| | # 42 |
| Registriert seit: 23.02.2011 Ort: Überall im Lande!
Beiträge: 709
| Im groben müsste es so gehen Die sehen in Ihrem Programm die IP- nummer des anbietenden Rechners so wie man es normalerweise im eigenen Programm sieht . Dieses Bild als Beispiel und wenn der Logger eine IP-Adresse sieht die ein geschütztes Werk anbietet dann loggt er diese übergiebt diese dem Abbmahner, und .... W-lan ist nicht egal denn du bist der Anschlußinhaber und der kann als sog. störer Haften - absichern - ! das Unheil nimmt seinen Lauf , Miaau |
|
| | # 45 | |
| Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
| Zitat:
Ich kann allen nur raten, dies nicht nachzumachen. Blöd sind die Abmahnanwälte und Loggerbuden auch nicht. Nur als Beispiel: Es gibt Möglichkeiten, die Herkunft der IP zu verschleiern (zum Beispiel um Youtube vozumachen, dass man in den USA sitzt). Ich weiß nicht, ob die Forenregeln dies hergeben, und eigentlich bin ich gegen die Löschung von Beiträgen, die einzelnen nicht passen, aber in diesem Fall würde ich eine Löschung begrüßen. | |
|
| | # 47 |
| Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 3
| Hallo Leute ich habe hier viel gelesen aber bin verwirrt da es sich in meinem fall etwas kompliziert ist. Ich nenne jezt hier keinen Ra. Situation : Mein Cheff bekommt zwei Abmahnbriefe verschiedener Kanzleien wegen Chart-Container, wir haben viele PC´s in der Fa. auser einen und das ist mein privater (uralter) Lapi, ich gehe über WLan Stick ins Inet, einmal habe ich ein Lappi von einem "Freund" dabei da mein Stick deffekt war und ich mir einen neuen besorgen mußte , naja bei dem "Freund" war ein Torrent Client im Systemstart der auch die Top 100 inne hatte. So mein Cheff hatt nachgeforscht und zu dem entschluss gekommen das es nur mein Lapi zu dieser Zeit Online war... Also gibt er mir die zwei Abmahnbriefe und sagt ich soll mich selber darüm kümmern...ich will meinem Cheff nicht ans Bein pinkeln da ich mich sehr gut mit ihm verstehe... Hab jezt einen Ra eingeschaltet "Spezialgebiet Urheberrecht".... Es sind jeweils 450€ die gefordert werden... hat da jemand solch eine situation gehabt sollen wir genauso vorgehen wie hier zu 99% geschldert wird..modUE und Abheften ??? Ich weis ned ob mein Cheff da mittmacht??? Er ist etwas Altertümlich was Inet betrifft.. Habt ihr einen Rat oder Tip.... Sorry vorab wenn dieser Post im falschen Themenberreich ist... LG |
|
| | # 48 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Er kommt da außerdem auch nicht so leicht raus, selbst wenn Du Dich als Täter outest (beim Chef/ Abmahner). Es war trotzdem sein Anschluß über den diese "Untat" angeblich begangen wurde -> Störerhaftung Wobei ich mich frage, wer das I-Net in Eurer Firma eingerichtet hat, wenn da "Hinz und Kunz" bei Euch ins I- Net kommt und machen kann was er will | |
|
| | # 49 |
| Registriert seit: 04.11.2011
Beiträge: 4
| Hallo, mal zwei Fragen: 1. Ich habe neben einem Mahnbescheid auch eine ausgiebige "Anspruchsbegründung im Mahnverfahren" bekommen. Ist das übliches Säbelrasseln? Da die Kanzlei recht neu ist, gibt's da noch keine Erfahrungswerte. 2. Der Streitwert darin ist mit 900,- beziffert. Später heißt es "Der Kläger hat Anspruch auf Zahlung von 200,- als Schadenersatz gem §97 Urhebergesetz. (In der Abmahnung war von 50.000,- Streitwertansatz ausgegangen). Laut Prozesskostenrechner muß ich wohl mit rund 800,- rechnen, so daß komplett ungefähr 1.600 -1.700 fällig werden. Ist das so, oder kann ich auf einmal mit viel höheren Summen überfahren werden? Gruß, OMG |
|
| | # 50 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Alles vor einer Klagebegründung, die durch ein Amtsgericht mit Verfügung zugestellt wird ist lächerlich. "Fällig wird" eine Summe dann, wenn ein Gericht so entschieden hat. Ansonsten aber sind bei einem Gegenstandswert von ca. 900,00€ erstmal im Verlustfall 534,67€ nach RVG zu berücksichtigen. Wer verliert sollte aber gleich die Berufung mit 622,38€ berücksichtigen, vor allem bei Gerichtsstandorten wie München, an denen ein Verlieren der ersten Instanz (im Mindesten) "politisch gesteuert" wird. Hinzuzufügen wären Reisekosten und Kosten für Sachverständigengutachten.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
|
| | # 52 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wie auch immer: Ernst wirds erst ab der Klageschrift. Und dann weißt Du ja was zu tun ist, denke ich.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
|
| | # 53 |
| Registriert seit: 04.11.2011
Beiträge: 4
| Hallo, ich habe mal zwei Fragen: Man bekommt eine Abmahnung zu einem Film, nennen wir ihn "Superstars", stellt dann fest, dass der Dateiname "kings.avi" ist und der dazugehörige Hashwert einem in Torrentbörsen auf den Filmnamen "Höllenhunde" bringt. Spielt man "kings.avi" ab ist es allerdings tatsächlich "Superstars". Muß man sich dann anhören, dass man sich des Risikos bewußt sein muß und die Abmahnung wegen Superstars ist rechtens ist? Zweite Frage: Kann man wegen Höllenhunde auch noch abgemahnt werden? Gruß, OMG |
|
| | # 54 | |
| Registriert seit: 04.11.2011
Beiträge: 4
| Zitat:
Ist es wirklich lächerlich? Ich habe mich gerade zu Thema Mahnbescheid eingelesen. Um diesen zu erwirken muß ja bereits die Hälfte der Gerichtskosten eingezahlt werden. Das bedeutet, daß neben Porto u. Zeit ja schon direkt finanzieller Einsatz geleistet wird. Gibt es irgendwelche Aussagen dazu, wie oft es beim Mahnbescheid bleibt oder muß man davon ausgehen, dass es danach praktisch immer zum Verfahren kommt? Gruß, OMG | |
|
| | # 55 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





