| | # 4 | |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Zitat:
Der Knackpunkt heißt Privatkopie. Nur weil etwas öffentlich ausgestrahlt wurde, ist es noch kein Allgemeingut. Der Sender muss ja bei erneuter Ausstrahlung auch erneut Lizenzen bezahlen. Dir ist nur eine Privatkopie gestattet, eine Aufzeichnung für den eigenen Gebrauch. Grüße, Thorsten
__________________ Wieder da: FreewareGuide.de ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() | |
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| | # 6 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Moin, ja, ich glaube, Du hast das korrekt wiedergegeben. Im Prinzip ist das Verbot die Regel (wie beim materiellen Dingen auch, Du darfst nicht weitergeben, was Dir nicht gehört), und die Privatkopie nur die Ausnahme. Grüße, Thorsten
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