hallo,
ich musste im vergangenen jahr eine unterlassungserklärung abgegen, wegen verstössen gegen das urhebergesetz.
nun ist es ja so, dass wenn ich mir in dieser richtung wieder etwas zu schulden kommen lassen sollte, extrem hohe geldstrafen auf mich zukommen.
das benunruhigt mich. wie sollte ich mich verhalten, um sicherzustellen, dass ich keine schwierigkeiten bekomme? klar: nichts illegales mehr runterladen. aber sollte ich weitere vorsichtsmaßnahmen ergreifen? es gibt ja zB auch viele angebote, die angeblich legal sein sollen (zB. elektroaktivisten.de). muss ich mir da sorgen machen? kann ich überhaupt noch mit gutem gewissen im inet unterwegs sein?
danke & gruss
02.08.2008, 08:17
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2
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Ich habe diese Frage meinem Anwalt beim Beratungsgespräch vor Abgabe der UE gestellt. Er meinte: den Anschluss auf meine Frau umschreiben lassen. Eine andere Sicherheit gäbe es in diesem Internet-Zeitalter nicht.
Meine Frau fand das nicht lustig. Ich bin IT-Profi und sie als absolute Laie soll für die Internet-Delikte unserer Kinder geradestehen? Auch wenn man das alles versteht, sind trotzdem die Unwägbarkeiten sehr groß von Instant Messenger, SchuliVZ und StudiVZ-Profiles, Downloads von YouTube (Grauzone, denn viele Videos werden ganz legal von den Künstlern eingestellt!), Mitschneiden von InternetRadio (legal, aber wie lange noch?), ...
Das war bei mir erst vor ein paar Tagen. Ich bin noch auf der Suche nach einer guten Antwort. Das Problem ist das Vermeiden nicht nur von illegalen Downloads, sondern auch vom "Verfügbarmachen" von Musikdateien, die ganz legal bei uns sind. Hier ist jede Software suspekt, die von hinter der Firewall Infos ins Internet schickt. Und das tut heutzutage fast jede Software.
19.08.2008, 20:36
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3
Societas.Draconis
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 19
@WirdSchon
Grundsätzlich kann man nur raten, diesbezüglich einen Anwalt aufzusuchen und nicht auf eigene Faust (vor allem uninformiert) Handlungen vorzunehmen.
Zwar gibt es gute Informationen zum Thema urheberrechtliche Abmahnung, beispielsweise hier: http://www.abmahnwahn-dreipage.de, eine rechtssichere Beratung kann jedoch ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen - Rechtsberatung ist im Übrigen nur durch ausgewiesene Stelle erlaubt.
Hast Du denn eine vorbereitete Unterlassungserklärung abgegeben oder eine modifizierte, wie z. B. aus vorgenanntem Link?
- sofern die UE des abmahnenden Rechtsanwalts unterschrieben wurde, solltest Du umgehend einen Anwalt aufsuchen, da diese ein Schuldeingeständnis i. d. R. darstellt, welche ich so nicht abgeben würde!
19.08.2008, 22:42
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4
satsepp
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
Also einen Anwalt nach Abgabe der UE aufzusuchen ist Geld aus dem Fenster werfen, das hätte vorher alles abgeklärt werden müssen.
Das was er in der UE zugesichert hat, das darf er einfach nie mehr wieder machen, ansonsten ist die Ausgemachte Geldstrafe ohne Wenn und Aber fällig.
Das einzige wie er da rauskommen würde, wäre eine schriftliche Erlaubnis des Abmahnenden auf Verzicht der UE, eher trifft Ihn aber wahrscheinlich der Blitz beim Schei....
das andere wäre, wenn der Abmahnende per Gerichtsbeschluß nicht befugt war Abzumahnenm, weil z.B.: eine Strafbare Handlung, also Betrug etc. im Spiel war. Dürfte aber bei Urheberrechtsverletzungen als Möglichkeit ausscheiden. Und hier müßte er das auch Gerichtlich vorher klären!
Das war auch selbst bei einem Fall so, wo der Abmahnanwalt sich den Auftraggeber nachweislich als Strohmann gekauft hatte, Urteilsbegründung war auch ein Anwalt kann sich Irren, so in etwa habe ich das in Erinnerung, war auf Abmahnwelle.de zu lesen.
Wie heißt es so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.....
Ich hatte auch eine UE abgegeben, und bevor ich da in Konflikt komme schmeisse ich alte Hardware lieber in den Müll als Sie zu verkaufen, das ist billiger für mich.
Sepp
19.08.2008, 23:08
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5
Societas.Draconis
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 19
Ob das Aufsuchen eines Anwalts sinnlos ist, sei mal dahingestellt - zumindest Schadensbegrenzung i. S. v. Senkung der Kosten ist allemal drin. Es ist natürlich die Frage, ob die Kosten des Anwalts, wie die Unterzeichnung der UE, "einfach mal so" erfolgten oder das noch im Raum steht!?
Zitat:
es gibt ja zB auch viele angebote, die angeblich legal sein sollen (zB. elektroaktivisten.de). muss ich mir da sorgen machen? kann ich überhaupt noch mit gutem gewissen im inet unterwegs sein?
- Vorsicht solltest Du immer walten lassen, wenn aktuelle Kinofilme, Musik-Alben, Programme usw. über solche Kanäle angeboten werden; in diesem Fall am besten die Finger davon lassen.
Guten Gewissens kannst Du selbstverständlich im Internet unterwegs sein, sofern Du keine entsprechend fragwürdigen Inhalte nutzt und sinnvolle Vorkehrungen triffst (eingeschränktes Benutzerkonto für den Internetzugang, WLAN-Verschlüsselung/WPA/WP2, aktueller Virenscanner, SPs und Updates installieren ... und natürlich die brain.exe aktivieren *ggg*)
23.09.2008, 09:44
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6
WirdSchon
Threadstarter
Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 12
hallo.
ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt. als die geschichte aktuell war, habe ichs selbstverständlich einen anwalt genommen, der die geschichte bisher zu meiner vollsten zufriedenheit geregelt hat. ich hab das vorgehen auch auf diesem board geschildert.
mich beschäftigt derzeit die frage, wie ich mir dieser UE-bürde umgehe. ich habe niemanden, auf den ich den anschluss überschreiben könnte. wie stelle ich 100%ig sicher, dass die von mir genutzten inhalte legal sind?
was ist mit "eingeschränktes benutzerkonto f. d. inetzugang" gemeint?
was gehört zu fragwürdigen inhalten?
viele dank & beste grüße
23.09.2008, 10:23
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7
Lotec
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
@All:
Wie wäre es mit einer Firewall, die alle Verbindungen loggt? Ist zwar Schwachsinn, aber genauso ein Schwachsinn, wie ein Screenshot, oder jedliches "beweissicheres" IP-Loggen. Vor Gericht würde es auf jeden Fall so aussehen, als hätte man wirklich was getan...
23.09.2008, 11:21
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8
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@WirdSchon: Schön, dass du dich nach sechs Wochen wieder meldest! Ähnliche Sorgen hatte ich auch und habe sie hier mit Anderen besprochen.
Ohne Umschreibung des Anschlüsses gibt es wohl keine 100%-ige Sicherheit, aber wenn ich alles Erdenkliche absichere, kann ich im Notfall auf einen vernünftigen Richter hoffen. Wichtig sind das von dir erwähnte "Benutzerkonto mit eingeschränkten Rechten", eine Firewall und ein ständig aktualisierter Antiviren-Scanner. Wenn du diese Grundbegriffe der Computerwelt nicht kennst, empfehle ich das Heranziehen eines Freundes oder einer Fachfirma. Viele Leute basteln an ihren Autos selbst, aber die meisten gehen regelmäßig in die Werkstatt zur Inspektion bzw. zum TÜV. Ein bisschen Geld muss man auch in die Computersicherheit investieren.
"Fragwürdige Inhalte" im Sinne von Societas.Draconis sind alle Inhalte aus Quellen, die man nicht kennt. Manche Sites versuchen dir, Viren, Würmer, Trojaner und Spyware unterzujubeln. Mit den oben erwähnten Sicherheitsmaßnahmen kann dieses Ungetier nicht sehr tief in das PC-System eindringen. Eine zusätzliche Kontrolle bietet ein aktuelles Antispyware-Programm, aber Vorsicht! ... Die meisten Programme sind nutzlos oder gefährlich. Ich sammle selbst gerade Erfahrungen mit dieser Software und will keine Empfehlung aussprechen.