Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe


Alt 30.05.2009, 15:52   # 1981
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Das Abzock-System funktioneirt doch so das die strafrechtliche Sache wegen Bagatelle und nicht öffentlichem Interesse i.d.R. "gegen Unbekannt" eingestellt wird.
Vorsicht, bzw. langsam... Seit dem 01. September 2008 gilt doch UrhG § 101 Absatz 9 (Auskunftanspruch).

Hierbei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein - besonders dieser Schwachsinn mit dem "gewerblichen Ausmaß".

Meiner ganz persönlichen Meinung nach dürfte eigentlich überhaupt gar keine Akteneinsicht, d.h. gar keinen Auskunftanspruch geben, da "die" einfach gepennt haben hinsichtlich der Gesetzesformulierung - und das obwohl die sich das alles größtenteils auch noch selbst zusammengefummelt haben -> siehe z.B. hier! Worauf stützt sich meine Meinung? Angefangen mit §101 Absatz 10, welcher auf Artikel 19, GG basiert und somit nicht für sich alleine (sozusagen) stehen bleiben darf! Denn eine angezeigte Grundrechteinschränkung nach einer Gesetzesänderung (hier: ziviler, richterlicher Auskunftanspruch gegen Dritte) gilt IMMER, d.h. im Rahmen der richterlichen Abwäägung für das GESAMTE Gesetz und nicht nur für den einen Paragraphen! Dann ist eine dynamische IP-Adresse allerhöchstens ein Indiz, also ein "Anfangsverdacht" -> rechtfertigt aber ja wohl noch lange keine oben erwähnte Grundrechteinschränkung, nur weil irgendeiner aus der Familie der Anschlußinhaber ist. Aber wie gesagt: Erstens nur meine persönliche Meinung, zweitens beweisen die LG-Beschlüsse ja, daß die Richter das anders sehen aber drittens darf man ja seine Meinung (noch) frei äüßern!

Frage @all: Für den Staatsanwalt ist 'ne Datei eine Bagatelle, für den Richter liegt aber eine "schwere" Urheberrechtsverletzung vor... WIE GEHT DAS!? Wer kann mir das erklären??? Nur damit irgendwie ein gewerbliches Ausmaß zusammenkonstruiert wird!??

Und a propos Staatsanwaltschaft:

Eine Anzeige über die Staatsanwaltschaft wurde / wird (???kommt das noch vor???) noch über die §184 StGB Schiene gemacht, um an die Klarnamen, also den Zaster zu kommen. Auch hier ist allerdings m.E. eine Akteneinsicht zu verweigern, das gemäß §406e StPO das Interesse des Beklagten (Artikel 2, GG; Artikel 10, GG) in jedem Fall höher zu bewerten ist, als das Interesse des Klägers. Zumal wir uns hier dann außerdem auch in der Strafprozessordnung bewegen und diesbzgl. möchte ich auf einfach 'mal auf die Schnelle gerne an Artikel 6, Absatz 2 EMRK (eurpäische Menschenrechtskonvention, Vgl. (z.B.) WIKIPEDIA)
Zitat:
Artikel 6 - Recht auf ein faires Verfahren
(2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß
der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
"Totschlagargument", oder!? Was sagen die Juristen? Stellt der Staatsanwalt das Verfahren ergebnislos (oder ohne überhaupt ermittelt zu haben) ein, haben die Akten ja wohl geschlossen zu bleiben! Oder wie soll die Akteneinsicht begründet sein!??

Noch 'ne Frage @all: Hat eigentlich jeder von Euch mit einem log-Datum NACH dem 01. September 2008 einen richterlichen Beschluß bzgl. der Herausgabe des Klarnamens durch den ISP vorliegen???
Wenn Nein, warum nicht!? Ist das Fehlen in der Abmahnung begründet? Ist zufällig hier zufällig jemand dabei, der Kunde bei 1 & 1 ist? Wenn Ja: Ist der Beschluß vom LG Frankenthal ausgestellt?

Abschließende Frage @all: Könnte es evtl. sogar sein, daß IP-Adressen "untergejubelt" werden? Oder wie kontrolliert der Richter die Angaben überhaupt? Schließlich handelt es sich ja um einen zivilrechtlichen Auskunftanspruch - der Richter weiß also im Grunde genau worum es geht. Wie werden wir (wir alle, d.h. wir Bürger) vor möglicher "Willkür" überhaupt geschützt!?

Danke & Gruß!
Werbung

 
Alt 30.05.2009, 16:10   # 1982
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Noch 'ne Frage @all: Hat eigentlich jeder von Euch mit einem log-Datum NACH dem 01. September 2008 einen richterlichen Beschluß bzgl. der Herausgabe des Klarnamens durch den ISP vorliegen???
Wow, jetzt haste aber mal nen "kessel buntes" hier rein gestellt

bin zwar nicht jeder aber es hat ja auch nicht jeder 2 richterliche Beschlüsse für das selbe vergehen wie ich
gruß übern Teich
 
Alt 30.05.2009, 16:20   # 1983
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@watt_ihr_volt
Zitat:
bin zwar nicht jeder aber es hat ja auch nicht jeder 2 richterliche Beschlüsse für das selbe vergehen wie ich
Vielen Dank für die Antwort...aber ich stehe gerade auf'm Schlauch: 2 richterliche Beschlüsse für ein und dieselbe IP-Adresse, oder wie jetzt! Sorry, wenn ich so doof frage oder etwas überlesen haben sollte... Ich versuche gerade lediglich den Vorgang "richterlicher Auskunftanspruch" zu verstehen/ zu ergründen/ nachzuvollziehen... Auch hinsichtlich "Frage 3" in meinem vorherigen posting! Das wäre ja dann fast schon 'was für's BVerfG...

Von welchem Landgericht haste denn die Beschlüsse? Und um welchen provider handelt es sich?

Vielen Dank und Gruß!

P.S.:
Zitat:
gruß übern Teich
Danke, Danke! Bin aber bis Do. noch 'mal kurz hier -> Papierkram erledigen (Behördengänge -> ätzend, da es vorher nicht ging, weil Unterlagen aus den USA fehlten, die natürlich nur vor Ort ausgestellt werden können! Doof, wa!?)
 
Alt 30.05.2009, 17:45   # 1984
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Antwort...aber ich stehe gerade auf'm Schlauch:
ich dachte auf´m Sprung nach USA
Zitat:
2 richterliche Beschlüsse für ein und dieselbe IP-Adresse
Nein, nicht selbe IP (Zwangstrennung) aber selber Vorgang nächster Tag. Mir zwar unerklärlich (aber auch egal) warum der 2. Beschluss ein Tag später gefasst wurde (zwischen 1. u. 2. Antrag lagen 4 Tage) und zwischen Logdatum 1 und Antrag1 gerade mal 1 Tag *schnelle Truppe*
Zitat:
Von welchem Landgericht haste denn die Beschlüsse? Und um welchen provider handelt es sich?
LG Köln da kannste Dir ja ISP vorstellen (als ob die in Bonn keine LG´s hätten) Beschließen die in Köln aus Frust schneller weil der Hauptsitz des ISP in Bonn ist?
Zitat:
Behördengänge -> ätzend
solange es keine dahin sind, wo ne antike Frau mit verbunden Augen, Schwert und Waage unheilvoll über der Tür in Stein gemeißelt ist
 
Alt 30.05.2009, 18:07   # 1985
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
solange es keine dahin sind, wo ne antike Frau mit verbunden Augen, Schwert und Waage unheilvoll über der Tür in Stein gemeißelt ist
Viiiiel schlimmer! Es geht (unter anderem) vor's allerhöchste Gericht Deutschlands, wo in jedem Fall ALLES haarklein überprüft wird und man schneller im Knast sitzt, als man gucken kann: Zum Finanzamt!

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Beschließen die in Köln aus Frust schneller weil der Hauptsitz des ISP in Bonn ist?
DAS ist schon OK so... § 105 UrhG. Und im Bezirk des OLG Köln (mit den LGs Köln, Bonn und Aachen) wurde nun 'mal das LG Köln auserkoren...

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
*schnelle Truppe*
DAS ist allerdings (subjektiv) schon ein wenig merkwürdig, oder!? Für mich zumindest. Tipp: NRW hat eine recht gut sortierte Rechtsprechungsdatenbank --> und zwar KLICK HIER
Kannst ja 'mal gucken, ob du deine Beschlüsse finden kannst...

Klüngel- und Medienstadt Köln ??

P.S.:
Zitat:
ich dachte auf´m Sprung nach USA
Ich nehme die Feiertage doch gerne mit... Ist doch klar!
Warte im Moment -ehrlich gesagt- lediglich auf die Müdigkeit, sonst würde ich euch auch nicht so zutexten und wäre wahrscheinlich eher draußen vor der Türe --> jetlag halt!

 
Alt 30.05.2009, 18:54   # 1986
muckel3
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 12
Hey, habe zwar selbst nicht dieses Problem mit diesen Anwälten, aber ich kenne jemanden der das hat...leider.
Wir haben schon sehr viel drüber gelesen hier, also vielen Dank für die Infos.
Hat aber jemand hier ne Abmahnung für zwei werke? Also "When I listen..." von Dream Dance... und "Givin the world..." von Josh Jackson???
Ich lese hier mehr heraus, daß jeder nur eins davon angemahnt bekommen hat, oder irre ich mich da??? Und auch in unserem Fall sind es 450 Euros die verlangt werden, komisch oder? Warum nicht gleich mehr?
Auch wir werden wahrscheinlich eine modUE schicken und nichts weiter...nur abwarten. Zum Anwalt kann man immer noch gehen.
 
Alt 30.05.2009, 19:30   # 1987
EdmundBlackadder
 
Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
LG Köln :roses4u:
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da!
Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen.
Ausser diejenigen, die
-sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben
-nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind
Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt.
R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann:
 
Alt 30.05.2009, 19:35   # 1988
Fosse61
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 2
also nun hats auch mich erwischt ich bakamm gerstern ebenfalls einen brief. wegen dem werk von Dance Nation vs. Shaun Baker. 450€ Vergleichsangebot soll ich zahlen.
Nach ausführlichem Lesen hab ich mich dazu entschlossen einen eine Mod.UE zu schicken und die 450€ zu bezahlen. was halte ihr von dieser entscheidung? desweiteren wollte ich fragen ob meine Mod.UE soweit in ordnung ist und richtig formuliert wurde?

EDIT BY PRINCESS
Das Kontrolllesen einer mod. UE würde eine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen.
Entfernt wegen Forenregel!

 
Alt 30.05.2009, 19:36   # 1989
snoopa
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 9
hallo alle zusammen,

also zu den daten erwischt habe die mich laut deren aussage am 10.01.2009 um XXXX <<< morgens
das schreiben habe ich wie gesagt gestern bekommen

es geht um Autodata cd2
und der betrag den ich zahlen soll sind die bekannten 3261,00€
das prog soll laut denen um die 1250,00€ kosten

also habe mal nachgeschaut was ich gefunden habe ist das das prog 715 € kostet lt webseite ( Hier)

so nun habe ich noch etwas im netz gefunden weiß aber nicht ob das wirklich ratsam ist ( Rechtsreporte - Nümann und Lang ) und wollte gerne eure meinung dazu wissen!

und für die jenigen wie mich die nicht alles gelesen haben gibt es irgendwo ein beispiel für die mod UE? bzw was muss rein was def nicht?

Grüße Snoopa

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeit angeben!

 
Alt 30.05.2009, 19:43   # 1990
Blackjack
 
Benutzerbild von Blackjack
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von Fosse61 Beitrag anzeigen
also nun hats auch mich erwischt ich bakamm gerstern ebenfalls einen brief. wegen dem werk von Dance Nation vs. Shaun Baker. 450€ Vergleichsangebot soll ich zahlen.
Nach ausführlichem Lesen hab ich mich dazu entschlossen einen eine Mod.UE zu schicken und die 450€ zu bezahlen. was halte ihr von dieser entscheidung? desweiteren wollte ich fragen ob meine Mod.UE soweit in ordnung ist und richtig formuliert wurde?

Hallo
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!"
Wenn du mal die zurückliegenden Seiten aufmerksam gelesen hättest, würde sich ein Teil der Frage ( 450,- Euronen bezahlen ) erübrigen.
Na ja, ist aber deine Entscheidung !!!

Gruß
Blackjack
__________________
Immer geschmeidig bleiben
 
Alt 30.05.2009, 19:52   # 1991
snoopa
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von EdmundBlackadder Beitrag anzeigen
Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt.
R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann:
jede wette die machen weiter es gibt bestimmt noch genug die schlucken und dann einfach ohne sich zu imfomieren zahlen!!
 
Alt 30.05.2009, 19:56   # 1992
Fosse61
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 2
@blackjack, hatte gerade auf abschicken gedrückt und als sich die seite aktualliesierte war dein post dar, den ich natürlich mit hoffnung las. hört sich ja alles ganz gut an, der beschluss wur also heute gefasst ist es egal wenn ich auch vorher geloggt und abgemahnt wurde oder gild dies erst ab heut/morgen. wäre natürlich genial wenn die abmahnung die ich bereits bekommen habe ihre bedeutung verliert, oder kommen weiter bloß geringere konsequenzen auf mich zu?
 
Alt 30.05.2009, 20:04   # 1993
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
Zitat:
Zitat von Fosse61 Beitrag anzeigen
Shaun Baker. 450€ Vergleichsangebot soll ich zahlen.
Nach ausführlichem Lesen hab ich mich dazu entschlossen einen eine Mod.UE zu schicken und die 450€ zu bezahlen. was halte ihr von dieser entscheidung? desweiteren wollte ich fragen ob meine Mod.UE soweit in ordnung ist und richtig formuliert wurde?
mein/e liebe/r fosse61 wenn Du Geld übrig hast, spende hier Download 100,-- und mache Dir mit Deiner Familie für die Restlichen 350,-- ein nettes Pfingswochenende (um abzuschalten)
 
Alt 30.05.2009, 20:26   # 1994
XenonShock
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von EdmundBlackadder Beitrag anzeigen
LG Köln :roses4u:
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da!
Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen.
Ausser diejenigen, die
-sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben
-nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind
Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt.
R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer scgen?hönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann:
also kann man sich darauf berufen und die können nix mehr einklagen?

Alos
 
Alt 30.05.2009, 20:39   # 1995
Kueppich
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 13
Ja das ist doch mal eine gute Nachricht.

Da werden doch alle meine Fragen geklärt die ich mir seit meiner Abmahnung stelle. Hab mich nämlich die ganze Zeit gefragt wie die nur anhand der IP und Hashwert mir nachweisen wollen das ich etwas angeboten habe, der Hashwert gilt doch für die ganze CD (20 Lieder) wenn diese aber nicht als .rar gepackt ist kann man beim downloaden auswählen welche Lieder man runterlädt und somit in diesen Zeitraum auch selber zum download anbietet oder nicht. Also heisst das nicht zwangsläufig das wenn man diese CD runtergeladen hat, auch alle Lieder die da drauf sind mit runtergeladen hat und somit auch selber anboten hat. Die anderen wichtigen Sachen wie z.b wurde die Datei kompl. angeboten oder nur teilweise, wie lange wurde sie angeboten, wieviele haben in diesem Zeitraum darauf zugegriffen, wurde auch das Lied angboten das im Dateinnamen stand (Dateien kann man ja auch umbenennen). Diese für mich wichtigen Beweise wurden in der Abmahnung garnicht aufgeführt.

Deshalb haben die von mir nur eine mod. UE bekommen und mehr werden die von mir auch nicht bekommen. Solange die mir nicht die oben genannten Beweise schicken und da denke ich werden die in meinen Fall nur wenig oder garnichts haben da ich wenn überhaupt nur ein Teil des Liedes angeboten habe.

Falls ich mich irgendwo vertan habe mit einer Aussage bitte korrigen, bin auch nur ein Mensch und kann nicht alles 100% wissen.
 
Alt 31.05.2009, 00:21   # 1996
upssala
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von BoneLord Beitrag anzeigen
Folgendes habe auch so ein schreiben erhalten, aber folgendes Problem.
Das schreiben geht komischer weise nicht an mich sondern an die Vormieterin (Patin meiner Freundin und die ist seit ca 2 Jahren verstorben).
Öhm was soll ich nun machen bzw. was komisch ist mein Internet bzw. Telefonvertrag läuft auf meinen Namen heist also woher haben die die uralten daten rausgezogen. Da kein Vertrag mehr auf die Patin läuft. Wie würdet ihr euch weiter verhalten bzw was ist zu tun??? Bitte um Hilfe danke schon mal
Wie bitte? Denke mal wenn der Brief an deine Vormieterin gegangen ist die Verstorben ist hättest du den Brief garnicht öffnen dürfen und mit dem Vermerk Verstorben zurück schicken müssen...
Komisch ist das wirklich das der Anschluss auf dich läuft und eine Verstorbene Täterin sein soll...mich erschleicht langsam aber sicher nun auch der Verdacht des Datenvekaufs

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.5.2009 um 00:04:25-----

Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Nun sind fast 8 Wochen seit der Absendung meiner modUE ( 1 Song Mister Tesa) und Nichtzahlung vergangen ... und nix passiert

NÄCHTELANG das Forum gelesen, Kaffee literweise inhaliert, mich auf einen netten Briefwechsel gefreut - und was ist ?

Bin schon richtig heißgelaufen und schmor jetzt vor mich hin.
Soll ich N&L mal anschreiben, was jetzt ist?


LG und Dank für all die Mühe
K.
Ja schreib da mal hin und bestell schöne grüße von mir das ich auch auf einen zweiten Brief warte :fettgrin:
Mensch und so geschmorrt siehste bestimmt jetzt so aus musst aufpassen das dir die Pelle nicht vom Körper fällt

Scherz beiseite...meineFreundin meint das da wohl auch erst nächstes Jahr wieder ein Brief käme um die gleiche Zeit, denn bei ihr war es so...lg und schöne Pfingsten
 
Alt 31.05.2009, 01:33   # 1997
Stinka
 
Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 6
Mich hat es auch getroffen .. mit Autodata CD2 für 3261€. Werde eine modUE absenden und abwarten. Bei mir war noch nicht mal die Vollmacht in Kopie dabei, obwohl in der Abmahnung angeben, dafür 2 x die erste Seite des Schreibens ..... Scheint wohl drunter und drüber zu gehen bei N+L .

Wie beurteilet Ihr den Beschluss vom Landgericht Köln 109-1/08?

nächtlich Grüße

Stinka
 
Alt 31.05.2009, 01:52   # 1998
myxien
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 17
falls das wirklich stimmt schickste wenn überhaupt die modUE ab und lächelst dabei auch noch
 
Alt 31.05.2009, 02:36   # 1999
Blackjack
 
Benutzerbild von Blackjack
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von EdmundBlackadder Beitrag anzeigen
LG Köln :roses4u:
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da!
Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen.
Ausser diejenigen, die
-sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben
-nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind
Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt.
R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann:
....also, so richtig kann ich damit im Moment nichts anfangen

na ja, vielleicht gibt es ja demnächst von den "Profis" eine Erläuterung.

Gruß

Blackjack
 
Alt 31.05.2009, 02:37   # 2000
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von Stinka Beitrag anzeigen
Bei mir war noch nicht mal die Vollmacht in Kopie dabei, obwohl in der Abmahnung angeben, dafür 2 x die erste Seite des Schreibens .....
Denk mal drüber nach die Abmahnung unverzüglich wegen fehlender Vollmacht schriftlich zurückzuweisen. Dann packste die modUE mit ins Kouvert und dann ab dafür per Einschreiben mit Rückschein. Sodann könnte man auf ein Schreiben von Nü/La warten. Jedenfalls ist der Ball erst mal zurück gespielt. Geht man dann davon aus, dass die Abmahnung nicht formgerecht erfolgte, weil die Vollmacht fehlte, schlägt die modUE bei denen auf, bevor eine formgerechte Abmahnung "nachgereicht" werden kann. Diese wäre dann unbeachtlich, da du dich ja bereits unterworfen hast.

Es werden auch Auffassungen vertreten, wonach das Beifügen einer Vollmacht unbeachtlich sei; aber durch dieses kleine Begleitschreiben mit dem Dreizeiler vertust du dir ja nichts ...

MfG
 
Thema geschlossen



Stichworte
alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/60459-abmahnung-rechtsanwaelte-nuemann-lang-karlsruhe.html
Erstellt von Für Typ Datum
Gehacktes W-Lan ? - Anwalt fordert € 450 Dieses Thema Pingback 14.11.2009 00:01
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Seite 18 - [eMule-Web] Dieses Thema Pingback 22.04.2009 19:05
Frage - Urheberrecht verletzung durch UP ( Abmahnung ) - Freesoft-Board Dieses Thema Pingback 06.01.2009 03:15


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:44 Uhr.