| | # 1 | |
| Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 13
| Wer bis Ende nächster Woche keine Abmahnung im Briefkasten hat, kann wohl ab 01. September etwas ruhiger Schlafen. Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung: Zitat:
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| | # 5 |
| Threadstarter Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 13
| Naja, ich bin mal gespannt was hier ab nächster Woche für neue Fälle eintrudeln und ob die Herren Anwälte sich daran halten. Ich vermute, dass die Argumentation die sein wird, dass schon ab 2 urheberrechtlich geschützten Werken es sich nicht mehr um "einfach gelagerte" Fälle handelt. Dennoch sehe ich die Position des abgemahnten hier gestärkt - man überweist unter Verweis auf das Gesetz genau 100. Der Abmahner müsste dann mit erheblichem Risiko klagen um seine Forderungen durchzusetzen - das wird er vermutlich gerade bei einer geringen Anzahl abgemahnter Werke nicht tun: Welcher Abmahnanwalt will schon richterlich bestätigt haben, dass es sich bei 5 oder sogar 10 Dateien noch um einen einfach gelagerten Fall handelt? Da ist es für die Kanzlei sicher sinnvoller, über immer härtere Drohkulissen zu versuchen, an das Geld zu kommen. |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 13
| Der Spiegel befasst sich aktuell mit dem Thema: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...3682-2,00.html |
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| | # 7 |
| Threadstarter Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 13
| Ein einziges Album hat gewerbliches Ausmaß: http://***.gulli.com/news/zivilrechtlicher-2008-09-04/ Oder im Umkehrschluss: Es wurde ein Gesetz geschaffen, welches eigentlich beiden Seiten einen Schutz gewährleisten soll, wo aber der Gesetzgeber für die schwache Seite auf ganzer Linie versagt hat - es gibt offensichtlich keine Fälle, die kein "gewerbliches Ausmaß" haben. Ob das vorsätzlich oder aus Unfähigkeit passiert ist, man weiß es nicht. |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
| daß es so schlimm wird hatte ich nicht befürchtet. Da kann man ja warten bis ein Richter kommt der eine Single, also bei einem Song, schon ganz klar die Gewerbsmäßikeit sieht. Also Staatsanwälte werden entlastet, die Landgerichte werden wohl zugemüllt werden mit anfragen, und die Richerliche tätigkeit kostet bestimmt auch extra Geld... Aber wie ich schon sagte, Sie waren sehr bestrebt den Anforderungen der Verbaucher gerecht zu werden. Sepp |
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| | # 9 | |
| Gastposter | Zitat:
Jemand hat eine Abmahnung z.b. am 30. August 2008 empfangen (über 100 Abmahnkosten) mit Frist bis zum 12. September zu zahlen. Ist hier das neue Gesetz (§ 97a) zuwendig oder ist es rechtmässig auch danach (z.b. Reaktion auf eine modifizierte UE) höhere Kosten von Abgemahnten zu fragen? Vielen Dank!! | |
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| | # 10 | |
| Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
| Zitat:
Also selbst wenn ein Geschädigter in 8 Monaten an ein Log eines Proxyservers kommt und eine Abmahnuing ausstellt dürfte ME die neue Regel nicht gelten. Dies könnte der Fall sein wenn die Staatsanwaltschaft so einen Server aushebt. Abgesehen davon dürfen Anwälte sich rein versehentlich Irren, und statt den 100 auch 2500 Kostennote "erfragen", eine Kostenüberhöhung würde denen kaum nachgewiesen werden, weil es ein Anwalt ist, und der sich Irren darf. Eine Absicht wegen dieser geringfügegen Gebühr zu unterstellen würde mit Sicherheit eine neagtive Feststellunsklage sowie Verläumdungsklage etc. mit sich bringen..... also Sie dürften es nicht, was aber kein Hinderungsgrund ist. Wer skrupellos ist, den juckt das auch nicht, weil Er/Sie weiß daß ihm/ihr nichts passiert. Das ist meine Erfahrung zu dem Thema. Sepp | |
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