Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe


Alt 31.05.2009, 21:25   # 2021
MasterDean
 
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Beiträge: 129
@ Rebby

naja,
so wie es jetzt aussieht gestehst du die schuld ein und verpflichtest dich den betrag zu zahlen.
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Alt 31.05.2009, 21:26   # 2022
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Rebby Beitrag anzeigen
Schönen Guten Abend !

Habe auch schöne Post von N+L bekommen

Interpreten

Dream Dance Vol. 51
Sunshine 2009
Dance Nation vs. Shaun Baker

Naja was darin vorkommt brauche ich euch ja nicht mehr zu sagen mein Problem liegt jetzt darin das ich diesen besagten Schuldschein Weggeschickt habe vor nervösität davor war mir diese seite leider noch nicht bekannt .

was kann ich machen ???
ICH BRAUCH EURE HILFE!!!!!!

Vielen Dank falls antwort kommt!!!!

Mit Absendung des Unterlassungsvertrages haben Sie das Angebot angenommen. Sofern ein Widerruf gleichzeitig zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), können Sie die Annahme eventuell rückgängig machen. Dann aber rasch zu Post vor der nächsten Leerung! Andernfalls ist der Vergleich wirksam geworden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
 
Alt 31.05.2009, 21:30   # 2023
Rebby
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 14
habe von denen auch schon ein schreiben der ratenzahlung bekommen das ist mein problem und das innerhalb von 24 stunden ein bischen schnell meint ihr denn trotz meines schuldeingeständnisses könnte ich noch zum AW gehen????



MfG Rebby

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.5.2009 um 21:07:44-----

ich hoffe ich komm aus dem sumpf nochmal raus!!!!
 
Alt 31.05.2009, 22:43   # 2024
Julschn
 
Benutzerbild von Julschn
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 15
Hallöchen Ihr Lieben....:bienchen:

wir haben am Freitag auch Post bekommen...
von Nümann + Lang bekommen wegen "Dream Dance Vol.51" "Sunshine 2009" von "Dance Nation vs. Shaun Baker".
Sollen 450€ Vergleichsangebot bezahlen.
Unser Provider ist natürlich T-COM.

Ich musste mich erstmal hinsetzen ein Käffchen trinken und ne Kippe rauchen...waren total geschockt

Dann bin ich gleich an den PC und hab zum glück diese Seite gefunden und ich möchte allen von euch sagen, Ihr habt mir etwas das We geretten.

Wir hören so eine Musik überhaupt nicht, es mag ja sein, das ich irgendwas gemacht habe ohne es zu wissen, aber wenn dann unbewusst und nicht mit absicht.

Kann natürlich auch sein, das mein Kater oder mein Hund meinten "Ey man schau mal die Beiden haben den PC angelassen...lass und doch mal Filesharing betreiben" leider kann ich die Beiden nicht befragen, die schauen mich Beide nur mit dem Blick an

Also wir werden am Dienstag erstmal Rat von einem Anwalt einholen... wir wollen kämpfen und nicht zahlen

Ich werde euch dann bericht erstatten.

Und nochmals ein Großes DANKE SCHÖN an euch alle!!!

Liebe Grüße Julschn und Flo
 
Alt 31.05.2009, 23:17   # 2025
XenonShock
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Mit Absendung des Unterlassungsvertrages haben Sie das Angebot angenommen. Sofern ein Widerruf gleichzeitig zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), können Sie die Annahme eventuell rückgängig machen. Dann aber rasch zu Post vor der nächsten Leerung! Andernfalls ist der Vergleich wirksam geworden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

Gilt dies nur bei der Original UE? Oder auch bei der modUE ?
 
Alt 31.05.2009, 23:58   # 2026
topgun275
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 76
Hallo!

Ich habe da mal eine ganz andere Frage. In dem Schreiben dieser Anwälte stand drin, daß deren "Mandanten" zum VORSTEUERABZUG verpflichtet sind. Wenn die jetzt eventuell so viel Kohle mit dieser Abmahnwelle verdienen (vorausgesetzt, jemand zahlt), muss das Geld doch auch versteuert werden, oder? Wenn die das NICHT tun, kann man die dann wegen Steuerhinterziehung oder unerlaubter Bereicherung dem Finanzamt melden?
 
Alt 01.06.2009, 00:02   # 2027
rowi06
 
Benutzerbild von rowi06
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
Hallo, Leute!

will mich nun auch einreihen: dream dance, shaun baker,....das ganze (ue und 450€) bis 10. 06. zurück. provider: t-online
ich war natürlich ebenfalls geschockt, als ich den brief von n+l las

hatte mich in meiner ersten verzweilung gestern telefonisch an die anwälte mit dem stop-schild gewandt und dort folgende auskunft erhalten: nichts zurückschicken, kopie der abmahnung an sie mailen, sie kümmern sich dann um alles weitere. gebühren: keine angaben!

dank google bin ich dann auf euer forum gestossen.

nach 2 tagen intensiven studiums diesen forums bin ich zu dem schluss gekommen: mod ue per einschreiben/rückschein am dienstag an n+l und keine zahlung.

DANKE an die vielen "betroffenen" von n+l, durch die vielzahl der unterschiedlichen beiträge und links konnte ich mir eine eigene meinung bilden und zu einem vorläufigen ergebnis für mich kommen.

aufgrund einschlägiger gesetze und einer vielzahl unterschiedlicher rechtssprechung zu diesem thema komme ich zu dem schluss, dass wir uns irgendwie in einem rechtsleeren raum befinden: die einen wollen/können nicht gegen die abmahnungen klagen, die anderen können/wollen nicht gegen die "sünder" klagen.

ich bin nun zumindest ein wenig entspannter und sehe dem weiteren werdegang etwas gelassener entgegen
 
Alt 01.06.2009, 00:04   # 2028
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Das kann man sich sparen.

Leider ist nach der herrschenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung das Beifügen einer Vollmacht gerade nicht notwendig. Eine wirksame Abmahnung setzt weder einen Vollmachtsnachweis noch den Nachweis ihres Zugangs beim Adressaten voraus! Ein Zweck der Abmahnung, den Verletzer auf eine drohende Klage hinzuweisen, erfüllt auch eine Abmahnung ohne Vollmacht.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
Ok, füge deinem Schreiben den Sechszeiler von Herrn Hechler hinzu und bestehe auf der Zurückweisung. Mögen sich die Anwälte ein eigenes Urteil bilden.

MfG

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.6.2009 um 00:04:07-----

Zitat:
Zitat von XenonShock Beitrag anzeigen
Gilt dies nur bei der Original UE? Oder auch bei der modUE ?
Sofern du die UE von Nü/La abgeschickt hast wäre daran zu denken diese schriftlich zu widerrufen und gleichzeitig eine modifizierte Unterlassungserklärung beizufügen. Diese genügt (ist ausreichend) dem Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Man sollte sich nicht unnötigen Risiken aussetzen. Vielleicht hat man sich ja auch in der Reichweite der rechtlichen Konsequenzen geirrt ? Recheriere mal § 119 BGB.

MfG
 
Alt 01.06.2009, 11:18   # 2029
Alfi65
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 3
Hallo, habe letzte Woche auch von N+L post bekommen.
Soll für das Lied sunshine 2009 450€ zahlen.
In der Panik wollte ich sofort unterschreiben und zahlen.
Dann habe ich mich ein bißchen schlau gemacht und wollte die abgeänderte Erklärung schicken und 150€ anbieten(blöd!!!)
Dann hab ich hier alles durchgelesen und mich entschieden nur die abgeänderte Erklärung zu schicken und nicht zahlen!!!
Bin gespannt, wenn so viele nicht zahlen ob die(N+L) demnächst durch
Deutschland reisen um die ganzen Gerichte abzuklappern???

Danke für die ganzen Tipps hier und werde wenn ich wieder Post von denen habe es hier melden
 
Alt 01.06.2009, 11:27   # 2030
ulrich
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Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von NostromO242 Beitrag anzeigen
@Ulrich
Tja, und nun nochmal zu meinem ursprünglichen Problem. Ich bin absolut mittellos und diese Kanzlei N+K will von mir 3261,-Euro. Ich bin finanziell nicht mal in der Lage kleine Beträge zu zahlen. Was kann ich tun?
Nochmal in aller "Freundschaft", in Deiner bedauerlichen Lage, die ich Dir ja glauben muss!), kannst Du nur eins im Moment "tun"!!
Schnellstens die mod UE zum Anwalt schicken.
Auf keinem Fall die Beigefügte, die Dir zugeschickt wurde, denn dann kannst Du Dich sofort hinter dem Zug werfen ...
In der Hoffnung, dass Du mich jetzt verstanden hast, nochmal Frohe Pfingsten !
 
Alt 01.06.2009, 13:18   # 2031
Trainer13
Gastposter
 
Hallo ich habe auch Post bekommen!

Provider: Deutsche Telecom AG
Abgemahnt am: Datum 27.05.2009
von: Nümann + Lang
für: Sunshine 2009
angeblich im Netz am: 19.04.2009
Namensermittlung über: spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen
Rechteinhaber:Uptunes GmbH
p2p-Netzwerk: Torrent


RA-Kosten 704,26 €
Gesamtkosten: pauschal 450€


Status: mod UE und keine Zahlung

Vielen Dank für die vielen Informationen. Ich habe 2 Tage das Forum studiert und habe darauf hin meinen Entschluss gefasst.
 
Alt 01.06.2009, 13:26   # 2032
ulrich
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von Trainer13 Beitrag anzeigen
Hallo ich habe auch Post bekommen!
Status: mod UE und keine Zahlung
Vielen Dank für die vielen Informationen. Ich habe 2 Tage das Forum studiert und habe darauf hin meinen Entschluss gefasst.
Willkommen im Abmahnzirkus, gute Endscheidung!
 
Alt 01.06.2009, 14:11   # 2033
Mieeek
 
Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
Ich bin noch nit ganz dahinter gekommen.
Wie kommen die an die IP ???
Es geht nicht zu laden ohne upload zu betreiben. Es sei denn die haben einen Server in Emule worüber die ganzen Verbindungen hergestellt werden.
Oder sehe ich da was falsch? Wie soll ein Testdownload funzen?? Die laden erstmal die Datei ob da auch das drin ist was draufsteht?? Oder sie bieten diese versionen selbst an.

innerhalb von 7 tagen müssen die die ip rausbekommen, sonst werden die daten laut teledoof gelöscht.
Angenommen ich habe einen server und ich sehe da die ip´s
schreibe die auf und schicke die telekom. Dann kann ich mir doch Staatsanwalt sparen. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Staatsanwalt nur für Nümmi und lang abgestellt ist.
Schätze mal die haben direktleitung zur telekom bekommen weil der staatsanwalt genervt ist oder was weiss ich. irgendwas ist da oberfaul.
 
Alt 01.06.2009, 14:16   # 2034
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Mieeek Beitrag anzeigen
Ich bin noch nit ganz dahinter gekommen.
Wie kommen die an die IP ???
Zitat:
"Wie kommen die an meine Daten?
- Daten (IP, Datum, Urzeit, File, Hash oder GUID) werden geloggt.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- Ermittlungen werden meistens eingestellt,
- Serienbrief und fertig ist das Angebot"
Zita Ende.

So einfach geht das im Abmahnzirkus...
 
Alt 01.06.2009, 14:33   # 2035
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ ulrich
Zitat:
Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft
In der Regel läuft das heute nicht mehr über die StA, sondern über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch (Strafanzeige wohl nur noch in den wenigsten Fällen).

@ 1984
Zitat:
auf der Seite,wo ich diesen Download getätigt habe,mußte bestätigt werden
Was soll das denn für ein Filesharing-Programm gewesen sein? Kommt mir ein wenig seltsam vor. Sollte es eine "normale" Seite zum Runterladen gewesen sein, dürfte der Anbieter deine IP doch eigentlich gar nicht gespeichert haben (nur zu Abrechnungszwecken?). Da frag ich mich, wie die Abmahner an deine IP kommen konnten....
 
Alt 01.06.2009, 14:35   # 2036
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
So einfach geht das im Abmahnzirkus...
... bis zum September letzten Jahres, denn seitdem gilt §101 UhrG!

WIE OFT DENN NOCH???

LEUTE! DAS ist eine der Kernfragen! Wie BEWEIST denn N+L deren schlichte Behauptung denn? Wer erhebt die Daten? Wie werden die Daten erhoben? Dürfen die Daten überhaupt erhoben werden (von irgendwelchen neu gegründeten Abmahn-Briefkasten-GmbHs)?

Wenn ich hier sehe, wie einfach und ungeprüft die Leute ihr Geld für pure, in den Raum geworfene sowie unbewiesene Behauptungen rausschmeißen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln...

Tschö!
 
Alt 01.06.2009, 14:39   # 2037
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Bei mir liegt der Fall so:ich bin im Besitz aller 51D.D. Sampler und auf der Seite,wo ich diesen Download getätigt habe,mußte bestätigt werden,im Besitz der CD zu sein.Der Download fand nur zur Sicherung einer Eigenkopie statt.
Den Abmahner interessiert es nicht wieviel CDs du zu Hause hast. Stilschweigend wird regelmäßig unterstellt, dass ein Download gleichzeitig auch ein Upload erzeugt oder ermöglicht. Insbesondere das Recht der weiteren Verbreitung der bei dir zu Hause befindlichen CDs hast du nicht. Das Recht auf Privatkopie tangiert der Upload schon allein deshalb nicht, weil du die Leute garnicht kennst, denen du während des Downloads das Werk gleichzeitig anbietest.
Zitat:
Desweiteren habe ich 1 Problem damit,auf welche Art und Weise die Ra. an meine Daten gelangt sind.Ist es legal aus einer Verfahrensakte meine Persönlichen Daten
herauszuschreiben(kopieren)um diese dann für ein anderes Verfahren zu nutzen(Datenschutz)?
Welches Verfahren denn?
Ergänzend zum dargestellten Ablauf von @Ulrich zur Klarnamensermittlung gibt es noch den Alternativweg an die Daten per Richterbeschluss nach § 101 UrhG zu kommen, was bei N&L insbes. bei dem von dir erwähnten Werk zur Anwendung kommt.
Zitat:
Ist filesharing ein Gewerblicher Handel
Die Auslegung "gewerblich" i.S.d. Gesetz hat nichts mit einem Gewerbe (Gewerbeschein) zu tun!
 
Alt 01.06.2009, 14:40   # 2038
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ ulrich

In der Regel läuft das heute nicht mehr über die StA, sondern über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch (Strafanzeige wohl nur noch in den wenigsten Fällen).

@ 1984

Was soll das denn für ein Filesharing-Programm gewesen sein? Kommt mir ein wenig seltsam vor. Sollte es eine "normale" Seite zum Runterladen gewesen sein, dürfte der Anbieter deine IP doch eigentlich gar nicht gespeichert haben (nur zu Abrechnungszwecken?). Da frag ich mich, wie die Abmahner an deine IP kommen konnten....
torrent..mit dem Azureus Programm! Gericht war Köln!
 
Alt 01.06.2009, 14:42   # 2039
princess15114
Moderation
 
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Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.431
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
... bis zum September letzten Jahres, denn seitdem gilt §101 UhrG!
WIE OFT DENN NOCH???
Wo steht bitteschön, dass es nach dem 01.09.2008 nicht auch noch über die StAschaft geht?
Na...
Richtig ... Nirgends!

Insbes. N&L beschreitet beide Wege für unterschiedliche Werke.
 
Alt 01.06.2009, 14:43   # 2040
constantin
 
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Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
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Zitat:
Zitat von Mieeek Beitrag anzeigen
Ich bin noch nit ganz dahinter gekommen.
Wie kommen die an die IP ???
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