| | # 1981 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Hierbei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein - besonders dieser Schwachsinn mit dem "gewerblichen Ausmaß". Meiner ganz persönlichen Meinung nach dürfte eigentlich überhaupt gar keine Akteneinsicht, d.h. gar keinen Auskunftanspruch geben, da "die" einfach gepennt haben hinsichtlich der Gesetzesformulierung - und das obwohl die sich das alles größtenteils auch noch selbst zusammengefummelt haben -> siehe z.B. hier! Worauf stützt sich meine Meinung? Angefangen mit §101 Absatz 10, welcher auf Artikel 19, GG basiert und somit nicht für sich alleine (sozusagen) stehen bleiben darf! Denn eine angezeigte Grundrechteinschränkung nach einer Gesetzesänderung (hier: ziviler, richterlicher Auskunftanspruch gegen Dritte) gilt IMMER, d.h. im Rahmen der richterlichen Abwäägung für das GESAMTE Gesetz und nicht nur für den einen Paragraphen! Dann ist eine dynamische IP-Adresse allerhöchstens ein Indiz, also ein "Anfangsverdacht" -> rechtfertigt aber ja wohl noch lange keine oben erwähnte Grundrechteinschränkung, nur weil irgendeiner aus der Familie der Anschlußinhaber ist. Aber wie gesagt: Erstens nur meine persönliche Meinung, zweitens beweisen die LG-Beschlüsse ja, daß die Richter das anders sehen aber drittens darf man ja seine Meinung (noch) frei äüßern! Frage @all: Für den Staatsanwalt ist 'ne Datei eine Bagatelle, für den Richter liegt aber eine "schwere" Urheberrechtsverletzung vor... WIE GEHT DAS!? Wer kann mir das erklären??? Nur damit irgendwie ein gewerbliches Ausmaß zusammenkonstruiert wird!?? Und a propos Staatsanwaltschaft: Eine Anzeige über die Staatsanwaltschaft wurde / wird (???kommt das noch vor???) noch über die §184 StGB Schiene gemacht, um an die Klarnamen, also den Zaster zu kommen. Auch hier ist allerdings m.E. eine Akteneinsicht zu verweigern, das gemäß §406e StPO das Interesse des Beklagten (Artikel 2, GG; Artikel 10, GG) in jedem Fall höher zu bewerten ist, als das Interesse des Klägers. Zumal wir uns hier dann außerdem auch in der Strafprozessordnung bewegen und diesbzgl. möchte ich auf einfach 'mal auf die Schnelle gerne an Artikel 6, Absatz 2 EMRK (eurpäische Menschenrechtskonvention, Vgl. (z.B.) WIKIPEDIA) Zitat:
Noch 'ne Frage @all: Hat eigentlich jeder von Euch mit einem log-Datum NACH dem 01. September 2008 einen richterlichen Beschluß bzgl. der Herausgabe des Klarnamens durch den ISP vorliegen??? Wenn Nein, warum nicht!? Ist das Fehlen in der Abmahnung begründet? Ist zufällig hier zufällig jemand dabei, der Kunde bei 1 & 1 ist? Wenn Ja: Ist der Beschluß vom LG Frankenthal ausgestellt? Abschließende Frage @all: Könnte es evtl. sogar sein, daß IP-Adressen "untergejubelt" werden? Oder wie kontrolliert der Richter die Angaben überhaupt? Schließlich handelt es sich ja um einen zivilrechtlichen Auskunftanspruch - der Richter weiß also im Grunde genau worum es geht. Wie werden wir (wir alle, d.h. wir Bürger) vor möglicher "Willkür" überhaupt geschützt!? Danke & Gruß! Werbung | ||
| | # 1983 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @watt_ihr_volt Zitat:
Von welchem Landgericht haste denn die Beschlüsse? Und um welchen provider handelt es sich? Vielen Dank und Gruß! P.S.: Zitat:
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| | # 1984 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| ich dachte auf´m Sprung nach USA Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | # 1985 | ||||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Kannst ja 'mal gucken, ob du deine Beschlüsse finden kannst... Klüngel- und Medienstadt Köln ?? ![]() P.S.: Zitat:
Warte im Moment -ehrlich gesagt- lediglich auf die Müdigkeit, sonst würde ich euch auch nicht so zutexten und wäre wahrscheinlich eher draußen vor der Türe --> jetlag halt! | ||||
| | # 1986 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 12
| Hey, habe zwar selbst nicht dieses Problem mit diesen Anwälten, aber ich kenne jemanden der das hat...leider. Wir haben schon sehr viel drüber gelesen hier, also vielen Dank für die Infos. Hat aber jemand hier ne Abmahnung für zwei werke? Also "When I listen..." von Dream Dance... und "Givin the world..." von Josh Jackson??? Ich lese hier mehr heraus, daß jeder nur eins davon angemahnt bekommen hat, oder irre ich mich da??? Und auch in unserem Fall sind es 450 Euros die verlangt werden, komisch oder? Warum nicht gleich mehr? Auch wir werden wahrscheinlich eine modUE schicken und nichts weiter...nur abwarten. Zum Anwalt kann man immer noch gehen. |
| | # 1987 |
| Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
| LG Köln :roses4u: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da! Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen. Ausser diejenigen, die -sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben -nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt. R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann: |
| | # 1988 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 2
| also nun hats auch mich erwischt ich bakamm gerstern ebenfalls einen brief. wegen dem werk von Dance Nation vs. Shaun Baker. 450€ Vergleichsangebot soll ich zahlen. Nach ausführlichem Lesen hab ich mich dazu entschlossen einen eine Mod.UE zu schicken und die 450€ zu bezahlen. was halte ihr von dieser entscheidung? desweiteren wollte ich fragen ob meine Mod.UE soweit in ordnung ist und richtig formuliert wurde? EDIT BY PRINCESS Das Kontrolllesen einer mod. UE würde eine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Entfernt wegen Forenregel! |
| | # 1989 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 9
| hallo alle zusammen, also zu den daten erwischt habe die mich laut deren aussage am 10.01.2009 um XXXX <<< morgens das schreiben habe ich wie gesagt gestern bekommen es geht um Autodata cd2 und der betrag den ich zahlen soll sind die bekannten 3261,00€ das prog soll laut denen um die 1250,00€ kosten also habe mal nachgeschaut was ich gefunden habe ist das das prog 715 € kostet lt webseite ( Hier) so nun habe ich noch etwas im netz gefunden weiß aber nicht ob das wirklich ratsam ist ( Rechtsreporte - Nümann und Lang ) und wollte gerne eure meinung dazu wissen! und für die jenigen wie mich die nicht alles gelesen haben gibt es irgendwo ein beispiel für die mod UE? bzw was muss rein was def nicht? Grüße Snoopa EDIT BY PRINCESS Bitte keine Uhrzeit angeben! |
| | # 1990 | |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
| Zitat:
Hallo "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!" Wenn du mal die zurückliegenden Seiten aufmerksam gelesen hättest, würde sich ein Teil der Frage ( 450,- Euronen bezahlen ) erübrigen. Na ja, ist aber deine Entscheidung !!! Gruß Blackjack
__________________ Immer geschmeidig bleiben | |
| | # 1991 | |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
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| | # 1992 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 2
| @blackjack, hatte gerade auf abschicken gedrückt und als sich die seite aktualliesierte war dein post dar, den ich natürlich mit hoffnung las. hört sich ja alles ganz gut an, der beschluss wur also heute gefasst ist es egal wenn ich auch vorher geloggt und abgemahnt wurde oder gild dies erst ab heut/morgen. wäre natürlich genial wenn die abmahnung die ich bereits bekommen habe ihre bedeutung verliert, oder kommen weiter bloß geringere konsequenzen auf mich zu? |
| | # 1993 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
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| | # 1994 | |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 17
| Zitat:
Alos | |
| | # 1995 |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 13
| Ja das ist doch mal eine gute Nachricht. Da werden doch alle meine Fragen geklärt die ich mir seit meiner Abmahnung stelle. Hab mich nämlich die ganze Zeit gefragt wie die nur anhand der IP und Hashwert mir nachweisen wollen das ich etwas angeboten habe, der Hashwert gilt doch für die ganze CD (20 Lieder) wenn diese aber nicht als .rar gepackt ist kann man beim downloaden auswählen welche Lieder man runterlädt und somit in diesen Zeitraum auch selber zum download anbietet oder nicht. Also heisst das nicht zwangsläufig das wenn man diese CD runtergeladen hat, auch alle Lieder die da drauf sind mit runtergeladen hat und somit auch selber anboten hat. Die anderen wichtigen Sachen wie z.b wurde die Datei kompl. angeboten oder nur teilweise, wie lange wurde sie angeboten, wieviele haben in diesem Zeitraum darauf zugegriffen, wurde auch das Lied angboten das im Dateinnamen stand (Dateien kann man ja auch umbenennen). Diese für mich wichtigen Beweise wurden in der Abmahnung garnicht aufgeführt. Deshalb haben die von mir nur eine mod. UE bekommen und mehr werden die von mir auch nicht bekommen. Solange die mir nicht die oben genannten Beweise schicken und da denke ich werden die in meinen Fall nur wenig oder garnichts haben da ich wenn überhaupt nur ein Teil des Liedes angeboten habe. Falls ich mich irgendwo vertan habe mit einer Aussage bitte korrigen, bin auch nur ein Mensch und kann nicht alles 100% wissen. |
| | # 1996 | ||
| Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 20
| Zitat:
Komisch ist das wirklich das der Anschluss auf dich läuft und eine Verstorbene Täterin sein soll...mich erschleicht langsam aber sicher nun auch der Verdacht des Datenvekaufs -----Doppelpost zusammengeführt am 31.5.2009 um 00:04:25----- Zitat:
Mensch und so geschmorrt siehste bestimmt jetzt so aus musst aufpassen das dir die Pelle nicht vom Körper fällt Scherz beiseite...meineFreundin meint das da wohl auch erst nächstes Jahr wieder ein Brief käme um die gleiche Zeit, denn bei ihr war es so...lg und schöne Pfingsten | ||
| | # 1997 |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 6
| Mich hat es auch getroffen .. mit Autodata CD2 für 3261. Werde eine modUE absenden und abwarten. Bei mir war noch nicht mal die Vollmacht in Kopie dabei, obwohl in der Abmahnung angeben, dafür 2 x die erste Seite des Schreibens ..... Scheint wohl drunter und drüber zu gehen bei N+L . Wie beurteilet Ihr den Beschluss vom Landgericht Köln 109-1/08? nächtlich Grüße Stinka |
| | # 1999 | |
| Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
| Zitat:
![]() na ja, vielleicht gibt es ja demnächst von den "Profis" Gruß Blackjack | |
| | # 2000 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
Es werden auch Auffassungen vertreten, wonach das Beifügen einer Vollmacht unbeachtlich sei; aber durch dieses kleine Begleitschreiben mit dem Dreizeiler vertust du dir ja nichts ... MfG | |
![]() |
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