RA Auffenberg Abmahnungen

Alt 20.11.2008, 23:06   # 21
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Wallenstein Beitrag anzeigen
...Nun meine frage ,ich habe mir schon die jeweiligen Ue durchgelesen und werde dadurch aber nicht richtig schlau welche ich nun abgeben soll...
Dann hast Du Dich ganz offensichtlich noch nicht ausreichend informiert:

Steffens Abmahnwahn-Infoseite

Muster einer abgeänderten UE

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!

Insbesondere die ergänzenden Erläuterungen zur modifizierten UE dürften Dir hoffentlich die Augen öffnen.
  Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2008, 13:35   # 22
Wallenstein
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 2
Für mich ist einfach nur wichtig wenn ich bezahle das nicht hinterher noch was kommt .

Deswegen habe ich die Ue ja abgetippt und wollte gerne mal wissen ob ich diese originale wieder bedenkenlos zurück schicken kann.

Ich bin ja gewillt den genannten betrag zu bezahlen wenn ich danach meine ruhe hab ,da ich zur zeit nicht die Nerven habe mich mit irgenteinem daher gelaufenen Anwalt rum zu ärgern.

Und dann wäre da auch immer noch die frage ob die Staatsanwalt schaft noch irgendwelche ansprüche an mich hat?

Danke

MfG Wallenstein
  Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2008, 19:00   # 23
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Wallenstein Beitrag anzeigen
Für mich ist einfach nur wichtig wenn ich bezahle das nicht hinterher noch was kommt .
Wenn Du zahlst und deren Original-UE unterschreibst, wirst Du zu Anal Qual Nr.10 vom Abmahner wohl nichts mehr hören.

Du solltest aber genau überlegen, ob Du ggf. auch an Nr.1-9 "Interesse" gezeigt hast oder sich andere relevante Kunstwerke in Deinem Shared Folder befunden haben.

Dann dürften weitere Zahlungsaufforderungen zukünftig nicht auszuschließen sein.

Soweit die Staatsanwaltschaft (Strafrecht) Dir einen Denkzettel verpassen möchte, wäre das vollkommen unabhängig davon, wie Du auf die Abmahnung (Zivilrecht) reagierst.

Weitere unlösbare Fragen? :wink:
  Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2008, 21:50   # 24
rugger-alex
Gastposter
 
So jetzt muss ich auch mal meinen "Senf" dabei geben:

Ich hab auch letzte Woche Freitag eine Abmahnung aus dem Hause Auffenberg erhalten. Im ersten Augenblick war ich schon ziemlich geschockt und mir ging ganz schön die Düse - und das nicht zu knapp!!!
Hatte schon überlegt, direkt zu bezahlen und schon überlegt, wo ich die knapp 500 Euro auf die Schnelle hernehmen soll.
Dann bin aber erstmal auf die Idee gekommen, meine Festplatte nach dieser uminösen Datei (XXX-Film) zu suchen und was soll ich sagen, es wurde nichts gefunden. Da wurde ich das erste Mal ein wenig ruhiger, warum sollte ich für was bezahlen, was ich nicht getan habe kann. Ich habe trotzdem dann eine mod. UE an Herrn RA Auffenberg geschickt und warte jetzt mal ab, was geschieht. Ich halte euch auf dem Laufenden!!!

rugger-alex
  Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2008, 14:21   # 25
Stimme
 
Benutzerbild von Stimme
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
[QUOTE=Wallenstein;577557]Hallo

Habe eine Abmahnung von Herrn auffenberg bekommen.

Nun meine frage ,ich habe mir schon die jeweiligen Ue durchgelesen und werde dadurch aber nicht richtig schlau welche ich nun abgeben soll.

Hier ist erst mal die originale:

1. Der verletzer wird es ab sofort unterlassen, bei vermeidung einer vom Gläubiger nach billigem ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende vertagsstrafe für jeden fall der zuwiderhandlung für den Film

,,Anal Qual Nr 10

Hallo Wallenstein,

Habe genau den selben Brief gekriegt, bin zu meinem Anwalt gegangen er hat ein gegem Brief verfasst ist erst diese Woche passiert. Sobald ich weiß was draus wird sage ich bescheid.
Meiner Meinung nach sollte man, wenn man sich sicher ist das man es nicht war, nichts zahlen und nichts unterschreiben ich bezahle lieber meinen Anwalt als den. Da könnte ja jeder kommen und abzocken.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2008, 15:15   # 26
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Stimme Beitrag anzeigen
...ich bezahle lieber meinen Anwalt als den...
Zustimmung!

Es sollte aber nicht unbedingt der "Scheidungsanwalt aus der Nachbarschaft" sein, sofern sich dieser erst selbst in die "komplizierte" Materie einlesen muss.

Der Anwalt sollte sofort wissen, worum es sich handelt und was zu tun ist: KLICK

Daher gibt es auch eine Liste von "empfohlenen Anwälte" im Abmahnwahn.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 09:37   # 27
Stimme
 
Benutzerbild von Stimme
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
[QUOTE=Alter Esel;578263]

Es sollte aber nicht unbedingt der "Scheidungsanwalt aus der Nachbarschaft" sein, sofern sich dieser erst selbst in die "komplizierte" Materie einlesen muss.

JA ich hatte Glück mit meinem der hatte schon Erfahrung. Er hat auch gleich gesagt das diese Firmen erstmal alle anschreiben lassen und eine kurze Frist setzen um die Betroffenen zu verunsichern. Er sagt auch das Fristen, sofern sie nicht vom Staatsanwalt oder Gericht gesetzt werden, nicht relevant sind.

So nebenbei warum sieht das bei mir mit dem Zitat so anders aus?
  Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 17:33   # 28
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Stimme Beitrag anzeigen
So nebenbei warum sieht das bei mir mit dem Zitat so anders aus?
Vermutlich deshalb, weil Du "[/QUOTE]" am Zitat-Ende entfernt hast.

Die Aussagen Deine Anwaltes sind übrigens soweit wohl zutreffend, obwohl ich bezüglich der Bedeutung der Fristen schon verschiedene Auffassungen von Juristen lesen musste: KLICK
  Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 18:10   # 29
Stimme
 
Benutzerbild von Stimme
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen

Die Aussagen Deine Anwaltes sind übrigens soweit wohl zutreffend, obwohl ich bezüglich der Bedeutung der Fristen schon verschiedene Auffassungen von Juristen lesen musste:
Ja muss man halt aufpassen. Ist vllt. abhängig davon um was es sich dreht und was für ein Anwalt die Frist setzt.
  Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 18:42   # 30
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Stimme Beitrag anzeigen
...Ist vllt. abhängig davon um was es sich dreht und was für ein Anwalt die Frist setzt...
Die Frage der Verjährung wurde bereits hier erörtert: KLICK

Beispiel (aus gegebenem Anlass ):

Der verblüffte Schwiegerpapa wurde als Anschlussinhaber Ende 2007 abgemahnt.

Der missratene Schwiegersohn hat in dessen Haushalt allerdings heimlich "hochwertige Kunstwerke" (z.B. Fäkal-Pornos) geshared.

Nach dem 2. Bettelbrief des Abmahners reagiert der angeschriebene Schwiegerpapa Anfang 2008 und erklärt den tatsächlichen Sachverhalt.

Preisfrage:

Wann beginnt die Verjährung nun gegenüber dem Schwiegersohn?
  Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 00:06   # 31
survival
 
Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 2
Hallo!

Sind ja verdächtig viel IP´s, die aus dem T-online Bereich kommen. Wenn man sich erinnert, wie viele Datenskandale dort vorgekommen sind, kann man sich auch fragen, ob es andere Wege als über die Staatsanwaltschaft gibt, um an die IP´s ran zu kommen.

Da wird es doch Wege geben, das verdeckt zu ermitteln, oder?
  Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 12:57   # 32
Stimme
 
Benutzerbild von Stimme
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Alter Esel

Preisfrage:

Wann beginnt die Verjährung nun gegenüber dem Schwiegersohn?
Ich weiß es nicht ich würde sagen, wenn der Schwiegersohn angeschrieben wird nach dem der Schwiegervater es richtig gestellt hat, das wäre dann 08.
Mich würde aber auch interessieren wie lange es dauert bis es verjährt ist?

-----Doppelpost zusammengeführt am 26.11.2008 um 12:57:03-----

Zitat:
Zitat von survival Beitrag anzeigen

Da wird es doch Wege geben, das verdeckt zu ermitteln, oder?
Mit Sicherheit wird es da was geben allein wenn du auf diese Seite http://www.meineip.de/ gehst ist es schon erschrekend
  Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2008, 01:11   # 33
survival
 
Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 2
Ich meinte eher, dass die Wahrscheinlichkeit bei div. Providern gross ist, dass es da undichte Stellen gibt.

Das wird ggf. mal näher untersucht werden.

-----Doppelpost zusammengeführt am 27.11.2008 um 01:11:44-----

Was ist denn jetzt mit dem Auffenberg? Faßt der nach, wenn man nicht so reagiert wie gewünscht? Was passiert, wenn man die mod. Erklärung schickt, ohne weitere Zusätze und ohne Schreiben von einem anerkanntem RA?

Die RA´s wollen ja auch nur ihr Beratungsangebot an den Mann bringen...?
  Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2008, 19:48   # 34
Feem
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 3
Hallo !
Heute hat es mich getroffen.
Habe jetzt in aller Ruhe die Beiträge hier gelesen und werde die mod. UE per Einschreiben schicken.
Nun bleibt eine Frage. Zahle ich die € 100,00 an Auffenberg oder nicht ?

Desweiteren wäre es wirklich schön zu wissen, was bei den verschiedenen Möglichkeiten auf mich zu kommt.

1. mod UE & Geld überweisen....Habe ich dann meine Ruhe
2. mod. UE ohne das Geld zu überweisen....Wie reagiere ich bei darauf folgenden Schreiben ? Ignorieren ?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten
  Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 10:33   # 35
Stimme
 
Benutzerbild von Stimme
 
Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Feem Beitrag anzeigen
Zahle ich die € 100,00 an Auffenberg oder nicht ?
Wenn du nichts damit zu tun hast würde ich auf keinen Fall zahlen, denn sonst könnte es sein das du sähmtliche Briefe bekommst nur weil du einmal gezahlt hast. Hier kannst du dir sorgfälltig durchlesen. http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=2408:)
  Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 12:46   # 36
andy007
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 3
Hallo,

mich hat's jetzt auch erwischt..

Ich hab mal eine Frage zur abgeänderten UE:

Verstehe ich das richtig, dass die abgeänderte UE sowas wie ein Vertrag ist,
dem der Kläger zuerst zustimmen muss?

Wenn er zustimmt entfallen für mich die Schadensersatzansprüche, aber ich muss
einen um so höheren Preis zahlen wenn man mich beim Hochladen der Datei (nochmal)
erwischt?

Wenn er nicht zustimmt und ich habe den Vergleichsbetrag nicht bis zum angegebenen
Datum eingezahlt, weil ich auf eine Antwort vom Kläger wartete
(wegen der abgeänderten UE), was passiert dann?

Wenn er zustimmt, zahle ich die 100€ Anwaltskosten an Auffenberg?

Wenn er nicht zustimmt, was mach ich dann?

Hoffentlich könnt Ihr mir da weiterhelfen, ich hab von sowas keine Ahnung.
Danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 20:47   # 37
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Verstehe ich das richtig, dass die abgeänderte UE sowas wie ein Vertrag ist,
dem der Kläger zuerst zustimmen muss?
Mit der mod. UE wird dem Anspruch des Rechteinhabers auf zukünftige Unterlassung Folge geleistet und damit der entsprechende Streitwert (einer angedrohten Unterlassungsklage) gesenkt.
Ein Kläger existiert zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Wenn er zustimmt entfallen für mich die Schadensersatzansprüche, aber ich muss einen um so höheren Preis zahlen wenn man mich beim Hochladen der Datei (nochmal) erwischt?
Nein...dass scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein.

siehe auch hier: KLICK

Die vereinbarte Geldstrafe aus der Unterlassungserklärung droht bei Wiederholungstätern.

Die Geldforderungen aus der Abmahnung bestehen als "freundliches Angebot" zur außergerichtlichen Einigung natürlich weiterhin.

Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Wenn er nicht zustimmt und ich habe den Vergleichsbetrag nicht bis zum angegebenen Datum eingezahlt, weil ich auf eine Antwort vom Kläger wartete
(wegen der abgeänderten UE), was passiert dann?
Wenn der Rechteinhaber bzw. dessen Anwalt die mod. UE als unzureichend ablehnt, muss er darauf vertrauen, dass eine eventuelle (unwahrscheinliche) gerichtliche Prüfung seine Auffassung bestätigt.

Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Wenn er zustimmt, zahle ich die 100€ Anwaltskosten an Auffenberg?
Ob Du etwas zahlen willst, musst Du selbst entscheiden.

Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Wenn er nicht zustimmt, was mach ich dann?
Wenn an der mod. UE von Abmahn-Dreipage nicht "herumgebastelt" wurde, gibt es meines Erachtens keinen berechtigten Grund, diese abzulehnen.

Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Hoffentlich könnt Ihr mir da weiterhelfen, ich hab von sowas keine Ahnung.
Danke!
Dann empfehle ich gewöhnlich...

Steffens Abmahnwahn-Infoseite

Muster einer abgeänderten UE

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!
  Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 23:08   # 38
andy007
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 3
Zitat:
Mit der mod. UE wird dem Anspruch des Rechteinhabers auf zukünftige Unterlassung Folge geleistet und damit der entsprechende Streitwert (einer angedrohten Unterlassungsklage) gesenkt.
Wie wahrscheinlich is dann noch eine Unterlassungsklage bzw. eine Klage?
Zitat:
Es geht weiterhin um die Anwaltskosten sowie den Schadenersatz für den Rechteinhaber.
Durch die UE ist lediglich der Unterlassungsanspruch erledigt.
D.h. wenn er zustimmt, muss ich trotzdem zahlen? Aber wie viel?
In dem (ersten) Schreiben steht ca. 500€.
Warte ich auf ein neues Schreiben? Was ist mit der Frist vom ersten Schreiben?
Zitat:
Die vereinbarte Geldstrafe aus der Unterlassungserklärung droht bei Wiederholungstätern.
D.h. ich muss die 500€ nicht bezahlen weil ich ja kein Wiederholungstäter bin?
Zitat:
Die Geldforderungen aus der Abmahnung bestehen als "freundliches Angebot" zur außergerichtlichen Einigung natürlich weiterhin.
Wie genau meinst du das mit "freundliches Angebot"?
Meinst du damit ich sollte das ignorieren?
Außergerichtlich klickt gut, also dann doch bezahlen?

Tut mir Leid das ich so viele, so kurze Fragen stelle, aber ich möchte halt nichts falsch machen..


Ich danke dir sehr für eine Antworten!
  Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2008, 02:02   # 39
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von andy007 Beitrag anzeigen
Tut mir Leid das ich so viele, so kurze Fragen stelle, aber ich möchte halt nichts falsch machen...
Deinen ungeordneten Fragen entnehme ich, dass Du die von mit verlinkten Informationen noch nicht gelesen hast.

Da Du vermutlich - wie viele andere Neuabgemahnte auch - einige Nächte nicht ruhig schlafen kannst, solltest Du diese Wachphasen nutzen und Dir ein eigenes Bild machen.

Was der richtige Weg für Dich ist, kann (und darf) ich Dir hier nicht sagen.

Frage im Zweifel einen geeigneten Rechtsanwalt!

Am Ende entscheidet jeder für sich selbst.

Ein Rat noch für Dich:

Kopf hoch und keine übereilten Entscheidungen treffen.

Das ist nämlich das Ziel der kurzen Fristen.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2008, 15:34   # 40
Sternengaukler
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3
Hallo,

heute hat es mich auch getroffen - ich hatte so einen netten Brief von Herrn Auffenberg im Kasten.

Ich habe mir hier das Ganze durchgelesen.
Was mich jetzt interessiert ist: Hat jemand - nach dem er die mod.UE + Anwaltskosten von 100,- abgegeben hat - noch etwas gehört?
Gab es weitere Schreiben ?

Viele Grüsse Sternengaukler
  Mit Zitat antworten

Antwort

Stichworte
km31, purzel, unterlassungserklärung
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:31 Uhr.