| | # 1 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| crossposting: Zitat:
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| | # 2 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, habe mir bereits viele Infos von euch durchgelesen. Habe heute von o.g. Kanzlei Post erhalten. Kläger: Licence Keeper AG. Wegen 2 Filmen. Es sollen 2456,80 EUR gezahlt werden. Frist ist (nur!!) bis zum 27.08. Bin Schüler (19) und vollig aufgelöst, mein Vater hat die Post erhalten. Da ich mir schon recht viel zum Thema durchgelesen habe, habe ich nun folgende Fragen: 1) Ist es sinnvoll, die Sache ohne Rechtsanwalt zu machen? 2)Habe bei www.haftungsrecht.com angerufen, Vertretung kostet 499 EUR, dem Kläger werden ca. 500 EUR angeboten. Gesamtkosten also 1.000 EUR. Ist das sinnvoll? Vielleicht könnt ihr mir noch ein paar Tips geben? Ich bin total fertig... |
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| | # 3 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damnen und Herren, nachdem die Kanzlei Simon und Partner in letzter Zeit durch scharf Drohungen und in meinen Augen absolut unverhältnismäßige Forderungen negativ aufgefallen ist, hier einige Ausführungen: 1. Zahlungsaufforderung Nach meiner Auffassung sollten die Adressaten entsprechender Schreiben erst einmal in Ruhe durchatmen. Der geforderte Betrag von regelmäßig um EUR 1500 oder mehr ist nach meiner Meinung nicht in der konkreten Höhe durchsetzbar. Zwar mag es sein, dass die Kanzlei es schafft, Ihre Abmahnkosten durchzusetzen, also regelmäßig um EUR 500, die EUR 1000 Schadensersatz oder mehr werden die Gerichte nicht so einfach zuerkennnen, wie sich dies die Kanzlei Simon und Partner wünschen mag. Eine Gerichtsverhandlung ist aber in meinen Augen ohnehin unwahrscheinlich, zum einen ist die Rolle der Licence Keeper AG kritisch zu hinterfragen. Zum anderen ist ein Prozess auch für die Rechteinhaber immer mit Risiken verbunden. 2. Hausdurchsuchung Die Kanzlei Simon und Partner droht in den aktuellen Abmahnungen mit Hausdurchsuchungen. Es wird in dem Abmahnschreiben zumindest mittelbar im Fall der Verweigerung die absolut überhöhten Zahlungen der Abmahnungen wegen pornografischen Abmahnungen zu zahlen, angedroht eine weitere Ermittlung und damit eine Hausdurchsuchung einleiten zu können. Faktisch hat die Kanzlei Simon und Partner jedoch keinen Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft/Polizei. Es ist davon auszugehen, dass es dem Richter absolut egal ist, ob die Licence Keeper AG eine Zahlung erhält oder nicht. Gerade in der jüngsten Zeit entscheiden sich viele Staatsanwaltschaften dazu, Verfahren wegen Tauschbörsennutzung wegen des Bagatellcharakters nicht mehr zu verfolgen. Zu der Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung vgl. auch hier: http://www.dr-wachs.de/blog/2008/06/...sverletzungen/ 3. Allgemein Strafverfahren In der Regel wurde das Strafverfahren bei Erhalt der Abmahnung bereits eingestellt. Nach einer Einstellung, die häufig ohne Mitteilung erfolgt -vgl dazu bitte meine anderen Beiträge, ist natürlich niemand vorbestraft oder hat eine Eintragung im Führungszeugnis oder ähnliches. Ich rate allen Abgemahnten, die unsicher über die Folgen sind, anwaltlichen Rat einzuholen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 4 | ||
| Threadstarter Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Vielleicht könnt man die Threads zur Übersichtlichkeit zusammenführen. Zitat:
Neuabgemahnte - Erst hier lesen! Keine Panik! | ||
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| | # 6 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Es gibt bereits ein Thread zu Abmahnungen von Simon und Partner: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...wiesbaden.html Wenn du dort postest, hast du bessere Chancen eine Antwort zu erhalten und andere können auch davon profitieren. Dort findet sich ein Link zu einem Beitrag von RA Hein, der in diesen Fällen sehr von Eigenhilfe abrät. Letztendlich ist es aber deine/eure Entscheidung, ob ihr das ohne anwaltliche Hilfe probiert. Ich bin selbst Betroffener, aber mein eigener Fall liegt ganz anders, so dass ich dir keine Erfahrungswerte geben kann. Ich sehe allerdings keinen Grund, warum die Freundin dich anschwärzen muss - außer wenn sie dir einen Denkzettel verpassen will. Außerdem, wenn es wirklich zu einem Gerichtstermin käme, bräuchte sie ohnehin einen Anwalt, der mit ihr die beste Strategie bespricht. |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 3
| Jepp ist schon klar, dass sie niemanden anschwärzen muss. Mich interessiert das nur mal generell wie der Fall liegt wenn man Mitbewohner etc hat. Die müssen in einem möglichen Prozess ja nachweisen, das sie die entsprechende Datei geladen hat. Und wenn sie jetzt glaubhaft macht dass sie es nicht war, bleiben ja nicht soviele Personen übrig. Was passiert denn dann? Meine Freundin bekommt recht und S&P müssen die Kosten für Anwalt und Verhandlung übernehmen, und zwei Wochen später krieg ich dann den Brief nach Hause, oder wie? Es geht mir ja nicht zwingend um S&P, sondern eher um den Sachverhalt mit Mitbewohnern und Störern usw, deswegen hab ich eben nicht darein gepostet. Gelesen hab ich die Links in deinem velinkten Post schon und die haben mir auch schon sehr weitergeholfen, mit UE und so. Für Links die nähere Infos bieten wär ich dankbar. |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Das Stichwort lautet "Störerhaftung" in Filesharing Fällen. Darüber gibt es im Internet massenhaft Infos, die sich grob in vier Blöcken aufteilen lassen: 1. Eltern und Kinder (minderjährig/volljährig) 2. Offenes WLAN, das von Drittpersonen für Filesharing benutzt wurde 3. Haushalte mit mehreren Erwachsenen, WGs, usw. 4. Firmen und Mitarbeitende Ich fand die Ausführungen gut lesbar bei einer Kanzlei in Rostock und bei der Kanzlei Hechler (Absatz "Wie ist die Rechtslage") in Stuttgart. Außerdem kann man Urteile lesen und versuchen selbst durchzusteigen , z.B. Urteile 2006 beim LG Mannheim. Da muss man aber wissen, dass die Landgerichte z.Zt. unterschiedlich urteilen und dass es noch über ein Jahr dauert bis ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu erwarten ist. |
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| | # 9 | |
| Threadstarter Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
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| | # 10 |
| Threadstarter Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| crossposting TV-Geheimtipp für Abgemahnte: Berechtigtes Abmahnwesen/ungerechte Abmahnwelle? Heute 20:15 Uhr auf 3Sat Danke für den Hinweis an princess15114. |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 6
| Guten Abend zusammen! Na, anscheindend hat die Kanzlei gar nicht so viel Leute abgemahnt? Zumindest ist die Resonanz hier ja nicht sonderlich groß. Mich würde mal interessieren, wie weiß ihr in der Sache seit bzw. was bis jetzt vorgefallen ist. ICh habe ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung binnen 2 Wochen erhalten, zzgl. einigen Gerichtsurteilen. Ciao! |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 3
| Also dann meld ich mich noch mal Der Stand ist folgender: Hab eine modifizierte UE abgegeben. Seitdem, also seit 2 Wochen gar nichts mehr, weder Mahnung noch "Moskau Inkasso" oder sonstwas mal schauen ob und was da noch kommt Ich sag bescheid Grüße DMC |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 6
| mhm, ich bin derzeit am überlegen, ob ich nur die RA-Kostem i.H.v. 856 EUR zahlen soll (2 Filme). Dann könnte ich mir wohl ziemlich sicher sein, dass von denen nix mehr komt. Habe nämlich keine Lust auf nen langen Rechtsstreit. Zumal den ja dann mein Vater als Anschlussinhaber zahlen müsste. Allerdings habe ich auch nicht so wirklich lust, 856 EUR zu zahlen.... Dafür muss ich als Schüler ziemlich lange stricken... Ich weiß derzeit nicht, was ich machen soll, und die Zahlungsfrist läuft am 18.09. ab. |
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| | # 14 | |
| Threadstarter Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Wenn nicht, wiegst Du Dich mit Deiner Zahlungsbereitschaft in sehr zweifelhafter Sicherheit. | |
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Weiter oben schrieb Dr. Wachs: Zitat:
Bleib konsequent! Es ist ein fürchtbares Nervenspiel, das die Abmahnanwälte mit uns spielen. Durchhalten oder Vergleich anstreben? - es ist nicht einfach. Aber eigenmächtig einen Teil überweisen? - das geht bestimmt schief. Das erste Angebot, das du von einem Fachanwalt erhalten hast, scheint mir sehr teuer. Bedenke, bitte, dein Vater hat es nicht getan. Von dir weiß die Gegenseite nichts. Die gleiche Situation hatte ich mit meinem Sohn. Ich würde vielleicht einen zweiten Anwalt fragen. | |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 6
| Hallo! Danke für die Antworten. Ich war nur sehr sehr selten in Emule - vllt. 1x pro Monat. Daher denke ich nicht, dass ich nochmal gefilzt worden bin. Ich finde es schon so ziemlich komisch, dass man mich gleich 2x geloggt hat. Aber nach diesen 2x war ich - soweit ich mich erinnern kann - ohnehin nicht mehr im emule. Ich befinde mich derzeit in "anwaltlicher Vertretung" und habe nun die Wahl bekommen: a) mod UE abgeben, nicht zahlen und mit dem Klagerisiko leben, wobei hier ja schon die RA-Kosten sehr hoch wären bei einem Streitwert von 2400 EUR. b) mod UE abgeben, RA-Gebühren zahlen, Klagerisiko wäre damit stark minimiert. Wenn ich mich nur entscheiden könnte... |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| @nickstaub: Vielleicht helfen die Gedanken aus meinen Beiträgen: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post553939 http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post556857 Im zweiten Beitrag insbesondere der letzte Satz Also spare ich lieber selber und habe Rücklagen für eine Verhandlung. Wenn es rechtlich dann bedrohlich ausschaut, dann wird ein Vergleich ausgehandelt und gut ist. Kommt nichts, habe ich auf jeden Fall das komplette Geld zur Verfügung. |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 6
| Mhm, was eben nur beschissen ist, dass mir gar kein "Pauschbetrag" angeboten wird (250 EUR oder so) und von mir ja auch 2400 EUR gefordert werden... Bei den meisten anderen Fällen geht es um viel weniger Geld - habe wohl wirklich die *****karte gezogen... Und ein Prozess wird bei den hohen Forderungen sicherlich sehr teuer werden. Oder werden die evtl. von der Rechtsschutzvers. getragen? Ist ja dann eine Kostenklage und keine Urheberrechtsklage mehr! Was mir auch eigenartig vorkommt, dass man von den anderen Kanzleien so viel hört, von Simon und PArtner eher wenig bis gar nichts. Vielleicht schreiben die gar keine MAssenabmahnungen und meinens tatsächlich ernst? |
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| | # 19 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
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| | # 20 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Wir alle sollten die Aktion unterstützen, die einige engagierte Leute vom Verein gegen den Abmahnwahn erdacht haben. Sie haben einen Standard-Brief an das Bundesjustizministerium entworfen, den man hier downloaden kann.Jeder, dem noch ein klein wenig an der diesem Land gelegen ist und der gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit der Abmahnindustrie etwas unternehmen möchte, sollte es unterstützen und es erst einmal mit diesem Brief oder einem privaten Brief der geändert ist, probieren, bevor er den Politikern mit dem Stimmzettel zeigt, wie unzufrieden er ist. |
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