Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe


Alt 06.01.2009, 17:59   # 201
campo36
 
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 4
Hallo Margott!

Wenn ist nichts geheim,wie viel hat gekostet modifizierte UE.

Morgen suche ich auch rechts-hilfe!
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Alt 06.01.2009, 18:02   # 202
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Baxter Beitrag anzeigen
@Margott:

@RA Hechler:

Wie? Und da kam dann nicht etwa ein "das muss man im Einzelfall betrachten"? Darf man 'mal fragen um welche Gerichte es sich da handelt!?

Warum sollte jemand denn NICHT sagen, daß sein WLAN WPA gesichert war? Wer will das denn wie nachweisen??? Geht gar nicht! Also stellt sich für mich diese Frage -ehrlich gesagt- auch gar nicht!


Immer langsam mit den Pferden...DAS kann man doch so gar nicht allgemein verlautbaren (also auf einen Urheber im Allgemeinen bezogen). Siehe beispielsweise Schranken im Urheberrechtgesetz.

Außerdem muss zunächst sowieso erst einmal eine Verletzung des Urheberrechts auch nachgewiesen sein.

Ich persönlich zweifel da -ehrlich gesagt- z.B. an den Fähigkeiten der "Preisauskunft" Evidenzia...

Generell erscheint mir persönlich dein Auftreten hier sehr "einseitig". Das ist aber -wohl gemerkt/betont- lediglich ein rein subjektiver Eindruck.

Vielleicht sollte ich ja auch einfach 'mal 'ne Geistheilerin anrufen, oder so (KLICK)!?
Herr Baxter,

letzteres halte ich für überlegenswert. Mein Auftreten mag für Sie einseitig sein. Sie mögen hinter jedem Busch einen Indianer vermuten, das ist Ihre Sache. Für mich geht es darum, die objektiven Chancen von Klagen der Abmahnanwälte darzustellen, und die sind momentan recht hoch, was zahlreiche Urteile belegen. Ebenso gebe ich hier die Meinung der Gerichte wieder, an denen momentan geklagt wird, z. B. LG Erfurt. Dagegen liegt es mir fern, Abgemahnte in sinnlose, sehr teure Prozesse zu locken, die letztendlich nur den Anwälten Geld bringen.

Jedenfalls muss jeder die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Der Nachweis der Urheberrechtsverletzung wird in 99% der Fälle klappen. Sofern man sich auf ein WLAN beruft, muss fundiert und beweisbar vorgetragen werden, was kaum gelingen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 06.01.2009, 18:05   # 203
hummel_1000
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 9
150€ denke wird bei euch auch so sein

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.1.2009 um 17:26:45-----

die sw soll laut internet-seite 680€ kosten , anwalt n+l kosten 400 €
ip ermitlung 300€ also rund 1400€ kosten ( daten findet man im i-netz
und hier im forum


und wie kommt man auf 3216!!!

würde gerne was dazu schreiben aber ich lass es lieber
 
Alt 06.01.2009, 18:47   # 204
Baxter
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
@RA Hechler:
Zitat:
Für mich geht es darum, die objektiven Chancen von Klagen der Abmahnanwälte darzustellen, und die sind momentan recht hoch, was zahlreiche Urteile belegen.
Konkreter bitte!
Zitat:
Ebenso gebe ich hier die Meinung der Gerichte wieder, an denen momentan geklagt wird, z. B. LG Erfurt.
Konkreter bitte! Sorry, aber die Aussagen sind unbrauchbar. Was hat das mit Objektivität zu tun!?
Zitat:
Jedenfalls muss jeder die für ihn günstigen Tatsachen beweisen.
ZUERST ist der Kläger in der Beweis- und Darlegungspflicht! Welche Beweise werden denn vorgelegt? Der Schmierzettel vom sog. "IT-Dienstleister" etwa. Lächerlich! Ich denke (und hoffe), daß die Abgemahnten so langsam 'mal aufgewacht sind und auch ENDLICH 'mal anfangen die Datenerhebung auch zu hinterfragen und auch am Anfang der Datenreise anzufangen! Sobald die Daten nämlich beim provider sind, ist es eh "witzlos". Der provider kann beim besten Willen nicht unvalidierte Daten verifizieren! Da liegt ein riesengroßer Denkfehler und gleichzeitig ein falscher Ansatz im Abmahnwahn!
Zitat:
Der Nachweis der Urheberrechtsverletzung wird in 99% der Fälle klappen.
Basierend auf welchen "Nachweisen"?
Zitat:
Sofern man sich auf ein WLAN beruft, muss fundiert und beweisbar vorgetragen werden, was kaum gelingen dürfte.
Och... Als ich in meinem vorherigen thread geschrieben hatte, daß das niemand (auf legalem Wege) nachweisen kann meinte ich damit eigentlich die Abmahner damit. Ich könnte solch einen "Beweis" z.B. in ein paar Minuten "formulieren".

Übrigens: Warum das (Bertelsmann-)Inkasso nodch niemand verklagt hat, verstehe ich -ehrlich gesagt- auch nicht...DIE hätten mit MEINEN Daten zumindest nichts verloren. Das würde ich denen schon eindringlich deutlich machen! Meiner Meinung nach ist die Forderung zu dem Zeitpunkt sowieso bereits "verkauft"...
Und noch 'was zur Erinnerung: Die Abmahnung, d.h. das außergerichtliche Vergleichsangebot soll Kosten eigentlich vermeiden/senken! NICHT unnötig generieren (Anwalt 1, Inkasso, Anwälte 2). Zudem macht diese Vorgehensweise im Fall von Urheberrechtsverletzung absolut keinen (nachvollziehbaren) Sinn!

Ich freue mich auf (etwas konkretere) Antworten und verbleibe mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen,

Baxter (Dipl.-Ing., nur zur Info)
 
Alt 06.01.2009, 19:53   # 205
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@alter esel

zum suw-thread: natürlich habe ich nicht den ganzen thread gelesen. ich habe auch noch ein familienleben und arbeiten muss ich manchmal auch. aber ich denke das wichtigste habe ich gelesen. ist ja interessant, was sich so entwickeln kann.

@baxter

habe die links gelesen, das was mir am allermeisten aufgefallen ist, mal abgesehen von der präsenz des geschäftsführers von lernhaus, ist die orthographie. wenn die firma so arbeitet, wie sie schreibt, mache ich mir keine großen sorgen.

@all
zeit ist für uns alle ein wichtiger faktor. geduld und durchhaltevermögen ist unser kapital, das wir auch gegen unseren "gegner" einsetzen sollten. viele schlaue köpfe, anwälte und technisch versierte, sind hier am wirken und da die abmahner nicht im recht sind, sollten wir mit unserer geballten kraft in der lage sein, diese über den sprichwörtlichen jordan zu treiben.

kopf hoch und nach vorn blicken an alle betroffenen hanjo40
 
Alt 06.01.2009, 20:48   # 206
kolehriker
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 43
also....wenn ich das jetzt richtig sehe .......sind wir jetzt 17 mann mit solch einem schreiben..........

und die vorgehensweise der meisten leute:
-zum anwalt,
-modi. ue verschicken
-und erstmal abwarten.......................................... ..

-...........und gucken ob scharf geschoßen wird....................

SEHE ICH DAS RICHTIG???
 
Alt 06.01.2009, 21:14   # 207
Bad-Boy-No.1
Gastposter
 
Hallo,
an die dirty seventeen!
mal ne frage hätte das schreiben nicht auch als einschreiben mit rückschein kommen müssen?
 
Alt 06.01.2009, 21:26   # 208
kolehriker
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 43
...nein ...ist nicht notwendig.......
 
Alt 06.01.2009, 21:27   # 209
Dalios1
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 22
Die einfachte, günstigste und unsicherste Art einen Brief vom Absender zum Empfänger zuzustellen.
Man gibt einen Brief, ohne irgendein Beleg in die Hände der Post AG, die diesen, wieder ohne irgendein Beleg an den Absender übergibt.
Nun, es mag recht subjektiv sein, aber der Verlust solcher Briefsendungen scheint in neuerer Zeit sehr stark zugenommen zu haben. Neben den Verlusten durch den Zustellbetrieb, wird hier auch die fehlende Beweisbarkeit durch die beleglosen Zustellung. Wie will der Empfänger beweisen, dass die Sendung an den Empfänger zugestellt wurde?
 
Alt 06.01.2009, 21:46   # 210
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@dalios

leider müssen sie das nicht beweisen, es reicht, wenn sie nachweisen (postausgangsbuch), das das schreiben raus ist. leider

hanjo40
 
Alt 06.01.2009, 21:48   # 211
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Herr Baxter,

Jedenfalls muss jeder die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Der Nachweis der Urheberrechtsverletzung wird in 99% der Fälle klappen. Sofern man sich auf ein WLAN beruft, muss fundiert und beweisbar vorgetragen werden, was kaum gelingen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
Sehr geehrter RA Hechler,

in der Abmahnung taucht lediglich die IP des Anschlußinhabers auf.
Der Abmahner muss jedoch den Upload und nicht den Download
zum Nachweis der Urheberrechtsverletzung beweisen.
Wo sind denn die IPs derer, die etwas vom Abmahnopfer heruntergeladen
haben ? Die brauchen sie nämlich, um einen upload zu beweisen !
Wenn sich Niemand für die Datei, die ich anbiete, interessiert,
dann ist diese auch nicht verbreitet worden.:vogel:

Mit freundlichen Grüßen

Flesh_Storm
 
Alt 06.01.2009, 21:49   # 212
Dalios1
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 22
das ist ok nur wenn dieser falsch zugestellt wird was dann (Z.b)
 
Alt 06.01.2009, 21:54   # 213
ichvonhier
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Bad-Boy-No.1 Beitrag anzeigen
Hallo,
an die dirty seventeen!
mal ne frage hätte das schreiben nicht auch als einschreiben mit rückschein kommen müssen?
Nein im übertriebenen sinne hätte ein anruf gereicht

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.1.2009 um 20:57:54-----

Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Sehr geehrter RA Hechler,

in der Abmahnung taucht lediglich die IP des Anschlußinhabers auf.
Der Abmahner muss jedoch den Upload und nicht den Download
zum Nachweis der Urheberrechtsverletzung beweisen.
Wo sind denn die IPs derer, die etwas vom Abmahnopfer heruntergeladen
haben ? Die brauchen sie nämlich, um einen upload zu beweisen !
Wenn sich Niemand für die Datei, die ich anbiete, interessiert,
dann ist diese auch nicht verbreitet worden.:vogel:

Mit freundlichen Grüßen

Flesh_Storm
Die werden auch geladen haben und so haben die deine IP .
Damit können die beweisen , dass man es angeboten hat, meine ich mal .
Selber die Datei laden und protokolieren , vom wem !
 
Alt 06.01.2009, 22:00   # 214
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@Flesh_Storm

das wirft zwar einen völlig neuen aspekt auf die vertrackte angelegenheit, hilft uns aber nicht wirklich weiter. der verkäufer von gefälschten t-shirts wird auch nicht erst bestraft, wenn die t-shirts verkauft sind, sondern schon, wenn sie angeboten (vergleichbar mit unserem vermeintlichen upload) werden, leider.
aber ein gutes argument ist im laufe des abends gefallen, wenn man wie ich ein gesichertes netzwerk und die datei nicht auf seinem rechner hatte, wie kommen die leute dann dazu zu behaupten, ich hätte es zum upload angeboten?

hanjo40

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.1.2009 um 21:02:30-----

@ichvonhier

das hat meiner meinung nach keine beweiskraft, wenn die auf die art und weise an deine ip gekommen sind, denn dann sind sie durch eine strafbare handlung an die infos gekommen.

hanjo40
 
Alt 06.01.2009, 22:22   # 215
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ichvonhier Beitrag anzeigen
Die werden auch geladen haben und so haben die deine IP .
Damit können die beweisen , dass man es angeboten hat, meine ich mal .
Selber die Datei laden und protokolieren , vom wem !
Damit wäre dann bewiesen, das sie selbst, die Datei über Deinen
Anschluß geladen haben. Aber deren Vorwurf lautet doch,
dass Du die Datei weltweit zum Download angeboten hättest.
Deswegen fordern Sie Schadenersatz nach der Lizenzanalogie.
Jedoch ist bei dem Nachweis eines einzigen Uploads noch kein
weltweites Anbieten bewiesen, oder ?

Gruß

Flesh_Storm
 
Alt 06.01.2009, 22:30   # 216
kolehriker
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 43
...es geht ja nicht ums weltweite anbieten..........sondern um das anbieten überhaupt.................oder ich ssage mal: das bereit stellen


wieviele sind wir nun eigentlich schon???????????????????????????
 
Alt 06.01.2009, 22:34   # 217
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
das hat meiner meinung nach keine beweiskraft, wenn die auf die art und weise an deine ip gekommen sind, denn dann sind sie durch eine strafbare handlung an die infos gekommen....
"...Ein Beweisverwertungsverbot ist nicht gegeben..."
 
Alt 06.01.2009, 22:39   # 218
hanjo40
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 75
@alter esel

du kannst einem auch jede hoffnung nehmen. spass beiseite, warum nicht? wenn ich durch eine strafbare handlung an beweise komme, ich meine als privatperson, dann bin ich nicht besser als derjenige, dem ich die strafbare handlung vorwerfe, oder? das ist glaube ich dünnes eis, wenn es denn so ist, aber wiederum auch schwer nachweisbar. in deinem zitat geht es auch nicht um meine behauptung, sondern um vorratsdatenspeicherung durch provider, die manchmal ein durchaus berechtigtes interesse daran haben, daten zu speichern.

hanjo40
 
Alt 06.01.2009, 22:47   # 219
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von hanjo40 Beitrag anzeigen
...wenn ich durch eine strafbare handlung an beweise komme, ich meine als privatperson, dann bin ich nicht besser als derjenige, dem ich die strafbare handlung vorwerfe, oder? das ist glaube ich dünnes eis, wenn es denn so ist, aber wiederum auch schwer nachweisbar...
Lesen!

Interview mit RA Dr. Alexander Wachs zu allgemeinen Rechtsfragen über das Thema: “Die Loggfirmen, Wurzel des Übels?!“

 
Alt 06.01.2009, 23:10   # 220
kolehriker
 
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Beiträge: 43
...ich denke die werden sich nicht selber ins knie schießen............
wenn die das profesionell machen....werden die sich nicht ihren ruf mit dem ***** wieder einreißen, indem sie mit illegalen methoden arbeiten............:vogel::vogel:

ich denke mal diese firma die die ip adressen gespeichert hat, hat auch bloß ihre arbeit gemacht....klingt vielleicht blöd...is aber so............

man müßte irgend nen formfehler oder ne gesetzeslücke finden, woran die 2 schwuppen nicht gedacht haben..........aber ich bin leider auch nur nen normaler mensch.........und kein rechtsanwalt, und daher kenne ich mich leider mit sowas nicht so gut aus...........
 
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