| Liebe Liste,
liebe Kollegen,
aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.
Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 für die Abmahnung zu bezahlen.
Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.
Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.
Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.
Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Einmal ist das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten. Zweitens kann eine vorbehaltlose Zahlung als Anerkenntnis ausgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
Freundliche Grüße aus Witten
Frank Eikmeier |