Strafanzeige erhalten wegen File Sharing??

Alt 25.06.2008, 18:39   # 1
JLPicard2111
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 14
Moin.. da komm ich gerade von der Arbeit, habe ich Post vom Polizeipräsidium erhalten.

Da steht, ich wurde angezeigt, weil ich Pornos geshared habe.. Anfang April mitten in der Nacht.. *grübel* Nur

a) seitdem ich Dezember/Januar bereits solche Probleme hatte (da gibts hier auch ein paar Threads von mir zu), habe ich dem Filesharing komplett entsagt

b) Nachts um 0:55 Uhr soll ich das begangen haben.. obwohl da mein Rechner aus ist, weil der neben meinem Bett steht und ich sonst nicht schlafen kann.

Jetzt steht da, ich muss nen Anhörungsbogen ausfüllen und muss ankreuzen, ob ich mich äussern möchte, etc.. oder ob ich mich gleich schuldig bekenne. Weiterhin erhalte ich keinerlei Infos, worum es sich dabei handeln soll.. noch, wie die IP - Adresse zu der Zeit war (nur, dass sie mir zugeordnet wurde). Mein W-LAN Router ist per WPA2 mit PSK verschlüsselt und ich dachte eigentlich das sei sicher?!

Ist das schon öfter vorgekommen? Ist das jetzt die neue Masche, weil sich manche Staatsanwaltschaften sperren gegen die Massenabmahnungen? Gibts irgendwelche Vorgehensweisen?
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Alt 27.06.2008, 20:09   # 2
JLPicard2111
Threadstarter
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 14
Innerhalb von 48 Stunden keine Antwort? Kommt schon Leute.. irgendeiner muss doch nen Tip für mich haben..
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Alt 07.08.2008, 19:13   # 3
Baker
 
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Beiträge: 545
Hallo JLPicard2111,

ich habe Mitleid mit Dir oder besser mit den Leuten, die das gleiche Problem haben und per Zufall in diesen Thread geraten (bei den guten Beiträgen die Du sonst geschrieben hast, kennst Du Dich JLPicard2111 ja bestens aus und brauchst gar keine Hilfe). Hier findet Ihr neuen Forumsbesucher Antworten auf die Frage von JLPicard2111, was dann zu tun ist: Informations-Portal und FAQ zu Rechtsproblemen im Filesharing-Bereich .

Man kann es auch ergänzend kurz skizzieren, was zu tun ist:

Bei der Staatsanwaltschaft anrufen, das Aktenzeichen des Anhörbogens benennen und sich als ungerechtfertigt Beschuldigter ausgeben und um Auskünfte und Abschriften aus der Ermittlungsakte nachfragen und auf § 147 Abs. 7 StPO hinweisen. Wenn die es (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnen Auskunft über den Titel des Filmes und den Anzeigeerstatter zu geben, musst Du einen Fachanwalt für Filesharingfragen (findet man hier: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...w%C3%A4ltinnen oder im Internet) beauftragen damit er für Dich bei der Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht ersucht. Mit dem Anwalt eine Pauschalvereinbarung (350,-- bis 550,-- € sind üblich für die umfassende Vertretung in der Sache einschließlich evtl. noch künftig kommender Abmahnung) treffen, bevor er tätig wird. Wenn er aus der Akteneinsicht (dem Anwalt muss der Staatsanwalt sie geben) den Anzeigeerstatter kennt und den Titel des Filmes, wegen dem die Anzeige erstattet wurde, kann er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung formulieren (so sieht ein solcher Text aus: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...erkl%C3%A4rung) und an den Rechteinhaber (den kann er mit dem Filmtitel und dem Namen des Anzeige erstattenden Anwaltanwaltes hier heraussuchen: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...mahnt_-_was_ab)) senden. Danach den Internetanschluss auf die Frau oder Freundin oder Oma ummelden und den ganzen Vorgang vergessen.

Gruß Baker
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Alt 07.08.2008, 20:54   # 4
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Danach den Internetanschluss auf die Frau oder Freundin oder Oma ummelden und den ganzen Vorgang vergessen.
Bis zu diesem Satz finde ich deine Vorschläge - wie immer - sehr richtig.
Auch mein Anwalt hat beim Beratungsgespräch vor Abgabe der UE den gleichen Vorschlag gemacht.

Meine Frau findet das nicht lustig. Ich bin IT-Profi und sie als absolute Laie soll für die Internet-Delikte unserer Kinder geradestehen? Außerdem verspreche ich mir nicht viel davon. Bei der letzten Ummeldung des Anschlusses hat es Jahre gedauert, bis der Provider alle Adressdatenbanken umgestellt hat.

Es ist vielleicht ein juristisch formal korrekter Ausweg, aber es hilft nicht wirklich. Ich kontrolliere in Absprache mit den anderen Familienmitgliedern, welche Software installiert ist und welche Firewall-Ausnahmen zugelassen sind. Das Problem ist, dass es IMMER Firewall-Ausnahmen gibt, die ein illegales "Uploaden" ermöglichen.

Am liebsten möchte ich verhindern, dass es überhaupt "geschütztes Musikrepertoire" der in meiner UE erwähnte Firmen in unserem Haushalt gibt. Dagagegen sprechen deren Machtstellung in der Musikproduktion und die Vorlieben meiner Kinder. Ich kann dafür sorgen, dass die Musik nur aus legalen Quellen stammt. Die Chancen eines "Verfügbar-machen" der Musik sind dann sehr gering, aber ein Risiko bleibt.

Würde es im Streitfall helfen, wenn ich diese Maßnahmen protokolliere? Oder was kann man sonst tun?
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Alt 31.08.2008, 17:54   # 5
-Valmont-
 
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Beiträge: 19
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge ?
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Alt 02.09.2008, 16:08   # 6
Breetai
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Würde es im Streitfall helfen, wenn ich diese Maßnahmen protokolliere? Oder was kann man sonst tun?
Ich bin zwar kein Jurist, aber was soll ein solches Protokoll beweisen ? Nehmen wir mal an, ich würde Dir einen Temper-Proof-Router installieren, der absolut und 100% garantiert, dass kein Filesharing darüber stattfinden kann. Meinetwegen durch magische Packet-Inspektion mit künstlicher Intelligenz der Dreifaltigkeit persönlich. Ausserdem würde ich Dir eine Software auf deinem Rechner (oder Rechnern) installieren, die nicht nur unhackbar ist, sondern auch mit ebensolcher wie der obigen Sicherheit garantiert, dass Filesharing mit ihr nicht möglich wäre. Darüber hinaus führst Du ein Protokoll mit sämlich Zugriffen von Dir und deiner Familie auf Internet.
Damit hättest Du nach meinem Dafürhalten schon fast mehr als das menschenmögliche getan. NUR: Was wenn der Abmahnanwalt vor Gericht argumentiert, dass Du ja vielleicht einen anderen Router benutzt hättest mit einem ganz anderen Rechner und Zeug getauscht hast ? Wie willst Du beweisen, dass Du das nicht getan hast ?

Das ist natürlich ein klassischer Fall von Beweislastumkehr und sollte im Zivilrecht eigentlich nicht möglich sein, aber ein Risiko bleibt. Wenn das Gericht den Superrouter (und dein Protokoll) nur als Schutzbehauptung wertet, dann kann Dich deine abgegebene Unterlassungserklärung wirtschaftlich für 30 Jahre ruinieren. Wäre es da nicht sinnvoller, den Anschluss wirklich umzumelden ? Denn wenn dann etwas schiefgeht, dann kostet es maximal eine neue Abmahnung. Mir würde das auch nicht gefallen, aber angesichts des Risikos für eine solche Erklärung haften zu müssen, ist es einfach ökonomisch.
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Alt 02.09.2008, 23:47   # 7
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
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Beiträge: 166
Zitat:
Ich bin zwar kein Jurist, aber was soll ein solches Protokoll beweisen ?
Ach, der Richter glaubt das schon. Der glaubt ja auch, dass ein Screenshot und eine Aussage des Mitarbeiters von Promedia Beweis genug sind
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Alt 03.09.2008, 11:34   # 8
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@Breetai: Danke für die Antwort auf meine vier Wochen alte Frage. In der Zwischenzeit hatte ich einen neuen Thread eröffnet, wo diese Diskussion fortgeführt wird.
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Alt 26.05.2012, 15:27 # --
News Flash
 
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