Abmahnung von Simon und Partner, Wiesbaden


Alt 27.07.2008, 01:29   # 1
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Auch, wenn man hier einen weiteren Thread für die Kanzlei Simon und Partner, Wiesbaden, eröffenen könnte, sind die Regeln und Empfehlungen im Abmahnwahn für alle Neuabgemahnten identisch:

Muster einer abgeänderten UE

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!
crossposting:

Speziell zu Simon und Partner solltest Du aktuell bei anwalt24.de vorbeischauen:

Beitrag von RA Hein, Marburg, vom 26.07.2008

und

Beitrag von RA Weiner, Schwäbisch Hall, vom 26.07.2008

Kopf hoch und keine Panik!
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Alt 23.08.2008, 14:22   # 2
nickstaub
 
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Hallo zusammen,

habe mir bereits viele Infos von euch durchgelesen. Habe heute von o.g. Kanzlei Post erhalten. Kläger: Licence Keeper AG. Wegen 2 Filmen.
Es sollen 2456,80 EUR gezahlt werden. Frist ist (nur!!) bis zum 27.08.
Bin Schüler (19) und vollig aufgelöst, mein Vater hat die Post erhalten.

Da ich mir schon recht viel zum Thema durchgelesen habe, habe ich nun folgende Fragen:

1) Ist es sinnvoll, die Sache ohne Rechtsanwalt zu machen?
2)Habe bei www.haftungsrecht.com angerufen, Vertretung kostet 499 EUR, dem Kläger werden ca. 500 EUR angeboten. Gesamtkosten also 1.000 EUR. Ist das sinnvoll?

Vielleicht könnt ihr mir noch ein paar Tips geben? Ich bin total fertig...
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Alt 23.08.2008, 15:23   # 3
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Beiträge: 176
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damnen und Herren,


nachdem die Kanzlei Simon und Partner in letzter Zeit durch scharf Drohungen und in meinen Augen absolut unverhältnismäßige Forderungen negativ aufgefallen ist, hier einige Ausführungen:

1. Zahlungsaufforderung

Nach meiner Auffassung sollten die Adressaten entsprechender Schreiben erst einmal in Ruhe durchatmen. Der geforderte Betrag von regelmäßig um EUR 1500 oder mehr ist nach meiner Meinung nicht in der konkreten Höhe durchsetzbar.


Zwar mag es sein, dass die Kanzlei es schafft, Ihre Abmahnkosten durchzusetzen, also regelmäßig um EUR 500, die EUR 1000 Schadensersatz oder mehr werden die Gerichte nicht so einfach zuerkennnen, wie sich dies die Kanzlei Simon und Partner wünschen mag.

Eine Gerichtsverhandlung ist aber in meinen Augen ohnehin unwahrscheinlich, zum einen ist die Rolle der Licence Keeper AG kritisch zu hinterfragen. Zum anderen ist ein Prozess auch für die Rechteinhaber immer mit Risiken verbunden.

2. Hausdurchsuchung

Die Kanzlei Simon und Partner droht in den aktuellen Abmahnungen mit Hausdurchsuchungen. Es wird in dem Abmahnschreiben zumindest mittelbar im Fall der Verweigerung die absolut überhöhten Zahlungen der Abmahnungen wegen pornografischen Abmahnungen zu zahlen, angedroht eine weitere Ermittlung und damit eine Hausdurchsuchung einleiten zu können.

Faktisch hat die Kanzlei Simon und Partner jedoch keinen Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft/Polizei. Es ist davon auszugehen, dass es dem Richter absolut egal ist, ob die Licence Keeper AG eine Zahlung erhält oder nicht.

Gerade in der jüngsten Zeit entscheiden sich viele Staatsanwaltschaften dazu, Verfahren wegen Tauschbörsennutzung wegen des Bagatellcharakters nicht mehr zu verfolgen.

Zu der Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung vgl. auch hier:


http://www.dr-wachs.de/blog/2008/06/...sverletzungen/


3. Allgemein Strafverfahren

In der Regel wurde das Strafverfahren bei Erhalt der Abmahnung bereits eingestellt. Nach einer Einstellung, die häufig ohne Mitteilung erfolgt -vgl dazu bitte meine anderen Beiträge, ist natürlich niemand vorbestraft oder hat eine Eintragung im Führungszeugnis oder ähnliches.


Ich rate allen Abgemahnten, die unsicher über die Folgen sind, anwaltlichen Rat einzuholen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 23.08.2008, 17:30   # 4
Alter Esel
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Zitat:
Zitat von nickstaub Beitrag anzeigen
...Habe heute von o.g. Kanzlei Post erhalten. Kläger: Licence Keeper AG...
Einen Simon und Partner-Thread gibt es bereits hier: KLICK

Vielleicht könnt man die Threads zur Übersichtlichkeit zusammenführen.

Zitat:
Zitat von nickstaub Beitrag anzeigen
Vielleicht könnt ihr mir noch ein paar Tips geben? Ich bin total fertig...

Neuabgemahnte - Erst hier lesen!


Keine Panik!
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Alt 24.08.2008, 14:42   # 5
DMC
 
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Hi Leute

Ersteinmal, klasse Tips hier im Forum, echt super das es euch/sowas gibt.

Folgendes ist passiert:

Wir bekamen am letzten Freitag Post von der Kanzlei Simon und PArtner nach Hause mit einer "netten" Abmahnung.

1543,- €uronen hätten die gerne für ein kleines Schmuddelfilmchen. Nach Recherche frage ich mich wie das jetzt ist. Wollten eigentlich nicht unbedingt zahlen.
Der Telefonanschluss läuft auf meine Freundin. Ihr wird natürlich jetzt auch mit dem Gang vor Gericht gedroht.
Ich hab mir jetzt schon so einiges durchgelesen wie das jetzt mit dem Anschlussinhaber als "Störer" usw ist, bin aber noch nicht richtig schlau daraus geworden. Meine Freundin als Inhaberin hat sich das Video definitiv nicht runtergeladen. Mich als erwachsenen Menschen (falls ich mir das eventuell runtergeladen hätte) muss sie auch nicht dauernd überwachen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Wir wollten jetzt erstmal die folgende modifizierte UE hinschicken.

Zitat:
Hiermit verpflichte ich,

Frau XXXXXXX

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu
und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

Licence Keeper AG
Bahnstraße 102
8105 Regensdorf/Schweiz

nachfolgend „Licence Keeper AG“ genannt - dazu,
es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung
unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs
der Licence Keeper AG festzusetzenden angemessenen,
im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu
überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

ab sofort Werke, soweit die Licence Keeper AG an diesen Werken das ausschließliche Recht bzw.
ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen,
ohne Einwilligung der Licence Keeper AG öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab,
dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.



Ort, Datum


Unterschrift
Jetzt noch die Frage dazu, ob man sich wirklich nur auf das entsprechende runtergeladene Filmwerk beziehen sollte wie bei den Muster-UE angegeben oder doch eventuell gleich alle weiteren möglichen Verstöße mitausschließt, wie ich es jetzt getan habe, nicht das in 2 Wochen die nächste Abmahnung mit Schmuddelfilmchen 01 ins Haus flattert.

Wenn es vor ein Zivilgericht gehen sollte und meine Freundin angeklagt werden sollte, könnte sie eigentlich glaubhaft versichern das sie das Video nicht geladen hat, und die Schuld auf mich abweisen würde?

Würde man einen solchen Prozess wohl gewinnen? Ich denke das Problem wird dann nur verlagert und 2 Wochen später hab ich dann die Klage am Hals.
Vorausgesetzt natürlich, das die überhaupt vor ein Zivilgericht ziehen.
Wie hoch ist den das Risiko für den Gang von S und P. vor ein Zivilgericht?

Alles nicht so leicht !!

Grüße und vielen Dank schonmal.
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Alt 24.08.2008, 17:27   # 6
dreizack
 
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Es gibt bereits ein Thread zu Abmahnungen von Simon und Partner:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...wiesbaden.html

Wenn du dort postest, hast du bessere Chancen eine Antwort zu erhalten und andere können auch davon profitieren.

Dort findet sich ein Link zu einem Beitrag von RA Hein, der in diesen Fällen sehr von Eigenhilfe abrät. Letztendlich ist es aber deine/eure Entscheidung, ob ihr das ohne anwaltliche Hilfe probiert.

Ich bin selbst Betroffener, aber mein eigener Fall liegt ganz anders, so dass ich dir keine Erfahrungswerte geben kann. Ich sehe allerdings keinen Grund, warum die Freundin dich anschwärzen muss - außer wenn sie dir einen Denkzettel verpassen will.

Außerdem, wenn es wirklich zu einem Gerichtstermin käme, bräuchte sie ohnehin einen Anwalt, der mit ihr die beste Strategie bespricht.
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Alt 24.08.2008, 18:08   # 7
DMC
 
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Jepp ist schon klar, dass sie niemanden anschwärzen muss. Mich interessiert das nur mal generell wie der Fall liegt wenn man Mitbewohner etc hat.

Die müssen in einem möglichen Prozess ja nachweisen, das sie die entsprechende Datei geladen hat. Und wenn sie jetzt glaubhaft macht dass sie es nicht war, bleiben ja nicht soviele Personen übrig.

Was passiert denn dann? Meine Freundin bekommt recht und S&P müssen die Kosten für Anwalt und Verhandlung übernehmen, und zwei Wochen später krieg ich dann den Brief nach Hause, oder wie?

Es geht mir ja nicht zwingend um S&P, sondern eher um den Sachverhalt mit Mitbewohnern und Störern usw, deswegen hab ich eben nicht darein gepostet.

Gelesen hab ich die Links in deinem velinkten Post schon und die haben mir auch schon sehr weitergeholfen, mit UE und so.

Für Links die nähere Infos bieten wär ich dankbar.
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Alt 24.08.2008, 19:57   # 8
dreizack
 
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Das Stichwort lautet "Störerhaftung" in Filesharing Fällen. Darüber gibt es im Internet massenhaft Infos, die sich grob in vier Blöcken aufteilen lassen:
1. Eltern und Kinder (minderjährig/volljährig)
2. Offenes WLAN, das von Drittpersonen für Filesharing benutzt wurde
3. Haushalte mit mehreren Erwachsenen, WGs, usw.
4. Firmen und Mitarbeitende

Ich fand die Ausführungen gut lesbar bei einer Kanzlei in Rostock und bei der Kanzlei Hechler (Absatz "Wie ist die Rechtslage") in Stuttgart.

Außerdem kann man Urteile lesen und versuchen selbst durchzusteigen , z.B. Urteile 2006 beim LG Mannheim. Da muss man aber wissen, dass die Landgerichte z.Zt. unterschiedlich urteilen und dass es noch über ein Jahr dauert bis ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu erwarten ist.
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Alt 26.08.2008, 23:34   # 9
Alter Esel
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Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
...Da muss man aber wissen, dass die Landgerichte z.Zt. unterschiedlich urteilen und dass es noch über ein Jahr dauert bis ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu erwarten ist...
...,wie Dr. Wachs hier angekündigt hat.
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Alt 03.09.2008, 20:42   # 10
Alter Esel
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crossposting

TV-Geheimtipp für Abgemahnte:

Berechtigtes Abmahnwesen/ungerechte Abmahnwelle?


Heute 20:15 Uhr auf 3Sat

Danke für den Hinweis an princess15114.
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Alt 11.09.2008, 20:56   # 11
nickstaub
 
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Guten Abend zusammen!

Na, anscheindend hat die Kanzlei gar nicht so viel Leute abgemahnt? Zumindest ist die Resonanz hier ja nicht sonderlich groß. Mich würde mal interessieren, wie weiß ihr in der Sache seit bzw. was bis jetzt vorgefallen ist.
ICh habe ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung binnen 2 Wochen erhalten, zzgl. einigen Gerichtsurteilen.

Ciao!
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Alt 12.09.2008, 10:19   # 12
DMC
 
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Also dann meld ich mich noch mal

Der Stand ist folgender:

Hab eine modifizierte UE abgegeben. Seitdem, also seit 2 Wochen gar nichts mehr, weder Mahnung noch "Moskau Inkasso" oder sonstwas

mal schauen ob und was da noch kommt

Ich sag bescheid

Grüße DMC
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Alt 12.09.2008, 18:18   # 13
nickstaub
 
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Beiträge: 6
mhm, ich bin derzeit am überlegen, ob ich nur die RA-Kostem i.H.v. 856 EUR zahlen soll (2 Filme). Dann könnte ich mir wohl ziemlich sicher sein, dass von denen nix mehr komt. Habe nämlich keine Lust auf nen langen Rechtsstreit.
Zumal den ja dann mein Vater als Anschlussinhaber zahlen müsste.
Allerdings habe ich auch nicht so wirklich lust, 856 EUR zu zahlen.... Dafür muss ich als Schüler ziemlich lange stricken... Ich weiß derzeit nicht, was ich machen soll, und die Zahlungsfrist läuft am 18.09. ab.
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Alt 12.09.2008, 21:55   # 14
Alter Esel
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Zitat:
Zitat von nickstaub Beitrag anzeigen
mhm, ich bin derzeit am überlegen, ob ich nur die RA-Kostem i.H.v. 856 EUR zahlen soll (2 Filme). Dann könnte ich mir wohl ziemlich sicher sein, dass von denen nix mehr komt...
Kannst Du zu 100% ausschließen, dass Du nicht bei der Verbreitung weiterer geschützter "Kunstwerke" ertappt worden bist?

Wenn nicht, wiegst Du Dich mit Deiner Zahlungsbereitschaft in sehr zweifelhafter Sicherheit.
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Alt 13.09.2008, 00:23   # 15
dreizack
 
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Weiter oben schrieb Dr. Wachs:
Zitat:
Eine Gerichtsverhandlung ist aber in meinen Augen ohnehin unwahrscheinlich, zum einen ist die Rolle der Licence Keeper AG kritisch zu hinterfragen. Zum anderen ist ein Prozess auch für die Rechteinhaber immer mit Risiken verbunden.
und du, nickstaub, hast dich dafür bedankt.

Bleib konsequent! Es ist ein fürchtbares Nervenspiel, das die Abmahnanwälte mit uns spielen. Durchhalten oder Vergleich anstreben? - es ist nicht einfach. Aber eigenmächtig einen Teil überweisen? - das geht bestimmt schief.

Das erste Angebot, das du von einem Fachanwalt erhalten hast, scheint mir sehr teuer. Bedenke, bitte, dein Vater hat es nicht getan. Von dir weiß die Gegenseite nichts. Die gleiche Situation hatte ich mit meinem Sohn. Ich würde vielleicht einen zweiten Anwalt fragen.
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Alt 13.09.2008, 14:29   # 16
nickstaub
 
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Hallo!
Danke für die Antworten.
Ich war nur sehr sehr selten in Emule - vllt. 1x pro Monat. Daher denke ich nicht, dass ich nochmal gefilzt worden bin. Ich finde es schon so ziemlich komisch, dass man mich gleich 2x geloggt hat. Aber nach diesen 2x war ich - soweit ich mich erinnern kann - ohnehin nicht mehr im emule.

Ich befinde mich derzeit in "anwaltlicher Vertretung" und habe nun die Wahl bekommen:
a) mod UE abgeben, nicht zahlen und mit dem Klagerisiko leben, wobei hier ja schon die RA-Kosten sehr hoch wären bei einem Streitwert von 2400 EUR.
b) mod UE abgeben, RA-Gebühren zahlen, Klagerisiko wäre damit stark minimiert.

Wenn ich mich nur entscheiden könnte...
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Alt 13.09.2008, 18:51   # 17
korniopfer
 
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Beiträge: 215
@nickstaub:

Vielleicht helfen die Gedanken aus meinen Beiträgen:

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post553939

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post556857

Im zweiten Beitrag insbesondere der letzte Satz Da Sie ja durch einen Anwalt vertreten sind, können Sie Ihn nach seiner Meinung fragen. Ich hatte ja mit der Kanzlei Kornmeier zu tun und kann nicht abschätzen wie Simon und Partner sich verhält.

Also spare ich lieber selber und habe Rücklagen für eine Verhandlung. Wenn es rechtlich dann bedrohlich ausschaut, dann wird ein Vergleich ausgehandelt und gut ist. Kommt nichts, habe ich auf jeden Fall das komplette Geld zur Verfügung.
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Alt 13.09.2008, 20:29   # 18
nickstaub
 
Registriert seit: 23.08.2008
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Mhm, was eben nur beschissen ist, dass mir gar kein "Pauschbetrag" angeboten wird (250 EUR oder so) und von mir ja auch 2400 EUR gefordert werden... Bei den meisten anderen Fällen geht es um viel weniger Geld - habe wohl wirklich die *****karte gezogen... Und ein Prozess wird bei den hohen Forderungen sicherlich sehr teuer werden. Oder werden die evtl. von der Rechtsschutzvers. getragen? Ist ja dann eine Kostenklage und keine Urheberrechtsklage mehr!
Was mir auch eigenartig vorkommt, dass man von den anderen Kanzleien so viel hört, von Simon und PArtner eher wenig bis gar nichts. Vielleicht schreiben die gar keine MAssenabmahnungen und meinens tatsächlich ernst?
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Alt 13.09.2008, 21:10   # 19
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von nickstaub Beitrag anzeigen
dass man von den anderen Kanzleien so viel hört, von Simon und PArtner eher wenig bis gar nichts. Vielleicht schreiben die gar keine MAssenabmahnungen und meinens tatsächlich ernst?
Was willst du denn erwarten? Der Abmahner ist ein junger Stern am Abmahnhimmel. Erste Abmahnungen 04/2008 und Log 02/2008. Es gibt von denen noch nicht einmal 2. Schreiben (bei denen, die ohne eigenen RA sind). Mit 4% Anteil am gesamten Abmahnwahn kann man m.M.n. dennoch getrost von Massenabfertigung sprechen.
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Alt 18.09.2008, 16:55   # 20
Baker
 
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Wir alle sollten die Aktion unterstützen, die einige engagierte Leute vom Verein gegen den Abmahnwahn erdacht haben. Sie haben einen Standard-Brief an das Bundesjustizministerium entworfen, den man spacehier downloaden kann.

Jeder, dem noch ein klein wenig an der diesem Land gelegen ist und der gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit der Abmahnindustrie etwas unternehmen möchte, sollte es unterstützen und es erst einmal mit diesem Brief oder einem privaten Brief der geändert ist, probieren, bevor er den Politikern mit dem Stimmzettel zeigt, wie unzufrieden er ist.

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