Verhalten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

Alt 27.08.2008, 14:20   # 1
dreizack
 
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Nach Abmahnung und Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (UE) bin ich 30 Jahre lang daran gebunden und bei Zuwiderhandlung drohen teure Vertragsstrafen – auch wenn die Erklärung „nach Hamburger Brauch“ verfasst ist.

Bei anderen Betroffenen, die lediglich wegen eines Werks abgemahnt wurden, könnte das teuer werden, aber nicht unbedingt existenzgefährdend. In den meisten Fällen stellt es auch keinen Verzicht dar, dieses einzige Werk nie wieder anzurühren und so das Risiko auszuschließen. Bei mir und bei anderen, die von der Kanzlei Rasch im Namen der Musikindustrie Deutschlands abgemahnt wurden, ist das nicht so einfach. Das Risiko, entweder aus Unkenntnis oder aus Versehen wieder „geschütztes Musikrepertoire im Internet Dritten verfügbar zu machen“ ist ungleich größer und die Konsequenzen reichten dann leicht bis zur Insolvenz.

Mein eigener Anwalt riet mir beim Beratungsgespräch, den Anschluss auf meine Ehefrau umzumelden. Den gleichen Rat gibt Dr. Wachs in seinem Blogeintrag vom 14. Oktober 2007. Der andere „radikale“ Vorschlag stammt vom Chaos Computer Club im März 2004: die Musikindustrie boykottieren.

Beide Vorschläge gefallen mir nicht sonderlich. Zum ersten Vorschlag fällt mir ein:
  • Meine Frau will das nicht. Sie findet es nicht lustig, dass sie als Laie für die Internet-Delikte unserer Kinder geradestehen soll.
  • Viele Betroffene haben nicht ein passendes Familienmitglied, z.B. Alleinerziehende oder Personen, die wegen ihres eigenen Verhaltens abgemahnt wurden. Klar können sie ihr eigenes Verhalten ändern, aber sie könnten dann immer noch wegen Dritten wieder ins Visier der Ermittler kommen.
  • Freiwillig führen wir französische Verhältnisse mit Internet-Sperren für Betroffene ein.
Der zweite Vorschlag gefällt mir gefühlsmäßig besser. Vielleicht weckt es Erinnerungen an meine Jugend ... aber:
  • Wirklich aller Musik der großen Verlage aus meiner Nähe zu verbannen geht nicht. Auch wenn ich eventuell selbst darauf verzichten könnte, stehen meine Kinder darauf.
  • Also, ein symbolischer Boykott, damit die Verlage sich bewegen, ist denkbar, hat aber wenig mit Selbstschutz zu tun.
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Alt 27.08.2008, 14:23   # 2
dreizack
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Somit komme ich zu meinen eigenen Ideen und Vorschläge, die – hoffe ich – von Anderen korrigiert und ergänzt werden. Dabei ist das, was ich selbst tun und unterlassen soll, relativ klar: Keine Musik aus legalen oder sonstwelchen Quellen verfügbar machen, weder durch Filesharing, One-Click-Hoster, über mein eBay-Konto/Facebook-Profile/Blog, o.ä. Und das 30 Jahre lang, bis wann nicht nur mein Handy sondern auch mein Toaster und mein Kühlschrank Musik abspielen und mit dem Internet verbunden sind!

Es geht aber auch um „Störerhaftung“, insofern der Anschluss noch in meinem Namen läuft. „Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat“, zitiert aus dem Urteil des OLG Frankfurts vom 1. Juli 2008.

Auch wenn dieses Urteil für uns Betroffene sehr günstig ist, ist es klar, dass nach Abgabe einer UE die zumutbaren Sicherungsmaßnahmen viel umfangreicher sind als vorher. Dennoch müssen sie zumutbar sein. Ich kann immer noch nicht z.B. meine volljährige Tochter und meinen minderjährigen Sohn 24 Stunden lang überwachen. Sie haben Hausaufgaben zu erledigen, sie spielen online, sie chatten und mailen ihren Freunden und Freundinnen und haben ein Recht auf Privatsphäre.

Die Sicherungsmaßnahmen betreffen sowohl die Technik als auch die Mitnutzer des Anschlüsses in einer Familie, WG oder Firma mit Mitarbeitenden. Belehren und Aufklären: Das habe ich, denke ich, schon gemacht, sowie ich die Kinder über die Gefahren in Chatrooms und die Notwendigkeit, einen Fahrradhelm zu tragen, aufgeklärt habe. Jetzt muss ich auch prüfen: Hinterherfahren, an jeder Straßenecke stehen oder nur Ermahnen, wenn ich sie erwische?

Für das WLAN verweise ich auf den TÜV Rheinland. Die Liste ist kürzer und knackiger als die Liste in der Abmahn-WIKI, dennoch ist sie vollständig genug, denke ich. Leider enthalten beide Listen m.E. einen Fehler. Beide Listen empfehlen das Abschalten des SSID-Broadcasts, aber das kompromittiert das WLAN !!! – siehe Microsoft Technet zum Thema „Why Non-broadcast Networks are not a Security Feature“.

Nun, das war relativ einfach, obwohl es zum Thema WLAN die meiste juristische Diskussion gibt. Weitere technische Maßnahmen stehen auch in der Abmahn-WIKI:
- Benutzerkonten mit eingeschränkten Rechten sind ein Muss. Sie schützen vor solchen Angriffen wie neulich bei Facebook und Myspace, die wohl bald bei StudiVZ und SchuliVZ auftauchen werden.
- Eine Firewall schützt vor Angriffen von außen, aber in letzter Zeit bohrt jede neuinstallierte Software Löcher in die Firewall. Wichtig ist es, die Firewall für jeden Anschluss (LAN, WLAN, Bluetooth, usw.) zu konfigurieren und einen Überblick über die Ausnahmen zu behalten.
- Eine AV Software muss nicht nur – wie in der Abmahn-WIKI vorgeschlagen – eingerichtet werden, sondern auch ständig aktualisiert werden.

Das ist viel. Die Abmahn-WIKI empfiehlt bei technischer Unkenntnis das Heranziehen fachkundiger Hilfe. Ich fühle mich relativ fit, aber reicht das? Alter Esel hat hier einen Internet-Führerschein für Eltern gefordert. Ich denke, eine TÜV-Plakette für PCs wäre auch eine Lösung. Dann hätte man wirklich etwas in der Hand, wenn es zu einem Prozess käme. Ein Anfang wäre eine offizielle Checkliste. Die müsste aber dann wirklich jede/r in die Hand gedrückt kriegen. Es reicht nicht aus, wenn die Gerichte sagen könnten, „Sie wurde aber bei Stern TV vorgestellt. Das muss doch jeder wissen.“ Aber wenn ich sagen kann, hier, diese Checkliste wurde abgearbeitet am ..., dann müsste das ein Gewicht haben, oder?
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Alt 27.08.2008, 14:40   # 3
Lotec
 
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@dreizack:

An deiner Stelle würde ich den Anschluss ummelden. Menschen machen Fehler. Programmierer machen viele Fehler. Programmierer von Betriebssystemen machen sehr viele Fehler. Wenn du mit dem Rechner arbeitest, meistens arbeitet die Software für dich und nicht du. Sowie der "Bundestrojaner" technisch möglich ist, ist es auch technisch möglich, dass ein Hacker deine Leitung zum Datenweiterleiten benutzt.
Eine gute Steigerung der Sicherheit wäre auf Linux umzusteigen.
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Alt 27.08.2008, 15:57   # 4
dreizack
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Linux? Gute Idee! Wirklich cool!

Gehört leider für unsere Familie mit drei PC's und zwei Laptops zur Kategorie unzumutbar bzw. illusorisch, vergleichbar mit dem Vorschlag einen Radius-Server zu betreiben, um unser WLAN sicherer zu machen (Abmahn-WIKI).
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Alt 27.08.2008, 16:14   # 5
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Zitat:
Gehört leider für unsere Familie mit drei PC's und zwei Laptops zur Kategorie unzumutbar bzw. illusorisch, vergleichbar mit dem Vorschlag einen Radius-Server zu betreiben, um unser WLAN sicherer zu machen (Abmahn-WIKI).
Festplattenspeicher sollte ja heutzutage nicht mehr das Problem sein, diesen dann zu partitionieren m.E. ebensowenig... D.h. für die Bill-Fans, die nur 'mal 'n Brief in Word tippen wollen 'ne Windoof-Partition (obwohl open office fast genauso aussieht, aber "was der Bauer nicht kennt..." ) und für die anderen 'ne Linux-Partition. Darüberhinaus könnte man auch ganz einfach mit 'ner Linux-DVD, wie Knoppix oder ähnlich, im Internet surfen...

Nur 'mal am Rande!

Gruß, Baxter

P.S.: Ich hab' z.B. 3 Partitionen mit Betriebssystemen: Linux (Ubuntu), Windows (WIN XP -> übrigens völlig legal, da beim notebook dabei) und MacOS! Ich weiß, muss man nicht alles haben - trotzdem ganz lässig, kann man sich d'ran gewöhnen...
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Alt 27.08.2008, 18:03   # 6
dreizack
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@Baxter:
Mittel- bzw. langfristig vielleicht, aber drei der fünf Rechner würden das bestimmt nicht hergeben und sie jetzt mit neuen Festplatten aufrüsten lohnt sich nicht. Außerdem, wie gesagt, bin ich relativ fit und helfe auch im Freundeskreis bei Einrichtung und Problemen. Als generelle Lösung für die Allgemeinheit sehe ich Linux noch nicht. Aber Linux auf die Liste der möglichen Sicherungsmaßnahmen, OK.

@Lotec:
Zitat:
An deiner Stelle würde ich den Anschluss ummelden.
Diesen Vorschlag wollte ich ignorieren, denn ich habe am Anfang des Threads drei Gründe genannt, warum ich das nicht will. Ich merke allerdings, dass ich mich über den erneuten Vorschlag aufrege: Du und die Herren Rechtsanwälte, ihr macht es euch zu einfach. Ich habe eine Verantwortung für meinen Internetanschluss? Weg damit! Abmelden/Ummelden! Genausogut könnte ich mein Auto abmelden, weil es für ein Verbrechen genutzt werden könnte, und mein Bankkonto, weil es für Geldwäsche genützt werden könnte. Sowie sämtliche Handys in unserer Familie, weil sie alle in meinem Namen angemeldet sind. Konsequenterweise sollte ich gleich auswandern, aber bitte in ein Land ohne Internet, wo Herr Rasch mich nicht findet.

Nein! Ich habe eine Verantwortung und ich möchte wissen, wie ich sie wahrnehmen kann, damit jedes Gericht in Deutschland sagt, „Er hat alles zumutbar gemacht, auch wenn er schon einmal abgemahnt wurde. Keine Störerhaftung! Keine Vertragsstrafe!“ Ich weiß, vor Gericht bin ich in Gottes Hand, aber etwas Vernunft muss dort auch herrschen.

Noch etwas: Bald gibt es bei den Kindern bestimmt die erste LAN-Party. Also bestimme ich, „Ohne Internetzugang!“ Geht das? Ich meine, ist das kein Party-Verbot, sondern lediglich eine Bedingung? Wie gesagt, da habe ich bisher keine Erfahrung, was abgeht.
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Alt 27.08.2008, 20:30   # 7
satsepp
 
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Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
aber drei der fünf Rechner würden das bestimmt nicht hergeben und sie jetzt mit neuen Festplatten aufrüsten lohnt sich nicht.
Ich bin zwar auch kein inux Fan, aber wenn W95 läuft, dann läuft linux schon lange, schneller und stabiler.
Mit den neuen Oberflächen auf den ersten Blick nicht mehr von Windows zu unterscheiden.... bzw. sieht sehr windows ähnlich aus mittlerweile.
Nur daß die Software "ständig 100% Supportet" wird, und dafür nichts kostet.... aber wie gesagt ich habe auch Windows XP drauf, hatte leider auch Vista und bin Kurriert davon.

Aber ich denke bezüglich Deinem Fall wäre das nicht zumutbar, bzw auch Übertrieben. Auch bei Linux kann per Telnet etc. ein Hacker auf deinem PC einen Downloadbereich mit Musik einrichten, ohne daß Du es merken würdest.

Auch ein T-Online Musikload-Manager kann uner umständen befallen sein, und unter dem Vorwand Zertifikate abzuholen eine Soundliste "versehentlich" veröffentlichen. Aber dafür bist Du dann, sofern Du in Unkenntniss warst, nicht haftbar zu machen, meiner Meinung nach zumindest. (Virenschutz vorausgesetzt)

Du haftest ja auch nicht dann wenn Deine Frau oder Deine Tochter/Sohn (>14 Jahre) Filescharing betreiben, ohne daß Du es weißt. Das ginge auch bei der UE zu weit, Sippenhaft gibt es bei uns nicht.
Für <14 gibt es Software welche die Zugangsbereiche regelt, und wo Du aus der Verantwortung bist, sofern diese Eingesetzt wurde. (z.B.: AOL Kinderzugänge).

Aber was natürlich Empfehlenswert wäre, alle Ports für E-Mule etc. per Firewall oder noch besser per ISA-Server (Microsoft Firewall) zu Blockieren. Und naürlich keines dieser Programm mehr zu verwenden, also wirklich deinstallieren und wegschmeisen. Die Versuchung ist natürlich immer mal da, schnell mal neue Soft etc. vor dem Kauf auszuprobieren.... und schnell ist mal versehentlich was für andere ungewollt zugänglich....

Genau so verhält es sich mit der "Nicht mehr freien Meingsäußerung" im Internet, geht aus Deiner Meinung irgendwie ein Tipp hervor daß was Illegal gesaugt oder Kopiert werden kann, so kann dies schon gegen die UE verstoßen...

Ich darf mich auch nicht mehr dazu äußern wie bei Premiere die lästige Jugendschutzabfrage abgeschaltet werden kann, und das nur weil ich einen gebrauchten Receiver mit original Software (nicht manipuliert!) für "Premiere geeignet" verkauft hatte. Der Hersteller hatte geschrieben "Für deutsches PAY-TV mit Betacrypt verschlüsselt"... es gibt bzw. gab da zwar nur Premiere, aber Anwälte sind da findige Leute....

Sepp
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Alt 27.08.2008, 21:24   # 8
Baker
 
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Hallo dreizack,

was Du möchtest ist klar. Du willst für die Zukunft eine Liste erarbeiten, in der niedergeschrieben steht, was ein Vater tun muss, um nicht mehr über die Störerhaftung belangt zu werden, weil er ja eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.
Da Du aus der Computerbranche bist, möchtest Du mit den Fachkundigen eine solche Liste erarbeiten und möglichst öffentlich machen, damit die Rechtsanwälte und Richter sich bei ihren Entscheidungen daran halten.

Dein Ziel ist gut, aber meiner Meinung nach unrealistisch.

Beginnen möchte ich mit einem Beispiel aus dem Leben, das nichts mit Computern zu tun hat. Im Netzweltforum habe ich mal folgenden Beitrag geschrieben: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post472835

……………Als Parallelbeispiel aus dem Leben will ich folgendes benennen:
Was muss Ottonormalverbraucher tun, um sich vor dem Diebstahl seines Autos zu schützen. Ich meine damit, was er tun muss, damit seine Autoversicherung anerkennt, dass er sein Auto im üblichen Umfang gesichert hat und das Gericht beim Streit mit der Versicherung dem Geschädigten Recht gibt und von der Versicherung die Vergütung des Diebstahlschadens verlangt?

Abschließen muss er sein Auto werdet Ihr sagen!

Aber warum sagt Ihr nicht:
Er muss zusätzlich eine Wegfahrsperre, Alarmanlage und Lenkradkralle haben?

Aus dem Beispiel sieht man, dass man die Schutzanforderungen nicht beliebig hoch ziehen kann (alte Autos haben gar keine Wegfahrsperre), weil kriminelle Energie (Hacker sind kriminell, wie Autodiebe) letztendlich nicht durch Schutzmaßnahmen gänzlich abgeblockt werden kann.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es nicht darauf ankommt alles aufzulisten, was technisch möglich und sinnvoll ist und dann abzuhandeln sonder es kommt vielmehr darauf an, was die Richter in der überwiegenden Mehrheit als zumutbar für jeden einzelnen empfinden und was sich gesellschaftlich auch so durchsetzt und von allen sorgfältigen Menschen getan wird.

Das ist dann eine Fortentwicklung des geltenden Rechtes ohne dass es niedergeschrieben ist. Es ist einfach gängige Rechtsprechung und Meinung der Gerichte. Texte, die beschreiben, dass dies ein Teil unseres Rechtssystems ist, kannst Du hier einmal nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)
An dem Beispiel der WEP-Verschlüsselung kannst Du nachvollziehen, dass die Gerichte die Frage, ob sie ausreicht noch immer sehr unterschiedlich beurteilen. Du als Fachmann wirst niemals mit einer WEP-Verschlüsselung zufrieden sein. Die Technik und die Rechtssprechung wird sich aber in Zukunft ändern und es bliebe Dir nichts anderes übrig als Deine Liste mit den möglichen technischen Sicherungen und auch die zweite Liste mit den aktuell rechtlich geforderten Sicherungen immer zu erweitern und der jeweils aktuellen technischen Entwicklung und Rechtsprechung anzupassen. Da hast Du eine Aufgabe für die nächsten 30 Jahre.

Gruß Baker
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Alt 27.08.2008, 22:43   # 9
dreizack
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@baker:
Schön hast du formuliert, was ich will. Genau das!
Unrealistisch? Das weiß ich erst, wenn ich es versuche. Der technische Teil scheint mir nicht so problematisch zu sein, wie der erzieherische Teil. Spätestens nach dem zu erwartenden BGH Urteil in anderthalb Jahren können wir einige verbindliche Richtlinien erwarten.

Dein Posting vom Dezember 2007 lässt mich fragen: Was ist die Antwort, was das Auto betrifft. Gibt es kein eindeutiges Votum? Außerdem weiß der Hotelbesitzer und, denke ich, der Firmeinhaber sich durch klare Abmachungen zu schützen; wieso der Familienvater oder WG-Hauptmieter nicht?

Beim Auto ist der Schlüssel die erste Stufe der Absicherung. Erinnerst du dich an die Zeiten als jeder PC einen Schlüssel hatte? - Ist nicht so lange her. Komisch, dass es das nicht mehr gibt! Ich hätte das mit meinem Sohn nur sparsam benutzt, aber gelegentlich schon.

Eine Aufgabe für die nächsten 30 Jahre? Reizvolle Vorstellung, aber ich denke, irgendwann könnten andere die Liste anpassen und ich oder ein von mir beauftragte Fachmann (mein Sohn vielleicht - aber eigentlich tendiert er eher dazu, Jurist werden zu wollen) müsste sie nur abarbeiten, damit ich weiter ruhig schlafen kann.
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Alt 28.08.2008, 01:08   # 10
Lotec
 
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Zitat:
Aber was natürlich Empfehlenswert wäre, alle Ports für E-Mule etc. per Firewall oder noch besser per ISA-Server (Microsoft Firewall) zu Blockieren.
ich habe bei mir nur Port 80 offen, und ich finde, mehr braucht ein normaler User nicht unbedingt

EDIT: ausser man braucht SSL-dann sollte man den 443 offen legen. Den Rest aber, wie SSH, FTP benutze ich so selten, dass ich es bei Bedarf dazu schalten kann.
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Alt 28.08.2008, 13:56   # 11
dreizack
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@satsepp, @Lotec
Danke für die weiteren Hinweise zu Linux, ISA Server und Portsperren allgemein. Wie Baker richtig erkannt hat, geht es mir darum aufzulisten, was man wirklich tun muss und darüberhinaus, wie man zusätzliche Sicherheit bekommen kann. Diese Liste(n) sind ständig anzupassen und zu erweitern. Z.B. würde ich sagen, dass Windows 95 und Windows 98 nichts im Internet zu suchen haben, weil es keine Sicherheitsupdates mehr von Microsoft gibt. Sie müssen dringend ausgetauscht werden (ich habe keine mehr). Man könnte die Meinung vertreten, dass sie und ihre Nachfolger immer ein Sicherheitsrisiko darstellten, aber kein Gericht würde in diesem Jahrzehnt deren Einsatz im privaten Bereich für Fahrlässigkeit betrachten. Kann man, denke ich, so behaupten, Baker, oder?

Eine weitere große Lücke in der Abmahn-WIKI Liste ist, dass Windows Updates regelmäßig einzuspielen sind. Daraus folgt dann, dass Windows 95 und Windows 98 für den Internet-Gebrauch tabu sind. Als Windows XP zuerst erschien, war die Empfehlung in der Scene die Updates abzuschalten, weil man nicht wusste, welche Daten nach Redmond geschickt werden. Das ist längst Vergangenheit und wir sollten unsere Listen anpassen.
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Alt 28.08.2008, 23:29   # 12
satsepp
 
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Mir war schon klar worauf Du hinaus wolltest, nur sehe ich das als absolut überzogen an, und zum anderen als undurchführbar.

Begründung:
Überzogen deshalb weil Du damit auch das Gegenteil erreichen würdest, Du würdest privatleute zwingen Diese "Vorgabeliste" ständig im Auge zu haben, denn wenn die per BGH erst einmal bestätig wäre, dann würde Sie ja quasi Pflicht sein, und jeder gelegenheitssurfer würde sich wegen der Nichtbeachtung dieser Pflicht sich ständig ändernden Liste ja strafbar machen. Diese Bevormundung würde ich mir vebieten wollen. Desweiteren würdest Du, wie Du ja wegen dem ausgelaufenem Support von W95/98/NT/2000 und bald auch XP, ja die user gerichtlich zwingen nicht Vista taugliche Harware auf eigene kosten zu erneueren.
Was denkst Du wie viele sich gerade mal ein Notebook mit 200Mhz leisten können, aber auch ins internet wollen?
Denen würdest Du damit das Internet verbieten! Dies ist unzumutbare Zensur, und wäre schlimmer als wie es bei den Chinesen ist. meine Schwiegermutte hat ein Notebook mit W98, 4GByte Grafikkarte, absolut Vista untauglich und auch XP bräucht mehr power. Sie hat ein altes 32K Modem, und geht per Analoganschluß und Arcor CALL-by-Call mit 2 cent/Minute damit ins Internet. Ihr würdest Du das Inetrnet damit verbieten, sie kann sich keine neueres Notebook leisten, so wie viele tausende andere Leute auch.

Undurchführbar deshalb, weil Du ähnlich wie bei Linux eine große Kommunity finden müßtest die das täglich aktualisiert. aber selbst da könnte es nie 100% zutreffend sein, es ist ein von vorneherein verlorener Kampf, ähnlich wie Virenschutz und Hacker, die Virensoftware kann nur Schadenbegrenzung machen, sie ist immer einen Schritt hinten drann.

Was ich aber gut finden würde, wäre eine rein Freiwillige Zertifizierung durch den Tüv oder durch Verbraucherschutzbehörden, mit einem "Internetleitfaden" für "interessierte", was aber "nichtinterssierten" nicht zum Nachteil werden dürfte.

Sepp
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Alt 29.08.2008, 23:37   # 13
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@satsepp
Sympathisch finde ich das was du über deine Schwiegermutter und ihr Recht auf Internet schreibst. Vielleicht laufe ich tatsächlich mit meinem Vorhaben und mit meinen Aussagen über alte Windows-Versionen Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen.

Wenn ich aber im Urteil der LG Düsseldorf lese, dass ein Rentner-Ehepaar als Störer haftet, weil ihr WLAN ungeschützt war, habe ich meine Zweifel.

Wenn ich mir überlege, was passiert, wenn deine Schwiegermutter einen Dialer einfängt und eine Rechnung von Hunderten von Euro bekommt, dann bin ich ziemlich sicher, dass sie für ihre Unbekümmertheit zahlen müsste. Sie hat das Glück, dass die Script-Kiddies in Windows XP eher ein lohnendes Ziel sehen als in Windows 98, aber das wird kaum ein gerichtsverwertbares Argument sein.

Die letzten offiziellen Updates für Windows 98 waren in 2004. Schon damals gabe es bereits inoffizielle Service Packs, vor der heise warnt, dass die eher weitere Probleme verursachen.

Spätestens nach einem BGH Urteil zu diesen Fällen haben wir feste Kriterien, was in nächster Zeit im privaten Bereich zumutbar ist und was nicht. Ich möchte da lediglich ein bisschen Vorarbeit leisten und für mich auf der sicheren Seite sein, solange das Damoklesschwert einer Vertragsstrafe über mir hängt. Das Gericht wird vielleicht WEP-Verschlüsselung und Windows 98 SE durchgehen lassen, aber ich sage WPA/WPA2 und Windows XP/Vista/Linux/MacOS mit allen kritischen Updates sollten es schon sein.
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Alt 30.08.2008, 01:19   # 14
satsepp
 
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das ist schon happig, aber ob er es wirklich war, oder nicht bleibt offen.
Bei Firmenfahrzeugen haftet auch der Inhaber für Fahrzeuge, wenn z.B.: eine rote Ampel überfahren wurde, kein Fahrtenbuch geschrieben wird, und es keiner gewesen sein will.
ebenso bei privatleuten, wo mehrere Leute die selben Fahrzeuge nutzen. kommt es hier öfters zu solchen verstößen, so wird vom Gericht das führen eines Fahrtenbuches vorgeschrieben.
Interesant wäre im Fall des Rentners ob er es wußte daß sein W-Lan ungesichert war, oder ein Experte ihm das erst später gesagt hatte. Wußte er es, so kann es auch gewollt gewesen sein..... so nach dem Motto ich stelle mich da mal auf dumm.

Ich hatte heuer in Korfu in einem 5* Hotell, das mit W-lan wirbt, Urlaub gemacht. Das Hotel betrieb 2 Netzwerke, eines für die Gäste, und eines für die interne EDV.
Beide Netzwerke ungesichert, und im Internen Netzwerk nichteinmal die Server gesichrt, Login Administrator ohne Passwort... und auch noch eine Userliste mit allen Passwörten auf dem Haupt-Server... als Beispiel "User HOUSEKEEPER",Passwort dazu "HOUSEKEEPER"... ich denke daß die alles falsch gemacht hatten was mann so falsch machen kann.

Ich wollte erst den Geschäftsführer darauf aufmerksam machen, habe es aber dann gelassen. es wäre kein Problem gewesen dort Buchungen vorzunehmen etc. Ich hatte bei der Rezeption nachgefragt, die wimmelten aber gleich ab, das Netzwerk habe eine EDV-Fachfirma eingerichtet... und da die nicht so gut deutsch sprachen, und mein englisch auch nicht besonders ist war es das was ich unternommen hatte. Ich war aber schon versucht auf dem Farblaser der Rezetion ein paar Ulraubsbilder auszudrucken...... hab es aber dann doch gelassen. Übrigens waren beide Router mit dem Passwort 0000 ebenfalls offen...

Das gemeine war nur, in der Lobby gingen beide Netzwerke, auf meinem Zimmer nur das Interne.... und leider hatten die im Intenren W-Lan keine Internetverbindung, zumindest hatte ich keinen Zugang gefunden.

Bezüglich Richter ist es klar daß jeder seine eigene Meinug hat, und daß die Leider technisch oft maßlos überfordert sind. Es hatte ein LG Richter den Ausführungen eines Anwalts geglaubt, daß mittels eines Magnetkartenlesers Premiere Illegal geschaut werden könne, und er hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Der mittellose Angeklagte wollte Prozesskostenhilfe und sich wehren, diese wurde wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt.
Übrig blieb ein riesen Schuldenberg...
Stell Dir vor, der verkauft in 10 Jahren einen Bankkartenleser, verstöst damit gegen die EV und kann sich dumm und deppert zahlen.

Bezüglich W-Lan kenne ich einige Leute die es ungesichert hatten. Ich habe denen erklärt was das bedeutet, und die waren alle Schockiert, und haben das W-lan abgeschaltet. Die hatten alle nur einen PC direkt angeschlossen....
Ich deneke daß hier die Telekom auch mehr Sorge und Aufklärungsarbeit tragen müßte. Die verkaufen ja auch W-Lan Router an Leute die nur einen PC direkt anschließen wollen.

Bezüglich Schwiegermonster brauchst Du keine Sorge haben, erstens wird das Modem immer ausgesteckt, und 2. läuft der PC nur wenn Sie damit arbeitet, er wird ansonsten abgeschaltet.
Übrigens ist auch meine Schwester mit W98 und uralt PC von mir unterwegs. Sie macht damit Sogar onlinebanking, aber auch Sie schaltet den PC immer aus.
Sepp
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Alt 02.09.2008, 22:46   # 15
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Persönliche Meinungsäußerung zum Thema Störerhaftung

@all:
Ganz ehrlich: Ich verstehe nicht den Bohei, der um das Thema Störerhaftung gemacht wird. Mal den extrem theoretischen Fall angenommen, ich sollte mich mal tatsächlich in dieser Situation befinden und danach gefragt werden, wäre meine Antwort in "Pantomimisch": "Was bedeutet Achselzucken"! Warum? Darum:
"Da ich selbstverständlich mein Netzwerk ständig auf dem neusten Stand der Technik halte und das natürlich inklusive dem mit allem zipp und zapp ausgestattetem Rundum-Sorglos-Paket natürlich, kann ich mich unmöglich erinnern, was genau für ein Standard zum log-Zeitpunkt, also vor -was weiß ich- in der Regel c.a. 2 bis max. 3 Jahren gerade aktuell war. Das müsste ich erst 'mal in meinen logs nachsehen ('ne log-Datei ist schnell eingetippt!)... Selbstverständlich habe ich seit jeher genau auf sämtliche Verbindungen geachtet und niemanden an meinen Passwort-geschützen Hochsicherheits-Rechner gelassen!"
So, erst 'mal genug der Superlativen...

Ich gebe zu, ich habe bewusst ein wenig übertrieben, da ich gerne 'mal deutlich machen wollte daß das keine Sau a) nachvollziehen und b) rückverfolgen kann! Mit unnötigen Gedanken zu diesem Thema, vertue ich z.B. keine kostbare Zeit mehr...

Aber das muss ja selbstverständlich jeder für sich selbst wissen! Wer Lust hat, kann ja gerne 'mal versuchen obiges zu wiederlegen --> klingelt's?

In diesem Sinne, Baxter
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Alt 03.09.2008, 11:38   # 16
dreizack
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@Bax:
Hier geht es (immer noch) um Zivilrecht und ich habe den Eindruck, dass neben der Beweiskette auch die Glaubwürdigkeit vor Gericht eine Rolle spielt. Wenn ich vor Gericht ehrlich bin, bin ich eher glaubwürdig und kann eher die Glaubwürdigkeit der anderen Seite erschüttern, die vorgibt, die Rechte der Künstler zu verteidigen, aber in Wirklichkeit nur die Geldmaschinerie der Abmahnindustrie am Laufen halten will.

Wenn deine Einstellung sich durchsetzte, hätte ich keine Chance, das Gericht davon zu überzeugen, dass ich alles Zumutbare unternommen habe, einen Missbrauch meines Internetanschlüsses zu verhindern. Der Richter sagte dann: Ach, schon wieder so ein Filesharer mit seinen gefakten Logdateien – wahrscheinlich abgekupfert von seinem Vorgänger, weil er es selber nicht kann. Und die Gegenseite stellte sich ganz schnell darauf ein ...

@all:
Für mich ist die technische Seite ziemlich klar. Für das WLAN haben wir die am Thread-Anfang erwähnte Liste vom TÜV Rheinland, ergänzt durch die Abmahn-Wiki. Für PC und Betriebssystem gibt es die Liste aus der Abmahn-Wiki mit wichtigen Ergänzungen weiter oben in diesem Thread.

Heute möchte ich mich den „erzieherischen Schutzmaßnahmen“ widmen, das Belehren und Aufklären von Familienmitgliedern, WG-Mitbewohnern/Mitbewohnerinnen und anderen Mitbenutzenden des Internetanschlusses. Eigentlich geht es hier wirklich um das alltägliche „Verhalten“ im Internet. Hier hat es ein Familienvater schwer. Bei einer technisch unversierten Ehefrau bedarf es drei Belehrungen, bis sie endlich aufhört, wie wild auf jeden E-Mail-Anhang zu klicken. Bei den Kindern erntet er nur: „Klar! Endlich willst du uns darüber aufklären!“ – insofern es sich nicht um Grundschulkinder handelt.

Dieses Verhalten ist mindestens so wichtig, wie alle technischen Vorsichtsmaßnahmen. Ich hatte mit einer großen Bank zu tun, die mit einer schwarzen Liste von Dateierweiterungen arbeitete. Jeder E-Mail-Anhang auf dieser Liste wurde gnadenlos gelöscht, sowohl bei eingehenden wie bei ausgehenden Mails. Mit dem EDV-Leiter müsste ich aber irgendwelche Daten austauschen. Also packte er die Daten, benannte die Datei um und schickte sie mir. Ich entpackte und verarbeitete sie und schickte sie zurück. Er wusste, dass sein und mein Verhalten und unser Vertrauensverhältnis wichtiger waren als diese E-Mail-Regel. Das gleiche gilt für mein Verhältnis zu meinen Kindern – ein Vertrauensverhältnis muss es schon sein, sonst helfen keine Regeln.

Vor Gericht allerdings hilft sicherlich die Aussage, dass mein Virenscanner aktuell war. Vielleicht hilft es, wenn ich sagen kann, dass ich alle Mitbenutzer über das informierte, was sie tun und lassen sollen und ab und zu prüfte, dass sie sich daran hielten. Wie mein Vertrauensverhältnis zu ihnen war, interessiert das Gericht zunächst weniger. Also eine Liste muss her, am besten eine, die der Internetprovider jedem Anschlussinhaber mitgibt. Und nicht auf irgendeinem Zettel, sondern auf glänzender Pappe. Dann sieht sie nämlich schöner aus, wenn man sie an den Kühlschrank klebt. Nun, jetzt habe ich eine Gemeinsamkeit mit der Musikindustrie entdeckt. Wir wollen beide, dass die Provider mehr in die Pflicht genommen werden.

Die aktuellen Schädlinge im Internet nutzen gnadenlos jede vermeintliche Schwäche im Verhalten der Benutzer aus. Früher waren es Viren, die in den Foren des Usenets versteckt wurden, um das Neugier der Benutzer auszunutzen. Von dort breiteten sich die Viren oft über Disketten aus. Dann kamen Viren als E-Mail-Anhang, die auch den Neugierigen zum Verhängnis wurden. Anschließend waren es Makroviren, die ihr Unwesen trieben wegen der Tendenz, Dokumente im Originalformat zu verbreiten. Als das Internet zu einem Massenphänomen auf einer Plattform mit unzähligen Sicherheitslücken wurde, entstanden die Portscanner und Würmer, die sich selbständig verbreiteten und wohl nur durch technische Maßnahmen zu verhindern sind. Spyware und Phishing kamen mit dem Aufkommen von Online-Banking und privaten Homepages und missbrauchten die Glaube an jedem halbwegs offiziell aussehenden Schreiben. Relevant sind sie hier, wenn dadurch Homepages und private Server übernommen werden, um urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten. Aktuell bieten sich Schädlinge auf Boards im Web 2.0 (Facebook, MySpace, usw.) als Hilfe an, z.B. um Videos anzuschauen.

Hier meine Liste „Verhalten im Internet“ (Ergänzungen, bitte!): gelöscht!!!
Ich habe diese Liste beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gefunden. Ich finde, sie enthält alles Wichtige und bleibt dennoch überschaubar. Natürlich müssten in einer WG oder WLAN-Nachbarschaft die Formulierungen geändert werden. Sinngemäß gilt sie trotzdem.
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Alt 03.09.2008, 13:01   # 17
Bax is back
Gastposter
 
@dreizack:
Zitat:
Wenn deine Einstellung sich durchsetzte, hätte ich keine Chance, das Gericht davon zu überzeugen, dass ich alles Zumutbare unternommen habe, einen Missbrauch meines Internetanschlüsses zu verhindern. Der Richter sagte dann: Ach, schon wieder so ein Filesharer mit seinen gefakten Logdateien – wahrscheinlich abgekupfert von seinem Vorgänger, weil er es selber nicht kann. Und die Gegenseite stellte sich ganz schnell darauf ein ...
Ich finde es immer wieder schade, daß obwohl man extra betont hat daß man übertrieben hat, um etwas deutlicher zu machen, dann trotzdem noch das Geschriebene wortwörtlich genommen wird... Aber das nur mal generell am Rande - ist nämlich (leider) überall so!
So, zum Thema:
Ich teile deine Ansicht absolut nicht. Wenn man sich die existierenden Urteile (aufgrund der ein- oder anderen EV), dann sieht man ganz klar, daß -wie du es nennst- "meine Einstellung" gar nicht so verkehrt sein kann. Bestes Beispiel ist doch dieser Rentner bei der EV durch den Kraftausdrucktyp.
Und eins kannste ruhig glauben: Solange Richter in Deutschland z.B. danach fragen wo man sich zum log-Zeitpunkt aufgehalten hat, wird keiner überhaupt auf die Idee kommen nach einem log-Protokoll zu fragen. Die fragen (scheinbar) ja noch nicht einmal nach Details der Datenerhebung. Wie kann ein Richter glaubhaft an "meinen" Daten zweifeln, wenn er gleichzeitig keinen Grund sieht an den Daten der logger zu zweifeln. Wohl kaum! Mit welcher Begründung sollte er auch? Wir reden hier von Abständen zwischen i.d.R. 2-3 Jahren und reden sowieso die ganze Zeit von einem äußerst unwahrscheinlichen Fall, den man mathematisch im Grunde gar nicht berücksichtigen würde, da vernachlässigbar! Schau' doch einfach in die Statistik von princess15114, wieviele Abmahnungen jährlich so rausgerotzt werden (sorry, aber anders konnte ich das gerade nicht formulieren). Setz' das dann einfach 'mal in das Verhältnis zu EVs bzw. "richtigen" Verhandlungen von denen man so in Deutschland etwas mitbekommt! Merkste 'was?
Lange Rede - kurzer Sinn: Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall, bei dem jemand "bestraft" wurde der nach "meiner Einstellung" gehandelt hatte. Ich könnte dir aber dagegen 'ne Menge Fälle nennen, wonach Leute "bestraft" wurden, die nach "deiner Einstellung" gehandelt hatten...Sollte jemand etwas anderes wissen, dann freue ich mich selbstverständlich über eine Erweiterung meines Horizontes.

Zitat:
Und die Gegenseite stellte sich ganz schnell darauf ein ...
Du sagst es doch! Leute, aufwachen! Was meinste denn, was "meine Einstellung" ist ? Eine Anpassung auf die haltlosen Behauptungen der "Gegenseite". Simple as that... Es MUSS langsam 'mal ein Umdenken stattfinden und wir können, eher müssen uns auch 'mal auf "die" einstellen. Wir haben nämlich in meinen Augen einen Riesenvorteil: Wir wissen mittlerweile 'ne ganze Menge über "die" und verfügen somit auch über 'ne Menge an taktischen Möglichkeiten! Warum diese nicht auch 'mal einsetzen...!?

In diesem Sinne, Baxter
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Alt 12.01.2011, 00:34   # 18
eisenbaum
 
Registriert seit: 12.01.2011
Beiträge: 1
Hallo zusammen,

hier im Forum liest man immer wieder, dass eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gültig ist. Auch hier im Strang wird das geschrieben, weswegen ich hier auch dazu poste. Jetzt wollte ich mal fragen, was ihr von diesem Beitrag haltet, auf den ich gestoßen bin. Dort steht, dass Unterlassungserklärungen ein Leben lang gelten. Wo steht denn das mit den 30 Jahren?

Hier der Beitrag:

Die Mär von der 30 jährigen ‘Gültigkeit’ von ‘Unterlassungserklärungen’

Bin gespannt, ob jemand antwortet.

P.S. Sollte der Beitrag hier an falscher Stelle stehen oder falls ihr den Link nicht wollt, bitte verschieben oder löschen.
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Alt 12.01.2011, 01:41   # 19
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von eisenbaum Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

hier im Forum liest man immer wieder, dass eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gültig ist. ...
Dort steht, dass Unterlassungserklärungen ein Leben lang gelten. Wo steht denn das mit den 30 Jahren?

Hier der Beitrag:

Die Mär von der 30 jährigen ‘Gültigkeit’ von ‘Unterlassungserklärungen’
Bin gespannt, ob jemand antwortet.

zb. hier:

Gültigkeit | Abmahnung-Blog.de
WBS-LAW Allgemeines zum Thema “Unterlassungserklärung”
oder

Zitat:
§ 102
Verjährung

Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
§ 102 UrhG Verjährung
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Alt 12.01.2011, 09:41   # 20
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Muß mich korrigieren,
da es sich in der UE auch in der modUE um eine Vertragsstafe handelt (Versprechen auf Unterlassung), liege ich mit dem § 102 UrhG Verjährung und dem Verweis auf § 852 wohl falsch.

Es trifft eher § 199
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
Zitat:
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
2. ohne Rücksicht auf ihreEntstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
(5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung.
bin kein Jurist
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