| | # 2022 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit Absendung des Unterlassungsvertrages haben Sie das Angebot angenommen. Sofern ein Widerruf gleichzeitig zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), können Sie die Annahme eventuell rückgängig machen. Dann aber rasch zu Post vor der nächsten Leerung! Andernfalls ist der Vergleich wirksam geworden. Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
| | # 2026 |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 76
| Hallo! Ich habe da mal eine ganz andere Frage. In dem Schreiben dieser Anwälte stand drin, daß deren "Mandanten" zum VORSTEUERABZUG verpflichtet sind. Wenn die jetzt eventuell so viel Kohle mit dieser Abmahnwelle verdienen (vorausgesetzt, jemand zahlt), muss das Geld doch auch versteuert werden, oder? Wenn die das NICHT tun, kann man die dann wegen Steuerhinterziehung oder unerlaubter Bereicherung dem Finanzamt melden? |
| | # 2027 |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
| Hallo, Leute! ![]() will mich nun auch einreihen: dream dance, shaun baker,....das ganze (ue und 450) bis 10. 06. zurück. provider: t-online ich war natürlich ebenfalls geschockt, als ich den brief von n+l las hatte mich in meiner ersten verzweilung gestern telefonisch an die anwälte mit dem stop-schild gewandt und dort folgende auskunft erhalten: nichts zurückschicken, kopie der abmahnung an sie mailen, sie kümmern sich dann um alles weitere. gebühren: keine angaben! dank google bin ich dann auf euer forum gestossen. nach 2 tagen intensiven studiums diesen forums bin ich zu dem schluss gekommen: mod ue per einschreiben/rückschein am dienstag an n+l ![]() DANKE an die vielen "betroffenen" von n+l, durch die vielzahl der unterschiedlichen beiträge und links konnte ich mir eine eigene meinung bilden und zu einem vorläufigen ergebnis für mich kommen. ![]() aufgrund einschlägiger gesetze und einer vielzahl unterschiedlicher rechtssprechung zu diesem thema komme ich zu dem schluss, dass wir uns irgendwie in einem rechtsleeren raum befinden: die einen wollen/können nicht gegen die abmahnungen klagen, die anderen können/wollen nicht gegen die "sünder" klagen. ich bin nun zumindest ein wenig entspannter und sehe dem weiteren werdegang etwas gelassener entgegen |
| | # 2028 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
MfG -----Doppelpost zusammengeführt am 1.6.2009 um 00:04:07----- Sofern du die UE von Nü/La abgeschickt hast wäre daran zu denken diese schriftlich zu widerrufen und gleichzeitig eine modifizierte Unterlassungserklärung beizufügen. Diese genügt (ist ausreichend) dem Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Man sollte sich nicht unnötigen Risiken aussetzen. Vielleicht hat man sich ja auch in der Reichweite der rechtlichen Konsequenzen geirrt ? Recheriere mal § 119 BGB. MfG
__________________ Hilfreiche Links: Erste Hilfe, Die modUE, Suche nach abgemahnten Werken, Die Abmahn-Datenbank, Leitfaden für Eltern, UrhG, BGB, TKG, RVG. | |
| | # 2029 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 3
| Hallo, habe letzte Woche auch von N+L post bekommen. Soll für das Lied sunshine 2009 450 zahlen. In der Panik wollte ich sofort unterschreiben und zahlen. Dann habe ich mich ein bißchen schlau gemacht und wollte die abgeänderte Erklärung schicken und 150 anbieten(blöd!!!) Dann hab ich hier alles durchgelesen und mich entschieden nur die abgeänderte Erklärung zu schicken und nicht zahlen!!! Bin gespannt, wenn so viele nicht zahlen ob die(N+L) demnächst durch Deutschland reisen um die ganzen Gerichte abzuklappern??? Danke für die ganzen Tipps hier und werde wenn ich wieder Post von denen habe es hier melden |
| | # 2030 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Schnellstens die mod UE zum Anwalt schicken. Auf keinem Fall die Beigefügte, die Dir zugeschickt wurde, denn dann kannst Du Dich sofort hinter dem Zug werfen ... In der Hoffnung, dass Du mich jetzt verstanden hast, nochmal Frohe Pfingsten ! | |
| | # 2031 |
| Gastposter | Hallo ich habe auch Post bekommen! Provider: Deutsche Telecom AG Abgemahnt am: Datum 27.05.2009 von: Nümann + Lang für: Sunshine 2009 angeblich im Netz am: 19.04.2009 Namensermittlung über: spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen Rechteinhaber:Uptunes GmbH p2p-Netzwerk: Torrent RA-Kosten 704,26 Gesamtkosten: pauschal 450 Status: mod UE und keine Zahlung Vielen Dank für die vielen Informationen. Ich habe 2 Tage das Forum studiert und habe darauf hin meinen Entschluss gefasst. |
| | # 2033 |
| Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 92
| Ich bin noch nit ganz dahinter gekommen. Wie kommen die an die IP ??? Es geht nicht zu laden ohne upload zu betreiben. Es sei denn die haben einen Server in Emule worüber die ganzen Verbindungen hergestellt werden. Oder sehe ich da was falsch? Wie soll ein Testdownload funzen?? Die laden erstmal die Datei ob da auch das drin ist was draufsteht?? Oder sie bieten diese versionen selbst an. innerhalb von 7 tagen müssen die die ip rausbekommen, sonst werden die daten laut teledoof gelöscht. Angenommen ich habe einen server und ich sehe da die ip´s schreibe die auf und schicke die telekom. Dann kann ich mir doch Staatsanwalt sparen. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Staatsanwalt nur für Nümmi und lang abgestellt ist. Schätze mal die haben direktleitung zur telekom bekommen weil der staatsanwalt genervt ist oder was weiss ich. irgendwas ist da oberfaul. |
| | # 2034 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat: "Wie kommen die an meine Daten? - Daten (IP, Datum, Urzeit, File, Hash oder GUID) werden geloggt. - E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden, - Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, - Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG), - Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht, - Ermittlungen werden meistens eingestellt, - Serienbrief und fertig ist das Angebot" Zita Ende. So einfach geht das im Abmahnzirkus... |
| | # 2035 | ||
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ ulrich Zitat:
@ 1984 Zitat:
| ||
| | # 2036 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
WIE OFT DENN NOCH??? LEUTE! DAS ist eine der Kernfragen! Wie BEWEIST denn N+L deren schlichte Behauptung denn? Wer erhebt die Daten? Wie werden die Daten erhoben? Dürfen die Daten überhaupt erhoben werden (von irgendwelchen neu gegründeten Abmahn-Briefkasten-GmbHs)? Wenn ich hier sehe, wie einfach und ungeprüft die Leute ihr Geld für pure, in den Raum geworfene sowie unbewiesene Behauptungen rausschmeißen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln... Tschö! | |
| | # 2037 | |||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.431
| Zitat:
Zitat:
Ergänzend zum dargestellten Ablauf von @Ulrich zur Klarnamensermittlung gibt es noch den Alternativweg an die Daten per Richterbeschluss nach § 101 UrhG zu kommen, was bei N&L insbes. bei dem von dir erwähnten Werk zur Anwendung kommt. Zitat:
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| | # 2038 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
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| | # 2039 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.431
| Zitat:
Na... Richtig ... Nirgends! Insbes. N&L beschreitet beide Wege für unterschiedliche Werke. | |
| | # 2040 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
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