Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe


Alt 01.06.2009, 16:09   # 2061
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Nur Geduld, ist doch noch über drei Jahre Zeit...
Erfahrungsgemäß haben Kanzleien im organisatorischen Ablauf ein logistisches Problem. Zweitschreiben und Abmahnungen werden nur in Einzelfällen zeitgleich verschickt, d.h. einer Welle Abmahnungen folgt eine Welle von Zweitschreiben.
Das kann ich mir gut vorstellen, was Du sagst. Dennoch kam nach der Osterwelle lange nix und jetzt direkt die Pfingstwelle. Die schnelle "Mark" scheint vorzugehen...

Die nächste wird bestimmt die Sommerferienwelle.......pffffffff
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Alt 01.06.2009, 16:13   # 2062
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von miggenmehl Beitrag anzeigen
Die nächste wird bestimmt die Sommerferienwelle.......pffffffff
Warten wir es ab, hoffentlich nicht die Jahrhundertwelle!
 
Alt 01.06.2009, 16:26   # 2063
Harry01
 
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@ulrich,

muß ich das überhaupt beweisen??

Als Beschuldigter habe ich doch das Recht zunächst alles abzustreiten, egal ob die erhobenen Vorwürfe nun stimmen oder nicht.

Sollten die von Nü+L eine Klage einreichen, müssten diese dann "die Karten auf den Tisch legen". Wenn sich hierbei herausstellt, dass die Beschaffung der Klarnamen "ohne" richterlichen Beschluß erfolgt sind, dürften diese dann keinen Beweis mehr darstellen. Nach meinem laienhaften Kentnisstand, sind illgal beschaffte oder erworbene Informationen vor Gericht nicht gültig. Sollte dies bei N+L zutreffen, werden diese es beim "Säbelrassel" belassen und sich mit dem zufrieden geben, was verängstigte Abmahnopfer leider freiwillig überweisen.

Gruß Harry01
 
Alt 01.06.2009, 16:37   # 2064
1984
 
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Zitat:
Zitat von Harry01 Beitrag anzeigen
@ulrich,

muß ich das überhaupt beweisen??

Als Beschuldigter habe ich doch das Recht zunächst alles abzustreiten, egal ob die erhobenen Vorwürfe nun stimmen oder nicht.

Sollten die von Nü+L eine Klage einreichen, müssten diese dann "die Karten auf den Tisch legen". Wenn sich hierbei herausstellt, dass die Beschaffung der Klarnamen "ohne" richterlichen Beschluß erfolgt sind, dürften diese dann keinen Beweis mehr darstellen. Nach meinem laienhaften Kentnisstand, sind illgal beschaffte oder erworbene Informationen vor Gericht nicht gültig. Sollte dies bei N+L zutreffen, werden diese es beim "Säbelrassel" belassen und sich mit dem zufrieden geben, was verängstigte Abmahnopfer leider freiwillig überweisen.

Gruß Harry01
Dieses sehe ich genau so!
Deshalb möchte ich auch unbedingt eine Gerichtliche Klärung(Falls Finanziel möglich)!
Werde euch nach meinem Anwaltsbesuch weitere Infos zukommen lassen da ich nicht gewillt bin deren Treiben(N+L und anderen)einfach nur hinzunehmen!
Gruß 1984
 
Alt 01.06.2009, 19:00   # 2065
1984
 
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ICH möchte ganz deutlich machen das es mir um das eindringen in meine Privatsphäre geht!Es kann nicht sein das Gespräche(Ich sehe auch Download Verbindugen so)einfach mitgeschnitten werden und gegen mich verwendet werden!Ich bin weder Terrorist noch in irgendeiner anderen Form Schwerverbrecher!Ich weise noch einmal daraufhin das beim zutritt diesrer Seite ausdrücklich die nachfrage sich darauf bezog das ich im Besitz des Originals sein müßte.In meinen Augen müßte doch dann derjenige der dieses Portal zur Verfügung stellt Haftbar sein.Des weiteren hatte ich Kontakt mit dieser Kanzlei,um in einem direkten Gespräch die Angelegenheit zu klären.Habe dieses vorhaben aber abgebrochen nach abwimmeltaktik(Anwalt in Sitzung).Auf meinen Vorschlag 100-150 Euro zu Zahlen um Ruhe zu haben wurde mir eine Ratenzahlung angeboten über den vollen Betrag+Orginal U.E.!!Das Angebot hatte ich gemacht,bevor ich dieses
Forum kannte,da Unwissenheit ja nicht vor Strafe Schützt.Wie sieht es eigentlich mit dem Gespräch aus was ich geführt habe?Darf dieses von der Kanzlei auch ohne mein wissen mitgeschnitten werden?Habe dort Tel. Angaben gemacht die mich belasten könnten.Scheint gut zu laufen der Laden jedesmal eine andere Dame am Apparat die hinterher sogar richtig ungemütlich wurden!Gibt es irgend jemand der schon vor Gericht ist?
Freue mich über jedes Feedback!
1984
 
Alt 01.06.2009, 19:34   # 2066
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Harry01 Beitrag anzeigen
@ulrich,

muß ich das überhaupt beweisen??

Als Beschuldigter habe ich doch das Recht zunächst alles abzustreiten, egal ob die erhobenen Vorwürfe nun stimmen oder nicht.
Leider nicht. Das Recht zur Lüge gilt nur im Strafprozess, nicht im Zivilprozess. Hier sind Sie zur Wahrheit gehalten.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
 
Alt 01.06.2009, 19:46   # 2067
DerJoker
 
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Ich würde gerne das Thema Daten loggen nochmal ansprechen.

Die Firma Evidenzia ermittelt die Daten für N+L (siehe N+L Website unter Kooperationen)
Zufällig ist die Adresse mit N+L identisch was vermuten läßt das man sehr sehr eng zusammen arbeitet, vieleicht zu eng!?
Inwieweit ist ein Anwalt befangen wenn eine "befreundete" Firma die angeblichen Beweise (Log-Dateien) herstellt.

Sry wenn das Thema einige hundert Seiten vorher schonmal angeschnitten wurde, ich hab nur 50% mir durchgelesen.
 
Alt 01.06.2009, 19:50   # 2068
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Ich weise noch einmal daraufhin das beim zutritt diesrer Seite ausdrücklich die nachfrage sich darauf bezog das ich im Besitz des Originals sein müßte.
Nun ja. Haben *DIE* sich erst mal per WEB-Cam davon überzeugt, ob diese CD tatsächlich in Deiner Sammlung ist? *hüstel*
wenn ich, WAS ICH EH NIE TU (schwör) mal auf einer SEX-Seite lande, werde ich auch schon mal gefragt ob ich 18 bin..., aber nie meinen Ausweis vor den Monitor halten. *nochmehrhüstel*
Zitat:
In meinen Augen müßte doch dann derjenige der dieses Portal zur Verfügung stellt Haftbar sein.
Vielleicht war der Seitenbetreiber die Logfirma selbst
Zitat:
Des weiteren hatte ich Kontakt mit dieser Kanzlei,um in einem direkten Gespräch die Angelegenheit zu klären.Habe dieses vorhaben aber abgebrochen nach abwimmeltaktik(Anwalt in Sitzung).Auf meinen Vorschlag 100-150 Euro zu Zahlen um Ruhe zu haben
Das war besonders Klug
Weißt du was... Ich erspare mir weitere Kommentare. Nutze Deinen PC lieber um dich zu informieren bevor Du sowas tust wie Du beschrieben hast. Du *Internethändler* Du
sorry, rausgerutscht

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.6.2009 um 19:06:12-----

Zitat:
Zitat von DerJoker Beitrag anzeigen
Die Firma Evidenzia ermittelt die Daten für N+L (siehe N+L Website unter Kooperationen)
Zufällig ist die Adresse mit N+L identisch was vermuten läßt das man sehr sehr eng zusammen arbeitet, vieleicht zu eng!?
Inwieweit ist ein Anwalt befangen wenn eine "befreundete" Firma die angeblichen Beweise (Log-Dateien) herstellt.
Es ist doch ohne Bedeutung solange die Fa. Evidenzia eine eigenständige Fa. ist, kann Sie sogar ein Zimmer neben seinem Büro residieren und von seiner Frau geleitet werden. Und N&L ermittelt ja nicht selbst die Daten sondern wird nur mit der Abmahnung beauftragt.
 
Alt 01.06.2009, 20:49   # 2069
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ ulrich
Mhh, dem Eintrag von 1984 zufolge:
Zitat:
Gericht war Köln!
scheine ich wohl doch recht gehabt zu haben

@ 1984
Zitat:
torrent..mit dem Azureus Programm!
Seit wann wird man denn bei einem Fi9lesharingprogramm vor dem Download gefragt, ob man die Original-CD besitzt?
 
Alt 01.06.2009, 20:49   # 2070
dan1202
 
Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von dan1202 Beitrag anzeigen
Habe heut auch die Telekom kontaktiert (telefonisch) und vor dem Hintergrund der Rechtslage die Herausgabe der Kundendaten wegen des Vorwurfs des angeblichen "öffentlich zur Verfügung stellens" eines Liedes angefragt.
Ich bekomme morgen einen Rückruf der Rechtsabteilung und werde dann mal berichten... Bin gespannt.
Bin ja noch 'ne Antwort schuldig...
Also mir wurde von der Kundenberaterin der Telekom nach Rücksprache mit deren Rechtsabteilung Folgendes telefonisch mitgeteilt:
In berechtigten Verdachtsfällen wird die Klaradresse herausgegeben. Die "Anfrage" des StA oder ein richterlicher Beschluss ist immer ein berechtigter Verdachtsfall, unerheblich ob es dabei um ein Lied oder um 1000 Kinofilme geht. Die Daten werden ansonsten nicht an Dritte herausgegeben.
Also nichts wirklich Neues!
 
Alt 01.06.2009, 20:55   # 2071
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Danke dafür, dass du dich noch mal gemeldet hast !
 
Alt 01.06.2009, 21:03   # 2072
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ ulrich

Mhh, dem Eintrag von 1984 zufolge:
scheine ich wohl doch recht gehabt zu haben

@ 1984

Seit wann wird man denn bei einem Fi9lesharingprogramm vor dem Download gefragt, ob man die Original-CD besitzt?
Es war vor dem zutritt zu dieser Seite auf der Startseite.
Vielleicht bin ich(UNWISSENTLICH) Gesetzlich gesehen ein Illegaler Downloader!!AberWIR??? feiern 60 Jahre Grundgesetz!UND ICH BIN KEIN SCHWERVERBRECHER DEM MAN SAGT DEINE RECHTE SIND GESCHÜTZT ABER TROTZDEM ÜBER EINE HINTERTÜR MEINE PERSÖNLICHKEITSRECHTE VERLETZT WERDEN!!
Gruß1984
P.S.Danke für alle INFOS (SAUGE )alle in mich.
Danke
 
Alt 01.06.2009, 21:16   # 2073
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Vielleicht bin ich(UNWISSENTLICH) Gesetzlich gesehen ein Illegaler Downloader!!AberWIR??? feiern 60 Jahre Grundgesetz!UND ICH BIN KEIN SCHWERVERBRECHER DEM MAN SAGT DEINE RECHTE SIND GESCHÜTZT ABER TROTZDEM ÜBER EINE HINTERTÜR MEINE PERSÖNLICHKEITSRECHTE VERLETZT WERDEN!!
es hat Dich doch keiner eines schweren Verbrechens beschuldigt. Was Du als Hintertür bezeichnest ist für jeden mit dem Du Daten austauschst, egal ob baershare, utorrent, azureus oder den simplen downloadmanager sichtbar. Nämlich Deine IP (manchmal auch dein Betriebssystem, Browser ect.) Übrigens...ich feier nicht
 
Alt 01.06.2009, 21:57   # 2074
constantin
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
es hat Dich doch keiner eines schweren Verbrechens beschuldigt.
Das sehe ich etwas anders: wenn die Preisgabe der Klarnamen per Gerichtsbeschluss angeordnet wurde, geht dies meiner Ansicht nach nur dann, wenn die Klagepartei Argumente liefert, die "die besondere Schwere der Tat" (im gewerblichen Ausmaß) begründet. Diese liegt laut LG Köln, offenbar immer dann vor, sobald es sich um eine Datei handelt, die vor oder kurz nach der Veröffentlichung verbreitet wurde. Ich habe mich ehrlich gesagt bei der Lektüre dieses Gerichtsbeschlusses als Null-Ahnung-Jurist auch erstmal wie ein Schwerverbrecher gefühlt.
 
Alt 01.06.2009, 22:19   # 2075
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
...auch erstmal wie ein Schwerverbrecher gefühlt.
Constantin: Warum nur fühlen sich viele gleich als Verbrecher? Anwälte haben keine Uniformen an. Man muss vor lauter Obrigkeitsgefühl nicht salutieren oder Schweißausbrüche bekommen. Ist man etwas zu schnell im Verkehr, oder pinkelt im Park ist das auch kein Verbrechen nur ein Vergehen
 
Alt 01.06.2009, 22:25   # 2076
constantin
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Constantin: Warum nur fühlen sich viele gleich als Verbrecher?
Nochmal: weil man mir einen Gerichtsbeschluss unter die Nase gehalten hat, in der von der "besonderen Schwere der Tat" die Rede ist.

Dass das nur heiße Luft ist bzw. mit dieser dämlichen Gesetzgebuntg zusammenhängt, weiß ich inzwischen natürlich auch.
 
Alt 01.06.2009, 22:55   # 2077
Jaschkov
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 4
Ich habe meinem Anwalt diesen Artikel mit dem Beschluss vom LG Köln geschickt.

Der schrieb mir:

"Wir kennen das Urteil.
Das führt jedoch zu keiner anderen Bewertung der Sach- und Rechtslage.

Lediglich ein Gericht (Köln) hat in diesem einen Fall "kritische Äußerungen"
verlauten lassen.
Dies darf man nicht überbewerten.

Ob andere Gerichte nicht nur folgen, sondern im Ergebnis auch einen
entsprechenden Beweiswert aberkennen scheint äußerst zweifelhaft.

Entsprechend raten wir weiterhin zu dem vorgeschlagenen Vorgehen."

Also modUE abschicken und abwarten.
 
Alt 01.06.2009, 23:42   # 2078
Mieeek
 
Registriert seit: 03.04.2009
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Zitat:
Zitat von Harry01 Beitrag anzeigen
Es mehren sich auch bei mir die Gedanken, dass die Beschaffung der Klarnamen nicht mit rechten Dingen zu gegangen sein könnte.

Gruß Harry01
Frag mal eine Privat Detektei wie die an Daten kommen könnten. Wetten das die grinsen.

Datenschutz ist Datenschmutz.
Ich weiß von was ich rede.
 
Alt 02.06.2009, 08:16   # 2079
Mieeek
 
Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
Nicht uninteressant.

getpos.de :: IP-Targeting | IP-Adressen lokalisieren

Übrigens könnt ihr da auch andere IP´s eingeben nur unten den Hostname wegmachen und oben die andere Ip rein dann auf suche.

Ausserdem ist die angegebene IP auf meinem schreiben eine die ich von der anfangszahl noch gar net gehabt hab.

Sieht so aus als ob das die IP von einem Server von Emule ist USE next oder so. Gehört der vieleicht Nümmi und lang?
 
Alt 02.06.2009, 10:45   # 2080
JSP
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 15
Hallöchen.

Ich bin ein weiteres Opfer von Nümann + Lang. Kurz meine Story mit der Bitte um Prüfung, ob das soweit okay ist:

Abmahnung wegen Matthew Tasa, bereits letzte Woche Dienstag. Leider war ich bis einschließlich Freitag dienstlich unterwegs und habe den Brief erst Samstag öffnen können. Plöd, aber noch is ja Zeit, Frist läuft bis 05.06.09

Ein Bekannter kennt sich ein wenig aus, hat im Internet danach gesucht und meinte, es ist wohl besser die 450 Euro zu zahlen und die UE zu unterschreiben. Hätte ich heute am Dienstag auch alles gemacht - wie gut dass ich neugierig bin. So bin ich über Google zu diesem Thema gestoßen.

Mein Vorgehen nach Lesen dieses Themas ab Seite 33 *stöhn*

- Modifizierte UE abschicken
- nichts zahlen
- auf diese Aussage des OLG Köln hoffen:
Zitat:
Aufgrund dieser Konstellation gelangte das Landgericht Köln zu folgendem Schluss:"Dies alles macht es rechtlich zweifelhaft, aus einer vereinzelten Verknüpfung zwischen einer bestimmten IP-Adresse und dem Hashwert eines einzelnen geschützten Werks eine (zivilrechtliche) Störerhaftung eines konkreten Anschlussinhabers herleiten zu wollen, solange nicht weitere Faktoren hinzutreten - wie etwa der Umstand, dass erkennbar erhebliche Datenmengen zum Upload angeboten wurden - oder zusätzliche Ermittlungsergebnisse (beispielsweise über Vortaten) vorliegen, die ein zufälliges, singuläres "Hineingeraten" eines technisch nicht versierten Internetnutzers in eine Tauschbörse, bei der der Vorsatz für die Begehung eines urheberrechtlichen Verstoßes nicht angenommen werden könnte, unwahrscheinlich erscheinen lassen."
Quelle: gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Um Meinungen wäre ich dankbar ob das okay ist. Muss das Schreiben ja heute abschicken.

Ach ja: reicht ein Einwurfeinschreiben nicht aus? Muss es unbedingt das teure Rückschein-Einschreiben sein?
 
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