Ich würde gerne mal wissen wieviel Zeit eigentlich so zwischen einer Tat (also Download)und dem Eintreffen einer Abmahnung vergeht? Können es Wochen, Monate oder sogar Jahre sein? Wie war das bei Euch so?
Mfg
Nomax
12.08.2008, 18:54
#
2
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Nomax
Hallo,
Ich würde gerne mal wissen wieviel Zeit eigentlich so zwischen einer Tat (also Download)und dem Eintreffen einer Abmahnung vergeht? Können es Wochen, Monate oder sogar Jahre sein?
Es sind bereits alle genannten Varianten vertreten.
Diese und viele weitere Antworten liefert Dir die Abmahnstatistik von princess 15114: Statistik
12.08.2008, 20:37
#
3
satsepp
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
Ich denke Jahre eher weniger, es kommt letztlich darauf an wie lange Dein Provider und die relevanten Server die Verbindungsdaten aufheben.
Soweit ich weiß dürfte 2 jahre Abstand ohne Abmahnung als relativ sicher gelten.
Nach 2 Jahren wird es fast unmöglich werden die IP nachzuverfolgen.
Es wäre aber denkbar daß dies erfolgt ist, und die Abmahnung selber dennoch Monatelang zusätzlich wegen Überlastung verzögert wird....
Irgendwann verjährt das auch, ich weiß aber nicht ob das 5 Jahre sind? dies müßte ein anwalt einschätzen können.
Auf jeden Fall wird es schwierig sein, nach 2 Jahren eine EV (Einstweilige Verfügung) durchzusetzten...
hmmmm d.h. Rechteinhaber erlangt Kenntmis (Logg od. andere Feststellung) im Jan. 2007 und kann Abmahnung im Laufe des Jahres 2011 schicken? ....fein
Da freuen sich die Logg-Bunkerer .....auch wenn ihre Verfahren höchst fehlerhaft sind in der Erfassung.
Abmahnungen 2011 .....400.000 oder mehr!!!!!
05.01.2011, 10:57
#
6
Fuchs & Hase
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von Dreamer01
hmmmm d.h. Rechteinhaber erlangt Kenntmis (Logg od. andere Feststellung) im Jan. 2007 und kann Abmahnung im Laufe des Jahres 2011 schicken?
Kenntniss: 2007
Beginn der Verjährungfrist; Anfang 2008
Dauer der Verhährungsfist 3 Jahre
macht nach Adam Riese : den 01.01.2011 0:00 Uhr
F&H
05.01.2011, 12:08
#
7
Ferndorf
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 6
Hallo,
habe ein Problem und brauche mal Rat von euch.
Mein Vater hat eine Abmehnung bekommen. Das Problem ist er ist im Urlaub und kann somit die gesetzte Frist für die Unterlassungserklärung nicht einhalten. Was soll ich nun machen?
zur Info: Zwischen Ende der Frist und Ende des Urlaubs liegen 2 Wochen.
MfG
Ferndorf
05.01.2011, 12:21
#
8
Fuchs & Hase
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von Ferndorf
Das Problem ist er ist im Urlaub und kann somit die gesetzte Frist für die Unterlassungserklärung nicht einhalten. Was soll ich nun machen?
Allgemein
Versäumt man urlaubs- oder krankheitsbedingt durch die Zustellung Fristen, kann man unter Vorlage geeigneter Beweismittel (Hotelrechnung, Flugticket, ärztliches Attest) die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Dann gilt der Tag als Zustellungsdatum, an dem man frühestens vom Schreiben Kenntnis erlangen konnte.
Dies ist allerdings immer mit Aufwand verbunden und wird nicht in jedem Fall positiv beschieden werden. Der Betroffene kann nur dann mit der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist rechnen, wenn er sich in zumutbarer Weise ausreichend um die Wahrung seiner Interessen gekümmert hat. (OLG Hamm, Urteil v. 04.03. 2010, 2 U 191/09)
05.01.2011, 12:27
#
9
Ferndorf
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 6
Danke
Hatte mir den Grundkurs mal durchgelesen allerdings muss mir das entfallen sein.
08.01.2011, 11:19
#
10
Ferndorf
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 6
Noch mal zu meiner Frage vom 5.1.2011:
Also kann ich so nichts machen außer abwarten? Denn von einem Kontakt mit den Rechtsanwälten wird ja abgeraten oder ist das in diesem fall vielleicht von Vorteil, da das schreiben ja nicht direckt an mich ging?
Gruß
Ferndorf
08.01.2011, 11:29
#
11
Kersare
Gastposter
Zitat:
Zitat von Ferndorf
Noch mal zu meiner Frage vom 5.1.2011:
Ja, melde Dich bei der Kanzlei und bitte um Fristaufschub. Keine Angaben zu pers.- fam.- Verhältnissen. Nur Name und evl. AZ nennen
08.01.2011, 11:35
#
12
Ferndorf
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Kersare
Ja, melde Dich bei der Kanzlei und bitte um Fristaufschub. Keine Angaben zu pers.- fam.- Verhältnissen. Nur Name und evl. AZ nennen
Das problem ist halt nur das es ein Aufschub der Frist bis zum 26.01. sein müsste. Oder war dein Beitrag ironisch gemeint?
Was soll ich dann machen wenn die einen Grund haben wollen?
08.01.2011, 11:43
#
13
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von Ferndorf
Was soll ich dann machen wenn die einen Grund haben wollen?
Grund -> Abgemahnter hält sich im Moment im Ausland auf und kann somit nicht reagieren, oder?
Alternative Möglichkeit:
Mail Deinem Vater die, mit den relevanten Daten, ausgefüllte modUE. Dein Vater druckt diese aus, unterschreibt und faxt anschließend die modUE.
Sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub dann im original per ES+RS hinterher.
Außerdem Urlaubsnachweise aufheben (Hotelrechnung....)
Grund -> Abgemahnter hält sich im Moment im Ausland auf und kann somit nicht reagieren, oder?
Alternative Möglichkeit:
Mail Deinem Vater die, mit den relevanten Daten, ausgefüllte modUE. Dein Vater druckt diese aus, unterschreibt und faxt anschließend die modUE.
Sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub dann im original per ES+RS hinterher.
Außerdem Urlaubsnachweise aufheben (Hotelrechnung....)
Ja der Abgemahnte ist im Ausland im Urlaub.
Wenn das so akzeptiert wird wäre toll.
Mim Faxen wird wohl etwas schwer werden. Werde daher die erste Möglichkeit in betracht ziehen.
Soll ich dann auch direckt das Datum als neuen Wunsch mit in die Mail Packen? Sonst setzen die vielleicht ne neue Frist bis nächste Woche und dann muss ich wieder um Aufschub bitten.
08.01.2011, 12:08
#
15
Kersare
Gastposter
Zitat:
Zitat von Ferndorf
Sonst setzen die vielleicht ne neue Frist bis nächste Woche und dann muss ich wieder um Aufschub bitten.
Das kann doch nun wirklich nicht sooo schwer sein
Anrufen und sagen das der AI erst dann und dann wieder im Lande ist und sich dann darum kümmern wird. Das Gleiche kannste auch per Fax machen
08.01.2011, 12:33
#
16
Ferndorf
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Kersare
Keine Angaben zu pers.- fam.- Verhältnissen. Nur Name und evl. AZ nennen
Danke euch für eure Hilfe.
Möchte nichts falsch machen deshalb nochmal ne vermutlich dumme Frage. Sorry.
Meinen Namen werde ich aber wohl unter die e-mail schreiben dürfen oder besser nicht?
08.01.2011, 12:46
#
17
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Ferndorf
Danke euch für eure Hilfe.
Meinen Namen werde ich aber wohl unter die e-mail schreiben dürfen oder besser nicht?
Warum, ist ja nicht zwingend nötig, mit freundlichen Gruß ist doch ausreichend.
09.01.2011, 12:50
#
18
aktenvern1chter
Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 3
Hallo zusammen,
ich h abe auch nochmal eine allgemeine Frage zum Thema Abmahnungen.: Unzwar habe ich vor etwas längerer Zeit eine Abmahnung erhalten. Meine Mutter ist Anschlussinhaberin und drängt nun nach mehreren "Bettelbriefen" darauf, den Namen des Anschlussinhabers sicherheitshalber zu wechseln und auf mich umzuändern, damit sie nicht weiter für mich haften muss, auch wenn ich ihr versichert habe, dass ich seitdem garantiert nichts mehr herunterlade, da mich das schon sehr geschockt hat.
Meint ihr das ist sinnvoll, den Namen des Anschlussinhabers zu ändern oder könnte man dann ggf. mir und meiner Mutter eine abmahnung für frühere und spätere Downloads schicken, weil man ja nun 2 Namen in der Hand hätte?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Gruß aktenvern1chter
09.01.2011, 13:00
#
19
Revoluzzer
Schach!!!
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von aktenvern1chter
Meint ihr das ist sinnvoll, den Namen des Anschlussinhabers zu ändern ....
Das macht immer Sinn, wenn der vorherige AI bereits eine oder mehrere modUE`s abgegeben hat.
Und woher sollen die den neuen AI haben, wenn nichts mehr geloggt wurde?
13.01.2011, 15:50
#
20
mar73
Registriert seit: 13.01.2011
Beiträge: 2
ich habe meine erste Abmahnung in Panik und da ich wg. Arbeitsstress keien Zeit hatte lieber bezahlt und den Vordruck zurückgeschickt... jetzt kam noch eine weitere. Kann ich jetzt trotzdem mit der mod. UE vorgehen oder wird die dann evtl. nicht akzeptiert?
Und noch eine Frage: Kann ich eigentlich einen Vergleich evtl. auch noch später anbieten oder muss das jetzt auf der Stelle mit in den Umschlag? Ich rechne ja mal damit dass da ordentlich Druck kommt wenn ich 1x gezahlt habe, und da ist es evtl. schlauer was auszuhandeln... bin mir aber nicht sicher