Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe

Alt 04.06.2009, 23:38   # 2301
princess15114
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Die UE hat mit dem Kosten überhaupt nichts zu tun
Dann habe ich seit zwei Jahren nichts verstanden.

M.M.n. muss man zwischen zwei Dingen unterscheiden:
1. Der Unterlassungsanspruch zum Streitwert von (regelmäßig) mindestens 10.000 EUR und
2. Die Kosten, die nach fruchlosem Verstreichen des Vergleichsangebotes auf Basis von (1) berechnet werden (801,80 EUR)

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist der Rechtsstreit der Unterlassung beendet. Übrig bleibt die Forderung von 801,80 EUR, die in einer Kostenklage zum Streitwert werden.
 
Alt 04.06.2009, 23:40   # 2302
Belfegor
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Nein. Die Abmahnkosten setzt Nümann nach Streitwert und Geschäftsgebühr fest. Ich kenne keinen Prozess, in dem lediglich EUR 450,00 eingeklagt wurden. Es ist einfach unfair, Unerfahrenen hier vorzuspiegeln, mit einer mod. UE wären die Kosten gedeckelt. Die UE hat mit dem Kosten überhaupt nichts zu tun, wenn man die Kostentragungspflicht rausstreicht.
Ich hatte doch geschrieben, dass es um die Abmahnkosten geht. Nicht um die 450,-- €. Das war ja das Vergleichsangebot das er ausgeschlagen hat. Ggfls. müßte man noch erwähnen, dass er die Gerichtskosten tragen muss, falls er den Prozess verliert.

Ok ?
 
Alt 04.06.2009, 23:44   # 2303
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Dann habe ich seit zwei Jahren nichts verstanden.

M.M.n. muss man zwischen zwei Dingen unterscheiden:
1. Der Unterlassungsanspruch zum Streitwert von (regelmäßig) mindestens 10.000 EUR und
2. Die Kosten, die nach fruchlosem Verstreichen des Vergleichsangebotes auf Basis von (1) berechnet werden (801,80 EUR)

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist der Rechtsstreit der Unterlassung beendet. Übrig bleibt die Forderung von 801,80 EUR, die in einer Kostenklage zum Streitwert werden.
Vollkommen richtig verstanden!

Die UE räumt die Wiederholungsgefahr aus und damit das Risiko einer einstweiligen Verfügung oder eines Unterlassungsprozesses. Beide haben einen sehr hohen Streitwert und sind daher teuer für den Verlierer.

Hiermit nichts zu tun haben die Kosten der Abmahnung, die mit oder ohne UE angefallen sind. Auch wer keine UE abgibt, muss zahlen! Selbstverständlich ist ein Prozess wegen der Kosten relativ günstig, da der Streitwert nur die Kosten der Abmahnung sind.

-----Doppelpost zusammengeführt am 4.6.2009 um 23:49:09-----

Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Ich hatte doch geschrieben, dass es um die Abmahnkosten geht. Nicht um die 450,-- €. Das war ja das Vergleichsangebot das er ausgeschlagen hat. Ggfls. müßte man noch erwähnen, dass er die Gerichtskosten tragen muss, falls er den Prozess verliert.

Ok ?

Leider nein. Der Verlierer bezahlt nicht nur die Gerichtskosten, die am gesamten Prozess, bei dem die Parteien anwaltlich vertreten sind, den geringsten Teil der Kosten ausmachen. Werden EUR 950 eingeklagt, so zahlt der Verlierer EUR 718 zusätzlich! Bei einem Vergleich auf die Hälfte, also EUR 475,00, bezahlt JEDER EUR 405, also insgesamt EUR 880.
Da sind die EUR 450 ein Schnäppchen...
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 05.06.2009, 00:00   # 2304
Belfegor
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Leider nein. Der Verlierer bezahlt nicht nur die Gerichtskosten, die am gesamten Prozess, bei dem die Parteien anwaltlich vertreten sind, den geringsten Teil der Kosten ausmachen. Werden EUR 950 eingeklagt, so zahlt der Verlierer EUR 718 zusätzlich! Bei einem Vergleich auf die Hälfte, also EUR 475,00, bezahlt JEDER EUR 405, also insgesamt EUR 880.
Da sind die EUR 450 ein Schnäppchen...
Ich freue mich für myxien, dass seine Frage nun vollinhaltlich rechtlich abgeklopft wurde.

Gegen den Vorwurf der Unfairness muss ich mich allerdings verwahren, da meine Antwort nicht falsch war.

MfG
 
Alt 05.06.2009, 00:40   # 2305
schnorkelbock
 
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@ RA Hechler:

Ich schrieb:

Zitat von schnorkelbock:
Schau mal, bevor ich das gezahlt hätte, hätte ich es auf einen Prozeß doch erstmal ankommen lassen. Erstmal wäre garnicht sicher, ob "Die" überhaupt gewonnen hätten (glaube ich pers. nämlich garnicht!) und zweitens wärst Du selbst bei einer Niederlage billiger weggekommen.


Wieviel Prozesse gegen Nümann Lang haben Sie denn schon geführt, dass Sie das so genau wissen?

Gar Keine! Zumindest nicht gegen N&L...
Aber das habe ich auch garnicht geschrieben.
Ich sage nur, daß es nicht sicher ist, daß der Prozeß von N&L gewonnen wird. Das wäre erstmal abzuwarten.

Sie schreiben ja selbst, ich zitiere:

Es ist erstaunlich, dass es immer wieder jemand gibt, der kampflos aufgibt bei einer solchen Summe.

Genau! Das meinte ich...

Gruß
K.
 
Alt 05.06.2009, 05:53   # 2306
K-Opfer
 
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@ topgun275
Zitat:
Eine EINDEUTIGE IP durch Deinen Provider zugewiesen. Die kann natürlich geloggt werden, über die bist Du auch EINDEUTIG zu identifizieren
Falsch! Nicht DU bist eindeutig identifizierbar, sondern allenfalls der Anschlussinhaber. Soll jetzt nicht kleinkariert sein, kann aber ein riesiger Unterschied sein.
 
Alt 05.06.2009, 06:53   # 2307
monsignore
 
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Schönen guten Morgen,

leider gottes habe ich gestern auch Post von den besagten RAw bekommen. Handelt sich auch um ein Lied aus dem Dream Dance 51-Sampler.

Ich hatte leider keine Zeit die gesamten 118 Seiten durchzulesen,
ich will aber möglichst schnell und einfach aus der Sache raus.

Ich wär sogar bereit die 450.- zu zahlen, ich will nur nicht noch mehr von diesen Briefen erhalten.

Vielen Dank schon mal im Vorraus
 
Alt 05.06.2009, 07:29   # 2308
Shual
 
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Zitat:
Zitat von monsignore Beitrag anzeigen
Schönen guten Morgen,

leider gottes habe ich gestern auch Post von den besagten RAw bekommen. Handelt sich auch um ein Lied aus dem Dream Dance 51-Sampler.

Ich hatte leider keine Zeit die gesamten 118 Seiten durchzulesen,
ich will aber möglichst schnell und einfach aus der Sache raus.

Ich wär sogar bereit die 450.- zu zahlen, ich will nur nicht noch mehr von diesen Briefen erhalten.

Vielen Dank schon mal im Vorraus
Das kann gar nicht sein. Unlogisch. Falsch.

Wenn jemand "möglichst schnell und einfach aus der Sache raus" will geht er zur Bank, bezahlt und schreibt keine Beiträge in Foren.

Da scheint mir in Deinem Unterbewußtsein irgend etwas nicht zahlen zu wollen.

Insofern, nach der ordentlichen Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung, überlege doch noch mal diese wichtige Zahlungsentscheidung.

PS: Die nächsten Abmahnungen bekommst Du auch so, falls welche kommen. Nur wenn Du bezahlt hast steht ein "Der hat schon"-Häckchen hinter Deiner Akte. Du hast Dir dann damit das Recht erkauft besonders bevorzugt behandelt zu werden. Alle anderen müssen teils Monate oder länger warten, bis sie wieder dran sind!

Und wie das dann aussieht... schrecklich....
 
Alt 05.06.2009, 07:32   # 2309
Ice1986
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
PS: Die nächsten Abmahnungen bekommst Du auch so, falls welche kommen. Nur wenn Du bezahlt hast steht ein "Der hat schon"-Häckchen hinter Deiner Akte. Du hast Dir dann damit das Recht erkauft besonders bevorzugt behandelt zu werden. Alle anderen müssen teils monate oder länger warten, bis sie wieder dran sind!

Richtig, dann sehen die nämlich: oh der is aber ma ganz schnell klein zu kriegen, hmm da nehm wa doch den einfach ma aus. wenn du dich wie die meisten gegen das bezahlen entscheidest, haste de ne gute chance vllt. erst nach ein paar monaten wieder was von denen zu hören. aber auch dann nich einfach klein bei geben. weiterkämpfen. auf nen prozess lassen die es eh nich ankommen. is viel zu teuer für die.
__________________
Only two things are infinite, the universe and human stupidity, and I'm not sure about the former.

-- Albert Einstein
 
Alt 05.06.2009, 07:39   # 2310
monsignore
 
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vielen dank für die freundlichkeit gleich in der frühe...

da wendet man sich einmal hilfesuchend an ein forum...

ich habe noch garnichts unternommen, ich will nur guten rat von euch.
 
Alt 05.06.2009, 07:51   # 2311
ulrich
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Zitat:
Zitat von monsignore Beitrag anzeigen
vielen dank für die freundlichkeit gleich in der frühe...
da wendet man sich einmal hilfesuchend an ein forum...
ich habe noch garnichts unternommen, ich will nur guten rat von euch.
Den hast Du doch bekommen!
Zitat von Shual:
PS: Die nächsten Abmahnungen bekommst Du auch so, falls welche kommen. Nur wenn Du bezahlt hast steht ein "Der hat schon"-Häckchen hinter Deiner Akte. Du hast Dir dann damit das Recht erkauft besonders bevorzugt behandelt zu werden. Alle anderen müssen teils monate oder länger warten, bis sie wieder dran sind!
Sag mal "Danke"!
 
Alt 05.06.2009, 07:56   # 2312
Harry01
 
Benutzerbild von Harry01
 
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Beiträge: 21
So nun mein letzter Beitrag zu dem Thema:

Wie kommen die an meinen Klarnamen/Adresse:

Ich habe eine Beschluss des LG Köln gefunden. Dieser datiert zwar aus dem Jahre 2008, ist aber bei den Gründen im letzen Absatz so "weich" gefasst, dass es schwieriger sein dürfte, IP-Adressen zu loggen als an die Klarnamen der Anschlussinhaber zu kommen.

Für alle die es gerne nachlesen möchten, können dies hier tun.
Landgericht Köln, 28 AR 6/08

Wir sind halt doch alle gläsern, demnächst wird auch unser Schatten noch durchleuchtet bis wir keinen mehr haben.

Ironie des Ganzen:
Nur gut, dass wir selbst entscheiden können, wem wir unsere persönlichen Daten geben und wem nicht.

Einen schönen Tag noch an Alle
Gruß Harry01
 
Alt 05.06.2009, 07:58   # 2313
Heicor
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 30
Guten Morgen,

ich habe gestern das Schreiben von N+L erhalten.
Soll 450,- zahlen für das Lied sunshine 2009!

Wir brauchen ja nicht abstreiten, dass zum versucht wurde das lied zunterzuladen! das haben wir!!

jedoch will ich nicht aufgeben, da der Vorwurf der Verbreitung bzw. des gewerblichen Handels nicht vorliegt (uploads habe ich nicht zugelassen - daher hab ich es nicht angeboten!
ich meine der reine Download ist nicht strafbar!

jetzt für mich die kurze Frage:

wie soll ich mich verhalten?
Anwalt (kostet auch)
nicht zahlen aber modUE abschicken?
gar nichts machen?
einfach Zahlen?

Danke für eure Antwort
 
Alt 05.06.2009, 08:01   # 2314
monsignore
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 5
muss ich mir unbedingt einen anwalt holen der mit der materie vertraut ist?

ist es richtig, eine abgeänderte ue zu schreiben und nicht zu zahlen?

Gruß
 
Alt 05.06.2009, 08:05   # 2315
petty
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 10
Hallo zusammen also ich hab ja gestern den ganzen Tag gelesen was man machen sollte . ich werde die mod.u abschicken ja und dann mal sehen ich weiß nicht ob man die 450 euro bezahlen sollte.vielleicht hat man ja dann ruhe vor dennen.hat jeman schon erfahrung damit gemacht,also bezahlt und dann kam nichts mehr, danke für eure hilfe
 
Alt 05.06.2009, 08:06   # 2316
Ice1986
 
Benutzerbild von Ice1986
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 24
du solltest schon eine modUE schicken. is mein tipp. ich mache es jetz so ich schicke heute die modUE ab und zahle nich. was draus wird weiß nur der liebe gott.
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-- Albert Einstein
 
Alt 05.06.2009, 08:07   # 2317
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von monsignore Beitrag anzeigen
muss ich mir unbedingt einen anwalt holen der mit der materie vertraut ist?
Musst Du selber Entscheiden.
Zitat:
ist es richtig, eine abgeänderte ue zu schreiben und nicht zu zahlen?
Gruß
So machen es die meisten in diesem Forum!

Hallo monsignore und Gruß an Dich.

Auch Du bist Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber.

Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren.

Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX zahlen….

Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten!
Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod ue http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

Copyright © ulrich
 
Alt 05.06.2009, 08:11   # 2318
monsignore
 
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Beiträge: 5
okay, danke.

dann werd ich die mod.ue gleich heute abend aufsetzen und abschicken.

Gruß
 
Alt 05.06.2009, 08:29   # 2319
Heicor
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 30
noch was:

die CD besteht aus über 30 Liedern!!
Können jetzt alle kommen? sicher ja

30 * 450 = ahhhhh
 
Alt 05.06.2009, 08:34   # 2320
monsignore
 
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schau vorsichtshalber mal in der datenbank nach: Abmahn Datenbank
 

Alt 26.05.2012, 15:32 # --
News Flash
 
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