| | # 21 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Steffens Abmahnwahn-Infoseite Muster einer abgeänderten UE Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! Insbesondere die ergänzenden Erläuterungen zur modifizierten UE dürften Dir hoffentlich die Augen öffnen. | |
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| | # 23 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Zitat:
Du solltest aber genau überlegen, ob Du ggf. auch an Nr.1-9 "Interesse" gezeigt hast oder sich andere relevante Kunstwerke in Deinem Shared Folder befunden haben. ![]() Dann dürften weitere Zahlungsaufforderungen zukünftig nicht auszuschließen sein. Soweit die Staatsanwaltschaft (Strafrecht) Dir einen Denkzettel verpassen möchte, wäre das vollkommen unabhängig davon, wie Du auf die Abmahnung (Zivilrecht) reagierst. Weitere unlösbare Fragen? :wink: | |
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| | # 26 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zustimmung! Es sollte aber nicht unbedingt der "Scheidungsanwalt aus der Nachbarschaft" sein, sofern sich dieser erst selbst in die "komplizierte" Materie einlesen muss. Der Anwalt sollte sofort wissen, worum es sich handelt und was zu tun ist: KLICK Daher gibt es auch eine Liste von "empfohlenen Anwälte" im Abmahnwahn. |
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| | # 28 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Vermutlich deshalb, weil Du "[/QUOTE]" am Zitat-Ende entfernt hast. Die Aussagen Deine Anwaltes sind übrigens soweit wohl zutreffend, obwohl ich bezüglich der Bedeutung der Fristen schon verschiedene Auffassungen von Juristen lesen musste: KLICK |
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| | # 30 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Beispiel (aus gegebenem Anlass ):Der verblüffte Schwiegerpapa wurde als Anschlussinhaber Ende 2007 abgemahnt. Der missratene Schwiegersohn hat in dessen Haushalt allerdings heimlich "hochwertige Kunstwerke" (z.B. Fäkal-Pornos) geshared. Nach dem 2. Bettelbrief des Abmahners reagiert der angeschriebene Schwiegerpapa Anfang 2008 und erklärt den tatsächlichen Sachverhalt. Preisfrage: Wann beginnt die Verjährung nun gegenüber dem Schwiegersohn? | |
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| | # 31 |
| Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 2
| Hallo! Sind ja verdächtig viel IP´s, die aus dem T-online Bereich kommen. Wenn man sich erinnert, wie viele Datenskandale dort vorgekommen sind, kann man sich auch fragen, ob es andere Wege als über die Staatsanwaltschaft gibt, um an die IP´s ran zu kommen. Da wird es doch Wege geben, das verdeckt zu ermitteln, oder? |
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| | # 32 | |
| Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
![]() Mich würde aber auch interessieren wie lange es dauert bis es verjährt ist? -----Doppelpost zusammengeführt am 26.11.2008 um 12:57:03----- Mit Sicherheit wird es da was geben allein wenn du auf diese Seite http://www.meineip.de/ gehst ist es schon erschrekend | |
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| | # 33 |
| Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 2
| Ich meinte eher, dass die Wahrscheinlichkeit bei div. Providern gross ist, dass es da undichte Stellen gibt. Das wird ggf. mal näher untersucht werden. -----Doppelpost zusammengeführt am 27.11.2008 um 01:11:44----- Was ist denn jetzt mit dem Auffenberg? Faßt der nach, wenn man nicht so reagiert wie gewünscht? Was passiert, wenn man die mod. Erklärung schickt, ohne weitere Zusätze und ohne Schreiben von einem anerkanntem RA? Die RA´s wollen ja auch nur ihr Beratungsangebot an den Mann bringen...? |
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| | # 34 |
| Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 3
| Hallo ! Heute hat es mich getroffen. Habe jetzt in aller Ruhe die Beiträge hier gelesen und werde die mod. UE per Einschreiben schicken. Nun bleibt eine Frage. Zahle ich die 100,00 an Auffenberg oder nicht ? Desweiteren wäre es wirklich schön zu wissen, was bei den verschiedenen Möglichkeiten auf mich zu kommt. 1. mod UE & Geld überweisen....Habe ich dann meine Ruhe 2. mod. UE ohne das Geld zu überweisen....Wie reagiere ich bei darauf folgenden Schreiben ? Ignorieren ? Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten |
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| | # 35 |
| Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 8
| Wenn du nichts damit zu tun hast würde ich auf keinen Fall zahlen, denn sonst könnte es sein das du sähmtliche Briefe bekommst nur weil du einmal gezahlt hast. Hier kannst du dir sorgfälltig durchlesen. http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=2408:) |
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| | # 36 |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 3
| Hallo, mich hat's jetzt auch erwischt.. Ich hab mal eine Frage zur abgeänderten UE: Verstehe ich das richtig, dass die abgeänderte UE sowas wie ein Vertrag ist, dem der Kläger zuerst zustimmen muss? Wenn er zustimmt entfallen für mich die Schadensersatzansprüche, aber ich muss einen um so höheren Preis zahlen wenn man mich beim Hochladen der Datei (nochmal) erwischt? Wenn er nicht zustimmt und ich habe den Vergleichsbetrag nicht bis zum angegebenen Datum eingezahlt, weil ich auf eine Antwort vom Kläger wartete (wegen der abgeänderten UE), was passiert dann? Wenn er zustimmt, zahle ich die 100€ Anwaltskosten an Auffenberg? Wenn er nicht zustimmt, was mach ich dann? Hoffentlich könnt Ihr mir da weiterhelfen, ich hab von sowas keine Ahnung. Danke! |
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| | # 37 | ||||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Ein Kläger existiert zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Zitat:
![]() siehe auch hier: KLICK Die vereinbarte Geldstrafe aus der Unterlassungserklärung droht bei Wiederholungstätern. Die Geldforderungen aus der Abmahnung bestehen als "freundliches Angebot" zur außergerichtlichen Einigung natürlich weiterhin. Zitat:
Ob Du etwas zahlen willst, musst Du selbst entscheiden. Wenn an der mod. UE von Abmahn-Dreipage nicht "herumgebastelt" wurde, gibt es meines Erachtens keinen berechtigten Grund, diese abzulehnen. Zitat:
Steffens Abmahnwahn-Infoseite Muster einer abgeänderten UE Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! | ||||
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| | # 38 | ||||
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Zitat:
In dem (ersten) Schreiben steht ca. 500€. Warte ich auf ein neues Schreiben? Was ist mit der Frist vom ersten Schreiben? Zitat:
Zitat:
Meinst du damit ich sollte das ignorieren? Außergerichtlich klickt gut, also dann doch bezahlen? Tut mir Leid das ich so viele, so kurze Fragen stelle, aber ich möchte halt nichts falsch machen.. Ich danke dir sehr für eine Antworten! | ||||
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| | # 39 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Da Du vermutlich - wie viele andere Neuabgemahnte auch - einige Nächte nicht ruhig schlafen kannst, solltest Du diese Wachphasen nutzen und Dir ein eigenes Bild machen. Was der richtige Weg für Dich ist, kann (und darf) ich Dir hier nicht sagen. Frage im Zweifel einen geeigneten Rechtsanwalt! Am Ende entscheidet jeder für sich selbst. Ein Rat noch für Dich: Kopf hoch und keine übereilten Entscheidungen treffen. Das ist nämlich das Ziel der kurzen Fristen. | |
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| | # 40 |
| Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3
| Hallo, heute hat es mich auch getroffen - ich hatte so einen netten Brief von Herrn Auffenberg im Kasten. Ich habe mir hier das Ganze durchgelesen. Was mich jetzt interessiert ist: Hat jemand - nach dem er die mod.UE + Anwaltskosten von 100,- abgegeben hat - noch etwas gehört? Gab es weitere Schreiben ? Viele Grüsse Sternengaukler |
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