RA Auffenberg Abmahnungen

Alt 03.01.2009, 16:04   # 61
Alter Esel
 
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Zitat von wlanopfer Beitrag anzeigen
Dies ist für mario345
@wlanopfer:

Die Fragen waren an Dich gerichtet.

Weshalb sonst sollte ich Dich zitieren?

Welche "Rolle" Mario345 hier spielt, werden wir noch klären.
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Alt 03.01.2009, 16:12   # 62
nichtmitmir
 
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Zitat:
Zitat von wlanopfer Beitrag anzeigen
nee!!!!

Polizei staat
auffenberg zivilrechtlich

auffenberg abmahn am 30.10.08 für eine angebliche tat am 20.08.2008
wieder auffenberg 03.01.2009 für eine angebliche tat am 14.08.2008
Versteh was ich meine

musste nicht ,weil ich verstehe das auch nicht,die reinste Abzocke !!!!!!!!!!!!
Früher haben Sie ******* jetzt sind es die Abgemahnten.
EDIT BY PRINCESS:
Dieser Vergleich nicht mit mir!
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Alt 03.01.2009, 16:13   # 63
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
@wlanopfer:

Die Fragen waren an Dich gerichtet.

Weshalb sonst sollte ich Dich zitieren?

Welche "Rolle" Mario345 hier spielt, werden wir noch klären.
@ Alter Esel was meinste denn damit kannst mir auch ne pm schicken. Ich möchte nur einmal betonen wie ich es auch schon in dem anderen Thread betonte, ich freue mich nicht um jeden einzelnen Abgemahnten und will hier auch nicht als Verteidiger dieser Rechteinhaber bzw. deren Anwaltskanzleien gelten, nur das als Klarstellung.
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Alt 03.01.2009, 16:15   # 64
Wolverine
 
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@casinojunge
du bist dir scheinbar sicher dass er dir nix nachweisen kann?bzw dass dannach nichts mehr kommt?also handelt es sich bei idiot anwalt auffenberg um nen trickbetrüger?dann würden aber andere doch nicht von der polizei angeschrieben werden?naja die mod ue werde ich am montag auch abschicken nach kurzer absprache mim anwalt.fragwürdig ist jedoch eigtl ob die telekom einfach die daten an son heini von anwal rausrücken darf?
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Alt 03.01.2009, 16:25   # 65
Casinojunge
 
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@ Wolverine

Nein, das habe ich nicht gemeint...der Herr Anwalt hat mit seinem kleinen miesen schreiben schon auf einer art recht, nur es ist fraglich, ob man überhaupt das urheberrecht verletzt hat...denn im schreiben steht nicht drin zu wieviel % die datei geladen wurde....das kann man alles bestreiten...wie gesagt...ich weiss nicht wie es weiter geht und das mit der polizei macht mir schon ein wenig sorge.....nur...beachte....gerichtlich wurde bis dato noch niemand angeklagt...also es is bis jetzt noch nicht bis zum gericht gekommen.....sollte es dazu kommen und der angeklage würde frei gesprochen werden, würde sich das wie ein lauffeuer verbreiten und die anwaltskloppis könnten mit ihren abmahnungen nicht mehr viel bewirken....der trick dabei ist doch das sie 1000 von leute anschreiben und wenn von denen 500 bezahlen ohne aufzumucken lohnt sich das doch ganz gewaltig....so denke ich....so habe ich das auch rausgelesen...ich lasse mich aber gern anders belehren

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.1.2009 um 16:25:39-----

achso....die daten dürfen in solchen angelegenheiten rausgegeben werden...und gerade die telekom...das müsstest du doch wissen das die den datenschutz nicht sehr genau nehmen!!
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Alt 03.01.2009, 16:27   # 66
Wolverine
 
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klar denke auch dass es sich gewaltig für ihn lohnt naja werde dann mal abwarten auf den montag was der anwalt meint.ist hier aber keiner im forum bei dem sich des ganze mal aufgelöst hat und er ruhe gegeben hat oder der ernsthaft vor gericht stand?
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Alt 03.01.2009, 16:29   # 67
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Casinojunge Beitrag anzeigen
@ Wolverine

Nein, das habe ich nicht gemeint...der Herr Anwalt hat mit seinem kleinen miesen schreiben schon auf einer art recht, nur es ist fraglich, ob man überhaupt das urheberrecht verletzt hat...denn im schreiben steht nicht drin zu wieviel % die datei geladen wurde.
Das ist unerheblich. Man macht sich bereits "strafbar" wenn man nur Teile einer Datei sei es nun ne MP3, Film oder einer Software runterladet. Also wenn du so argumentieren wolltest, das du nicht die ganze Datei runtergeladen hast, kannste das gleich wieder vergessen. Da es unerheblich ist, ob du das Werk ganz oder nur in Teilen down- oder uploadest.
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Alt 03.01.2009, 16:39   # 68
Casinojunge
 
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@ Mario345

das ist richtig...nur das ist dann eine einzelfallentscheidung...sicherlich is das strafbar aber genau wegen diesem sachverhalt wird sich der anwalt schwer tun einen bis vor das gericht zu ziehen...das die schwere der schuld nicht ganz eindeutig und nicht so leicht zu bewerten ist!

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.1.2009 um 16:39:38-----

ach und noch was....die abmahnungen sind nicht wegen dem download sondern weil man bei dem doofen emule etc gleichzeitig an upload anbietet...und darauf beziehen sich die anwälte...der eingentlich download ist für den privanten zweck zwar auch illegal aber nicht strafbar...bis jetzt....außer die verkaufst die filme im großen stil!
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Alt 03.01.2009, 16:53   # 69
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
@ Alter Esel was meinste denn damit...
Du hast selbst schon bemerkt, dass nach einigen Deiner heutigen Beiträge "Erklärungsbedarf" bestanden hat.

Ich selbst habe mich lediglich gefragt, weshalb Du heute erstmals aktiv mit Beiträgen in Erscheinung trittst, obwohl Du hier bereits seit 4 Wochen registriert bist.

Auch wundere ich mich hinsichtlich Deiner plötzlichen Motivation, wenn Dein eigenes Abmahn-Schicksal doch bereits längst durch den Vergleich mit Kornmeier erledigt sein dürfte.

Vielleicht zuckt mein Eselschwänzchen aber auch grundlos so nervös.
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Alt 03.01.2009, 17:36   # 70
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Du hast selbst schon bemerkt, dass nach einigen Deiner heutigen Beiträge "Erklärungsbedarf" bestanden hat.

Ich selbst habe mich lediglich gefragt, weshalb Du heute erstmals aktiv mit Beiträgen in Erscheinung trittst, obwohl Du hier bereits seit 4 Wochen registriert bist.

Auch wundere ich mich hinsichtlich Deiner plötzlichen Motivation, wenn Dein eigenes Abmahn-Schicksal doch bereits längst durch den Vergleich mit Kornmeier erledigt sein dürfte.

Vielleicht zuckt mein Eselschwänzchen aber auch grundlos so nervös.
Du fragenden Menschen kann man helfen, das zum Thema das für einige meiner verfassten Einträge Erklärungsbedarf besteht.

Meine plötzliche Motivation mich hier zu melden begründet sich darin, daß ich mich erstmal genügend mit der Materie auseinander setzen wollte, um mir zumindest ein gesundes Grundwissen anzueignen.

Naja was heißt längst erledigtes Abmahn-Schicksal, es ist mal gerade ein paar Wochen her, das ich selbst von K&P abgemahnt worden bin und der Vergleich noch ganz frisch ist bzw. sein wird.

Ich versuche hier nur Un- oder Halbwissen zu korrigieren soweit es mir aus dem Wissen das ich aus diesem Forum erlangt habe möglich ist.
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Alt 03.01.2009, 17:45   # 71
b4575
 
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wo kann man denn nachlesen, wie er reagiert wenn man 100€ zahlt oder garnicht? hat jemand eine Quelle irgendwo? ein anderes Forum vielleicht oder anderer Artikel eines Betroffenen?
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Alt 03.01.2009, 17:52   # 72
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Ich versuche hier nur Un- oder Halbwissen zu korrigieren soweit es mir aus dem Wissen das ich aus diesem Forum erlangt habe möglich ist.
Dann solltest Du Dein mühsam erworbenes Wissen nicht in solche abenteuerlichen Schlussfolgerungen packen:

Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
...Fakt ist du hast illegal Dateien runtergeladen und bist erwischt worden und musst jetzt zahlen. Sorry aber das ist so hart es für den Einzelnen sein mag einfach korrekt. Wenn es einen ******** gab, warst du es, der sich Werke ohne zu bezahlen heruntergeladen hat...
"Erwischt" wurde eine IP und keine Person.

Zahlen muss der Abgemahnte deswegen gerade nicht zwangsläufig, sofern er sich nicht verplappert oder sogar den Vergleich mit Unterzeichnung der Original-UE angenommen hat.

Der Begriff "********" steht im Abmahnwahn für überhöhte Forderungen, die überwiegend in keinem Verhältnis zum relevanten "Kunstwerk" stehen.

Schaue nochmal in die Liste der abgemahnten Werke und frage Dich selbst, was die Lizenz von mancher Fortpflanzungsdokumentation tatsächlich wert wäre!
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Alt 03.01.2009, 18:12   # 73
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Dann solltest Du Dein mühsam erworbenes Wissen nicht in solche abenteuerlichen Schlussfolgerungen packen:



"Erwischt" wurde eine IP und keine Person.

Zahlen muss der Abgemahnte deswegen gerade nicht zwangsläufig, sofern er sich nicht verplappert oder sogar den Vergleich mit Unterzeichnung der Original-UE angenommen hat.

Der Begriff "********" steht im Abmahnwahn für überhöhte Forderungen, die überwiegend in keinem Verhältnis zum relevanten "Kunstwerk" stehen.

Schaue nochmal in die Liste der abgemahnten Werke und frage Dich selbst, was die Lizenz von mancher Fortpflanzungsdokumentation tatsächlich wert wäre!
Nein zwangsläufig muss er nicht zahlen das stimmt. Sofern er aber der Anschlussinhaber ist muss er das wohl. Sicher kann man jetzt sagen schick ne mod. UE und ignorier einfach alles weitere. Das KANN gut gehn MUSS aber nicht.

Ob nun die abgemahnten Werke solche Forderungen rechtfertigen sei dahingestellt. Wenn es überzogenen Forderungen sind oder man glaubt die Forderungen seien überzogen kann man ja vor Gericht ziehen. Nur warum machen das so wenige und stecken meist den Kopf in den Sand und machen gar nichts oder schicken ne mod. UE und alles weitere wird ignoriert. bzw. in einigen Fällen zahlen sie Abgemahnten obwohl sie sich angeblich keiner Schuld bewust sind?

Das Frage ich mich nun.
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Alt 03.01.2009, 18:21   # 74
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Wenn es überzogenen Forderungen sind oder man glaubt die Forderungen seien überzogen kann man ja vor Gericht ziehen...
...und die Kosten einer riskanten negativen Feststellungsklage vorstrecken.

Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
Nur warum machen das so wenige und stecken meist den Kopf in den Sand und machen gar nichts oder schicken ne mod. UE und alles weitere wird ignoriert. bzw. in einigen Fällen zahlen sie Abgemahnten obwohl sie sich angeblich keiner Schuld bewust sind?
Weil sie dies Kosten Ihrer Verteidigung unter Umständen auch dann selbst tragen müssen, wenn sie unschuldig abgemahnt wurden:

1. Der zu Unrecht Abgemahnte (hier: P2P-Urheberrechtsverletzung) kann Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden allenfalls dann verlangen, wenn den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden trifft, d.h. er erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war.

2. In dem mittels einer Abmahnung erhobenen Vorwurf einer P2P-Urheberrechtsverletzung liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers der Abmahnung.


Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08
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Alt 03.01.2009, 18:27   # 75
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
...und die Kosten einer riskanten negativen Feststellungsklage vorstrecken.



Weil sie dies Kosten Ihrer Verteidigung unter Umständen auch dann selbst tragen müssen, wenn sie unschuldig abgemahnt wurden:

1. Der zu Unrecht Abgemahnte (hier: P2P-Urheberrechtsverletzung) kann Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden allenfalls dann verlangen, wenn den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden trifft, d.h. er erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war.

2. In dem mittels einer Abmahnung erhobenen Vorwurf einer P2P-Urheberrechtsverletzung liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers der Abmahnung.


Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08
Verstehe ich ja nur dann müssten sich so langsam mal ein paar Betroffenen die sich wirklich nichts zu Schulden kommen haben lassen mit ein paar auf IT-Recht spezialisierten Anwälte auf den Weg machen diesen gerichtlichen Weg zu gehn. Es muss doch machbar sein, solch einem Gebahren einhalt bieten zu können.
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Alt 03.01.2009, 18:42   # 76
b4575
 
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ich fände interessant ein paar konkrete infos über den umgang mit dieser Kanzlei zu erhalten, also wer was gemacht hat und welche reaktion es gab. Ob man schuldig oder unschuldig ist, ist eine andere frage. Ich kann die abgemahnte aktion nicht mehr nachvollziehen, weil sie ein halbes Jahr zurückliegt. Ausschließen kann ich sie aber auch nicht, da ich schon ähnliche sachen heruntergeladen habe. ob der eine oder andere aus peinlichkeit das nicht zugeben will, ist sein problem. ich kann auch verstehen, wenn das nicht immer einfach ist. Meine Frage richtet sich eher auf die annahme, dass die Abmahnung berechtig sein könnte.
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Alt 03.01.2009, 19:22   # 77
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von b4575 Beitrag anzeigen
ich fände interessant ein paar konkrete infos über den umgang mit dieser Kanzlei zu erhalten...
Da ich nicht von dieser Kanzlei abgemahnt wurde, müssen Dir dazu andere antworten.

Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
...nur dann müssten sich so langsam mal ein paar Betroffenen die sich wirklich nichts zu Schulden kommen haben lassen mit ein paar auf IT-Recht spezialisierten Anwälte auf den Weg machen diesen gerichtlichen Weg zu gehn...
Mal ehrlich...wie naiv stellst Du Dich jetzt dar?

Warum sollte jemand dieses Risiko eingehen, wenn er selbst die Kosten seiner erfolgreichen Verteidigung am Ende tragen muss?

Dazu kommt das Problem der Beweislast.

Was hat denn ein Abgemahnter in der Hand?

Er kann ja nicht einmal mehr prüfen, ob die vor Monaten angeblich ermittelte IP tatsächlich ihm zugeordnet war.

Wenn selbst ein nachgewiesener Zahlendreher keinen Schadensersatzanspruch bedingt, kann ich die Passivität durchaus verstehen.

Zudem musst Du bedenken, dass der Abmahner das Trumpf-Ass des fliegenden Gerichtsstandes ziehen wird und genau weiß, wo abmahnfreundlich geurteilt wird.
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Alt 03.01.2009, 20:06   # 78
Mario345
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Da ich nicht von dieser Kanzlei abgemahnt wurde, müssen Dir dazu andere antworten.



Mal ehrlich...wie naiv stellst Du Dich jetzt dar?

Warum sollte jemand dieses Risiko eingehen, wenn er selbst die Kosten seiner erfolgreichen Verteidigung am Ende tragen muss?

Dazu kommt das Problem der Beweislast.

Was hat denn ein Abgemahnter in der Hand?

Er kann ja nicht einmal mehr prüfen, ob die vor Monaten angeblich ermittelte IP tatsächlich ihm zugeordnet war.

Wenn selbst ein nachgewiesener Zahlendreher keinen Schadensersatzanspruch bedingt, kann ich die Passivität durchaus verstehen.

Zudem musst Du bedenken, dass der Abmahner das Trumpf-Ass des fliegenden Gerichtsstandes ziehen wird und genau weiß, wo abmahnfreundlich geurteilt wird.
Mal ehrlich wie naiv stellen sich hier die Abgemahnten die sich hier über diese "********" beschweren an?

a) Wirds sich hier lauthals beschwert das das alles nur reine Abzocke ist und

b) hat keiner den Mumm sich hier einem gerichtlichen Verfahren zustellen

denn so wird man

c) niemals diesen "Abmahnwahn" unter Kontrolle bekommen.
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Alt 03.01.2009, 21:24   # 79
oledede
Gastposter
 
Hallo!
Auch wir hatten gestern ein Brief von dem feinen Hern RA im Briefkasten. Wir hätten am 18.08.08 ein Filmchen ins Internet gestellt auf eine Internetplattform Bittorrent. Da wir aber zu diesem zeitpunkt im urlaub waren können wir es gar nciht gemacht haben!!!
Habe gestern auch einen Brief an ihm geschrieben das ich weder bereit bin den Wisch von ihm zu unterschreiben noch die fast 500 Euro zu zahlen. Jetzt habe ich ja gelesen das ich so eine mod. UE hätte schrieben sollen??? Aber damit gebe ich ja zu das ich das getan habe oder?
Wir haben in der gleichen Angelegenheit auch schon Post vom Staatsanwalt bekommen und dieser hatte das Verfahren nachdem er die Reisebestätigung bekam eingestellt.
Was soll ich denn jetztmachen? Abwarten was bei dem Schreiben von mir zurückkommt?
Ich habe nicht mal die nötige Software um mir illegal was runter oder hoch zuladen. Ich ziehe doch noch den Weg über den Laden vor um an Cds oder DVDs zu kommen...
Bin jetzt etwas verwirrt ob es richtig war den Brief zu schreiben oder doch lieber erst Rat von einem Anwalt zu holen

Habe hier noch einen Interessanten Link speziell zu Auffenberg und Purzel-Video gefunden, wenn man das ganze Juristenlatein versteht...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=2408
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Alt 04.01.2009, 01:56   # 80
Hadron
 
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Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von Mario345 Beitrag anzeigen
[es] wird sich hier lauthals beschwert das das alles nur reine Abzocke ist
Wenn du der Meinung bist, es sei keine Abzocke, dann hätte ich gerne gewusst, was es in deinen Augen tatsächlich darstellt.

Wie bezeichnest du es, wenn dir als Privatperson wegen des Up/Downloads eines Werkes mit dem Titel "Wiesnmuschis Sperma", "Drunken zugeritten Nr.1-999", "Anal Qual 10" oder ähnliches einen Unterlassungsstreitwert von 10.000,-€ bis 50.000,-€ vor den Latz geknallt wird? Ist das ok für dich? Wie sieht es aus mit Schadensersatzforderungen bzw. Anwaltgebühren zwischen 500,-€ bis 1.000,-€ und mehr, je nach Abmahnanwalt? Ist das ok als "Strafe" für einen Anschlussinhaber, über dessen Anschluss möglicherweise ein Porno hätte heruntergeladen werden können?

Diese Fragen kann man bejahen ..... muss man aber nicht.

Ich finde, man kann sie ebenso gut auch verneinen, das Ganze nicht ok finden und es als Abzocke bezeichnen. Übrigens betrachten einige Abmahner ihre Vorgehensweise nicht als reine Rechtsverfolgung, sondern als einigermaßen lukrative Einnahmequelle, gleichsam als neue Verwertungsform. Das geben beispielsweise DigiProtect und neuerdings auch Media Protector offen zu. Wie darf man sich vor diesem Hintergrund dann als Betroffener fühlen? Trotzdem immer noch keine Abzocke? Was dann? Ein angemessener finanzieller Ausgleich für den großen Schaden, den man dem Rechteinhaber zugefügt hat? Ein Abschreckungsmittel, damit alle Menschen, ob jung oder alt, mit dem Download aufhören und wieder in die Sex-Shops gehen, um "so wie früher" massenweise Pornos zu kaufen, insbesondere die Fäkal-Dinger?

Vielleicht sollten sich diejenigen, die von einer Abmahnbombe getroffen werden, einfach als unfreiwilliger Kunde des entsprechenden Abmahn-Syndikats verstehen.

Das unerwünschte Angebot kann man nun annehmen ..... muss man aber nicht.

Wie das unerwünschte Angebot korrekt abgelehnt wird, erfährt man in den einschlägigen Foren.

Zitat:
Zitat von Mario345
hat keiner den Mumm sich hier einem gerichtlichen Verfahren zustellen
Das hat meiner Meinung nach recht wenig mit Mumm zu tun. Das Kostenrisiko ist enorm hoch und die Abmahner können sich ihnen wohlgesonnene Gerichte wählen.

Zitat:
Zitat von Mario345
denn so wird man niemals diesen "Abmahnwahn" unter Kontrolle bekommen.
Selbst ein betroffener wackerer Held, der sich erhebt und gegen die Abmahner aufbegehrt, mit weisen juristischen Kempen und unermesslichem Reichtum im Hintergrund, wird den Abmahnwahn so nicht unter Kontrolle bringen können. Ich persönlich halte die Idee von einem abmahnervernichtenden Muster- oder Schauprozess für eine ziemlich absurde Vorstellung, weiß aber auch, dass man durchaus eine hierzu entgegengesetzte Position beziehen kann.

Der "Abmahnwahn" ist im Wesentlichen ein Geschäftsmodell und beruht auf einer Kosten-Nutzen-Rechnung. Solange diese positiv für die Abmahner ausfällt, geht's weiter. Müssen die Abmahner draufzahlen, hört er auf. Andere Einflüsse werden den Abmahnwahn in absehbarer Zeit kaum stoppen können. Und sollten sich die Rechteinhaber irgendwann einmal darüber gesammelt beschweren, dass eine Rechtsverfolgung von Up- und Downloadsündern nicht mehr möglich sei, weil die Kosten zu hoch wären, dann dürfte unser Justizministerium sicherlich zügig eine adäquate Antwort finden. Im Zweifel in Form einer Gesetzesänderung.

Na klar. Er ist gesetzwidrig, der unerlaubte Up/Download. Er wird nicht dadurch legal, dass man der Gegenseite Abzockerei vorwirft. Aber wenn man als Betroffener nicht mit einer als weitgehend angemessen empfundenen Rechtsverfolgung konfrontiert wird, sondern stattdessen das Melkvieh eines lukrativen Geschäftsmodells spielen darf, dann ist diese Erfahrung für die erwünschte Ausbildung eines Verständnisses für den Wert des geistigen Eigentums nicht förderlich. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Schließlich haben wir ja 2009! Das Jahr, das von der EU zum "Jahr der Kreativität und Innovation" ausgerufen wurde. Geistiges Eigentum ist alles, die Finanzkrise ist nichts. Das deutsche Volk singt, tanzt, lacht und f$ckt sich zukünftig satt. Dafür wird diese Jahr sicherlich viel getan. Ganz Europa denkt sich aus der Krise. Hossa, hossa!
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