| | # 1 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Vermehrte Zahlungsklagen (Sasse und Partner) und einstweilige Verfügungen (Schutt, Waetke) zu beobachten Quelle: Dr. Wachs am 21.09.2008 Betroffene "Kunstwerke" findet man unter Wer-mahnt-was? Werbung |
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| | # 3 |
| Threadstarter Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Schau' mal in meine (blaue) Signatur! Weitere ausführlich gegliederte Infos findest Du am Beginn des aktuellen Nümann-Threads... |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 5
| das Problem ist ja, das die mich gelogt haben, ich die Datei/Film nicht hab. Folgendes hab ich auch festgestellt, das mein wlan seit dem Umzug (2008/2009) also ca. von einem Jahr recht schlecht funktioniert hat, hab erst gegen Herbst den Laptop auf Lan umgestellt und wlan abgeschaltet. Kann es sein, dass jemand mein wlan geknackt hat? (war mit wpa verschlüsset) |
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| | # 7 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
Zitat:
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| | # 9 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Was man auf keinen Fall macht, verfahrensrelevante Hintergründe zu deiner damaligen Konstellation in einem öffentlichen Forum schreiben. Das behalte mal alles schön für das "Antwortschreiben" ans Gericht für dich. Du musst nun eine Entscheidung treffen, wobei du die Entscheidung (damals) mit mod. UE und Nichtzahlen ja bereits getroffen hast. Das Restrisiko eines solchen Verhaltens war dir bekannt und die Entscheidungsgründe von damals werden sich sicher auch nicht geändert haben. Was daher garnicht geht und im Widerspruch dazu steht sind dann solche Aussagen: Zitat:
Zurück zur Entscheidung, die sich darauf beschränkt, welchen Anwalt du dir nimmst. | |
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| | # 11 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| (Hä?) Wie bitte? Hast du dich mit dem Ablauf des Abmahnwahns schon mal befasst? Du hast doch bereits "nicht gezahlt", oder warum denkst du weswegen du aus HH Post hast? Anmerkung: (weder beitragsbezogen und nur zur allgemeinen Information!) Es ist Montag, ein Montag wie jeder - könnte man meinen. Nein, weit gefehlt! Da bekommt man ein halbes Dutzend Anfragen von Null-Post-Usern per PN (sonst nie), ob man die mod. UE kontrollieren könne, bis hin zu "kannst du mir die nicht schreiben?". Ich werd' nen Teufel tun! Und dann auch noch sowas, keinen Verlauf zur Abmahnung Werk, Rechteinhaber, ob Inkasso im Spiel war, was bisher passiert ist...Nichts, nicht mal per PN. Sagt mal, wollt ihr mich heute alle testen? |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 5
| sorry! so war das nicht gemeint. Abmahnung von Sasse&Partner für Filmwerk: Public-enemy Trieb des Todes. Abmahnung bekommen am 6.Oktober, jetzt den Brief vom AG. Rechteinhaber: Senatorfilm-Verleih GmbH. Gibt auch Zeugen dessen Wohsitzt zufällig bei mir ca. XXX km weit ist (auch komisch) |
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| | # 14 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
Was man nicht tun sollte, ist den Kram anerkennen, denn auch vor jeder Verhandlung findet noch eine Vergleichsmöglichkeit statt. Ebenso ist das Nichterscheinen vor Gericht, nicht angezeigt, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Anfang des Jahres gab es zu dieser Truppe hier schon einmal einen Gerichtsbericht. 24. März 2009 nach unten scrollen! | |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
| Hallo tdiler, soweit ich das (als ebenfalls Beklagter, wie ich gerade aber sehe, mit anderen Gegnern) verstehe, ist die Lage so: Entweder Du suchst Dir einen in Urheberrechtssachen erfahrenen(!) Anwalt, der für Dich erklärt, dass Du die verteidigen willst und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt (falls Du die finanziellen Voraussetzungen dafür erfüllst). Dieser Antrag kann genehmigt werden, muss aber nicht, falls das Gericht Deine Sache für nicht ausreichend aussichtsreich hält. (Klick hier: >>> Prozesskostenhilfe? Wikipedia <<< ) Gewinnst Du, zahlt der Gegner die Kosten. Verlierst Du, bleiben, auch bei gewährter PKH, die gegnerischen Anwaltskosten bei Dir. Zuzüglich natürlich der Kosten, zu deren Übernahme zu verurteilt wirst. Oder Du machst nichts oder erklärst, Dich nicht verteidigen zu wollen: Dann musst Du natürlich die geforderten Kosten der Gegenseite tragen. Wenn Du einfach nicht zum Prozess erscheinst, ergeht m.W. ein sog. Versäumnisurteil. D.h. Du verlierst - und wirst auch zur Zahlung verurteilt. Bleibst Du danach weiter inaktiv oder stur, wird man bei Dir pfänden. Wie du siehst, teile ich Princess Einschätzung: Entweder man zahlt direkt, bevor weitere Kosten geltend gemacht (werden können) oder man versucht sich zu wehren, so wie ich. Auf Vergleichsangebote zu spekulieren (um dann den hoffentlich deutlich verminderten Betrag zu bezahlen) erscheint mir unvorsichtig. Diese Angebote gibt es zwar gelegentlich, aber offensichtlich nicht in den meisten Fällen. Jedenfalls nicht vor der Klage - und ab da ist man ohne RA m.E. verloren. Wenn man aber schon eine modUE abgegeben und die Klage erhalten hat, ist es reichlich spät, die - inzwischen gestiegenen - Forderungen zu begleichen. Als ebenfalls Beklagter habe ich mich entschlossen, mich professionell vertreten zu lassen, weil ich mir sicher bin, dass ich als Nicht-Jurist im Verfahren gnadenlos untergehen würde. Denn ich kann zwar technisch recht gut argumentieren, habe aber keine Erfahrung, wie ich den Richter dazu bringen kann, meiner Argumentation zu folgen. Und eine Bewertung der prozessualen Bedeutung der einzelnen Argumente (einfacher gesagt: Was sage ich? Wie sage ich es? Wann sage ich es? Was sage ich nicht?) kann ich auch nicht vornehmen. Du musst selber entscheiden, was für Dich der richtige Weg ist, schließlich trägst auch nur Du die Konsequenzen. P.S.: Ich weiß nicht, ob/wie lange Du hier mitgelesen hast, aber auf Princess Meinung kann man sich absolut verlassen. Ohne sie stünden wir hier mit ziemlich kurzen Röckchen. Jedenfalls die Mehrheit von uns, mich eingeschlossen. |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Hab ich das richtig gelesen, die Loggerstube Zarei GmbH mit ihrem Aikido-Gedöns ist wieder aus dem Koma erwacht. :hmm: Boahhh, wer hat denn die wieder aus dem Keller geholt, oder ham die nix mehr zu Essen. ![]() Der Abmahnwahn vor Weihnachten wird ja immer abgefahrener. -CityLight- |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1
| Hallo, auch ich habe eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten. Nachdem ich eine mod. U.E. abgeschickt habe und diese auch akzeptiert wurde, habe ich erst einmal durchgeatmet. Gezahlt habe ich allerdings nicht. Jetzt habe ich einen Brief vom Amtsgericht Hamburg bekommen. Es wurde eine Zahlungsklage gegen mich eingereicht. Die Forderung beläuft sich auf 1005,80. Wie kann ich jetzt vorgehen? Ich will nur meine Ruhe, kann ich einfach zahlen und die Sache ist vom Tisch? Ich denke einen Anwalt zu nehmen treibt die Kosten nur noch weiter in die Höhe Danke für die Hilfe Hannebambel |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ansonsten: Zahlen führt selbstverständlich zum ende des Verfahrens, wobei die mitteilung auch ans Gericht geschickt werden kann damit die Dir die zusätzlichen Kosten, Gerichtsgebühren + Rechtsanwaltskosten der Gegenseite über Sasse + Partner zuschicken können. Rechne also lieber gleich mal mit 1300 - 1400€, wenn Du bezahlen willst. Hm.... vielleicht rufst Du doch besser vorher Dr. Wachs an..... Legendär.... Im Internet und ausserhalb wird von allen Seiten gerne das Märchen verbreitet, dass der Beklagte in einem Filesharing-Verfahren ein deutlich vermindertes Prozeßkostenrisiko gegenüber einem "Schuldspruch" zu tragen habe, wenn er denn vor der Verhandlung den Klagegrund anerkennt und somit um ein Anerkenntnissurteil bittet. Mit solchen Märchen können wir heute aufräumen. "Die Teilnehmerin eines bekannten Internetforums erhielt auf den Widerspruch auf einen Mahnbescheid einer bekannten Abmahnkanzlei die übliche Klageschrift nebst Termin vom AG Frankfurt zugestellt. Sie ließ sich anwaltlich beraten. Aus rein persönlichen Gründen entschloß Sie sich jedoch das Verfahren eigenmächtig abzubrechen, in dem Sie dem Gericht schrieb, dass sie den Klagegrund anerkennt. Das Gericht verfügte zügig ein Anerkentnissurteil. Auch hier stand ein Gedanke im Raum ... ein solches Vorgehen würde auch Kosten sparen...." Die Bilanz ist nun offiziell: - Forderung = 801€ - Zinsen = 16€ - Gerichtsgebühren + Fremdanwalt = 311€ = 1128€ Foren-Leitsätze - Ein Anerkenntnissurteil reduziert das Prozeßkostenrisiko nicht. - Dieser Weg wird durch Mehrheitsbeschluß des Forums abgelehnt
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 19 | |
| Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
Gerichtskosten = 1,0 statt 3,0, wenn ich mich nicht irre. Daneben keine Fahrtkosten, keine Vergleichsgebühr | |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Sasse 1005,80 Prozeßkostenrisiko ohne eigenen Anwalt: 1.403,30 Anerkenntnissurteil ohne eigenen Anwalt richtig abgerechnet: 1.293,30 Wird mal wieder "aus Versehen" falsch abgerechnet (bislang habe ich nur falsche Abrechnungen nach Anerkenntnissurteilen erlebt...) schluckt der Verbraucher das mit. 1. Ich gehe davon aus das Dr. Wachs die Konsorten kennt und genau weiß, ob man mit einer Schnellverhandlung unter die 1.293,30 kommen kann. Dies ist sogar höchstwahrscheinlich. 2. Ein gerichtlicher Vergleich käme ebenso in Betracht. Dort steht und fällt die Sache mit dem Vergleichsinhalt. Bei einem solchen Vorschlag: "Von daher schlägt das Gericht - wie auch schon in anderen Fällen zuvor - vor, dass die Angelegenheit bei Kostenaufhebung dahingehend erledigt wird, dass der Beklagte EUR xxx,00 an den Kläger zahlt." sicherlich. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2009 um 19:19:41----- Btw... das sieht mir wieder nach einem 8ter-VergleichsTermin aus: Klage der Senator Film GmbH durch Rechtsanwälte Sasse & Partner
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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