| | # 2063 |
| Registriert seit: 26.05.2009
Beiträge: 21
| @ulrich, muß ich das überhaupt beweisen?? Als Beschuldigter habe ich doch das Recht zunächst alles abzustreiten, egal ob die erhobenen Vorwürfe nun stimmen oder nicht. Sollten die von Nü+L eine Klage einreichen, müssten diese dann "die Karten auf den Tisch legen". Wenn sich hierbei herausstellt, dass die Beschaffung der Klarnamen "ohne" richterlichen Beschluß erfolgt sind, dürften diese dann keinen Beweis mehr darstellen. Nach meinem laienhaften Kentnisstand, sind illgal beschaffte oder erworbene Informationen vor Gericht nicht gültig. Sollte dies bei N+L zutreffen, werden diese es beim "Säbelrassel" belassen und sich mit dem zufrieden geben, was verängstigte Abmahnopfer leider freiwillig überweisen. Gruß Harry01 |
| | # 2064 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
Deshalb möchte ich auch unbedingt eine Gerichtliche Klärung(Falls Finanziel möglich)! Werde euch nach meinem Anwaltsbesuch weitere Infos zukommen lassen da ich nicht gewillt bin deren Treiben(N+L und anderen)einfach nur hinzunehmen! Gruß 1984 | |
| | # 2065 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| ICH möchte ganz deutlich machen das es mir um das eindringen in meine Privatsphäre geht!Es kann nicht sein das Gespräche(Ich sehe auch Download Verbindugen so)einfach mitgeschnitten werden und gegen mich verwendet werden!Ich bin weder Terrorist noch in irgendeiner anderen Form Schwerverbrecher!Ich weise noch einmal daraufhin das beim zutritt diesrer Seite ausdrücklich die nachfrage sich darauf bezog das ich im Besitz des Originals sein müßte.In meinen Augen müßte doch dann derjenige der dieses Portal zur Verfügung stellt Haftbar sein.Des weiteren hatte ich Kontakt mit dieser Kanzlei,um in einem direkten Gespräch die Angelegenheit zu klären.Habe dieses vorhaben aber abgebrochen nach abwimmeltaktik(Anwalt in Sitzung).Auf meinen Vorschlag 100-150 Euro zu Zahlen um Ruhe zu haben wurde mir eine Ratenzahlung angeboten über den vollen Betrag+Orginal U.E.!!Das Angebot hatte ich gemacht,bevor ich dieses Forum kannte,da Unwissenheit ja nicht vor Strafe Schützt.Wie sieht es eigentlich mit dem Gespräch aus was ich geführt habe?Darf dieses von der Kanzlei auch ohne mein wissen mitgeschnitten werden?Habe dort Tel. Angaben gemacht die mich belasten könnten.Scheint gut zu laufen der Laden jedesmal eine andere Dame am Apparat die hinterher sogar richtig ungemütlich wurden!Gibt es irgend jemand der schon vor Gericht ist? Freue mich über jedes Feedback! 1984 |
| | # 2066 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen RA Hechler | |
| | # 2067 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 108
| Ich würde gerne das Thema Daten loggen nochmal ansprechen. Die Firma Evidenzia ermittelt die Daten für N+L (siehe N+L Website unter Kooperationen) Zufällig ist die Adresse mit N+L identisch was vermuten läßt das man sehr sehr eng zusammen arbeitet, vieleicht zu eng!? Inwieweit ist ein Anwalt befangen wenn eine "befreundete" Firma die angeblichen Beweise (Log-Dateien) herstellt. Sry wenn das Thema einige hundert Seiten vorher schonmal angeschnitten wurde, ich hab nur 50% mir durchgelesen. |
| | # 2068 | ||||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
![]() wenn ich, WAS ICH EH NIE TU (schwör) mal auf einer SEX-Seite lande, werde ich auch schon mal gefragt ob ich 18 bin..., aber nie meinen Ausweis vor den Monitor halten. *nochmehrhüstel* Zitat:
Zitat:
![]() Weißt du was... Ich erspare mir weitere Kommentare. Nutze Deinen PC lieber um dich zu informieren bevor Du sowas tust wie Du beschrieben hast. Du *Internethändler* Du sorry, rausgerutscht -----Doppelpost zusammengeführt am 1.6.2009 um 19:06:12----- Zitat:
| ||||
| | # 2069 | |||
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ ulrich Zitat:
Zitat:
@ 1984 Zitat:
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| | # 2070 | |
| Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Also mir wurde von der Kundenberaterin der Telekom nach Rücksprache mit deren Rechtsabteilung Folgendes telefonisch mitgeteilt: In berechtigten Verdachtsfällen wird die Klaradresse herausgegeben. Die "Anfrage" des StA oder ein richterlicher Beschluss ist immer ein berechtigter Verdachtsfall, unerheblich ob es dabei um ein Lied oder um 1000 Kinofilme geht. Die Daten werden ansonsten nicht an Dritte herausgegeben. Also nichts wirklich Neues! | |
| | # 2072 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
Vielleicht bin ich(UNWISSENTLICH) Gesetzlich gesehen ein Illegaler Downloader!!AberWIR??? feiern 60 Jahre Grundgesetz!UND ICH BIN KEIN SCHWERVERBRECHER DEM MAN SAGT DEINE RECHTE SIND GESCHÜTZT ABER TROTZDEM ÜBER EINE HINTERTÜR MEINE PERSÖNLICHKEITSRECHTE VERLETZT WERDEN!! Gruß1984 P.S.Danke für alle INFOS (SAUGE Danke | |
| | # 2073 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
| |
| | # 2074 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Das sehe ich etwas anders: wenn die Preisgabe der Klarnamen per Gerichtsbeschluss angeordnet wurde, geht dies meiner Ansicht nach nur dann, wenn die Klagepartei Argumente liefert, die "die besondere Schwere der Tat" (im gewerblichen Ausmaß) begründet. Diese liegt laut LG Köln, offenbar immer dann vor, sobald es sich um eine Datei handelt, die vor oder kurz nach der Veröffentlichung verbreitet wurde. Ich habe mich ehrlich gesagt bei der Lektüre dieses Gerichtsbeschlusses als Null-Ahnung-Jurist auch erstmal wie ein Schwerverbrecher gefühlt. |
| | # 2075 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Constantin: Warum nur fühlen sich viele gleich als Verbrecher? Anwälte haben keine Uniformen an. Man muss vor lauter Obrigkeitsgefühl nicht salutieren oder Schweißausbrüche bekommen. Ist man etwas zu schnell im Verkehr, oder pinkelt im Park ist das auch kein Verbrechen nur ein Vergehen |
| | # 2076 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Nochmal: weil man mir einen Gerichtsbeschluss unter die Nase gehalten hat, in der von der "besonderen Schwere der Tat" die Rede ist. Dass das nur heiße Luft ist bzw. mit dieser dämlichen Gesetzgebuntg zusammenhängt, weiß ich inzwischen natürlich auch. |
| | # 2077 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 4
| Ich habe meinem Anwalt diesen Artikel mit dem Beschluss vom LG Köln geschickt. Der schrieb mir: "Wir kennen das Urteil. Das führt jedoch zu keiner anderen Bewertung der Sach- und Rechtslage. Lediglich ein Gericht (Köln) hat in diesem einen Fall "kritische Äußerungen" verlauten lassen. Dies darf man nicht überbewerten. Ob andere Gerichte nicht nur folgen, sondern im Ergebnis auch einen entsprechenden Beweiswert aberkennen scheint äußerst zweifelhaft. Entsprechend raten wir weiterhin zu dem vorgeschlagenen Vorgehen." Also modUE abschicken und abwarten. |
| | # 2078 | |
| Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
| Zitat:
Datenschutz ist Datenschmutz. Ich weiß von was ich rede. | |
| | # 2079 |
| Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
| Nicht uninteressant. getpos.de :: IP-Targeting | IP-Adressen lokalisieren Übrigens könnt ihr da auch andere IP´s eingeben nur unten den Hostname wegmachen und oben die andere Ip rein dann auf suche. Ausserdem ist die angegebene IP auf meinem schreiben eine die ich von der anfangszahl noch gar net gehabt hab. Sieht so aus als ob das die IP von einem Server von Emule ist USE next oder so. Gehört der vieleicht Nümmi und lang? |
| | # 2080 | |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 15
| Hallöchen. Ich bin ein weiteres Opfer von Nümann + Lang. Kurz meine Story mit der Bitte um Prüfung, ob das soweit okay ist: Abmahnung wegen Matthew Tasa, bereits letzte Woche Dienstag. Leider war ich bis einschließlich Freitag dienstlich unterwegs und habe den Brief erst Samstag öffnen können. Plöd, aber noch is ja Zeit, Frist läuft bis 05.06.09 Ein Bekannter kennt sich ein wenig aus, hat im Internet danach gesucht und meinte, es ist wohl besser die 450 Euro zu zahlen und die UE zu unterschreiben. Hätte ich heute am Dienstag auch alles gemacht - wie gut dass ich neugierig bin. So bin ich über Google zu diesem Thema gestoßen. Mein Vorgehen nach Lesen dieses Themas ab Seite 33 *stöhn* - Modifizierte UE abschicken - nichts zahlen - auf diese Aussage des OLG Köln hoffen: Zitat:
Ach ja: reicht ein Einwurfeinschreiben nicht aus? Muss es unbedingt das teure Rückschein-Einschreiben sein? | |
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