P2P - Die erste Klage mit rund 60.000 Euro Streitwert

Alt 15.06.2008, 20:32   # 1
ContractSlayer
 
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Die Kanzlei Schutt & Waetke, welche sich insbesondere durch ihre Abmahnungen von Filesharern in Zusammenarbeit mit der Logistep AG einen Namen gemacht haben, streben nun erstmals eine Klage gegen einen abgemahnten Filesharer an.

Während sich die Informationen über Details noch in Grenzen halten, ist im Vorfeld eines ziemlich klar. Die betroffene Person hat eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke einfach ignoriert. Geschehen konnte dies, weil man sich scheinbar blindlings auf die Empfehlungen aus einem Forum verlassen hat, ohne diese zu überprüfen oder zu hinterfragen.

Der Prozess selbst dürfte als absolut existenzvernichtend betrachtet werden, nicht zuletzt aufgrund des utopischen Streitwertes. Dieser bewegt sich im Bereich um 60.000 Euro. Eine stolze Summe, wenn man in Betracht zieht, dass die betroffene Person wohl lediglich für eine Datei abgemahnt wurde. Die Kanzlei Schutt&Waetke scheint sich nun auf den Klageweg gegen diejenigen zu begeben, die die Abmahnung eiskalt ignoriert haben. Offensichtlich sollen immens hohe Streitwerte die Beklagten verunsichern, und zwar mit allen Mitteln. So scheute man am Landgericht München nicht einmal davor zurück, die Kosten einer Einstweiligen Verfügung teilweise selbst zu tragen. In der Regel erhält der Antragssteller nämlich keinerlei Kosten bei einer Einstweiligen Verfügung auferlegt. Aufgrund des brutalen Streitwertes sah sich das Gericht jedoch scheinbar dazu gezwungen, von der Kanzlei Schutt&Waetke eine Zahlung eines Teilbetrages zu verlangen, welchen diese auch leisteten.

Um der aufkommenden Panik entgegen zu wirken, haben wir versucht weitere Details bzgl. der Klage in Erfahrung zu bringen. Deshalb wird in Kürze ein Interview mit dem Rechtsanwalt des Beklagten geführt, der sich vollends siegessicher zeigt. Die Kanzlei Schutt&Waetke habe nicht ausreichend geprüft, ob eine Urheberrechtsverletzung auch wirklich vorliegen könnte, so der Rechtsanwalt in seinem Blog.

UPDATE:

Bei der abgemahnten Datei handelte es sich um "Der Brockhaus multimedial 2007 premium". Rechteinhaber ist hier das Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. Der Abgemahnte hat auf die Abmahnung nicht reagiert und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Durch der Kanzlei Schutt & Waetke wurde ohne vorangegangene Einstweilige Verfügung (!) oder Schriftverkehr auf Unterlassung geklagt. Bei einer Niederlage drohen dem Abgemahnten Zahlungen in Höhe von 18.000 Euro.

Quelle:
http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn...te-2008-06-15/
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Alt 15.06.2008, 20:37   # 2
Alter Esel
 
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crossposting:

Solidarischer Spendenaufruf von Dr. Wachs gegen den Abmahnwahn

Infos auch in Steffens Abmahnforum
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Alt 16.06.2008, 18:59   # 3
Lotec
 
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der Abmahnkanzlei wünsche ich ein fröhliches Verlieren
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Alt 16.06.2008, 19:46   # 4
samy114
 
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Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von Lotec Beitrag anzeigen
der Abmahnkanzlei wünsche ich ein fröhliches Verlieren
Dem schliesse ich mich an ! Auf einen Muster-Freispruch !!
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Alt 13.09.2008, 07:03   # 5
DarkGenesis
 
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Hallo hab am Juni. 2008 eine Einstweilige Verfügung von Schutt & Waetke bekommen mit einen Streitwert von
30.000 Euro jetzt weis ich aber nicht wie ich auf die Einstweilige Verfügung reagieren sol hat mir einer ein rat


die 30.000 Euro hab ich im leben nicht :goodnite:
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Alt 13.09.2008, 13:44   # 6
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von DarkGenesis Beitrag anzeigen
Hallo hab am Juni. 2008 eine Einstweilige Verfügung von Schutt & Waetke bekommen mit einen Streitwert von
30.000 Euro jetzt weis ich aber nicht wie ich auf die Einstweilige Verfügung reagieren sol hat mir einer ein rat

die 30.000 Euro hab ich im leben nicht :goodnite:
Lotec hat Dir bereits hier auf Dein Crossposting geantwortet.

Der Streitwert ist übrigens lediglich die Berechnungsgrundlage für die Anwalts- bzw. Gerichtskosten > siehe Prozesskostenrechner

Niemand fordert von Dir 30.000,-€.

Was hast Du denn seit Juni 2008 in dieser Sache unternommen?

Bist Du sicher, dass Du eine EV kassiert hast oder meinst Du lediglich ein Abmahnschreiben?
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Alt 13.09.2008, 17:32   # 7
DarkGenesis
 
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Also im Brief heißt es:


--------------------------------------------------------------------------
Landgericht *******


Beschlus In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Dem Antragsgegner wird es bei meidung eines vom Gericht für jeden Fall
der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250,000,00 €,
ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt den Film ,,KHADAK"
ohne Zustimmung der Antrasgstellerin im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen

Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt
--------------------------------------------------------------------------


ich hab mal im internet nach dem film gegoogelt und sorry aber so was würde ich im Leben nicht DL



Zitat:
Zitat von alter esel Beitrag anzeigen
was hast du denn seit juni 2008 in dieser sache unternommen?
noch nix ich sagte ja das ich nicht weiß was ich machen sol

sorry meite nicht Juni sondern "September"
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Alt 13.09.2008, 21:11   # 8
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von DarkGenesis Beitrag anzeigen
sorry meite nicht Juni sondern "September"
Da SuW die EV erwirkt haben, sollten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung weiterer Crosspostings hier den Dialog beenden >

weiter im SuW + Logistep-Thread, wenn Du damit einverstanden bist.
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Alt 26.05.2012, 15:27 # --
News Flash
 
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