Ablehnung der mod. UE durch Waldorf

Alt 18.05.2008, 14:23   # 1
Strammer-Max
 
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Mir ist etwas widerfahren, wozu ich noch in keinem Forum eine Antwort erhalten konnte (weder hier noch auf dreipage.de):

- Anklage von Kanzlei Waldorf: 5 Hörbücher von Lübbe runtergeladen zu haben

- mod. UE korrekt formuliert und auf die 5 Hörbücher beschränkt per Einschreiben mit Rückschein abgegeben --> Rückschein bereits erhalten

- mehrere Versuche der Kanzlei mich telefonisch zu erreichen --> Fehlgeschlagen, da ich immer auf der Arbeit war --> Kanzeli hat auf AB gesprochen und ich habe nie darauf reagiert

- viele viele Wochen war nun Ruhe

- am 16.05.08 Post bekommen --> Ablehnung der UE, da sie "nur teilweise die strengen Anforderungen der Gerichte an den Wortlaut einer wirksamen Unterlassungerklärung erfüllt" --> will heißen: eine Wiederholungsgefahr ist gegeben und ich habe mich fälschlicherweise nur auf die 5 Hörbücher bezogen

--> das Problem was sich daraus nun ergibt ist, dass nun weiterhin die Gefahr einer EV besteht. Will heißen, ich muss denen noch was schreiben, nur was?

Meine Frage, auf die ich ich bisher nirgendswo eine Antwort finden konnte:

Wäre es denkbar und sinnvoll nochmals die mod. UE abzugeben, diesmal aber bezogen auf alle Werke von Lübbe?


---> ein Schuldeingständniss wäre es weiterhin nicht

---> da ich eh nichts gemacht habe, kann es mir ja egal sein, ob ich mich für die 5 Hörbücher erkläre oder für alle Werke

Da dieses Vorgehen der Kanzlei Waldorf recht neu, könnte es ja auch für andere, deren mod. UE ebenfalls abgelehnt wurde, interesannt sein!



P.S: In dem Ablehnungsschreiben ist natürlich auch wieder deren Unterlassungserklärung enthalten und die Frist beträgt erneut natürlich nur 1 Woche

P.P.S: Das Geld wird weiterhin gefordert (Frist 2 Wochen). Es ist immer noch der ursprüngliche Betrag
 
Alt 18.05.2008, 18:00   # 2
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Strammer-Max Beitrag anzeigen
...das Problem was sich daraus nun ergibt ist, dass nun weiterhin die Gefahr einer EV besteht. Will heißen, ich muss denen noch was schreiben, nur was?...
1. Du solltest aus Gründen der Übersichtlichkeit keinen weiteren Waldorf-Thread eröffnen.

2. Die Ablehnung der mod. UE ist kein Einzelfall - hier findest Du meine Antwort aus dem Fiedler-Thread: KLICK

Entweder hast Du die notwendigen Nerven, die weiteren Bettel-Versuche zu überstehen oder Du beauftragst besser gleich einen geeigneten Anwalt mit Deiner Verteidigung.

Keine Panik!
 
Alt 18.05.2008, 20:40   # 3
Strammer-Max
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Danke für die schnelle Antwort und soryy, dass ich einen Extra-Thread aufgemacht habe. Dachte, dass es so überscihtlicher ist, als in einem 60-seitigen Thread unterzugehen!

--> kannst Ihn dann natürlich gerne in den Waldorf-Thread schieben!

Ich hatte zeitgleich auch Herrn Steffen ******** (von abmahnwahn-dreipage.de) zu dieser Situation befragt und folgende Antwort bekommen:

"Dies ist ein Problem zu dem ich keine Stellung abgeben kann und darf,
da ich dann zu einem konkreten Fall – unerlaubte Rechtsberatung
erteilen würde.
Wenn aber, irgendeine Abmahnkanzlei, unsere mod. UE nicht
akzeptiert - ist es deren Problem -.
Hier streiten sich noch die Götter in schwarz, ob die UE eine Vertragscharakter
besitzt oder eine einseitige Willenserklärung darstellt!
Das hieße, wenn man schriftlich (gut aufheben) von irgendeiner Kanzlei
die Nachricht bekäme, dass die mod. UE abgelehnt wird, ist derjenige fast
aus dem Schneider. Da man ausgehen könnte das durch die Ablehnung,
sie nicht 30 Jahre gültig ist. Es ist auch streitbar, ob überhaupt noch aus
der Ablehnung heraus etwas unternommen werden darf.
Unsere mod. UE ist straf- und gerichtsbewährt. Wenn sie nicht angenommen
wird ist es nicht Dein Problem.
Eine neue UE macht deshalb keinen Sinn."

Was mir nun noch nicht so richtig einleuchten will, ist die Frage nach dem Vertragscharakter bzw. der einseitigen Willenserklärung?
Warum bin ich (fast) aus dem Schneider? WEeil sie nun nicht mehr 30 Jahre gültig ist? Wenn sie nicht mehr 30 Jahre gültig ist, wie lange ist sie dann gültig, bzw. ist Ihre Gültigkeit in dem Augenblick der Ablehnung erloschen ?
 
Alt 18.05.2008, 21:01   # 4
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Strammer-Max Beitrag anzeigen
Warum bin ich (fast) aus dem Schneider? WEeil sie nun nicht mehr 30 Jahre gültig ist? Wenn sie nicht mehr 30 Jahre gültig ist, wie lange ist sie dann gültig, bzw. ist Ihre Gültigkeit in dem Augenblick der Ablehnung erloschen ?
Zunächst einmal kann ich selbst keinen Thread verschieben.
Ich vermute jedoch, dass der Admin dies bald erledigen wird.

Zur Frage der Wirksamkeit der UE habe ich im Fiedler-Thread mehrere Info-Seiten verlinkt.
Hast Du diese bereits gelesen?

Persönlich interessiert es mich nicht, welche Extra-Wurst der Abmahner gebraten haben möchte.

Ich verspreche mit der mod. UE, dass ich dem Unterlassungsbegehren nachkommen werde...und Schluss!

Falls das nicht reicht, soll mir das gefälligst ein Richter erklären.
 
Alt 13.01.2009, 17:08   # 5
princess15114
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Beiträge: 3.630
Lieber Forenbenutzer,

sicher bist du über die Suchfunktion des Boards hierher gelangt, um Informationen zum obigen Thema und/oder Abmahner zu erfahren.

Zur besseren Übersicht gibt es für jeden Abmahner einen eigenen Thread.
Daher würde ich dich bitten, den nachfolgenden Link zu nutzen, um zum Hauptthread zu gelangen:

Abmahnung von Waldorf


PRINCESS
 

Alt 26.05.2012, 15:27 # --
News Flash
 
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