| | # 2 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo sharky2711, da Du abgemahnt wurdest und von Deiner angeblichen Urheberrechtsverletzung nicht von der Polizei oder vom Staatsanwalt gehört hast, nennt man das, was Du da abgegeben hast, nicht mehr vorbeugende Unterlassungserklärung (UE). Sie beugt nämlich der Forderung des Abmahnanwaltes nicht mehr vor, sondern sie wird nach Eingang der Forderung von Dir versendet. Genauer erklärt findest Du es hier: Informations-Portal und FAQ zu Rechtsproblemen im Filesharing-Bereich Es gibt seit 1.09.2008 ein neues Urheberrechtsgesetz. Darin ist festgelegt, dass dem Abmahnanwalt 100,-- zustehen. Nachlesen kann man es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html . Von daher könnte man durchaus mal darüber nachdenken, eine modifizierte UE und einen Scheck über 100,-- hinzusenden und im Begleitschreiben zu erwähnen, dass die Forderung für die Lizenzgebühr nach § 97 Abs. 2 nur erhoben werden darf, wenn die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sei ( http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html ), was aber mit dem Abmahnschreiben nicht bewiesen wurde und auch bestritten wird. Es wäre eine Alternative, bei der die Gefahr dennoch verklagt zu werden etwas geringer ist, als bei der Variante, die Du gewählt hast. Gruß Baker |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Artikel von RA Weiner, Schwäbisch Hall, vom 12.09.2008: Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund im Auftrag von Purzel Video GmbH Übrigens wissen die alten Hasen, dass Auffenberg schon immer 100,- als Anwaltsgebühr berechnet hat. Mit der Deckelung hat das überhaupt nichts zu tun. ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 24.10.2008 um 23:39:36----- Bevor ich es vergesse... ...es soll Fälle gegeben haben, in welchen Auffenberg auch mit "weniger" zufrieden war: KLICK :aetsch: |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Gallagher, Betrachten wir einmal 3 Beispiele: Fall 1: Ich bin Anschlussinhaber und Verletzer und ich wohne alleine. Fall 2: Ich bin Anschlussinhaber, Verletzer ist ein mir bekannter Freund über 18 Jahre. Fall 3: Ich bin Anschlussinhaber, Verletzer ist mein Kind im Alter von 15 Jahren. Zur Frage der strafbewehrten Unterlassungserklärung (UE) entschieden die Gerichte bisher: Dass der Anschlussinhaber in allen drei Fällen eine UE abgeben musste. Wenn der Verletzer bekannt war, dann musste er (wenn er älter als 18 Jahre war) zusätzlich auch eine UE abgeben. Zur Frage der Geschäftsführung ohne Auftrag (eine Abmahnung ist nach der Meinung des Gesetzgebers im Sinne des Verletzers und deshalb hat dieser auch die Anwaltskosten von 100,-- € für die erste Abmahnung zu tragen) entschieden die Gerichte bisher: Im Fall 1 war die Sache eindeutig und ich musste die 100,-- € zahlen. Im Fall 2 sahen die Gerichte das in der Vergangenheit auch so, dass ich zahlen musste, es sei denn, ich konnte beweisen, dass ich es nicht war. Das musste ich dem Abmahnanwalt schreiben oder so vor Gericht vortragen, dass es erst in der Verhandlung deutlich wurde. Zwangsweise musste ich dafür den Freund verpfeifen. Das Ergebnis war dann, dass der Freund auch abgemahnt wurde. Damit hatten sich dann letztendlich 2 Leute für 30 Jahre verpflichtet und der Freund war die Kosten für die Abmahnung los. Im Fall 3 musste ich die 100,-- € zahlen. Was will ich mit diesen Beispielen verdeutlichen? Das Gesetz enthält in der Tat keine Formulierung, die den Anschlussinhaber zur Zahlung verpflichtet. Insofern ist Deine Feststellung Gallagher „Denn das "alte" und "neue" Urheberrechtsgesetz beinhaltet keine Zahlungsverpflichtung für Abgemahnte auch ohne Anerkennung einer Schuld“ absolut korrekt. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, dass weder das alte noch das neue Gesetz überhaupt irgendeine Verpflichtung für den Anschlussinhaber enthält. Es spricht im Wortlaut nämlich nur vom “Verletzer“ und nicht vom Anschlussinhaber. Wenn man das dann so recht bedenkt, bräuchte man als Anschlussinhaber dann auch keine UE abzugeben. Es würde ausreichen, den Kopf in den Sand zu stecken, wenn man weiß, dass man es selbst ja nicht getan hat. Das Dumme an der Sache ist nur, dass die Gerichte den Anschlussinhaber doch als Verletzer ansahen, wenn er sich nicht entlasten konnte. Im Grunde genommen, war es so etwas ähnliches wie eine Beweislastumkehr. Der Anschlussinhaber musste beweisen, dass er es nicht war. Die Juristen hören so etwas nicht so gerne und sprechen es auch nicht so offen aus. Sie umschreiben den Begriff Beweislastumkehr lieber mit anderen Worten wie “negative Darlegungslast“. Eine richtige Beweislastumkehr müsste nämlich so im Gesetz stehen um sie fordern zu können. Faktisch war es aber so, dass man den Prozess verlor, wenn man nicht glaubhaft darlegen konnte, dass man es selbst nicht gewesen sein konnte. Das mag man dumm finden, aber es war so und es ist noch immer so. Du schreibst weiter Gallagher: “Will der Abmahnanwalt seine Gebühren erstattet haben und der Abgemahnte weigert sich, so bleibt ihm nur der Weg über die Gerichtsbarkeit seine Forderung einzuklagen“. Im Kern ist Deine Aussage: “Wer klagt denn schon 100,-- € ein“. Du übersiehst dabei, dass Du dann (wenn der Abmahnanwalt die gesetzlich vorgeschriebenen 100,-- € zugesprochen bekommt) auch noch die Gerichtskosten, den gegnerischen Anwalt sowie den eigenen Anwalt zu zahlen hast. Das sind dann weit mehr als 100,-- €, die auf dem Spiel stehen. Auch schreibst Du Gallagher: “Diesen Weg gehen Abmahnanwälte - aus bekannten Gründen - nur sehr selten und auch nur dann, wenn der Abgemahnte zumindest eine Teilschuld eingeräumt hat“. Du weißt aber auch, dass man nicht ohne weiteres aus der Tatsache, dass es in der Vergangenheit so war, auf die Zukunft schließen kann, wenn eine Gesetzesänderung die Rechtslage verändert hat. @ All, ich möchte nicht als derjenige dastehen, der allen Leuten sagt, gebt Eure mod. UE ab und zahlt Eure 100,-- €. Ich möchte nur, dass die Neu-Abgemahnten die Sachverhalte kennen lernen und dann selbst entscheiden können, was gut und richtig für sie ist und wie sie selbst vorgehen. Dazu gehört, dass diejenigen, die viel Wissen und viel Erfahrung haben, die neuen Möglichkeiten mit aufzählen. Es ist immer auch eine Frage des Geldes (wieviel man davon hat) und des Risikos, was man bereit ist, einzugehen. Gruß Baker |
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| | # 10 |
| Gastposter | Hallo erstmal, uns hat es nun auch betroffen, wobei ich anmerken möchte, daß auf unseren PCs weder die besagte Datei, die von der uns zugeordneten IP upgeloadet worden sein soll, vorhanden sind und/oder jemals waren. Beide Haushaltsmitglieder/PC-User haben sich je in eine Tauschbörse eingeloggt noch befindet sich irgendeine "torrent-software" auf unseren Rechnern. Ich muß jedoch einräumen, daß bis zum erscheinen der Abmahnung unser WLAN "nur" WEP-geschützt war und wir in einerer größeren Wohnanlage wohnen (hat da vllt ein Nachbar sich in unser WLAN gehackt?). Abmahnung trägt das Datum 28.10.2008 erreichte uns aber erst am 01.11.2008. (Schadenersatz: 395,-€; Kosten der Inanspruchnahme des Herrn Auffenberg: 100,--€) Frist ist der 07.11.2008. angebliche Beweisdaten: -raubkopierter Film: Anal Qual Nr.10 -p2p-Netzwerk: Bit Torrent --Titel der Torrent-Datei: Saugstube-Torrent.to_Purzel Video Anal Qual 10.to Hashwert d. ber'gest. Datei: e4822.........etc Uploader-IP: behalt ich mal für mich ,) Provider: Deutsche Telekom AG Datum und Uhrzeit: 12-08-2008, 19:41:42,0 Uhr MEZ. Unser Vorgehen auf Anraten eines befreundeten Anwalts (kein IT-Jurist, hat aber Ex-Komelitonen, die sich auskennen, angerufen): mod UE per Einschreiben/Rückschein/eigenhändig (wenn schon soll der Herr Abmahner auch selbst das Einschreiben entgegennehmen, auch wenn er zur Post latschen muß; bissi nerven möcht ich ihn wenigstens auch. Nicht daß eine seiner schlechtbezahlten Minijobber das für ihn erledigen kann ).Gezahlt wird erstmal nicht, da wir an besagtem Datum/zu besagter Zeit auf einer größeren Familienfeier waren und dort von über 50 Zeugen gesehen worden sind. Sicherlich werden wir mit weiteren Drohgebärden von seiten des Herrn Auffenberg rechnen müssen, jedoch sehen wir der ganzen Sache jetzt erstmal gelassen entgegen. Zu guter letzt möchte ich mich auch im Namen meiner juristischen Berater bei allen hier im Forum bedanken, die mit ihrer Info, auch in anderen Threads, geholfen haben. Gruß an alle, Nervenkrieg (ein "euer Nervenkrieg" wollt ich euch ersparen ,) ) |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 8
| Hallo Leute, hab ja weiter oben schon mein problem beschrieben. Hab eine Modefiziert Unterlassungserklärung hingeschickt mit einem Briefanhang wo drin stand, das ich zu dem genannten zeitraum nicht zu hause war und nachweißen kann das ich auch nicht vor dem PC sitzen konnte wegen hat Augen OP. Der 1.11.08 war der 1 Termin für das Zahlen des geldes. Ist Aber nur der Rückschein zurück gekommen und weiter ist nix gekommen. Also was sagt das mir die sind nur aufs geld aus die FREUNDE. Wenn es wahr währe hätten die sich nicht damit zu frieden gegeben. Schönen Tag noch |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 8
| Hi zusammen. Habt ihr mir zufällig nen Link zu einer Vorlage für die mod. UE? Hab gegoogelt und gesucht aber find leider nix. btw: Wenn man bei Google nach Auffenberg sucht, landet man mit grosser Wahrscheinlichkeit in dem Thread hier. Wäre drum sicher gut wenn man hier gleich alle Infos (und mod. UE G. Max |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Als alter Abmahnhase solltest Du eigentlich die relevanten Links auch ohne Google finden. Steffens Abmahnwahn-Infoseite Muster einer abgeänderten UE Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 23
| Hallo Habe mal eine Frage habe auch eine Abmahnung erhalten von H.Auffenberg angeblich sollte ich über Bittorrent einen Film der Fa.Purzel titel Anal qual 10 gezogen haben,zu der fraglichen Zeit war ich auf der Arbeit (kann nachweisen) meien frau hat kein plan und meine Tochter auch nicht von Computerdingen.da ich w-lan habe mit Web Verschlüsslung bin ich der Meinung das sich jemand über mich zugang verschafft hat. Was soll ich tun !!! ![]() ![]() Rechtschutz übernimmt keine Kosten??? Forderungen vom Anwalt (auffenberg)sind 495,00 Bitte um Hilfe !!! ![]() Vielen Dank MFG W-lanopfer |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @wlanopfer: Ein Eindringen in dein WLAN ist eine Möglichkeit. Verschiedene Fehler beim Loggen deiner IP-Adresse oder beim Ermitteln deines Namens sind auch denkbar. Es ist ratsam, dich gründlich zu informieren. Dafür sind die Links im Beitrag vom Alten Esel (direkt vor deinem) ein guter Anfang. Danach kannst du entscheiden, ob du die modifizierte UE selbst abschickst oder einen Fachanwalt suchst. Das hängt ein bisschen von deinem Nervenkostüm ab, denn die Drohungen der Gegenseite können heftig werden. |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 23
| Danke für die Antwort!!! War beim Anwalt der hat die MUE geschrieben und an den anwalt geschickt Da ich zur fraglichen zeit auf der Arbeit gewesen war ,wollte die Kanzlei einen Arbeitzzeitnachweis von mir ,und teilten noch mit : Den Sachverhalt ihres Mandanten als wahr unterstellt zum jetzigen Zeipunkt wird er gleichwohl mit Nichtwissen bestritten ,können dritte über ein Sog offnes WLAN die Urheberrechtsverletzung begangen haben Auch hierfür würde der mandant haften. und hat mir die Frist :1 schreiben am 30.10 frist bis 9.11 2 schreiben frist verlängert bis 25 november Ich verstehe dieses juristen deutsch nicht kann jemand helfen!!!!!!! MFG WLAN OPFER!!!!!!!!!!!!!!!!! ![]() :confuse d: |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @wlanopfer: dein WLAN war aber nicht offen sondern verschlüsselt, zwar nur mit WEP, was relativ leicht zu knacken ist. Was sagt dein Anwalt? Mein Anwalt hat in seinem Begleitschreiben deutlich gemacht, dass mein WLAN verschlüsselt war, um diese Argumentation zu vermeiden. Allerdings sollte man selbst nicht zuviel schreiben, um der Gegenseite keine Ammunition zu liefern. Falls es zu einem Gerichtsprozess käme, wunderte ich mich sehr, wenn der Richter die WEP-Verschlüsselung als eine Verletzung von Prüfungspflichten erachtete. Aber man kann nie wissen ... ![]() Für die Zukunft ist eine Verschlüsselung mit WPA oder WPA2 zu empfehlen. Schau mal nach, ob dein Router das kann und verwende kein zu kurzes Passwort! |
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| | # 19 |
| Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 2
| Hallo Habe eine Abmahnung von Herrn auffenberg bekommen. Nun meine frage ,ich habe mir schon die jeweiligen Ue durchgelesen und werde dadurch aber nicht richtig schlau welche ich nun abgeben soll. Hier ist erst mal die originale: 1. Der verletzer wird es ab sofort unterlassen, bei vermeidung einer vom Gläubiger nach billigem ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende vertagsstrafe für jeden fall der zuwiderhandlung für den Film ,,Anal Qual Nr 10 ohne zustimmung des Gläubigers im Internet oder auf sonstige Art und weise der öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen isbesondere im Rahmen der Teilnahme an so genannten Peer-to Peer-Netzwerken dieses urheberrechtlich geschützten werkes oder Teile im Tausch anzubieten. 2. der verletzer erkennt dem grunde nach den Schadenersatzanspruch aus der verletzung der rechte gemäß Ziff. 1 an . 3. Der verletzer verpflichtet sich ,die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes...,aus einem gegenstandswerte in Höhe von 25.000,00 Euro gem. RVG VV 2300 zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu erstatten. 4. Die Ansprüche aus Ziff.2 und 3 sind abgegolten und erledigt , wenn der Verletzer bis Spätestens zum ... einen abgeltungsbetrag von 495,00 Euro bezahlt. Meine frage wenn ich die Summe bezahle muß ich dann noch mit anderen kosten rechnen?? Und kann ich diese Ue so wie sie mir vorliegt verwenden?? Kommen noch Gericht oder staatsanwälte auf mich zu wenn ich den betrag gezahlt und diese Ue unterschrieben habe?? Danke euch schon mal im vorraus. MfG Wallenstein |
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