn es wirklich vor gericht gehen sollte was ich allerdings net glaub ,dann kann ich immernoch en anwalt einschalten! ich denk das des einfach ne miese masche ist und mehr nicht!und es gibt nun mal so viele leute die sich von so nem brief einschüchtern lassen und glei zahlen! kann man da eigentlich nix gegen die tun!????so was wie verbraucherschutz oder so!??kenn mich da net aus!das man denen einfach mal en denkzettel verpasst oder so!das die damit net weiter machen dürfen! |
| | # 2376 | ||
| Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
Zitat:
das trifft leider auf viele hier zu.. vorallem die beiträge: "ich hab auch post bekommen, was soll ich tun?" sind doch etwas nervig.. interessanter wäre, wenn jeder vielleicht wenigstens die höhe des aktenzeichens (auf hunderter aufgerundet, also 15xx) angeben würde, dann hätte man mal einen überblick, über das zahlenmäßige ausmaß.. | ||
| | # 2378 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
...-----Doppelpost zusammengeführt am 5.6.2009 um 12:05:38----- schon wieder einer, ik kanns nischt globen! | |
| | # 2380 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| @RA Hechler Also ich habe mir auf Seite 119 die Antworten genau durchgelesen. Heißt das nun, dass es völlig egal ist, ob ich eine modUE abgebe oder nicht? Zumindest wenn es zur Klage kommt? Also schließt die modUE nur das Risiko einer EV oder Unterlassungsprozesses aus. Aber kann das jetzt noch kommen, wenn bei mit der Tatzeitpunkt ca. 2,5 Monate her ist? Denn eine Unterlassung zum Upload einer Datei ist doch schon gesetzlich verboten. Wozu noch eine zusätzliche Unterlassungserklärung? Theoretisch müßte doch eine Unterlassungserklärung dann generell jeder AI unterschreiben, egal ob er am P2P teilnimmt oder nicht. @all Beim Durchlesen der letzten Seiten ist mir aufgefallen, daß wieder etliche Abmahnopfer dazu gekommen sind. Da bisher noch kein Fall zu Ende gebracht wurde, werden die Abmahnwellen von N+L weiter gehen. Es reicht ja, wenn nur die nicht zahlen, die eine modUE geschickt haben. Da merkt doch N+L, daß diejenigen sich hier informiert haben und sich das nicht gefallen lassen. Alle anderen bekommen fleißig weiter Post. Da ich weiterhin von N+L Post haben will und gespannt bin, wie weit das Ganze geht, habe ich bisher in keiner Form reagiert und auch keine modUE abgeschickt. Wie die zweiten Schreiben aussehen, weiß ich schon, so eines müßte ich nun endlich mal bekommen. Auf das Dritte Schreiben bin ich gespannt. @princess15114 Ich teile vollkommen Deine Meinung bezüglich des Nachrufes des einen Anwaltes. Dies hat hier überhaubt nichts zu suchen und wird auch keinen Einfluß haben auf irgendwas und ist völlig pietätlos !!! @miggenmehl Der angegebene HASH-Wert im Abmahnschreiben belegt nicht, daß von Dir dieses Lied angeboten wurde. Dieser HASH-Wert soll nur zweifelsfrei vor Gericht belegen können, daß zum Zeitpunkt "x" mit der IP-Adresse diese besagte RAR-Datei angeboten wurde. Und der HASH-Wert soll belegen können, daß an diesen Angaben im Nachhinein nicht geändert wurde. Da bleibt für mich die Frage, mit welchem HASH-Verfahren das gemacht wurde. Denn nach meinem Kenntnisstand gibt es in der IT-Forensik 2 verschiedene HASH-Verfahren. Und der HASH-Wert belegt auch nicht, welche Bytes aus dem RAR-Archiv angeboten wurden und ob das besagte Lied überhaubt dabei war. Da sind wir wieder an diesem Punkt, ob N+L mit Ihrer Klage dann überhaubt vor Gericht durchkommen wird.... |
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