| | # 3 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo JLPicard2111, ich habe Mitleid mit Dir oder besser mit den Leuten, die das gleiche Problem haben und per Zufall in diesen Thread geraten (bei den guten Beiträgen die Du sonst geschrieben hast, kennst Du Dich JLPicard2111 ja bestens aus und brauchst gar keine Hilfe). Hier findet Ihr neuen Forumsbesucher Antworten auf die Frage von JLPicard2111, was dann zu tun ist: Informations-Portal und FAQ zu Rechtsproblemen im Filesharing-Bereich . Man kann es auch ergänzend kurz skizzieren, was zu tun ist: Bei der Staatsanwaltschaft anrufen, das Aktenzeichen des Anhörbogens benennen und sich als ungerechtfertigt Beschuldigter ausgeben und um Auskünfte und Abschriften aus der Ermittlungsakte nachfragen und auf § 147 Abs. 7 StPO hinweisen. Wenn die es (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnen Auskunft über den Titel des Filmes und den Anzeigeerstatter zu geben, musst Du einen Fachanwalt für Filesharingfragen (findet man hier: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...w%C3%A4ltinnen oder im Internet) beauftragen damit er für Dich bei der Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht ersucht. Mit dem Anwalt eine Pauschalvereinbarung (350,-- bis 550,-- sind üblich für die umfassende Vertretung in der Sache einschließlich evtl. noch künftig kommender Abmahnung) treffen, bevor er tätig wird. Wenn er aus der Akteneinsicht (dem Anwalt muss der Staatsanwalt sie geben) den Anzeigeerstatter kennt und den Titel des Filmes, wegen dem die Anzeige erstattet wurde, kann er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung formulieren (so sieht ein solcher Text aus: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...erkl%C3%A4rung) und an den Rechteinhaber (den kann er mit dem Filmtitel und dem Namen des Anzeige erstattenden Anwaltanwaltes hier heraussuchen: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...mahnt_-_was_ab)) senden. Danach den Internetanschluss auf die Frau oder Freundin oder Oma ummelden und den ganzen Vorgang vergessen. Gruß Baker |
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| Gastposter | Zitat:
Damit hättest Du nach meinem Dafürhalten schon fast mehr als das menschenmögliche getan. NUR: Was wenn der Abmahnanwalt vor Gericht argumentiert, dass Du ja vielleicht einen anderen Router benutzt hättest mit einem ganz anderen Rechner und Zeug getauscht hast ? Wie willst Du beweisen, dass Du das nicht getan hast ? Das ist natürlich ein klassischer Fall von Beweislastumkehr und sollte im Zivilrecht eigentlich nicht möglich sein, aber ein Risiko bleibt. Wenn das Gericht den Superrouter (und dein Protokoll) nur als Schutzbehauptung wertet, dann kann Dich deine abgegebene Unterlassungserklärung wirtschaftlich für 30 Jahre ruinieren. Wäre es da nicht sinnvoller, den Anschluss wirklich umzumelden ? Denn wenn dann etwas schiefgeht, dann kostet es maximal eine neue Abmahnung. Mir würde das auch nicht gefallen, aber angesichts des Risikos für eine solche Erklärung haften zu müssen, ist es einfach ökonomisch. | |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @Breetai: Danke für die Antwort auf meine vier Wochen alte Frage. In der Zwischenzeit hatte ich einen neuen Thread eröffnet, wo diese Diskussion fortgeführt wird. |
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